Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

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    • Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo liebes Forum,

      ich hoffe , Ihr könnt mir etwas helfen - eigentlich ist mir durch Eurer Forum einiges klar, aber der gegnerische Anwalt rechnet doch immer wieder komplett anders. Hier die Fakten: Mein 19jähriger Sohn aus erster Ehe studiert nun im 1. Semester Jura. Es besteht eine unbefristete Jugendamtsurkunde von 1994 über 221 EUR. Bis Dezember habe ich den Unterhalt auch (bis dahin direkt an die Kindsmutter) überwiesen. Nun wollte ich wg. Bafögs (lt. Online-Rechner ständen ihm ca. 360 EUR zu) und Kindergelds den Titel beenden. Hier noch ein paar Infos: Ich bin wieder verheiratet und verdiene 1900 EUR netto (unbereinigt, da streiten auch die Anwälte, ich überlasse Euch Profis die Berechnung, danke!) und habe einen einfachen Weg zur Arbeit von 45 km. Leider kann ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, das Gewerbegebiet ist nicht an den Busverkehr angeschlossen. Zudem arbeite ich in einem Architekturbüro mit mind. 60 Wochenstunden (nachts, Wochenende, alles unbezahlt - aber ich komme gerade aus der Arbeitslosigkeit und bin noch in der Probezeit...) und nachts fahren keine Züge mehr zurück in meinen Heimatort. Also fahre ich zwangsläufig mit dem Auto. Meine Frau verdient mit 27,5 Wochenstunden 795 EUR netto und wir haben zwei Kinder, 9 und 11 Jahre alt. Wir haben mtl. Betreuungskosten in Höhe von 200 EUR für die Übermittagsbetreuung meiner Kinder, da meine Frau bis ca. 14.30 Uhr arbeitet. Letztes Jahr bekamen wir (zusammen) eine Steuerrückerstattung in Höhe von 950 EUR. Der Anwalt meines Sohnes hat einen Unterhalt in Höhe von 210 EUR berechnet. Ach ja, die Kindsmutter (auch wieder verheiratet mit zwei Kindern) verdient ca. 420 EUR netto.

      Gestern rief mein Sohn an (nach Jahren der erste Kontakt) und verlangte den Unterhalt, den sein Anwalt berechnet hätte. Er möchte auch kein Bafög beantragen, da er sich nicht verschulden möchte. Und den Titel möchte er auch nicht beenden lassen. Meine Anwältin wollte jetzt Abänderungsklage einreichen. Wer trägt denn die Kosten? Was meint Ihr? Besteht denn überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch? Er möchte mich morgen nochmal anrufen, leider erreiche ich meine Anwältin heute nicht.

      Vielleicht habt Ihr ja ein paar klärende Infos für mich - ich danke Euch sehr dafür.

      Bis bald
      Pili
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Pili, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.
      Hier fehlen jede Menge Infos, schaue bitte "Anleitung" für Fragestellungen an und stelle die Infos ein.

      zur Überschrift: hast ja schon ausgerechnet was er an Bafög bekommen könnte, rechne ihm das an.

      Ach ja, die Kindsmutter (auch wieder verheiratet mit zwei Kindern) verdient ca. 420 EUR netto.
      hier wäre zu prüfen wie weit Ehemann ihren Bedarf sicherstellen kann + damit wieviel davon für den KU Studi einzusetzen ist.

      Meine Anwältin wollte jetzt Abänderungsklage einreichen.
      und was hat die errechnet ? Stelle deren Berechnung am besten hier ein.

      Wer trägt denn die Kosten?
      erst mal Du in Form eines Vorschusses, Gericht nimmt Klage erst nach Zahlung einer Gebühr an.
      Mit Urteil entscheidet dann Richter über die Verteilung der Kosten.

      Besteht denn überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch?
      wie kommst Du denn auf diese Frage ? Du schreibst keine Gründe die dafür sprechen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Oh ja, sorry, ich habe versucht erst mal einen groben Überblick zu geben. Ich hoffe, ich kann die fehlenden Infos geben:

      Er wohnt bei Kindsmutter und deren Ehemann (mir liegt nur die Angabe über ihr Nettogehalt vor, der Anwalt meinte, das wäre eh schon überobligatorisch). Einen Steuerbescheid habe (und werde) ich nicht bekommen, der Ehemann hat aber - soweit ich weiß - ein sehr hohes Einkommen. OLG ist Frankfurt.

      Hier die Rechnung von meiner Anwältin (da lag allerdings der Steuerbescheid noch nicht vor):

      Nettoeinkommen: 1900 abzgl. Fahrtkosten 434,50 (für 49 km, ab 30 km wurde der halbe Satz gerechnet), Unterhalt für die 2 minderjährigen Kinder jeweils 247 EUR, Unterhalt für meine Ehefrau 100 EUR = 871,50 EUR, Selbstbehalt von 1100 EUR unterschritten. Es stände kein Unterhaltsanspruch mehr zu.

      Sein Anwalt rechnet: 1900 EUR + 100 EUR ("da die Fahrtkosten des Ehemannes die Steuerrückerstattung 2005 ermöglichten" - allerdings muss ich dazu sagen, dass meine Frau den Großteil der Steuern gezahlt hatte und ich danach das Jahr bis vor zwei Monaten arbeitslos war) abzgl. Monatskarte 130 ÖPNV = 1770 EUR abzg. 2 x 247 für die beiden Kinder = 1376 EUR abzgl. Selbstbehalt ergibt 276 EUR, die Unterhaltsansprüche könnten bedient werden. Von Bafög keine Rede.

      Lt. seinem Anwalt würde der BGH dazu tendieren, in Fällen der hohen Fahrtkosten den notwendigen Selbstbehalt einzusetzten. Lt. Arbeitsvertrag wären die Arbeitszeiten eindeutig. Fänd ich auch schöner, nur dann könnte ich direkt meine Papiere holen.

      Wie wären die Kosten bei außergerichtlicher Einigung? Also wenn kein Richter entscheiden würde?

      Vielen Dank für die Antworten

      Pili
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Pili,

      der Student solle Dir erstmal den Bewilligungs-/Ablehnungsbescheid des BaFöG-Amtes vorlegen, bevor eine objektive Unterhaltsberechnung vorgenommen werden kann. Zur Beantragung ist der Student verpflichtet, unterlässt er dies kann ihm der fiktiv errechnete Betrag als bedarfsdeckend angerechnet werden.
      Dann erübrigt sich vielleicht die unterschiedliche Berechnung Deines unterhaltsrelevanten Einkommens, vorher würde ich hier keine Unterhaltberechnung anfangen.

      Wenn ich mal von 1900€ (analog 2000€) ausgehe, bei 4 Unterhaltsberechtigten (wieso Ehefrau 100€ ?) komme ich bei dem Volljährigen auf einen Gesamtbedarf 406 abzüglich 154 KG Rest 252, wenn Bafög tatsächlich nach Deiner Berechnung 360€ beträgt, kein Restbedarf mehr !
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Schäng,

      vielen Dank für die Info, so ähnlich habe ich auch versucht es ihm zu erklären. Wie gesagt, als Antwort kam, dass er sich nicht verschulden wolle und kein Bafög beantragen würde. Lt. seinem Anwalt wäre ich unterhaltspflichtig und zahlungsfähig.

      Die 100 EUR für meine Ehefrau hat meine Anwältin angesetzt. Habe ich auch nicht so ganz verstanden, sie hat ein Nettoeinkommen von 795 EUR. Jetzt habe ich in den Leitlinien des OLGs Frankfurt folgenden Passus gefunden:


      "10.3 Kinderbetreuung
      Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist.

      Geht ein Ehegatte einer Erwerbstätigkeit nach, obwohl er wegen der Betreuung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder hierzu nicht gehalten ist, so kann ihm wegen der Mehrbelastung zusätzlich noch ein Betrag bis zu 220,- ¤ anrechnungsfrei belassen werden (§ 287 ZPO)."

      Wenn ich mit meinen Sohn doch noch außergerichtlich einigen kann, wer zahlt dann die Anwälte?

      Vielen Dank
      Pili
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      hallo Pili,

      Wenn ich mit meinen Sohn doch noch außergerichtlich einigen kann, wer zahlt dann die Anwälte?
      auch das gehört zu so einer Einigung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo,

      eine außergerichtliche Einigung bestünde doch dann nur in der Herausgabe des Titels, wenn ich das alles richtig verstehe. Seit September versucht dies meine Anwältin vergeblich. Wenn ich auf Abänderung klagen würde, bekäme ich ja evtl. Prozesskostenhilfe (der Antrag liegt der Anwältin gerade vor) oder die "Gegenseite" müsste zahlen. Ich habe in den letzten Jahren schon einiges an Anwalts- und Gerichtskosten gezahlt, auch der Gegenpartei - ich bin da wirklich ein "gebranntes Kind".

      Ich dachte wirklich, das hätte jetzt ein Ende...

      Viele Grüße
      Pili
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo,

      so, nun hat der Anwalt meines Sohnes geschrieben, dass er definitiv kein Bafög beantragen wird (lt. Bafög-Rechner stünden ihm ca. 350 EUR zu).

      D. h., ich werde die Abänderungsklage beantragen müssen. Ist bei dem Termin eigentlich die Anwesenheit der Kläger (oder des "Beantragenden") zwingend erforderlich? Ich frage nur deshalb, weil ich noch in der Probezeit bin und deshalb erstmal keinen Urlaub beantragen kann. Die Verhandlung wäre ca. 450 km von mir entfernt.

      Kennt jemand Urteile, wo der Student kein Bafög beantragen musste und es auch fiktiv nicht angerechnet wurde? Ich habe mal "hin und her gesurft" und nichts in der Richtung gefunden. Eben nur, dass Bafög vorrangin beantragt werden muss oder eben fiktiv angerechnet wird.

      Schon mal vielen Dank für Eure Anworten und einen schönen Abend noch!

      Pili

      The post was edited 1 time, last by Pili ().

    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Pili,

      Ist bei dem Termin eigentlich die Anwesenheit der Kläger (oder des "Beantragenden") zwingend erforderlich?
      i.d.R. verlangt das Richter. Ist dann in der Ladung “persönliches Erscheinen angeordnet” angekreuzt.
      Mit dieser Ladung kann + darf Dir kein Arbeitgeber einen Urlaub verweigern. Auch sollte jedem Arbeitgeber daran gelegen sein dass seine Mitarbeiter ihre finanziellen Dinge geregelt haben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Pili,

      auf die Schnelle als Argumentationshilfe:

      "Wenn ein studierender kein BAföG beantragt und Unterhalt von
      seinen Eltern fordert, kann ihm in Höhe der BAföG-Leistungen ein fiktives Einkommen auf Unterhaltsbedarf angerechnet werden und so eine Unterhaltspflicht der Eltern gegebenenfalls nicht mehr bestehen."

      Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen
      Entscheidungsdatum: 24.08.2005
      Aktenzeichen: 15 UF 75/05
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Super,

      vielen Dank für die Infos. Es wird jetzt die Abänderungsklage eingereicht werden. Kann ja eigentlich nichts schlimmes passieren. Blöd ist nur, dass der erste persönliche Kontakt mit meinem Sohn nach über 10 Jahren vor Gericht stattfinden wird. Das habe ich mir echt anders vorgestellt...

      Wenn ihr möchtet, halte ich euch auf dem Laufenden.

      Bis bald
      Pili
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      hallo Pili,

      Wenn ihr möchtet, halte ich euch auf dem Laufenden.
      daran sind wir immer interessiert, auch wenn mal nicht explizid darauf hingewiesen wird.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Pili,

      gibt es denn schon etwas neues in Deinem Fall?
      Ich habe das gleiche Problem, Kind stellt keinen Bafög-Antrag bzw. Aktualisierung sondern greift lieber auf einen bestehenden Titel zurück.
      Wo bzw. wie kann ich das Bafög selbst errechnen?
      Danke!
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Harald!

      Unterhalt und BAföG-Antrag
      Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern verlangen, sind grundsätzlich verpflichtet, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) zu beantragen. Wird dies bewusst unterlassen, ist bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs ein Einkommen in Höhe der BAföG-Leistungen fiktiv zu unterstellen, so dass sich der Unterhaltsanspruch entsprechend reduziert. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig in seinem Urteil vom 24.08.2005, Aktenzeichen 15 UF 75/05


      Das Urteil kannst du ja deinen Kind mal zukommen lassen :D!

      Hier findest du den Rechner:
      Bafög - Rechner

      Grüße,
      kosmos
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Kosmos,

      danke für die superschnelle Antwort.
      Ja, das Urteil sollte ich mal weiterschicken.

      Um das Bafög auszurechnen, brauche ich Informationen, die ich nicht konkret habe und nur schätzen kann. Aber es ist ja wenigstens ein Anhaltspunkt.

      Mfg
    • RE: Vollj. Student möchte kein Bafög beantragen

      Hallo Harald,

      der durch die leistungsfähigen Elternteile zu leistende Restbedarf ergibt sich aus:

      Bedarf aus Gesamteinkommen - Kindergeld - Bafög = zu quotelnder Restbedarf