18j.sohn azubi - geld v.staat bei auszug aus wohnung ?

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    • 18j.sohn azubi - geld v.staat bei auszug aus wohnung ?

      Hallo,

      ich habe einen 18 j. sohn, der im 3. Lj. ist und nächstes Jahr mit seiner Lehre fertig wird. Leider gibt es mit seiner Mutter seit einiger Zeit Schwierigkeiten, die darin gipfelten, dass sie ihn aus der Wohnung wirft.
      Gibt es eine Möglichkeit von staatlicher Seite, den Sohn finanziell zu unterstützen, falls er eine Wohnung findet ?
    • RE: 18j.sohn azubi - geld v.staat bei auszug aus wohnung ?

      Hallo,

      der junge Mann könnte beim Arbeitsamt einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Er müsste dann angeben, dass er eine eigene Wohnung hat und auch den Grund hierfür (der natürlich hinterfragt wird) angeben.

      Bei Vorliegen der Voraussetzungen würde er dann BAB mit Mietanteil bekommen.

      Außerdem sollte er das Kindergeld (Abzweiungsantrag) für sich beantragen.

      Gruß

      Heinrich
    • RE: 18j.sohn azubi - geld v.staat bei auszug aus wohnung ?

      hallo amilo, staatliche Hilfe gibt es nur wenn Ihr Eltern nicht in der Lage seit dem Kind den ihm zustehenden Unterhalt zu zahlen.

      Das Netto Sohn wäre ggf. um Fahrtkosten zur Arbeit + Berufsschule, evtl. + Bücherkosten, zu bereinigen. Falls es bei dem Netto noch KG gibt wäre das von Mutter an Sohn weiterzuleiten, kommt also zum bereinigten Netto dazu.

      Mit eigener Wohnung hat er einen pauschalen Bedarf von z.Zt. 640 € in den alten Bundesländern. Die Differenz zum bereinigten Netto müßtet dann Ihr Eltern im Verhältnis Eurer Einkommen an ihn zahlen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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