Hallo,
ich bin kurz vor der Scheidung, Trennungsjahr und Trennung ist gelaufen und ab 1/07 wurde seitens meines Anwalts der Kindesunterhalt für 5 Kinder angefordert. Bislang OHNE eine Zahlung und wie es ausschaut erfolgt auch keine!
Wir haben ein gemeinsames Haus, dass derzeit von den Kindern und mir bewohnt wird. Eigentum 50%/50%. Die Bank hat eigentlich in den vielen Jahren nur Zinsen bekommen und wenig Tilgung und wir sind kurz vor der Zwangsversteigerung.
Wenn ich nun - hoffentlich in Kürze- einen Titel für den Kindesunterhalt habe, kann ich diesen- hochgerechnet bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes- im Grundbuch 'sichern'? Und was kommt zuerst, der bereits eingetragenen Bankenanspruch, oder der Kindesunterhalt?
ich bin kurz vor der Scheidung, Trennungsjahr und Trennung ist gelaufen und ab 1/07 wurde seitens meines Anwalts der Kindesunterhalt für 5 Kinder angefordert. Bislang OHNE eine Zahlung und wie es ausschaut erfolgt auch keine!
Wir haben ein gemeinsames Haus, dass derzeit von den Kindern und mir bewohnt wird. Eigentum 50%/50%. Die Bank hat eigentlich in den vielen Jahren nur Zinsen bekommen und wenig Tilgung und wir sind kurz vor der Zwangsversteigerung.
Wenn ich nun - hoffentlich in Kürze- einen Titel für den Kindesunterhalt habe, kann ich diesen- hochgerechnet bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes- im Grundbuch 'sichern'? Und was kommt zuerst, der bereits eingetragenen Bankenanspruch, oder der Kindesunterhalt?
Danke und einen schönen Tag!