geschenkte firmenanteile wie wirds berechnet?

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    • geschenkte firmenanteile wie wirds berechnet?

      hallo
      ich bin neu und hoffe mir kann jemand meine ängste nehmen. mein mann hat sich nach 20 jahren von mir getrennt. problem momentan ist diese situation: er hat während unserer ehe 15% firmenanteile seines vaters als schenkung bekommen.diese wurden in das anfangsvermögen hineingerechnet. dememtsprechend hoch ist es auch. im rahmen unserer trennungsvereinbarung sind die anteile extrem runtergerechnet worden (zum endvermögen), so dass er nun eine zugewinnausgleichsforderung von nicht unerheblicher höhe an mich hat. nun sind ihm jedoch 20% weitere anteile übertragen worden(also noch währedn unseres trennungsjahres) dememtsprechend müssten diese doch auch einen höheren wert haben, so dass er vielleicht keinen zugewinn an mich hätte.frage: kann eine schenkung an ihn für mich auch von nachteil sein?? also in dem sinne das ich finanziell ruiniert werde, während er mit einem hervorragend laufenden unternehmen weiterleben kann? ich hoffe meine problematik wird verstanden...ich blick langsam selbst nicht mehr durch. danke für ene antwort. .rose
    • RE: geschenkte firmenanteile wie wirds berechnet?

      hallo rose, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      im Rahmen unserer Trennungsvereinbarung sind die Anteile extrem runter gerechnet worden
      da kommen mir erst mal Fragen:
      • wer hat "runter gerechnet" ? Wurde ein Gutachten über den Wert der Firma, bzw. darauf bauend der Anteile, erstellt ? Und zwar aktuell + zum Zeitpunkt der 15% Übertragung.
      • Ist die Trennungsvereinbarung schon unterschrieben ?
      • wurde damit die Zugewinngemeinschaft schon aufgehoben ? Vor Übertragung weiterer Anteile !?


      Aber auch wenn die Zugewinngemeinschaft noch besteht, in der doch kurzen Zeit von (weiterer) Übertragung + Ende Gemeinschaft werden die Anteile keine große Wertänderung haben.

      so dass er nun eine Zugewinnausgleichsforderung von nicht
      unerheblicher Höhe an mich hat.
      also hast Du einen Gewinn in der Ehe von "2x "nicht unerheblich"" gemacht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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