Missbrauch von Unterhaltstitel

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    • Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo,
      weiss nicht mehr weiter und erhoffe mir hier Hilfe.
      Bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem 17jährigen Sohn. Titel wurde 2001 letztmalig beim Jugendamt Siegen unterzeichnet.Seit 2004 hat die Oma und dessen Mann die Vormundschaft. Mein Sohn hat die ersten beiden Lebensjahre bei meiner Mutter im Haushalt gewohnt,da die KM das Sorgerecht entzogen bekam. Zu dieser Zeit war ich selbst noch minderjährig,KM auch. Seit 1991 lebt mein Kind bei der Mutter der KM. Kleiner Vorbericht!
      Mein Sohn hat am 01.09.2006 eine Ausbildung angefangen und verdient dort 714Euro monatlich.
      Seit Juni weise ich ihn darauf hin,mir seine erste Lohnabrechnung (wenn sie vorliegt) zuzuschicken,was bis heute noch nicht geschehen ist.
      Um den neuen Unterhalt zu berechnen,falls noch einer besteht.
      Am 07.12.2006 bekam ich die Vollstreckung wegen nicht geleistetem Unterhalt. Und zwar wurde mir sofort vom Netto 247Euro gepfändet.
      Er bzw.die Oma fordert jetzt für September,Oktober und November 2006 den ganzen Unterhalt. Am 08.01.2007 wurden nochmals 227Euro vom Lohn gepfändet.Mit RA forder ich seit Anfang Dezember nochmals seine Lohnabrechnung ohne Erfolg ein. Am 11.01.2007 haben wir eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
      Jetzt meine Fragen!?
      Inwieweit habe ich eigene Schuld?(Versäumnis die Urkunde zu ändern)
      Kann ich wegen Schmerzengeld klagen?
      Bekome ich das Geld ohne Klage zurück?
      Wie entscheidet,ihrer Meinung nach,das Familiengericht?

      Bis zum August2006 hatte ich keine Rückstände!
      In der Hoffnung,dass sie mir Ratschläge geben können
      verbleibe ich
      MfG der Fussballer
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo,

      also erst einmal: Vergiss das Schmerzensgeld! Neuberechnung ist erforderlich. Unter Berücksichtigung seines Lohnes. Gleichzeitig muss Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragt werden. Keine Ahnung, ob Du das alleine schaffst. Dringender Rat: Sofort einen Anwalt aufsuchen!

      Gruss
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo,
      bin schon seit Juni beim RA.
      Habe zusätzlich ja auch eine Familie zu ernähren.
      Bin einfach geschockt von unserem Rechtssystem. Der Gerichtsvollzieher der die Vollstreckung eröffnet hat,hätte doch eigentlich vorher prüfen müssen,ob und wieviel Unterhalt hätte gezahlt werden müssen!
      Vielen Dank für die schnelle Antwort
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo,

      also wirklich: Der Gerichtsvollzieher ist nicht dafür da, existierende Titel "auszuhebeln", er ist die Vollstreckungsbehörde. Nicht mehr und nicht weniger! Um die Abänderung des Titels hättest Du Dich kümmern müssen! Hast Du nicht getan, musst Du jetzt schleunigst nachholen.

      Gruss
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo, evra!

      Du schreibst:
      Um die Abänderung des Titels hättest Du Dich kümmern müssen! Hast Du nicht getan
      Genau, beachte jedoch, ...
      Original von Fussball
      bin schon seit Juni beim RA.
      Fragt sich, warum der RA nicht gleich auf die Notwendigkeit einer Abaenderungsklage hingewiesen hat, im Dezember nur (nochmal) die Lohnbescheinigung eingefordert und auch jetzt offensichtlich nur Vollstreckungsabwehrklage (und immer noch keine Abaenderungsklage) eingelegt hat ...

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      hätte ich ja getan,wenn mir nicht 2004 schon gesagt wurde,dass das JA nicht mehr zuständig ist.
      Vielleicht war ich einfach zu naiv,und war in dem Glauben,dass die sowas nicht machen.
      Denn von der KM wurde noch nie KU gezahlt.
      Die KM hat sich bis heute nicht um das Kind gekümmert und geht auch nicht arbeiten,obwohl sie es ja könnte.
      Ihr zweites Kind (mittlerweile 14) wurde ihr letztes Jahr auch vom JA weg genommen.

      Gruss Fussballer
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Nun ja, sowas geht doch nicht nur über das Jugendamt. Wenn das Jugendamt nicht mehr zuständig ist, sind die Eltern oder hier eben die Grosseltern zuständig. Du hast es einfach "verbaselt". Korrigier das jetzt schleunigst. Dann bleibt der Schaden überschaubar.

      Gruss
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Meine Frau,mit der ich seit zehn Jahren verheiratet bin ist mittlerweile mit den Nerven am Ende.
      Denn sie ist immer mit arbeiten gegangen um unsere Kinder auch vernünftig zu versorgen.
      Mein Sohn (nichtehelich) bekommt immerhin 316Euro im Monat.
      Wie ist das ab Mai? Da wird er 18. Ist meine Frau dann vorrangig mit meinem 9jährigen Sohn?
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo,

      ab Vollljährigkeit sieht es ganz anders aus, da wirst Du wohl gar nichts mehr zahlen müssen. Aber wir sollten das hier im Thread nicht vermischen. Im Augenbllick geht es um die Einstellung der Zwangsvollstreckung, die Abänderung der Ansprüche bis Mai. Die Einstellung kann eigentlich ganz schnell erwirkt werden. Im Rahmen der Abänderungsklage. Das hat jetzt sofort zu geschehen!

      Gruss
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Unser RA hat uns geraten das ganze erstmal so zu klären,indem man die Herausgabe des Titels verlangt hat.
      Das jedoch schon im Dezember,nach der ersten Pfändung.
      Des weiteren wurde er verpflichtet die vollstreckbare Ausfertigung des Titels an uns herauszugeben.
      Was natürlich immernoch nicht geschehen ist.
      Bis im Sommer letzten Jahres hatten wir auch Kontakt zum Sohn von mir.
      Besitzt ein Haustürschlüssel,den er auf Wunsch von meiner Frau zurück geben sollte,und es geschieht einfach nichts!

      Also Schlösser austauschen,um weiteren Gefahren aus dem Weg zu gehen!?

      Gruss Fussballer
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo, Fussball!

      Ich schliesse mich vollumfaenglich evra an:
      Original von evra
      Dann tritt ihm auf die Füsse. Frag, wie sein Zeitplan aussieht. Wenn nichts kommt, Anwaltswechsel
      ... und Regressforderung!
      Wenn der RA naemlich seit Juni fuer Dich taetig ist oder wenn Du im Juni eine *Erstberatung* hattest und er Dich nicht auf die Notwendigkeit einer Abaenderungsklage aufmerksam gemacht hatte, dann traegt ihn die Haftung.

      Was den Anwaltszwang bei Abaenderungsklage betrifft, wird Dir evra oder Schaeng weiterhelfen koennen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Lieber Andreas, ich wollte aus nachvollziehbaren Gründen nicht so krass, sondern nur deutlich schreiben. Du hast natürlich voll - umfänglich Recht. Sowas darf eigentlich nicht passieren. Nicht, wenn ein Anwalt seit einem halben Jahr drinnen ist und alle Unterlagen hat. So 2-3 Wochen, die braucht ein Anwalt schon manchmal in so einem Fall. Aber, das ist auch die absolute Obergrenze. Eben, damit keine Pfändungen passieren.

      Gruss
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo, evra!

      Du schreibst:
      ich wollte aus nachvollziehbaren Gründen nicht so krass, sondern nur deutlich schreiben.
      Wie wir uns heute aber hier ergaenzen :)

      Sowas darf eigentlich nicht passieren. Nicht, wenn ein Anwalt seit einem halben Jahr drinnen ist und alle Unterlagen hat.
      Genau, ich wuerde ja noch *durchgehen* lassen, wenn er im Falle einer Erstberatung im Juni 2006 die Abaenderungsklage nur im Nebensatz erwaehnte oder bei Fussball nur in einem Ohr rein und durch das andere Ohr wieder herausging.

      Jedenfalls haftet der Anwalt ab Mandatierung bzw. Bevollmaechtigung fuer sein Handeln bzw. Unterlassen, weil der Mandant berechtigtes Vertrauen haben darf, dass der Profi schon das Noetige veranlassen wird.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Hallo Andreas,
      als wir den RA mit unserer Sache vertraut gemacht haben,ging es weitgehenst erst einmal um die Lohnabrechnung des Kindes.
      Da wurde noch nicht mal gefragt,
      ob es einen Titel gibt.
      Also auch keine Unterhaltung über Abänderungsklage.
      Wir sind jetzt total hilflos!
      Er wusste aber davon,dass es die ganzen Jahre,bis 2004, über das JA gelaufen ist!
    • RE: Missbrauch von Unterhaltstitel

      Guten Morgen,
      gestern habe ich den RA nochmals angerufen und gefragt,wie er sich das weiterhin vorstellt!?
      Es hat sich zum Glück alles erledigt!Der gegnerische Anwalt hat seine Lohnabrechnungen vorgestern bekommen und musste feststellen,dass mein Sohn keinerlei Unterhaltsansprüche mehr hat.
      Das Vollstreckungsverfahren wird durch ihn zurück genommen und damit ist die Abänderungsklage wohl auch hinfällig?!
      Jetzt frage ich mich nur,wer die AK und GK übernimmt?
      Und was ist mit dem Geld das gepfändet wurde,zu Unrecht?!
      Kann mir da bitte nochmal jemand weiter helfen?