Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

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    • Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo,
      ich bin kurz vor der Scheidung, Trennungsjahr und Trennung ist gelaufen und ab 1/07 wurde seitens meines Anwalts der Kindesunterhalt für 5 Kinder angefordert. Bislang OHNE eine Zahlung und wie es ausschaut erfolgt auch keine!
      Wir haben ein gemeinsames Haus, dass derzeit von den Kindern und mir bewohnt wird. Eigentum 50%/50%. Die Bank hat eigentlich in den vielen Jahren nur Zinsen bekommen und wenig Tilgung und wir sind kurz vor der Zwangsversteigerung.
      Wenn ich nun - hoffentlich in Kürze- einen Titel für den Kindesunterhalt habe, kann ich diesen- hochgerechnet bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes- im Grundbuch 'sichern'? Und was kommt zuerst, der bereits eingetragenen Bankenanspruch, oder der Kindesunterhalt?
      Danke und einen schönen Tag!
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo, Inga,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      ab 1/07 wurde seitens meines Anwalts der Kindesunterhalt für 5 Kinder angefordert. Bislang OHNE eine Zahlung und wie es ausschaut erfolgt auch keine!
      Warum? Ist der Vater nicht leistungsfaehig?

      kann ich diesen- hochgerechnet bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes- im Grundbuch 'sichern'?
      Mir scheint, dass Du allenfalls aktuelle Forderungen geltend machen - und im Zweifelsfall absichern - kannst. Da ja keiner voraussagen kann, ob Du bis zur Volljaehrigkeit der Kinder KU-berechtigt bist, wuerde auch von daher eine Sicherungshypothek nur auf einer hypothetischen Grundlage stehen.

      was kommt zuerst, der bereits eingetragenen Bankenanspruch, oder der Kindesunterhalt?
      Eins nach dem anderen ... und da die Hypotheken der Bank schon (meist erstrangig) im Grundbuch stehen, werden folgende Ansprueche idR nachrangig eingetragen und bedient.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      hallo Inga, auch von mir willkommen in den ISUV - Foren.

      Trennungsjahr und Trennung ist gelaufen und ab 1/07 wurde seitens meines Anwalts der Kindesunterhalt für 5 Kinder angefordert.
      warum erst jetzt, nach Ablauf Trennungsjahr ?

      Bislang OHNE eine Zahlung und wie es ausschaut erfolgt auch keine!
      wie kommst Du drauf ?

      So wie Du das beschreibst ist das quasi nix wert. Wenn kaum getilgt wurde sind ja die Schulden kaum weniger geworden, d.h. das Haus gehört eigentlich der Bank.

      Da ist also nix in was Du pfänden lassen könntest. Da dürfte auch die Bank Vorrang haben.
      Und ich kenne das nur so, dass da Unterhaltsrückstände entsprechend eingetragen werden, nicht für die Zukunft. Sonst könnte man sich ja für die Eintragung auch vom Unterhalt freistellen lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Danke Andreas und Wolfgang Becker für die Antworten.
      Also, der Vater ist leistungsfähig. War bis Ende Januar selbständig und hatte noch einen weiteren Job. Seit Februar Job in neuer Firma und Selbständigkeit aufgegeben. Leider war es schon immer so, dass "sein" Geld für seine Belange und nicht für die Familie ausgegeben wurde und ich für mich und die Kinder dann Alg 2 beantragen musste, um überhaupt über die Runden zu kommen. Das Trennungsjahr war Trennung im eigenen Haus, daher meinte mein Anwalt, er würde sich immer herausreden, dass er ja etwas zahlt.
      Seit Januar ist die Trennung nun "richtig" und leider kommen weder irgendwelche Zahlungen, geschweige denn Interesse an den Kindern. Die Kinder sind von 6-19. Wobei ich das 19-jährige Kind nun nicht mit eingerechnet habe. Vom JA Bekomme ich Vorschuss für 2 Kinder, ansonsten Geld vom Arbeitsamt, was natürlich vorne und hinten nicht reicht. Vor allem werden keine Wohnkosten gezahlt.
      Ich hoffe nun bald auf einen Titel- von meinem Anwalt angefordert, diesen vom JA erstellen zu lassen- und auf Zahlung.
      Ja, das Haus ist so gut wie nicht abgezahlt, somit werden wir wohl bald hier "raus fliegen".
      Dies ist vielleicht eine weitere Frage, wie lange kann ich den Auszug nach Versteigerung in etwa heraus zögern?
      Danke und einen schönen Tag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Inga ()

    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo, Inga!

      Du schreibst:
      der Vater ist leistungsfähig. ...
      Vom JA Bekomme ich Vorschuss für 2 Kinder, ansonsten Geld vom Arbeitsamt
      Wendet sich dann nicht die UVK und die ARGE direkt an Deinen Ex (so dass Du Dich gar nicht darum kuemmern brauchst)?

      wie lange kann ich den Auszug nach Versteigerung in etwa heraus zögern?
      Nun, Du kannst bereits die Einleitung des Versteigerungsverfahrens hinauszoegern, wenn das Wohl eines Kindes dadurch in Mitleidenschaft gezogen wuerde.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Andreas,
      also das JA hat sich sämtliche Daten geben lassen. So wie ich es verstanden habe, sind die aber nur für den Unterhaltsvorschuss zuständig. Die ARGE, keine Ahnung, was die macht.
      Wie kann ich zum Wohl der Kinder die Einleitung der ZV heraus zögern?
      Und, was ist mit seinem Auto, kann ich das pfänden?
      Danke und einen schönen Tag!
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo, Inga!

      Du schreibst:
      was ist mit seinem Auto, kann ich das pfänden?
      Jetzt mach (bzw. lass von UVK und ARGE machen) einen Schritt nach dem andern und beanspruche erst einmal KU, indem Du ihn mit Fristsetzung zur Einkommensauskunft aufforderst.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Andreas,
      also Einkommensauskunft- mein Anwalt hat seinen Arbeitsvertrag vorliegen. Entfällt eine Auskunft damit?
      Es ist also für mich das Beste den Vorschuss vom JA und ARGE-Hilfe zu nehmen und diese Stellen holen sich das bei ihm wieder?
      Unterhalt für mich selber bekomme ich übrigends keinen. Wir haben Gütertrennung, mit Ausschluss Unterhalt.
      Danke für die Hilfe!
      Danke und einen schönen Tag!
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Also, wenn ich es richtig sehe, hat Dein Mann Unterhalt für 6 zu stemmen (5 Kinder und Dich). Da muss er schon sehr viel verdienen, um das zu können, Du bleibst aller Voraussicht nach in der Abhängigkeit der ARGE, zumindest für ergänzendes ALG II. Was heisst, dass Du auch nicht mehr haben wirst, als jetzt. Denn jede Zahlung wird verrechnet.

      Trotzdem musst Dein Anwalt natürlich Titel erwirken, das verlangt schon die ARGE. Stell Dich aber mal drauf ein, dass es finanziell wohl so bleiben wird, es sei denn, Dein Mann gehört zu den wirklich "Besserverdienenden."

      Nun zur Zwangsversteigerung. Ich sehe das alles als ziemlich aussichtslos an, die Verzögerung, meine ich. Es gibt wirklich nur wenige Härtefälle, die eine Verzögerung rechtfertigen. Ein Umzug ist den Kindern durchaus zumutbar. Und vergiss bitte eines nicht: Die Schulden werden grösser nicht geringer, je länger Ihr noch da wohnt. Auch für Dich.

      Ich würde an Deiner Stelle jetzt und sofort anfangen, nach einer passenden Wohnung zu suchen. Die würde kostenmässig vollständig von der ARGE übernommen werden. Ebenso evtl. Maklerkosten. Häufig haben die ARGEN einen Pool von Wohnungen, deren Kosten die voll übernehmen, erkundige Dich da mal. Weise auf drohende Obdachlosigkeit hin.

      Wenn denn ein Titel da ist, kann man auch ein Auto pfänden. Nur, was bringt es? Wird doch eh alles verrechnet, mit dem Geld von der ARGE!

      Gruss
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Evra,
      Unterhalt für 5 Minderjährige. Ich wie gesagt bekomme keinen, das Älteste Kind auch nicht, da fertige Ausbildung. Jedoch ist der Unterhalt für die 5 Kinder bereits höher, als das, was ich von der ARGE bekomme. Wenn ich dazu also mein ALG 2 rechne, dann habe ich mehr Geld.
      Ich versuche schon lange eine Bleibe zu finden- leider erfolglos, aber ich arbeite daran. Genau wie an einem Verkauf.
      Danke und einen schönen Tag!
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo,

      nochmals: Du bist mit Deinen 5 Kindern eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird alles verrechnet, der Kindesunterhalt also auch mit Deinem ALG II! Du hast erst denn mehr auf der Hand, wenn seine Zahlungen insgesamt den ALG II Betrag, den Du jetzt erhältst, überschreiten.

      Gruss
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Nein, Evra,

      das stimmt nicht ganz.

      Zunächst einmal gehören alle in die BG. Wenn Einkommen der Kinder bedarfsdeckend ist (für die Kinder), dann wird das überschießende Einkommen höchstens in Höhe des Kindergeldes auf den Bedarf der Mutter angerechnet.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Liebe Susanne,

      Du hast recht, ich habe es etwas verkürzt wieder gegeben. Aber bei 6 Unterhaltsberechtigten (denn die Mutter ist ja auch unterhaltsberechtigt, nicht nur die Kids) wird es wohl rechnerisch darauf herauslaufen, was ich geschrieben habe.

      Gruss
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Susanne und Evra,
      das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich erkläre es noch einmal.
      Ich bin NICHT unterhaltsberechtigt, da Gütertrennung mit Ausschluß Unterhalt. Des Weiteren 6 Kinder. 5 Minderjährige, eines Volljährig mit fertiger Ausbildung.
      Für die Arge zählen wir alle in die Bedarfsgemeinschaft, das ist richtig. Aber wenn er jetzt den Unterhalt für die 5 Kinder (unter 18 ) zahlt, dann fallen meine 345, Euro, die ich momentan als Alleinerziehende erhalte weg?
      Aber der Kindesunterhalt ist doch Zweck gebunden.
      Außerdem habe ich vor, mich - wenn der KU fließt selbständig zu machen, da ich nicht von der ARGE abhängig sein möchte.
      Danke und einen schönen Tag!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Inga ()

    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Inga!

      Ich bin NICHT unterhaltsberechtigt, da Gütertrennung mit Ausschluß Unterhalt.


      Das dieser Ehevertrag bestand hat, zweifle ich an - denke mal eher, das er sittenwidrig ist und keine Gültigkeit hat. Solltest du vielleicht mal überprüfen lassen ;)!

      Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der generelle Verzicht eines geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners auf Unterhalt nicht auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen darf. Ein solcher Verzicht ist sittenwidrig und nichtig, wenn der verzichtende Partner anschließend auf Sozialhilfe angewiesen ist (4 UF 108/02).


      Grüße,
      kosmos
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Kosmos,

      in der Richtung habe ich auch schon gedacht. Die "Schieflage" ist offensichtlich. Zumal sie ja wohl keine Vermögenswerte hat. Nur, bei 5 unterhaltsberechtigten Kindern dürfte das rechnerisch nicht viel ausmachen. Ist wahrscheinlich so und so eine Mangelfallberechnung. Aber ehe wir nicht wissen, wieviel der Kindsvater/Nochehemann verdient, habe ich keine Lust, hier in weitere Spekulationen einzusteigen.

      Gruss
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Schönen Abend!

      @evra:
      Seit Februar Job in neuer Firma und Selbständigkeit aufgegeben. Leider war es schon immer so, dass "sein" Geld für seine Belange und nicht für die Familie ausgegeben wurde und ich für mich und die Kinder dann Alg 2 beantragen musste, um überhaupt über die Runden zu kommen.


      Das hier Unterhalt "fließt", aus dann fiktiven Einkommen - zweifle ich mal an. Falls doch: bei einer Mangelfallberechnung, aber der KM auch ein Teil zu stehen würde (wenn Unterhaltsverzicht nicht wäre) - und ich eigentlich lieber für Kinder mitaufkomme - als voll für KM die auf Kosten der Allgemeinheit auf Unterhalt verzichtet.

      Sorry, Inga - aber so ist es.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Kindesunterhalt und Eintragung in das Grundbuch

      Hallo Inga,

      zur Rechtmäßigkeit dieses Ehevertrages kann ich nichts sagen. Es könnte auch gut sein, dass Evra Recht hat und bei der ganzen Rechnerei nichts herauskommt. Man weiß es nicht.

      So rechnet die ARGE:

      7 Personen in der Bedarfsgemeinschaft
      345 Regelleistung + 124 Euro Alleinerziehendenzuschlag für dich
      276 Euro für den 19jährigen
      je 207 (evtl. auch 276) für jedes der anderen Kinder

      = 1.780 Euro Regelbedarf

      + Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, Nebenkosten) bzw. beim Eigenheim die entsprechenden Belastungen (alles im Rahmen). Ich schätze mal vorsichtig auf
      800 Euro

      Gesamtbedarf = 2.580 Euro

      Davon werden alle Einkommen abgezogen. D.h. Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Erwerbseinkommen usw. Der Rest ist dann der ungedeckte Bedarf und wird als ALG II ausgezahlt.

      Parallel dazu wird eine 2. Berechnung durchgeführt. Dabei wird jedes einzelne Kind geprüft. Stellt sich bei einem oder mehreren Kindern heraus, dass sie ihren Bedarf allein decken können (das dürfte zumindest bei dem 19jährigen so sein), dann wird er aus der BG heraus genommen und gehört nur noch zur Haushaltsgemeinschaft. Sein überschießendes Einkommen wird nicht für die anderen verwendet (zunächst mal). Angerechnet werden kann höchstens bis zur Höhe des Kindergeldes.

      Wenn also z.B. 1 minderjähriges Kind 154 Euro Kindergeld und 400 Euro Unterhalt bekommt, sein Bedarf (s.o.) 350 Euro beträgt, dann hat es überschießendes Einkommen, das zu 154 Euro auf den Bedarf der übrigen BG angerechnet werden kann. Bekommt es 154 KG und 220 Euro Unterhalt, hat es nur 24 Euro Überschuss, in der Höhe kann wieder Kindergeld angerechnet werden.

      Das müsste man einfach mal für jedes Kind durchrechnen. Über den Daumen gepeilt kann man aber sagen, dass diese Berechnung nur Sinn macht - und Vorteile bringt - wenn relativ hoher Unterhalt da ist (oder sonstiges hohes Einkommen)

      Für den 19jährigen (der wohl verdient?) muss ich noch anmerken, dass nach dieser 2. Berechnung und nach dem Entfernen aus der BG noch eine Prüfung nach § 9, Abs. 5 erfolgt (Unterhaltsvermutung). Dabei wird ihm ein doppelter Freibetrag (690 Euro) eingeräumt sowie der Abzug weiterer Ausgaben. Von dem, was dann noch übrig bleibt, wird dann die Hälfte auf die BG verteilt.

      Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich geworden.

      Gruß
      Susanne