ISUV - Pressemeldung zum Verfassungsgerichtsurteil "heimliche Vaterschaftstests"

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    • ISUV - Pressemeldung zum Verfassungsgerichtsurteil "heimliche Vaterschaftstests"

      Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.2.2007 – Heimliche Vaterschaftstests
      Besserer Rechtsstatus für Väter

      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 421/05), weil es die Rechtsstellung der Väter verbessert. So hat das Bundesverfassungsgericht den Vätern zugebilligt, dass sie ein Recht haben, die Abstammung „ihres“ Kindes zu kennen.
      Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Urteil verständlich und konsequent. Das von der Bundesjustizministerin ursprünglich geforderte Verbot von Gentests dürfte da-mit vom Tisch sein. Das vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Gesetz wird der Verband kritisch begleiten. Allerdings wird es weiterhin nach Auffassung des Verbandes weiterhin heimliche Vaterschaftstests aus einem familialen Systemzwang heraus geben. Jeder Vater, der an seiner Vaterschaft zweifelt, wird sich Sicherheit durch einen heimlichen Gentest verschaffen.

      Der rechtspolitische Sprecher des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Braune, hob hervor: „Viele unserer Rechtspositionen wurden bestätigt: Der Vater hat ein Recht darauf, zu wissen, ob er der Vater ist. Das Kind hat ein Recht darauf zu wissen, von wem es abstammt. Dies ist wichtig für die Identitätsfindung. Dieses Recht steht ihm nicht nur nach Artikel 2 GG zu, sondern auch gemäß UN-Kinderkonvention Artikel 7 und 8. Aber auch das Recht der Mutter auf Privat- bzw. Intimsphäre gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ist zu berück-sichtigen.“

      Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellte fest: „Wir wollen darauf achten, dass die im Gesetz zu erarbeitende Regelung für betroffene Väter und Mütter kostengünstig ist. Wir sind der Auffassung, dass Gentests ein legitimes und kostengünstiges Mittel sind, die Abstammung des Kindes festzustellen. Ins Gesetz muss ein grundsätzlicher Rechtsanspruch von Vätern auf einen Gentest aufgenommen werden.“

      Der Bundesvorsitzende Michael Salchow wies des Weiteren darauf hin: „Juristisch mag die vom Bundesverfassungsgericht skizzierte Regelung korrekt sein. Zu fragen ist jedoch, ob eine Familie den legalen Gentest übersteht. – Fühlt sich der Partner, „gegen“ den der Gentest gerichtet ist, nicht derart verletzt, dass er die Ehe/Partnerschaft aufkündigt? Der legale Gentest „gefährdet“ sicher in nicht wenigen Fällen das familiale System. Viele Betroffene wollen zwar Gewissheit über die Herkunft der Gene, aber damit nicht gleichzeitig die Familie aufs Spiel setzen. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als weiterhin heimlich der Identität ihres Kindes auf die Spur zu kommen. Und diese Menschen sollen doch hoffentlich nicht mehr bestraft werden, wie es die Bundesjustizministerin ursprünglich wollte.“
    • RE: ISUV - Pressemeldung zum Verfassungsgerichtsurteil "heimliche Vaterschaftstests"

      Sehr geehrter Herr Becker,

      meiner Meinung nach bedürfte es es einer Aufklärung der
      Bevölkerung zu unterscheiden, was ein Gentest und die
      Feststellung einer Vaterschaft/Abstammung gemein haben.

      Dieses wird häufig falsch verstanden.

      Abgesehen davon wird die permanente Speicherung
      von Genmaterial ja nicht nur im Ausland als sehr kritisch angesehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      ThorstenK