Hallo,
weiss nicht mehr weiter und erhoffe mir hier Hilfe.
Bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem 17jährigen Sohn. Titel wurde 2001 letztmalig beim Jugendamt Siegen unterzeichnet.Seit 2004 hat die Oma und dessen Mann die Vormundschaft. Mein Sohn hat die ersten beiden Lebensjahre bei meiner Mutter im Haushalt gewohnt,da die KM das Sorgerecht entzogen bekam. Zu dieser Zeit war ich selbst noch minderjährig,KM auch. Seit 1991 lebt mein Kind bei der Mutter der KM. Kleiner Vorbericht!
Mein Sohn hat am 01.09.2006 eine Ausbildung angefangen und verdient dort 714Euro monatlich.
Seit Juni weise ich ihn darauf hin,mir seine erste Lohnabrechnung (wenn sie vorliegt) zuzuschicken,was bis heute noch nicht geschehen ist.
Um den neuen Unterhalt zu berechnen,falls noch einer besteht.
Am 07.12.2006 bekam ich die Vollstreckung wegen nicht geleistetem Unterhalt. Und zwar wurde mir sofort vom Netto 247Euro gepfändet.
Er bzw.die Oma fordert jetzt für September,Oktober und November 2006 den ganzen Unterhalt. Am 08.01.2007 wurden nochmals 227Euro vom Lohn gepfändet.Mit RA forder ich seit Anfang Dezember nochmals seine Lohnabrechnung ohne Erfolg ein. Am 11.01.2007 haben wir eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
Jetzt meine Fragen!?
Inwieweit habe ich eigene Schuld?(Versäumnis die Urkunde zu ändern)
Kann ich wegen Schmerzengeld klagen?
Bekome ich das Geld ohne Klage zurück?
Wie entscheidet,ihrer Meinung nach,das Familiengericht?
Bis zum August2006 hatte ich keine Rückstände!
In der Hoffnung,dass sie mir Ratschläge geben können
verbleibe ich
MfG der Fussballer
weiss nicht mehr weiter und erhoffe mir hier Hilfe.
Bin unterhaltspflichtig gegenüber meinem 17jährigen Sohn. Titel wurde 2001 letztmalig beim Jugendamt Siegen unterzeichnet.Seit 2004 hat die Oma und dessen Mann die Vormundschaft. Mein Sohn hat die ersten beiden Lebensjahre bei meiner Mutter im Haushalt gewohnt,da die KM das Sorgerecht entzogen bekam. Zu dieser Zeit war ich selbst noch minderjährig,KM auch. Seit 1991 lebt mein Kind bei der Mutter der KM. Kleiner Vorbericht!
Mein Sohn hat am 01.09.2006 eine Ausbildung angefangen und verdient dort 714Euro monatlich.
Seit Juni weise ich ihn darauf hin,mir seine erste Lohnabrechnung (wenn sie vorliegt) zuzuschicken,was bis heute noch nicht geschehen ist.
Um den neuen Unterhalt zu berechnen,falls noch einer besteht.
Am 07.12.2006 bekam ich die Vollstreckung wegen nicht geleistetem Unterhalt. Und zwar wurde mir sofort vom Netto 247Euro gepfändet.
Er bzw.die Oma fordert jetzt für September,Oktober und November 2006 den ganzen Unterhalt. Am 08.01.2007 wurden nochmals 227Euro vom Lohn gepfändet.Mit RA forder ich seit Anfang Dezember nochmals seine Lohnabrechnung ohne Erfolg ein. Am 11.01.2007 haben wir eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
Jetzt meine Fragen!?
Inwieweit habe ich eigene Schuld?(Versäumnis die Urkunde zu ändern)
Kann ich wegen Schmerzengeld klagen?
Bekome ich das Geld ohne Klage zurück?
Wie entscheidet,ihrer Meinung nach,das Familiengericht?
Bis zum August2006 hatte ich keine Rückstände!
In der Hoffnung,dass sie mir Ratschläge geben können
verbleibe ich
MfG der Fussballer