Scheidung vor der Reform

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    • Scheidung vor der Reform

      Hallo,

      Ich habe da ein problem.Ich werde dieses Jahr geschieden,wahrscheinlich vor der Reform.

      Meine frage ist was passiert dann,muss ich wegen einer Neuberechnung wieder zum Anwalt oder wird das Automatisch irgendwie berechnet.
      Die Kinder werden im Oktober 6 (zwillinge ) andere Altersstufe.Sie sind den ganzen Tag im Kindergarten und die Frau geht 3/4 Tage arbeiten.
      Ab wann fällt dann der Unterhalt für sie weg und wie sieht es dabei mit dem Betreuungsbonus aus.
    • RE: Scheidung vor der Reform

      hallo fledermax, mit diesen Infos kann man nur Raten. Und hier ist kein Rateforum. :evil:

      ganz allgemein dazu: kann man alles außergerichtlich klären, auch z.B. den Alterssprung im Kindesunterhalt entsprechend festschreiben, (titulieren wenn gewünscht).

      Frau geht ¾ Tage arbeiten
      dann kann sie das doch sicher auch weiterhin machen.

      wie sieht es dabei mit dem Betreuungsbonus aus
      wenn sie das schon in der Ehe gemacht hat sehe ich keinen Grund dafür, schon jetzt nicht.

      Ab wann fällt dann der Unterhalt für sie weg
      meinst Du damit eine zeitliche Begrenzung ? Versuchen, am besten klappt das per außergerichtlichem, einvernehmlichem Unterhaltsvertrag.
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    • RE: Scheidung vor der Reform

      Hallo Wolfgang,

      entschuldige, wenn ich hier einhake, aber so wie Du das schreibst kann man schliessen, daß der Abzug eines Betreuungsbonus irgendwie begründet werden müsste.

      Ist das richtig? Wenn ja, kann ich irgendwo nachlesen, wie solch eine Begründung aussehen muß oder welche Kriterien zur Anwendung kommmen?

      Danke

      joerg
    • RE: Scheidung vor der Reform

      wg der reform kannst du dich gedulden, das kann noch etwas dauern, es gibt sogar stimmern die meinen, die würde ganz gekippt.

      du kannst du diese thema auch in der gerichtsverhandlung ansprechen. der richter hat nämlich keine lust heute urteile zu sprechen, von denen er weiss dass die nach ein paar wochen oder monaten überholt sind.

      er kann dann eine übergangsklausel oder eine anpassung an das neue recht ins urteil schon einpflegen.
    • RE: Scheidung vor der Reform

      Hallo djoey,

      der Abzug eines Betreuungsbonus irgendwie begründet werden müsste.

      Warum nicht ? Wenn eheprägende Gegebenheiten bislang dieses nicht begründeten, wirst Du die Berücksichtigung des Betreuungsbonus schon begründen müssen.
      Im Übrigen, nach Rechtskraft des neuen Unterhaltsrechtes wird dies wohl Einzug halten und Regelfall werden.
      Du kannst dies vorab in Entscheidungen des BGH´s, der OLGe wie auch einzelner AGe nachlesen.
    • RE: Scheidung vor der Reform

      Entschuldige bitte,

      auf welches

      er kann dann eine übergangsklausel oder eine anpassung an das neue recht ins urteil schon einpflegen.

      berufst Du Dich ?

      Nach derzeitigem Stand ist gerade in diesem Bezug zwischen den Koalitionspartnern keine Einigung, woruaf soll sich Richter denn Deiner Meinung nach beziehen?
    • RE: Scheidung vor der Reform

      ich beziehe mich hier auf einen zukünftigen zeitpunkt des urteils. wenn dann ein reformgesetz verabschiedet sein sollte. wie ich gehört habe hat man sogar im neuen palandt die anstehende reform bereits kommentiert. was machen die jetzt wohl die juristen damit ?
    • RE: Scheidung vor der Reform

      hallo Wolf, ich glaube da verwechselst Du was.

      diese Reform kommt ja nicht weil die Parteien was für Unterhaltspflichtige tun wollen sondern weil es in vielen Dingen schon höchstrichterliche Urteile gibt die quasi die Reform vorwegnehmen, die einige der Gesetzesänderungen notwendig machen.

      das wird dann schon „im Vorgriff“ bzw. wegen der „vorgesetzten“ Urteile zu beachten sein.
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