Hallo liebes Forum,
ich hoffe , Ihr könnt mir etwas helfen - eigentlich ist mir durch Eurer Forum einiges klar, aber der gegnerische Anwalt rechnet doch immer wieder komplett anders. Hier die Fakten: Mein 19jähriger Sohn aus erster Ehe studiert nun im 1. Semester Jura. Es besteht eine unbefristete Jugendamtsurkunde von 1994 über 221 EUR. Bis Dezember habe ich den Unterhalt auch (bis dahin direkt an die Kindsmutter) überwiesen. Nun wollte ich wg. Bafögs (lt. Online-Rechner ständen ihm ca. 360 EUR zu) und Kindergelds den Titel beenden. Hier noch ein paar Infos: Ich bin wieder verheiratet und verdiene 1900 EUR netto (unbereinigt, da streiten auch die Anwälte, ich überlasse Euch Profis die Berechnung, danke!) und habe einen einfachen Weg zur Arbeit von 45 km. Leider kann ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, das Gewerbegebiet ist nicht an den Busverkehr angeschlossen. Zudem arbeite ich in einem Architekturbüro mit mind. 60 Wochenstunden (nachts, Wochenende, alles unbezahlt - aber ich komme gerade aus der Arbeitslosigkeit und bin noch in der Probezeit...) und nachts fahren keine Züge mehr zurück in meinen Heimatort. Also fahre ich zwangsläufig mit dem Auto. Meine Frau verdient mit 27,5 Wochenstunden 795 EUR netto und wir haben zwei Kinder, 9 und 11 Jahre alt. Wir haben mtl. Betreuungskosten in Höhe von 200 EUR für die Übermittagsbetreuung meiner Kinder, da meine Frau bis ca. 14.30 Uhr arbeitet. Letztes Jahr bekamen wir (zusammen) eine Steuerrückerstattung in Höhe von 950 EUR. Der Anwalt meines Sohnes hat einen Unterhalt in Höhe von 210 EUR berechnet. Ach ja, die Kindsmutter (auch wieder verheiratet mit zwei Kindern) verdient ca. 420 EUR netto.
Gestern rief mein Sohn an (nach Jahren der erste Kontakt) und verlangte den Unterhalt, den sein Anwalt berechnet hätte. Er möchte auch kein Bafög beantragen, da er sich nicht verschulden möchte. Und den Titel möchte er auch nicht beenden lassen. Meine Anwältin wollte jetzt Abänderungsklage einreichen. Wer trägt denn die Kosten? Was meint Ihr? Besteht denn überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch? Er möchte mich morgen nochmal anrufen, leider erreiche ich meine Anwältin heute nicht.
Vielleicht habt Ihr ja ein paar klärende Infos für mich - ich danke Euch sehr dafür.
Bis bald
Pili
ich hoffe , Ihr könnt mir etwas helfen - eigentlich ist mir durch Eurer Forum einiges klar, aber der gegnerische Anwalt rechnet doch immer wieder komplett anders. Hier die Fakten: Mein 19jähriger Sohn aus erster Ehe studiert nun im 1. Semester Jura. Es besteht eine unbefristete Jugendamtsurkunde von 1994 über 221 EUR. Bis Dezember habe ich den Unterhalt auch (bis dahin direkt an die Kindsmutter) überwiesen. Nun wollte ich wg. Bafögs (lt. Online-Rechner ständen ihm ca. 360 EUR zu) und Kindergelds den Titel beenden. Hier noch ein paar Infos: Ich bin wieder verheiratet und verdiene 1900 EUR netto (unbereinigt, da streiten auch die Anwälte, ich überlasse Euch Profis die Berechnung, danke!) und habe einen einfachen Weg zur Arbeit von 45 km. Leider kann ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, das Gewerbegebiet ist nicht an den Busverkehr angeschlossen. Zudem arbeite ich in einem Architekturbüro mit mind. 60 Wochenstunden (nachts, Wochenende, alles unbezahlt - aber ich komme gerade aus der Arbeitslosigkeit und bin noch in der Probezeit...) und nachts fahren keine Züge mehr zurück in meinen Heimatort. Also fahre ich zwangsläufig mit dem Auto. Meine Frau verdient mit 27,5 Wochenstunden 795 EUR netto und wir haben zwei Kinder, 9 und 11 Jahre alt. Wir haben mtl. Betreuungskosten in Höhe von 200 EUR für die Übermittagsbetreuung meiner Kinder, da meine Frau bis ca. 14.30 Uhr arbeitet. Letztes Jahr bekamen wir (zusammen) eine Steuerrückerstattung in Höhe von 950 EUR. Der Anwalt meines Sohnes hat einen Unterhalt in Höhe von 210 EUR berechnet. Ach ja, die Kindsmutter (auch wieder verheiratet mit zwei Kindern) verdient ca. 420 EUR netto.
Gestern rief mein Sohn an (nach Jahren der erste Kontakt) und verlangte den Unterhalt, den sein Anwalt berechnet hätte. Er möchte auch kein Bafög beantragen, da er sich nicht verschulden möchte. Und den Titel möchte er auch nicht beenden lassen. Meine Anwältin wollte jetzt Abänderungsklage einreichen. Wer trägt denn die Kosten? Was meint Ihr? Besteht denn überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch? Er möchte mich morgen nochmal anrufen, leider erreiche ich meine Anwältin heute nicht.
Vielleicht habt Ihr ja ein paar klärende Infos für mich - ich danke Euch sehr dafür.
Bis bald
Pili