Versorgungsausgleich, beide in Rente bzw. Pension

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Versorgungsausgleich, beide in Rente bzw. Pension

      An dieser Stelle eine andere Frage:
      Wir leben seit drei Jahren getrennt. Ich beziehe EU-Rente, die in drei Jahren in eine Rente ab 60 für Frauen umgewandelt werden wird. Mein Mann ist als Beamter in Frühpension. Wie sieht es da mit dem Versorgungsausgleich aus? Ehedauer ist bis jetzt 18,5 Jahre, da mein Mann wohl vorerst keine Scheidung einreicht, wird noch etwas dazu kommen. Die Pension meines Mannes ist etwa doppelt so hoch wie meine Rente. Wie sieht der Versorgungsausgleich aus? Und bekomme ich meinen Anteil sofort mit meiner Rente ausgezahlt?

      Gruss Andromeda
    • RE: Versorgungsausgleich, beide in Rente bzw. Pension

      Hallo Andromeda,
      ich habe das gerade fast hinter mir! Du mußt nur, oder er, die Scheidung einreichen.Dann wird vom Gericht das Ende der Ehezeit festgelegt.Das Gericht läßt die Anwartschaften von der Pensionskasse und der Rentenkasse ausrechnen und dann kann man noch Einwendungen beim Gericht vorbringen.
      So weit bin ich im Moment. Ich ließ während der Ehe meine Anwartschaften auszahlen und habe später nachentrichtet. Also bekomme ich das vor der Ehezeit nicht meinem Konto zugerechnet, leider.
      Nun habe ich bei Gericht Einspruch erhoben und hoffe, dass das Gericht beschließt, dass die vor der Ehe erworbenen Anwartschaften wieder MEINEM Konto gut geschrieben werden. So geht das !!!
      Ich werde das hier mitteilen wie es aus geht. Es grüßt Floh
      bo
    • RE: Versorgungsausgleich, beide in Rente bzw. Pension

      Hallo,

      ich fürchte, hier werden Rentenrecht und Familienrecht vermengt. Das Familiengericht kann ganz sicher nicht bereits ausgezahlte Gegenwerte für Rentenanwartschaften"reimplantieren". Eine ganz andere Frage ich, wie der Auszahlungsbetrag zu behandeln ist. Ob da evtl. nach zu versichern ist u.s.w.

      Gruss
    • RE: Versorgungsausgleich, beide in Rente bzw. Pension

      hallo evra,

      es ist so ! das Gericht muß die Rentenkasse auffordern die aus und wieder eingezahlten Anwartschaften meinem Anfangsvermögen zu zurechnen!!! Ich habe das bei der Rentenkasse so gesagt bekommen. Sonst ist es nicht möglich und ich verliere das Geld.
      Gruß, Floh
      bo