Unterhalt und Altersteilzeit

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    • Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo liebe Forengemeinde,
      ich habe eine Frage zu folgender Situation:
      - getrennt lebend seit Juli 2004
      - Zustellung Scheidungsantrag Sept 2005
      - seitdem anwaltlicher Briefverkehr übers Gericht, 1 Gerichtstermin i.w. geht es um den Zugewinnausgleich, aber das wäre ein anderes Thema

      Die Kinder leben bei der Mutter, ich zahle Unterhalt
      - an Tochter, 16 Jahre, Schule : 190% DT tituliert
      - an Sohn 1, 18 Jahre, Schule, € 250 kein Titel
      - an Sohn 2, 20 Jahre, Studium, € 250 kein Tiel

      Die KM ist berufstätig. Wieviel sie verdient ist unklar. Anfänglich stellte sie hohe Forderungen an TU, aber die Auskünfte über ihre Einkünfte waren allesamt unvollständig. Nach Androhung von eidesstattlicher Erklärung, "verzichtete" sie dann auf TU und verweigerte weitere Auskünfte. Mein Anwalt hat erklärt, ich hätte so auch kein direktes Auskunftsrecht, sondern nur mittelbar über die volljährigen Kinder. Da ich die Kinder nicht mit hineinziehen will, habe ich mit ihnen auf eben jene € 250 geeinigt (also ausgehend von €640 minus KG in etwa die Hälfte).

      Nun bietet mir mein Arbeitgeber eine (Block-)Altersteilzeit an.
      Ich würde also auf eine halbe Stelle gehen, 4 Jahre voll weiterarbeiten für 70% meines Gehaltes, danach 4 Jahre nicht arbeiten für 70% meines Gehaltes, anschließend in vorgezogene Rente gehen. Darüberhinaus gäbe es noch eine Abfindung, deren Auszahlung ich mir aussuchen kann (am Anfang, in der Mitte, am Ende oder gesplittet).
      Das Angebot des AG ist für mich freiwillig, d.h. ich kann es annehmen oder auch ablehnen.

      Das würde natürlich dazu führen, dass ich an alle Kinder weniger Unterhalt bezahlen würde.
      Die KM hat verlauten lassen, dass sie damit nicht einverstanden sei und mich notfalls per Gericht dazu zwingen würde, entweder den Altersteilzeitvertrag nicht zu unterschreiben oder aber weiterhin auf Basis meines vollen Gehaltes Unterhalt zu zahlen.

      Meine Frage nun: kann sie das?
      Oder anders ausgedrückt: bin ich von Gesetz wegen verpflichtet, mein Einkommen auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten? Ich mein, mit 150% DT könnte an auch gut auskommen...

      lg Osmin
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      ~alte chin. Weisheit~

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Osmin ()

    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin,

      zunächst mal hast du sehr wohl einen direkten Auskunftsnaspruch gegenüber deiner Frau:

      § 1605 BGB
      Auskunftspflicht
      (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.


      Zwingen die Altersteilzeitvereinbarung nicht zu unterschreiben kann dich schon mal niemand.
      Bei dem minderjährigen Kind könnte ich mir vorstellen das der titulierte Unterhalt weiter gezahlt werden muss gemäss bisherigem Einkommen (obwohl ich mich frage wie gross netto überhaupt die Differenz ist, und ob das wirklich viel in der DT ausmachen würde).
      Bei den Volljährigen zahlst du bisher freiwillig, wenn die mehr haben wollen ist das ihre Sache mehr zu fordern, da hat die Mutter nichts mit zu tun. Wenn die Kinder aber mehr fordern, müssen sie dir das Einkommen der Mutter nachweisen. Umgekehrt: wenn du weniger zahlen willst musst du das mit den beiden Kindern ausmachen.
    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin,

      noch hast Du nach §1605 Auskunftsanspruch, denn ihr seid noch "verwandt" da noch nicht geschieden, abweichend dem Erbrecht. Dein Anwalt Dich dahingehend anzunehmender Weise nicht ganz korrekt informiert hat. Und selbst wenn die Scheidung rechtskräftig ist, hast Du gerade in Bezug des Volljährigernunterhaltes Auskunftanspruch nach §242 BGB unmittelbar ggü. der KM.

      Im weiteren haben alle Kinder m.E. noch Unterhaltsanspruch ggü. Ihren Eltern, das jüngste Kind ausschließlich von Dir.

      Deine ATZ kannst du antreten:

      bin ich von Gesetz wegen verpflichtet, mein Einkommen auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten?

      Nö, aber für die beiden jüngsten würde so gerechnet werden, als würdest Du noch 100% verdienen.

      Da ein Titel für das jüngste Kind besteht, gehe ich von der 100%igen Berücksichtigung des Einkommens hierfür aus, demnach dieser außer Frage stünde.

      So, bei den beider Volljährigen würde ich Unterhalt sofort einstellen, kein Titel -> keine Gefahr der Vollstreckung, und auf deren Forderungen mit entsprechenden und notwendigen Einkommennachweisen der Kindesmutter, sowie Bafög-Bescheid des Studenten hinzuwarten.

      Die KM hat verlauten lassen, dass sie damit nicht einverstanden sei und mich notfalls per Gericht dazu zwingen würde,

      ...im Falle der Volljährigen sie sich eine "blutige Nase" holen wird, denn die Volljährigen haben ihre Unterhaltsinterssen selber zu vertreten und da Mutter selber nunmehr Unterhaltsschuldnerin ist, kann sie die Interessen der vollj. Kinder auch nicht vertreten.

      Lass´ Dich durch solche Taktiken und Äußerungen nicht ins Bockshorn jagen, bediene Dich eines familienrechtlich versierten Rechtsbeistandes und Du lernst die schönen Seiten des Familienrechtes kennen.

      Aus der Sicht der KM, dürfte das nicht mein Fall bzw. ich ihr Ex-Mann sein :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin, nur mal von mir:

      Für das minderjährige Kind wirst Du deswegen nicht den KU kürzen können.
      Wie Du mit den volljährigen Kindern klarkommst ist Eure Sache, da hat auch Ex nix dreinzureden.

      Aber, da Du ja zu den 70 % noch eine Abfindung bekommst, dann kannst, solltest Du die auch dazu einsetzen den bisherigen Unterhalt weiter zu zahlen.

      Besonders da ja wohl kein wichtiger, dringender Grund für die Altersteilzeit vorliegt.
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    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo
      anders als beim Ehegattenunterhalt, wo die finanziellen Verhältnisse in der Ehe maßgebend sind, besteht für den Kindesunterhalt keine zwingende Verpflichtung einen Unterhaltsstandard aufrecht zu erhalten.Der Unterhaltsverpflichtete hat jedoch mindestens den Mindestunterhalt zu leisten (derzeit 1,6 fache Regelsatz).

      Walter
    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo,
      erstmal vielen Dank für die Antworten und die Mühe, die ihr euch gemacht habt.

      Diese Auskunftsgeschichte erneut anzugehen, macht m.E. keinen Sinn.
      Was hätte ich davon? Bestenfalls wird dabei festgestellt, dass die KM wirklich soviel verdient, dass ich keinen TU zu zahlen brauche und möglicherweise zahle ich etwas zu viel für die Volljährigen.
      Schlechtenstensfalls kommt dabei heraus, dass die KM nicht so viel verdient und ich muss mehr für die Volljährigen zahlen und TU zusätzlich.
      Ich bin insofern eigentlich ganz froh, dass wenigstens an dieser Front Ruhe herrscht.

      Spannend wird das Ganze doch erst in dem Moment in dem sich mein Einkommen erheblich reduziert, z.B. durch die Altersteilzeit und das auch nur dann, wenn bei der Berechnung von TU (oder nachehelichem Unterhalt) und Unterhalt für die Kinder dann das reduzierte Einkommen zu Grunde gelegt würde.

      Wenn es so ist, wie ich Schäng und Uwe_F verstanden habe, dass nämlich weiterhin mit dem jetzigen vollen Gehalt gerechnet wird, würde sich ja auch bei Auskunftserteilung nichts anderes ergeben.

      Insofern hätte also die KM recht, dass ich gezwungen wäre, weiterhin Vollzeit zu arbeiten.

      Einzig die Aussage von Walter Fr. macht mich da stuzig, weil die liest sich ja so, als ob für den KU entsprechend das reduzierte Einkommen herangezogen wird, solange der Mindestunterhalt erhalten bleibt.

      und @ W.B. wenn es um die Verteilung von Überfluß ginge, würde ich dir zustimmen, aber wenn alles so bleibt wie es ist, kann ich mir eine ATZ nicht leisten...und wichtige Gründe?...kommt immer drauf an, wie man das sieht. Nach 20 Jahren Einsatzwechseltätigkeit...überwiegend in irgendwelchen Hotels irgendwo auf dieser Welt, möchte ich auch mal zur Ruhe kommen und die Chnace haben, mir ein kleines neues Leben aufzubauen...Ist das wichtig genug?
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    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin,

      Dein letzter Beitrag lässt mich vermuten, dass Du bislang nicht verstanden hast, was Dir geschrieben wurde.

      Du zweifelst doch selber und unterstellst ein entsprechendes Einkommen der KM, wo sollte da bei dem Alter der Kinder wie auch eigenem Einkommen der KM noch ein TU entstehen?

      Nenne uns mal Dein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen Vollzeit wie auch ATZ, und das seitens von Dir vermutete Einkommen der KM, dann setze ich mich mal hin und rechne anhand dieser Angaben mal für Dich vergleichend die KU-Ansprüche vorbehaltlich aus.
    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Schäng,
      du machst dir ja viel Mühe! Das Ganze ist ein Sumpf, aber ich werde mich bemühen dir die Informationen, die ich habe z.V. zu stellen.
      Es gab mal eine anwaltliche Einigung, die vorsah, dass ich je € 389 an die beiden kleinen, € 400 an den großen und € 150 an die KM zahle. Im Aug. 06 wurde eine Neuberechnung erforderlich, da Sohn 2 volljährig wurde und die Darlehn des Hauses abbezahlt waren. Damals hat die Gegenseite mit viel Akribie ein unterhaltsrelevantes Einkommen von
      € 3.835,76 für mich errechnet. Mit dem gleichen Verfahren gerechnet, betrüge das unterhaltsrelevante Einkommen bei ATZ € 3.068

      Für sich selbst hatte die Gegenseite ein unterhaltsrelevantes Einkommen von €1.401,19 errechnet und verlangte daher neben KU auch €839,- TU.

      Neben Kleinigkeiten war insbesondere das Einkommen der KM strittig, da nach meinen Informationen die KM aus selbstständiger (Schwarz?-)Arbeit Einnahmen in Höhe von ca. € 5000 in letzten Jahr hatte. Ich hatte gesagt, ist mir egal, ob ihr die beim FA angebt oder nicht. Entweder sie kommen in voller Höhe dazu oder eben nach Abzug der Steuern UND weil es die x-te unvollständige Aufstellung ist, möchte ich eine eidesstattliche Versicherung, dass die Auskunft nunmehr dann auch vollständig ist.

      Daraufhin kam die Antwort: „Ab Aug 06 macht unsere Mandantin gegen Ihren Mandanten den seinerzeit vergleichsweise geregelten Ehegattentrennungsunterhalt nicht mehr geltend“.

      Nichts weiter. Keine Begründung. Nichts.
      Aufgefordert, Auskunft über die Einkünfte zu geben, hieß es dann: „ Da die Unterzeichnete von Sohn 1 bzw Sohn 2 nicht beauftragt ist, den Volljährigenunterhalt zu berechnen, kann auch hier keine Auskunft hinsichtlich der Einkünfte der KM erteilt werden“.

      Kurz gesagt, ich habe keine Ahnung wieviel die KM nun verdient, woher der Geldsegen kommt und warum da so ein Geheimnis draus gemacht wird. Nun für mich war erst einmal eine Forderung von €839 vom Tisch. Warum sollte ich da einen Streit über Auskünfte anfangen?
      Gehe ich einfach mal davon aus, dass sie wirklich soviel verdient, dann bekäme sie bei ATZ erst recht kein TU oder EU, ggf. würden aber die Berechnungen für die Kinder geringer ausfallen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Osmin ()

    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin,

      ...Ist das wichtig genug?
      für Dich sicherlich, aber auch für die Kinder, die auf den Unterhalt angewiesen sind ?
      hier wohl erst wenn das ärztlich attestiert ist dass Du so nicht weiter machen kannst. Kannst Du nicht auf eine etwas weniger stressige Stelle innerhalb der Firma wechseln ?

      nicht zu vergessen die Abfindung, die ist als Lohnersatz anzusehen, damit kannst/musst Du dann die "70%" auffüllen auf wieder 100 %.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt und Altersteilzeit

      Hallo Osmin,

      verbleibt mir nur, nochmals auf mein o.a. Geschriebenes zu verweisen:

      So, bei den beider Volljährigen würde ich Unterhalt sofort einstellen, kein Titel -> keine Gefahr der Vollstreckung, und auf deren Forderungen mit entsprechenden und notwendigen Einkommennachweisen der Kindesmutter, sowie Bafög-Bescheid des Studenten hinzuwarten.