Unterhalt

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    • hierher nach "U-Reform" verschoben. mfg WB

      Hallo, ich bin neu hier und habe da gleich auch schon einige Fragen. Ich habe gelesen dass es zum 01. April 07 zu einer Gesetzesänderung hinsichtlich nachehelichern Unterhalt kommen soll. Mich würde interessieren wie sich die Gesetzesänderung im folgenden Sachverhalt auswirken könnte.

      Fakten:
      -A+B haben vor 4 Jahren geheiratet.
      -Keine Kinder
      - Kein Ehevertrag
      -Alter von A und B 24 Jahre
      - B ist Hausfrau und hat ihr Studium mit A´s finanziellen Mitteln in der Ehezeit zu ende machen können.
      - Auch sonst hat B sehr profitiert von der Ehe.
      - A bezieht ein Nettogehalt von seinem Arbeitgeber in Höhe von 2.000 EUR. Sonst haben beide keine weiteren Einkünfte aber auch keine finanzielle Verpflichtungen.
      - Beide Leben in einer Wohnung zur Miete.
      - Kein Vermögen, kein Sparbuch, keine besonderen Anschaffungen in der Ehe.
      - Lebensstandart: unterer Lebensstandart.

      Beide wollen nun die Scheidung…

      Fragen hierzu wären:
      Wenn sich nun B einen Anwalt nimmt, muss A zu mindestens anteilsmäßig (da B keine finanziellen Mittel besitzt ) etwas bezahlen?

      Für wen (A oder B) wäre es rechtlich günstiger die Scheidung einzureichen?

      Wie viel Unterhalt während der Trennung wären in diesem Fall angebracht?


      Können A+B erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?

      Wenn B auszieht um sich für den Zeitraum des Trennungsjahres in eine eigene Wohnung zieht müsste A etwas dazubezahlen?

      Wenn es nun im vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Scheidung kommen würde. Wie viel in EURO nachehelicher Unterhalt würden für B realistisch sein? Und würde man davon ausgehen können das es auf eine befristete Zeit ausgesprochen wird?

      Danke für Hinweise.

      Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Unterhalt

      Hallo Dieter,

      ob die Unterhaltsreform in diesem Fall Auswirkungen haben wird bleibt abzuwarten. Ich denke es ist bereits nach dem jetzt gültigen Recht zu beantworten:

      Wenn sich nun B einen Anwalt nimmt, muss A zu mindestens anteilsmäßig (da B keine finanziellen Mittel besitzt ) etwas bezahlen?

      Du meinst Anwaltskosten? Wer einen Anwalt beauftragt, muss ihn zahlen. Man kann sich aber in so einem Fall einigen, wenn etwa A keinen Anwalt nimmt. Wenn es aber um Unterhaltsforderungen geht, um die gestritten wird, kann B von A Prozesskostenvorschuss verlangen.

      Für wen (A oder B) wäre es rechtlich günstiger die Scheidung einzureichen?

      Das ist egal.

      Wie viel Unterhalt während der Trennung wären in diesem Fall angebracht?

      3/7 des unterhaltsrelevanten Einkommens (Jahresnetto geteilt durch 12, abzüglich berufsbedingter Ausgaben), also max. 857€ monatlich.

      Können A+B erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?

      Das Trennungsjahr muss eingehalten werden, wenn sich einig ist das man ab dem Tag X "von Tisch und Bett" getrennt gelebt hat, zählt das als Datum der Trennung.

      Wenn B auszieht um sich für den Zeitraum des Trennungsjahres in eine eigene Wohnung zieht müsste A etwas dazubezahlen?

      Da könnte trennungsbedingter Mehrbedarf geltend gemacht werden, aber im Unterhaltsbedarf ist eigentlich die Miete enthalten.

      Wenn es nun im vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Scheidung kommen würde. Wie viel in EURO nachehelicher Unterhalt würden für B realistisch sein? Und würde man davon ausgehen können das es auf eine befristete Zeit ausgesprochen wird?

      Da besteht für die Ehefrau eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, um überhaupt einen Unterhaltsanspruch zu haben müsste sie nachweislich trotz intensiver Bemühungen keine Stelle bekommen. Ansonsten kann ihr ein fiktives Einkommen, das sie ihrer Ausbildung gemäss erzielen könnte, angerechnet werden. Also: kein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung.
    • RE: Unterhalt

      Hallo Dieter, erst mal willkommen in den ISUV - Foren. Zu Deinen Fragen:

      Wenn sich nun B einen Anwalt nimmt, muss A zu mindestens anteilsmäßig (da B keine finanziellen Mittel besitzt ) etwas bezahlen?
      ja, gehört zu den Unterhaltspflichten.

      Für wen (A oder B) wäre es rechtlich günstiger die Scheidung einzureichen?
      egal.

      Wie viel Unterhalt während der Trennung wären in diesem Fall angebracht?
      3/7 von Deinem bereinigten (Mittelwert der letzten 12 Monate, incl. evtl. Steuererstattung, Fahrtkosten Arbeit) Einkommen.

      Können A+B erst nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einreichen?
      ja. Du schreibst keine Gründe warum das für eine/n von Euch nicht zumutbar wäre.

      Wenn B auszieht um sich für den Zeitraum des Trennungsjahres in eine eigene Wohnung zieht müsste A etwas dazubezahlen?
      muss sie von ihrem Unterhalt bestreiten.

      Wenn es nun im vorliegenden Fall zu einer gerichtlichen Scheidung kommen würde. Wie viel in EURO nachehelicher Unterhalt würden für B realistisch sein? Und würde man davon ausgehen können das es auf eine befristete Zeit ausgesprochen wird?
      hier müsste man erst mal wissen warum "B" nicht arbeitet, Du schreibst keine Gründe für. Gibt es irgendwelche ehebedingten Gründe ?
      Ohne ist Ex jetzt schon gehalten für ihren Unterhalt selbst aufzukommen. Hat ja wohl auch ihre Berufsausbildung beendet, sollte ihr gelingen können. Also dann keine Unterhaltsverpflichtung mehr.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt

      Hallo,
      vielen Dank an Euch beide für die Antworten und vielen Dank für das Willkommen hier im Forum Wolfgang, ;)
      Nun einige Fragen dazu habe ich noch...da bin ich ein wenig unsicher. :rolleyes:

      Und zwar bezüglich den Anwaltskosten für B. Uwe schreibt das grundsätzlich derjenige bezahlen muß der den Auftrag erteilt. Wolfgang du schreibst das A wohl bezahlen muß. Kann es denn tatsächlich sein dass wenn B zu einem Anwalt geht, um sich z.B. zu erkundigen wie es um Ihre Rechte steht dass dies A bezahlen muß?
      Oder muß man hier zwei Dinge auseinander halten?:
      1. Auskünfte einholen bei einem Rechtsanwalt= bezahlt Auftraggeber
      2. Mit einem Anwalt vor Gericht ziehen= Der Verlierer zahlt.


      Zum Trennungsunterhalt schreibst du Uwe das B max 857 EUR von den (wenn ich es richtig verstanden habe) 2.000 EUR zustehen.Würde bedeuten das A gerade mal 1.143 EUR zur Verfügung hätte von dem er ja noch Miete, seinen eigenen Lebenensunterhalt und all die Dinge bezahlen müßte!. 8o.
      Grundsätzliche Frage hierzu... Unkosten wie Höhe der Miete, Lebenskosten wie Essen und trinken z.B.die A für sein Leben braucht zählen also nicht und sind dem Gesetzgeber folglich egal? Die 2.000 EUR sind netto dass was A von seinem Arbeitgeber bezieht.

      Zu Wolfgang:
      Zitat:
      B wäre direkt nach der Scheidung also ohne Job..hat eigentlich noch niemals zuvor gearbeitet. Es gibt keine ehebedingten Gründe nicht arbeit zu suchen. Also bleibt es bei der Aussage das B kein Unterhalt im Scheidungsurteil geschrieben bekommt? Und bei wem liegt die Beweislast? Muss A beweisen das B arbeiten könnte oder B dass sie keine Arbeit finden kann?

      Mal eine Grundsatzfrage zur Berechnung eines nachehelichen Unterhalts:
      Nehmen wir an B ist Ausländerin und würde nach der Scheidung wieder in ihr Land zurück wollen. Der Lebensstandart sowie die Lebenshaltungskosten sind dort deutlich geringer als in Deutschland. Würde das Gericht das berücksichtigen bei der Berechnung (Höhe) des Unterhalts?

      Vielen Dank für die Antworten

      Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Dieter Schönborn ()

    • RE: Unterhalt

      Original von Maren
      Hallo Dieter,

      eines versteh ich hier noch nicht. Warum arbeitet sie denn nicht? Ihr habt doch keine Kinder.

      LG
      Maren


      Hallo Maren, :)
      B hat in ihrem Land studiert und hier in Deutschland ist es schwer auf Ihrem Fachgebiet etwas zu finden. Ein weiteres Problem dürfte die Sprache sein das noch nicht so perfekt ist,und natürlich auch die Marktsituation zur Zeit hier in Deutschland ist auch nicht so besonders.
      Na ja man muß auch ehrlich sein bei berufsfremden Jobs (Kellnern oder so) da war sie oftmals auch wählerisch.

      Gruß

      Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Dieter Schönborn ()

    • RE: Unterhalt

      Hallo Dieter, zu Deinen (Beantwortbahren) Fragen:

      Kann es denn tatsächlich sein dass wenn B zu einem Anwalt geht, um sich z.B. zu erkundigen wie es um Ihre Rechte steht dass dies A bezahlen muß?
      gehört zu den Unterhaltspflichten.

      Grundsätzliche Frage hierzu... Unkosten wie Höhe der Miete, Lebenskosten wie Essen und trinken z.B. die A für sein Leben braucht zählen also nicht und sind dem Gesetzgeber folglich egal?
      jede/r muss zusehen wie er/sie mit seinem Geld auskommt.

      Die 2.000 EUR sind netto dass was A von seinem Arbeitgeber bezieht.
      wie die zu bereinigen sind habe ich ja schon angedeutet. Siehe dazu auch das ISUV Merkblatt # 18 für 3 € Selbstkostenpreis, kannst Du auch online von der ISUV - Homepage bestellen: isuv.de/tiki-isuv-sendme.php

      Und bei wem liegt die Beweislast? Muss A beweisen das B arbeiten könnte oder B dass sie keine Arbeit finden kann?
      zuerst muss “B” EU verlangen, dann kann “A” sie auf Selbstversorgung verweisen. Dann müsste “B” nachweisen dass sie keine Arbeit findet, mit Bewerbungen, selbst kümmern. Auf AA verlassen reicht auch da nicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt

      Hallo,
      das mit den Anwaltskosten (wenn B sich z.B. Auskünfte bei einem Anwalt einholt wie es um ihre Rechte bestellt ist...so z.B. bei einer anwaltlichen Erstberatung) von B die dann A zu bezahlen hat (so wie Wolfgang ausführt) gibt mir ehrlich gesagt zu denken. :evil:

      Vergleichbar mit....wenn B z.B. einen Kaufvertrag oder eine Versicherung abschliesst und kann oder will die Forderungen hieraus nicht bezahlen, so muß A dies begleichen? Huh.... 8o also wenn dem so ist dann zweifel ich langsam am deutschen Rechtssystem.

      Vielen Dank für die Antworten

      Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dieter Schönborn ()

    • RE: Unterhalt

      Hallo Dieter,

      hm ... ihr seid verheiratet ... sie hat kein einkommen ... was liegt da näher als daß der Ehemann für die Kosten aufkommt?
      Sie kann vielleicht noch Prozesskostenhilfe beantragen. Aber den Prozesskostenvorschuss musst glaub ich auch Du tragen.

      LG
      Maren
    • RE: Unterhalt

      Hallo,

      Familienrecht ist immer etwas anderes, als der Rest. Im Rahmen der Fürsorgepflicht kann es in der Tat so sein, dass eine allgemeine Auskunft vom dem Verdiener für den Nichtverdiener zu tragen ist. Das ist die eine Sache, nur mal eine kurze Aufklärung, was Dein anderes Beipiel angeht. Wenn "Frau" eine Versicherung für die Ehegemeinschaft abschliesst ("Familienhaftung") oder aber Möbel für die gemeinsame Wohnung kauft, kann es durchaus sein, dass der Mann da mithaftet.

      Die Heirat beinhaltet nun einmal auch ein füreinander Sorgen, füreinander Geradestehen.

      Gruss
    • RE: Unterhalt

      Hallo,
      Maren...also ein Einkommen hat sie nicht aber ein ehelichen Unterhalt aus dem sie -zumindestens nach meinem Verständnis- zurecht kommen muss. Reicht dies nicht aus so muss sie sich überlegen ob sie sich nicht doch einen job sucht? A muss ja auch mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld zurecht kommen. Aber, wie gesagt....das ist so meine Denkensweise. :rolleyes:
      Also wird sich A schonmal auf eine Anwaltsrechnung ausgestellt auf seinen Namen einstellen können. :(

      Evra...ja du hast schon Recht...Familienrecht scheint anders zu sein...das merke ich gerade eben. :(


      Vielen herzlichen Dank an alle für die kompetenten Beiträge. :)


      Gruß

      Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Dieter Schönborn ()