Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
- getrennt lebend seit Juli 2004
- Zustellung Scheidungsantrag Sept 2005
- seitdem anwaltlicher Briefverkehr übers Gericht, 1 Gerichtstermin i.w. geht es um den Zugewinnausgleich, aber das wäre ein anderes Thema
Die Kinder leben bei der Mutter, ich zahle Unterhalt
- an Tochter, 16 Jahre, Schule : 190% DT tituliert
- an Sohn 1, 18 Jahre, Schule, € 250 kein Titel
- an Sohn 2, 20 Jahre, Studium, € 250 kein Tiel
Die KM ist berufstätig. Wieviel sie verdient ist unklar. Anfänglich stellte sie hohe Forderungen an TU, aber die Auskünfte über ihre Einkünfte waren allesamt unvollständig. Nach Androhung von eidesstattlicher Erklärung, "verzichtete" sie dann auf TU und verweigerte weitere Auskünfte. Mein Anwalt hat erklärt, ich hätte so auch kein direktes Auskunftsrecht, sondern nur mittelbar über die volljährigen Kinder. Da ich die Kinder nicht mit hineinziehen will, habe ich mit ihnen auf eben jene € 250 geeinigt (also ausgehend von €640 minus KG in etwa die Hälfte).
Nun bietet mir mein Arbeitgeber eine (Block-)Altersteilzeit an.
Ich würde also auf eine halbe Stelle gehen, 4 Jahre voll weiterarbeiten für 70% meines Gehaltes, danach 4 Jahre nicht arbeiten für 70% meines Gehaltes, anschließend in vorgezogene Rente gehen. Darüberhinaus gäbe es noch eine Abfindung, deren Auszahlung ich mir aussuchen kann (am Anfang, in der Mitte, am Ende oder gesplittet).
Das Angebot des AG ist für mich freiwillig, d.h. ich kann es annehmen oder auch ablehnen.
Das würde natürlich dazu führen, dass ich an alle Kinder weniger Unterhalt bezahlen würde.
Die KM hat verlauten lassen, dass sie damit nicht einverstanden sei und mich notfalls per Gericht dazu zwingen würde, entweder den Altersteilzeitvertrag nicht zu unterschreiben oder aber weiterhin auf Basis meines vollen Gehaltes Unterhalt zu zahlen.
Meine Frage nun: kann sie das?
Oder anders ausgedrückt: bin ich von Gesetz wegen verpflichtet, mein Einkommen auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten? Ich mein, mit 150% DT könnte an auch gut auskommen...
lg Osmin
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
- getrennt lebend seit Juli 2004
- Zustellung Scheidungsantrag Sept 2005
- seitdem anwaltlicher Briefverkehr übers Gericht, 1 Gerichtstermin i.w. geht es um den Zugewinnausgleich, aber das wäre ein anderes Thema
Die Kinder leben bei der Mutter, ich zahle Unterhalt
- an Tochter, 16 Jahre, Schule : 190% DT tituliert
- an Sohn 1, 18 Jahre, Schule, € 250 kein Titel
- an Sohn 2, 20 Jahre, Studium, € 250 kein Tiel
Die KM ist berufstätig. Wieviel sie verdient ist unklar. Anfänglich stellte sie hohe Forderungen an TU, aber die Auskünfte über ihre Einkünfte waren allesamt unvollständig. Nach Androhung von eidesstattlicher Erklärung, "verzichtete" sie dann auf TU und verweigerte weitere Auskünfte. Mein Anwalt hat erklärt, ich hätte so auch kein direktes Auskunftsrecht, sondern nur mittelbar über die volljährigen Kinder. Da ich die Kinder nicht mit hineinziehen will, habe ich mit ihnen auf eben jene € 250 geeinigt (also ausgehend von €640 minus KG in etwa die Hälfte).
Nun bietet mir mein Arbeitgeber eine (Block-)Altersteilzeit an.
Ich würde also auf eine halbe Stelle gehen, 4 Jahre voll weiterarbeiten für 70% meines Gehaltes, danach 4 Jahre nicht arbeiten für 70% meines Gehaltes, anschließend in vorgezogene Rente gehen. Darüberhinaus gäbe es noch eine Abfindung, deren Auszahlung ich mir aussuchen kann (am Anfang, in der Mitte, am Ende oder gesplittet).
Das Angebot des AG ist für mich freiwillig, d.h. ich kann es annehmen oder auch ablehnen.
Das würde natürlich dazu führen, dass ich an alle Kinder weniger Unterhalt bezahlen würde.
Die KM hat verlauten lassen, dass sie damit nicht einverstanden sei und mich notfalls per Gericht dazu zwingen würde, entweder den Altersteilzeitvertrag nicht zu unterschreiben oder aber weiterhin auf Basis meines vollen Gehaltes Unterhalt zu zahlen.
Meine Frage nun: kann sie das?
Oder anders ausgedrückt: bin ich von Gesetz wegen verpflichtet, mein Einkommen auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten? Ich mein, mit 150% DT könnte an auch gut auskommen...
lg Osmin
Willst du eine Stunde lang glücklich sein, dann betrinke dich
Willst du eine Woche lang glücklich sein, dann heirate
Willst du ein Leben lang glücklich sein, dann iss täglich Reis
~alte chin. Weisheit~
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~alte chin. Weisheit~
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