Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

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    • Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo, kurz zu mir.
      Bin von meinem Ehemann seit 3 Jahren getrennt, noch nicht geschieden.
      Wir haben ein gemeinsames Kind (7 jahre).
      Dazu habe ich ein kleines Kind (1 jahr), Vater unbekannt in der Ehe geboren!
      Ich bekomme Unterhalt für mich und meinen Sohn, dazu ergänzend Hartz 4.
      Bisher waren beide Kinder in der Familienversicherung krankenversichert.
      Jetzt stellt die KV keine KV-Karte mehr für das jüngste aus, weil mein Mann ja nicht der leibliche Vater ist.
      Haben wir per Gutachten alles feststellen lassen, damit es fair zugeht.
      Das JA sagt, die zahlen nur, wenn ich den Vater angeben würde, was aber leider nicht möglich ist.
      Kenne nur den Vornamen und seit 1,5 jahren nicht gesehen.
      Können die mich zwingen, das ich Aussagen erfinde, damit mein Kind Krankenversichert wird?
      Oder wird das über Hartz 4 Krankenversichert?
      Wer kann mir dazu einen Rat geben, oder stellen nennen, die mir weiter helfen können.
      Hab den ganzen Morgen schon mit KV und JA gesprochen. Da kann mir keiner helfen.
      Es kann doch nicht sein, das ein kleines Kind nicht Krankenversichert ist...
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo petra33,

      habe gerade, aufgrund Deiner Problemschilderung, mit der Rechtsauskunft einer der größten BKKen Kontakt aufgenommen.
      Das Kind ist im Rahmen der Familienversicherung über Dich zu versichern.
      Eine Ablehnung der KK ist rechtswirdrig, einen schriftlichen Abehnunsgbescheid einfordern und auf ggf. nötigen sozialrechtlichen Gerichtsgang aufmerksam machen.
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      ..in Folge der Scheidung wirst Du Dich selbst versichern müssen, geht über HartzIV dann, in Folge dessen das Kind über Dich versichert sein wird.
      Du kannst diesen Vorgang aber bereits vor Termin Scheidung erwirken.
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Also ist dann die Arge mein Ansprechpartner?
      Warum sollten die denn für mich zahlen, wenn es über die KV meines Mannes geht? Die werden sich doch sträuben..geht es denn das ich und mein erstes Kind über meinen Mann und das jüngste über die Arge Krankenversichert ist?
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Da ist auch Susanne ein wenig ratlos! Ich kann das aber rausfinden. Bitte um Geduld.

      Vorab: Schäng hat schon darauf hingewiesen, dass du nach der Scheidung nicht mehr familienversichert bist. Da du ja schon ALGII beziehst, wirst du dann über die ARGE pflichtversichert. In der Folge auch dein Kind, wenn es Sozialgeld bezieht. Davon gehe ich mal aus, da ja kein Unterhalt gezahlt wird.

      Also, nach der Scheidung sehe ich keine Probleme. Aber bis zur Scheidung hängt dein Kind nun KVtechnisch in der Luft. Ich meine, dass dann die ARGE das Kind auch pflichtversichern muss. Bin aber nicht sicher. Ich find das raus.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo petra,
      wobei ich mir nicht verkneifen kann, zu fragen, warum du nicht alles daran setzt den Vater deines 2. Kindes ausfindig zu machen. Wären da nicht auch Unterhaltsansprüche geltend zu machen (fragt ich dumm die Forenfachleute)? Immerhin sind die Hartz IV Ansprüche ja von der Allgemeinheit zu zahlen.
      Danke für den Input.
      Nachdenker
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      hallo ,

      Das JA sagt, die zahlen nur, wenn ich den Vater angeben würde, was aber leider nicht möglich ist.
      dann mach das denen klar -das sollte doch möglich sein.
      mußt wahrscheinlich die Situation damals schildern. Bist nicht die Einzige Mutter die nicht weis wie der Vater heißt.

      Kannst auch UVG bekommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo nachdenker10,

      ich zwar nicht Deinen Lebenswandel kenne und auch nicht unterstellen möchte, aber nach x-Gedecke ich mal Deine Fähigkeit anzweifle sich den Namen bislang Unbekannter irgendwelcher hormonell gesteuerten Koopulation zu merken anzweifle. Naja, nach entsprechenden Gedecke ich mal die Situation ansich für Dich anzweifle [img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a136.gif[/img]
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo Schäng,
      dann beschränke ich meinen Beitrag auf:
      Wären da nicht auch Unterhaltsansprüche geltend zu machen

      wenn denn der Vater bekannt wäre?
      P.S. [img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a063.gif[/img] zu unterstellen, halte ich für äußerst anmaßend. Nüchtern macht´s mehr Spaß.
      By
      Nachdenker
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      hallo Susanne,

      Vorabinfo: Da ich ja SGB-mäßig blöd bin, aber Hotline-Nummern zu diesen habe, ergab sich folgende Aussage: Kind ist Abkömmling der versicherten Kindesmutter egal wie sie zum KV/Ex-Mann steht, folglich das "angzweifelte" Kind über die KM generell versichert ist.

      Deshalb "Susanne" diese Aussage für unsere Userin hier verifizieren und bestätigen bzw. berichtigen.
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Prostata Nachdenker,

      vorrangig doch hier wie Beitragstitel aussagt der Krankenversicherungsschutz des Kindes ist, für die unterhaltsrechtlcihen Belange dürftest Du mich doch ansich kennen, da wäre ich fast (immer) der Erste der darauf "anspringt" , oder ?
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Ich glaube nicht. Mutter ist ja nicht pflichtversichert, sondern selbst familienversichert (noch). Das SGB spricht lediglich von Kindern familienversicherter Kinder, also von den Enkelkindern der Pflichtversicherten.

      Bis morgen weiß ich das ;)
      Susanne
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      Hallo Susanne,

      Danke vorab für Deine Recherche, denn ich würde mich vermutlich wie "nachdenker10" (zwar im anderen Bezug) von Baum zu Baum hangeln. Lieber gebe ich denn zu nichts hierüber zu wissen, als falsches Halbwissen zu verbreiten. Das bisherige von mir kann ich fundieren, für alle von außen kommende Aussagen bin ich unfähig diese entsprechend zu prüfen und gut zu heißen.
    • RE: Krankenversicherung für ein jahr altes Kind

      So, hab mich mal schlau gefragt.

      Dass das Kind nicht in der Familienversicherung des getrennt lebenden Ehemannes sein kann, ist richtig. Es gibt keine Rechtsbeziehung zwischen den beiden.

      Da Mutter ALGII bezieht, wäre sie ja zunächst bis zur Scheidung noch familienversichert über Ehemann. D.h. Kind müsste pflichtversichert werden – was nicht möglich ist, da Kind keine der Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung erfüllt. Auch eine freiwillige Versicherung wäre nicht möglich, da die Voraussetzungen nicht vorliegen (vorher mind. 12 Monate pflichtversichert). Die einzige Möglichkeit ist, auf die Familienversicherung der Mutter zu verzichten und sie pflichtzuversichern. Damit wäre dann das Kind familienversichert bei der Mutter.

      Das andere – gemeinsame - Kind kann beim Vater bleiben oder auch bei der Mutter mit familienversichert werden.

      Also, unbedingt mit der ARGE sprachen, Situation schildern. Die wissen dann schon, was sie sozialversicherungsrechtlich tun müssen.

      Gruß
      Susanne