Trinkgeldanrechnung bei Azubi

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Betr. Volljährigenunterhalt

      Hallo,
      mein 19 jähriger Stiefsohn ist Azubi zum Restaurantfachmann.
      Ohne unsere Zustimmung ist er mit seiner Freundin zusammen gezogen.
      Ein paar Strassen weiter.
      Nun flattert uns am Samstag das Schreiben eines Anwaltes ins Haus. der Junge begehrt Unterhalt. Leider weigert er sich uns zu sagen, wie hoch sein monatliches Trinkgeld ist. Wir wissen, dass er reichlich Überstunden leistet. dies darf er als Azubi nicht. Wahrscheinlich werden sie schwarz bezahlt. Den Kontakt zur Ausbildungsfirma hat er uns untersagt.
      Wir glauben auch nicht, dass wir eine richtige Summe in Erfahrung bringen, da die Firma wegen der Überstunden Probleme bekommen würde und deshalb zu ihm hält.
      Meine Frage: Gibt es irgendwo ein für uns relevantes Urteil, aus dem man entnehmen könnte, wieviel Trinkgeld ein Azubi in gehobener Gastronomie erhält. Wir haben keine Ahnung welche Summe wir ansetzen sollen. Wir gehen davon aus, das er mit Kindergeld und Ausbildungsvergütung über 700 Euro im Monat zur verfügung hat.
      Es geht mir darum einen Prozess zu vermeiden und wir möchtem dem Jungen auch nicht schaden. Natürlich hätte er nicht ausziehen müssen, das ist klar. Und zahlen müssten wir unseren jüngsten von 6 Patchworkkindern auch die Aufstockung auf 640 Euro.
      Hat jemand einen Rat, wie wir vorgehen können?
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo rosenrot,

      wenn der Azubi wie geschrieben:

      Wir gehen davon aus, das er mit Kindergeld und Ausbildungsvergütung über 700 Euro im Monat zur verfügung hat.

      zur Verfügung hat, bestünde kein Unterhaltsanspruch mehr.
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Tja, leider kennen wir die genaue Summe nicht.
      Ausbildungsvergütung 310.- Euro
      Kigeld 154.- Euro
      plus Summe unbekannt 30 % des Gesamttrinkgelds eines bekannten Golfclubrestaurants, das an 7 Tagen die Woche geöffnet hat.
      Geht man von 100.- Euro Gesamttrinkgeld aus, hätte er 30.- Euro täglich. Aber von welcher Summe könnte man wirklich ausgehen???
      das ist mein Problem. Auch wenn es nur 10.- Euro sind, kommt er auf 300.- Euro mtl.
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      310.- netto.
      es ist ja unser Problem, das Trinkgeld nachzuweisen. Es ist in dem Beruf Bestandteil des Einkommens und jeder weiß, dass er es bekommt. genau wie die Überstundenbezahlung. Wir haben schon woanders nachgefragt und erfahren, das dass Trinkgeld Miete und Nebenkosten abdeckt. Und unter den Umständen Unterhalt zu zahlen, wäre unseren andern Kindern gegnüber unfair.
      Wie wird das rechtlich gehandhabt? Darauf kommt es mir an.
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Rosenrot!

      Wenn ihr damit einverstanden seit, das er auszieht - würde ich als Erstes mal schauen ob bei,

      6 Patchworkkindern


      eine Leistungsfähigkeit besteht - da sicher ein Teil von den 6 Kids zu den in Anspruch genommennen Elternteil gehört.

      Als Restaurantfachmann auch dieser Punkt interessant ist:
      4. Geldwerte Zuwendungen
      Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kost und Logis, sind Einkommen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.


      Dieses Einkommen hier nach anzusetzen ist:
      Verordnung Sachbezug

      plus Summe unbekannt 30 % des Gesamttrinkgelds eines bekannten Golfclubrestaurants, das an 7 Tagen die Woche geöffnet hat.
      Geht man von 100.- Euro Gesamttrinkgeld aus, hätte er 30.- Euro täglich. Aber von welcher Summe könnte man wirklich ausgehen???
      das ist mein Problem. Auch wenn es nur 10.- Euro sind, kommt er auf 300.- Euro mtl.


      Dieser Rechnung ich nicht folgen kann: da 100 Euro Gesamttrinkgeld nicht täglich 30 Euro, sondern 3,33 Euro sind.

      Auch kannst du nicht von 10 Euro täglich/ entspricht 300 euro monatlich ausgehen - da er nur eine fünf Tage Woche hat - und von diesen 5 Tagen auch noch die Tage des Berufsschulbesuches abgezogen werden müssen (1 Lehrjahr: meistens 2 Tage erste Woche/ 1 Tage zweite Woche).

      Oft auch das Trinkgeld gesammelt wird und mit den restlichen Personal in der Küche geteilt werden muss.

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      hallo rosenrot,

      Und unter den Umständen Unterhalt zu zahlen, wäre unseren andern Kindern gegnüber unfair.
      warum ?
      bitte ggf. zusammen mit meiner Hauptantwort beantworten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      hallo rosenrot, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      Ohne unsere Zustimmung ist er mit seiner Freundin zusammen gezogen.
      und was ist da vorgefallen ? Was Du hier schreibst klingt mir doch nach ernsthaftem Zerwürfnis, Streitereien.
      Außerdem braucht Sohn nicht "Eure" sondern die Zustimmung des "bisher betreuenden ET", natürlich nur um seinen Unterhaltsanspruch diesem gegenüber nicht zu gefährden. .

      Wir wissen, dass er reichlich Überstunden leistet. dies darf er als Azubi nicht.
      wenn er das wirklich nicht darf, frage ich mich was "Ihr" dann bisher dagegen getan habt.
      Ich glaube aber nicht dass das stimmt, der Junge ist Volljährig, wüßte nicht warum er das nicht dürfen sollte. Steht das so in der Ausbildungsordnung ?

      Also ich gehe hier eher mal davon aus dass er das darf, jeder andere (Beruf) Azubi darf nebenher jobben wenn es Arbeitgeber erlaubt. Warum nicht "im selben Betrieb" ?
      Das wäre dann aber "überobligatorisch" (es sei denn es sind berufstypische Ü., somit mind. erlaubt) und nicht anzurechnen.
      Auch ein evtl. Trinkgeld ist m.E. nicht voll anzurechnen. Denn Trinkgeld ist zumindest zum (großen?) Teil eine Anerkennung für persönlichen Einsatz, besondere Freundlichkeit, zuvorkommende Erfüllung von Sonderwünschen usw. Dieser Teil denke ich, sollte ihm schon verbleiben.

      Und zahlen müssten wir unseren jüngsten von 6 Patchworkkindern auch die Aufstockung auf 640 Euro.
      das verstehe ich nicht, was meinst Du damit ?

      wenn Vater hier der „bisher betreuenden ET" ist, kann er auf „ich leiste Unterhalt in Form von „freie Kost + Logis + Kleidung + Taschengeld““ bestehen, wenn es keine Umstände gibt die es Sohn unmöglich machen das anzunehmen, also weiter bei Euch zu wohnen. Kommt also auch sehr auf das Verhältnis zu allen da wohnenden Leuten an. und ggf. wer eine Zerrüttung zu verantworten hat.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Danke für den Hinweis auf Sachbezüge. Das kommt natürlich noch dazu. er ißt im Betrieb, aber natürlich auch nicht offiziell.
      Das Trinkgeld im Betrieb kommt in eine gemeinsame Kasse, 7 Tage die Woche. Und aus diesem Topf bekommt er 30 %, also doch von 100.- Euro 30.-. Euro
      Ein Zerwürfnis mit dem Jungen lag eigentlich bisher nicht vor. Das ein 20 jähriger lieber bei seiner Freundin wohnt ist sicher normal.
      Das er nicht hätte ausziehen dürfen, ohne es abzustimmen ist uns klar. Natürlich überrascht eine schriftliche Kündigung Vater und Stiefmutter.
      Vor allem, wenn eine Woche später ein Rechtsanwalt mit Unterhaltsvorderungen kommt.
      Eine Klage wird sicher wenig Aussicht auf Erfolg haben und zugunsten des Anwalts will ich annehmen, das ihm der Sachverhalt vom Jungen nicht richtig geschildert wurde.
      Weiß keiner was über Anrechnung vom Trinkgeld auf Unterhaltansprüche eines Azubis??? uns was Kellner so für Trinkgeld bekommen???
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Rosenrot!

      es ist ja unser Problem, das Trinkgeld nachzuweisen.


      Wie Schäng schon geschrieben hat, schwierig nachzuweisen - aber im Gegensatz zu Wolfgang´s Meinung, das Trinkgeld voll anzurechnen wäre, da es auch in den OLG Leitlinien als sonstige Einnahme zum Einkommen gehört.

      Das kommt natürlich noch dazu. er ißt im Betrieb, aber natürlich auch nicht offiziell.


      Hier er eher in der Darlegungslast wäre, es zu widerlegen - wenn ihr behauptet, das er bis zu seinen Auszug dort kostenlos essen konnte.

      Mir noch dieser Satz einer sehr kurzweiligen Ausbildung eines Kochazubis in Erinnerung ist: Habe heute das und das gegessen =)!

      Auf der Lohnabrechnung sich auch ein geldwerter Vorteil dieser kostenlosen Verköstigung befand (welche aber nicht im Ausbildungsvertrag stand) :D.

      In welchen Ausbildungsjahr befindet sich den der Sohn (Ost/West)?

      Bei eurer "Großfamilie" vorab zu klären wäre, ob Leistungsfähigkeit für Sohn besteht - hier aber finanzielle Angaben der "Restfamilie" notwendig sind (siehe Wolfgang´s Frage).

      Zu den Überstunden bei Volljährigkeit:
      Bei volljährigen Auszubildenden ist im Rahmen der Arbeitszeitordnung eine Mehrarbeit nicht verboten. Diese sollte aber nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen und keine Regelmäßigkeit darstellen, denn das wäre dem Ausbildungszweck nicht dienlich. Bei Mehrarbeit gilt der Grundsatz, dass eine über die vereinbarte regelmäßige Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten ist (§ 4 des Ausbildungsvertrags). Diese Vergütung kann finanziell oder durch Freizeitgewährung erfolgen. Manche Tarifverträge enthalten hier eine Aussage über die Höhe der Vergütung für Mehrarbeit. Als Richtwert ist hier 1/100 der Ausbildungsvergütung zu nennen.


      Grüße,
      Kosmos
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Ich bedanke mich und sehe die Sache etwas gelassener.
      Das Essen einen Sachwert darstellt haben wir nicht gewußt und es in den Brief an den Anwalt aufgenommen.
      der Sohn ist im 1. Ausbildungsjahr/ West.
      Die Trinkgeldfrage scheint allgemein falsch eingeschätzt zu werden.
      Es geht hier nicht um den Euro, den ein Gast einem Jungen schenkt, sonder um 3stellige Beträge, die Teil des Einkommens sind.
      Nun habe ich herausgefunden, dass bei einer Frseurin in gleichen Fall 347.- Euro mtl. angenommen wurden.
      In einen guten Restaurant sind für Kellner mlt. Beträge drin, die der Höhe ihrer Miete entsprechen.
      Überstunden in maßen, sind sicher akzeptabel. Aber 60 in 3 Monaten?
      Nun kann man für ein Kind über 18 J. nichts tun, wenn der das nicht will. Und wenn er meint mal das Abenteuer Prozess gegen Eltern haben zu müssen, kann man ihn schwer hindern.
      Nun weigert er sich eben Auskunft zu geben und Bescheinigungen vorzulegen.
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      hallo Rosenrot,

      Nun weigert er sich eben Auskunft zu geben und Bescheinigungen vorzulegen.
      Richter wird die auch haben wollen, und da kann er sich schlecht weigern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Rosenrot!

      Die Trinkgeldfrage scheint allgemein falsch eingeschätzt zu werden.
      Es geht hier nicht um den Euro, den ein Gast einem Jungen schenkt, sonder um 3stellige Beträge, die Teil des Einkommens sind.


      Es wird nicht falsch eingesetzt, sondern es gibt eine Darlegungs- und Beweislast.

      Du sagst z.B. er bekommt 300 Euro - er sagt 50 Euro. Wie beweisst du nun, das es 300 Euro sind?

      Eine Behauptung alleine reicht nicht aus, du musst es auch irgendwie beweisen/belegen/vortragen können das es 300 Euro sind.

      Beispiel aus "unserer" Gerichtsverhandlung:
      Jugendamt machte 90 Euro ausbildungsbedingten Aufwand geltend, wir haben ihn nicht anerkannt - waren der Meinung es fallen weder Fahrtkosten noch Kosten für Lehrbücher oder sonstiges an. Es wurde vorgetragen Kind wohnt am Ausbildungsort und es wird nur ein Ordner verwendet (Einmalaufwand).
      Als "Beweis/Beleg" hatten wir von einen Mitschüler einen mit Unterschrift bestätigen "Zettel", wo draufstand - das nicht´s an oben genannten angefallen ist. Jetzt war JA an der Reihe das zu widerlegen, konnte es aber nicht, somit fand auch kein Abzug von 90 Euro ausbildungsbedingten Aufwand statt (40% des Streitwertes hatten wir dadurch schon gewonnen).

      Wie machst es du nun, das es xxx Euro sind?

      Leider gehst du nicht auf eure finanzielle Seite ein :rolleyes:, aber anscheinend seit ihr so gut ausgestattet das der Restbedarf gedeckt werden kann/muss.

      Grüße,
      Kosmos
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Vielleicht noch eine Ergänzung:

      Wenn das Trinkgeld Bestandteil des Lohnes ist, dann erscheint es zumindest im Ausbildungsvertrag. Ausserdem wird es dann auch versteuert. Also, Vergleiche zu anderen Branchen zu ziehen, das halte ich schon für sehr kühn!

      Gruss
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Evra!

      Das mit der Versteuerung scheidet aus:
      Trinkgelder sind rückwirkend seit dem 01. Januar.2002 steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
      Daneben sind Trinkgelder, die außerhalb eines Dienstverhältnisses als bloße Aufmerksamkeit gewährt werden, auch nicht steuerlich relevant.
      Im Gegensatz dazu stellen bei Gewerbetreibenden sowie selbstständig Tätigen Trinkgelder steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.


      Grüße,
      kosmos
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Tja, genauso ist es „Theoretisch“ . Er sagt 50.- Euro, wir 300.- Euro.
      Das Problem ist ja von Anfang an klar gewesen. Die IHK bestätigt, das Trinkgeld Bestandteil des Einkommens ist, deshalb die niedrige Ausbildungsvergütung.
      Bei Friseurin hat man das durchgeklagt und sich auf 347.- Euro geeinigt.
      Da die Ausbildungsleiterin die Verteilung der steuerfreien Trinkgelder vornimmt, kennt sie Höhe der Summe. Und kann somit gefragt werden. Der Junge erhält Sachzuwendungen in Form von Mittag- und Abendessen und Getränken.
      Mir wurde ein Artikel aus der „Bild“Zeitung übergeben, wo eine 17 jährige Azubi berichtet, bei geöffneter Sommerterrasse 120.- Euro Trinkgeld pro Tag zu erhalten… Sommerterrasse hat das Restaurant des Golfclubs auch.
      Kosmos, zu unseren Verhältnissen… geschiedener Vater, 3 Kinder heiratet Mutter 3er Kinder, macht zusammen 6. Ex-Frau des Mannes trinkt lieber Sekt und löst Kreuzworträtsel,(ob sie da was gewinnt, können wir leider nicht beweisen :D) also landet jüngster Sohn bei Jetztfrau…
      Keines unserer anderen Kinder stellt Ansprüche und nur deshalb würden wir in diesem Falle zahlen können. Aber wie wirkt sich das auf die Familie aus?
      Meine Tochter arbeitet noch kurz vorm Examen für ihren Lebensunterhalt, mein Sohn macht nach der Ausbildung Abitur auf der Abendschule und finanziert das durch die Bundeswehr usw.
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Rosenrot!

      Keines unserer anderen Kinder stellt Ansprüche und nur deshalb würden wir in diesem Falle zahlen können. Aber wie wirkt sich das auf die Familie aus?


      Deine Kinder zählen schon mal nicht, aber eure bzw. seine Kinder falls diese sich in Ausbildung (Schule/Beruf) befinden - und ein Unterhaltsanspruch besteht - auch du hast einen vorrangigen Bedarf von 800 Euro.

      Was machst du und die anderen 2 Kinder deines Mannes?

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Trinkgeldanrechnung bei Azubi

      Hallo Kosmos,
      die beiden älteren Mädchen haben die Ausbildung beendet und arbeiten. Ich bin Hausfrau.
      Aber den ausbildungsbedingten Aufwand werde ich jetzt erstmal anzweifeln, da Dienstkleidung gestellt wird und der Junge mit Kollegen im Auto zur Schule fährt.
      danke für Ideen