Muss ein neuer Ehepartner doch für die "alten" Kinder mitzahlen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Muss ein neuer Ehepartner doch für die "alten" Kinder mitzahlen?

      Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Ist es so, dass wenn der Unterhaltspflichtige neu verheiratet ist, dass das Einkommen von ihm und der neuen Partnerin als Bemessungsgrundlage für die Ermittlungs des unterhaltsrelevanten einkommens dient?
    • RE: Muss ein neuer Ehepartner doch für die "alten" Kinder mitzahlen?

      Hallo partylise,

      Du bist zwar "falsch" in diesem Unterforum hier, das werden aber die Kollegen Moderatoren bald ins richtige Unterforum verschieben.

      Nein es werden nicht beide Einkommen herangezogen, erstmal zählt nur das des Unterhaltspflichtigen.
      In Mangelfällen kann aber ggf. auf die Ersparnis durch gemeinsame Lebensführung abgetsellt werden und der eigene SB reduziert werden.
      Bei einem sehr hohen Einkommen des neuen Ehepartners, kann auch angenommen werden, dass der SB durch diesen gesichert ist und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ganz ohne SB-Berücksichtigung für den Unterbedarf herangezogen wird.