hierher nach "U-Reform" verschoben. mfg WB
Hallo, ich bin neu hier und habe da gleich auch schon einige Fragen. Ich habe gelesen dass es zum 01. April 07 zu einer Gesetzesänderung hinsichtlich nachehelichern Unterhalt kommen soll. Mich würde interessieren wie sich die Gesetzesänderung im folgenden Sachverhalt auswirken könnte.
Fakten:
-A+B haben vor 4 Jahren geheiratet.
-Keine Kinder
- Kein Ehevertrag
-Alter von A und B 24 Jahre
- B ist Hausfrau und hat ihr Studium mit A´s finanziellen Mitteln in der Ehezeit zu ende machen können.
- Auch sonst hat B sehr profitiert von der Ehe.
- A bezieht ein Nettogehalt von seinem Arbeitgeber in Höhe von 2.000 EUR. Sonst haben beide keine weiteren Einkünfte aber auch keine finanzielle Verpflichtungen.
- Beide Leben in einer Wohnung zur Miete.
- Kein Vermögen, kein Sparbuch, keine besonderen Anschaffungen in der Ehe.
- Lebensstandart: unterer Lebensstandart.
Beide wollen nun die Scheidung…
Fragen hierzu wären:
Wenn sich nun B einen Anwalt nimmt, muss A zu mindestens anteilsmäßig (da B keine finanziellen Mittel besitzt ) etwas bezahlen?
Für wen (A oder B) wäre es rechtlich günstiger die Scheidung einzureichen?
Wie viel Unterhalt während der Trennung wären in diesem Fall angebracht?
Können A+B erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?
Wenn B auszieht um sich für den Zeitraum des Trennungsjahres in eine eigene Wohnung zieht müsste A etwas dazubezahlen?
Wenn es nun im vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Scheidung kommen würde. Wie viel in EURO nachehelicher Unterhalt würden für B realistisch sein? Und würde man davon ausgehen können das es auf eine befristete Zeit ausgesprochen wird?
Danke für Hinweise.
Dieter
Hallo, ich bin neu hier und habe da gleich auch schon einige Fragen. Ich habe gelesen dass es zum 01. April 07 zu einer Gesetzesänderung hinsichtlich nachehelichern Unterhalt kommen soll. Mich würde interessieren wie sich die Gesetzesänderung im folgenden Sachverhalt auswirken könnte.
Fakten:
-A+B haben vor 4 Jahren geheiratet.
-Keine Kinder
- Kein Ehevertrag
-Alter von A und B 24 Jahre
- B ist Hausfrau und hat ihr Studium mit A´s finanziellen Mitteln in der Ehezeit zu ende machen können.
- Auch sonst hat B sehr profitiert von der Ehe.
- A bezieht ein Nettogehalt von seinem Arbeitgeber in Höhe von 2.000 EUR. Sonst haben beide keine weiteren Einkünfte aber auch keine finanzielle Verpflichtungen.
- Beide Leben in einer Wohnung zur Miete.
- Kein Vermögen, kein Sparbuch, keine besonderen Anschaffungen in der Ehe.
- Lebensstandart: unterer Lebensstandart.
Beide wollen nun die Scheidung…
Fragen hierzu wären:
Wenn sich nun B einen Anwalt nimmt, muss A zu mindestens anteilsmäßig (da B keine finanziellen Mittel besitzt ) etwas bezahlen?
Für wen (A oder B) wäre es rechtlich günstiger die Scheidung einzureichen?
Wie viel Unterhalt während der Trennung wären in diesem Fall angebracht?
Können A+B erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?
Wenn B auszieht um sich für den Zeitraum des Trennungsjahres in eine eigene Wohnung zieht müsste A etwas dazubezahlen?
Wenn es nun im vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Scheidung kommen würde. Wie viel in EURO nachehelicher Unterhalt würden für B realistisch sein? Und würde man davon ausgehen können das es auf eine befristete Zeit ausgesprochen wird?
Danke für Hinweise.
Dieter
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