Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

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    • Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo,

      irgendwie komme ich nie zur Ruhe mit meinen lieben Kinderlein aus 1. Ehe...., es ist wirklich andauernd was anderes....

      Mein Sohn 19 - hat seine Lehre vor 3 Jahren in einem Handwerksbetrieb begonnen wo er allerdings nach 2 Jahren nach mehreren Abmahnungen (häufiges unentschuldiges Fehlen in der Berufsschule und mehrmals auch nicht auf der Arbeit erschienen) mit beiderseitigen Einverständnis einen Aufhebungsvertrag angeboten bekam, den er auch unterschrieben hat, da um in seiner Sprache zu sprechen alle dort blöd waren und er dort soweiso nicht mehr hingehen wollte.....

      Durch viel Engagement und "Beziehungen" habe ich einen Betrieb gefunden der ihm trotz dieser Verfehlungen eine zweite Chance gegeben hat wo er seine Lehre fortsetzen konnte, allerdings wegen der großen schulichen Lücken das zweite Lehrjahr wiederholte...
      Mein Sohn hat den Geschäftsführern versprochen seine Lehre ab sofort ernst zu nehmen... das Ganze ging auch ca 6 Wochen gut, bis er wieder mit seiner Schulschwänzerei etc angefangen hat...

      Ich weiß nicht wie lange sein Chef dem ganzen noch zuguckt, aber ich gehe mal davon aus, daß mein Sohn es nicht packen wird das eine Jahr durchzustehen regelmäßig auf der Arbeit zu erscheinen, geschweige denn in die Schule zu gehen........

      Mein Sohn hat auch schon in so vielen anderen Bereichen Mist gebaut, wo ich ihm immer wieder geholfen habe und er mir immer alle möglichen Versprechen gegeben hat, die allerdings nach ein paar Tagen vergessen waren.....

      Er hat wirklich gar nichts aus seinen vielen Fehlern gelernt,und möchte nur Spaß, mit den Kumpels weggehen und einen trinken....

      Ich weiß nicht ob er vielleicht mal noch den richtigen Weg finden wird, aber ich habe festgestellt, wenn ich ihn jedesmal wieder auffange und er nicht mal die Konsequenzen tragen muß, gar nichts lernt... man will seine "Kinder" ja immer vor "Unheil" beschützen, aber vielleicht ist das bei meinem Sohn gerde falsch....

      So, nun zu meiner Frage:

      Was ist wenn mein Sohn diese Lehre jetzt nicht beendet, und gar kein Einkommen mehr hat und dann ja auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, also wirklich 0 Euro hat....

      Muß ich (Mutter nicht leistungsfähig) dann wieder voll für ihn Unterhalt zahlen...., von irgendwas muß er ja leben....
      Wohnen tut er momentan noch bei seiner Mutter, aber die hat auch schon gesagt, wenn er diese Lehre jetzt in den Sand setzt kann er ausziehen....

      Ich glaube ja nicht, daß das Sozialamt ihn unterstützt wenn beim Vater "was" zu holen ist....

      Wie wird in solch einem Fall verfahren....???

      Vielen Dank für Eure Hilfen, bin echt verzweifelt......
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      hallo onjaanja, wenn Sohn so seinen Unterhalt verwirkt dann kann auch Sozialamt nix bei Dir holen.

      Sohn muss in so einem Fall selbst für seinen Unterhalt sorgen, dann eben mit sog. Hilfsarbeiten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo Wolfgang Becker, vielen Dank für die Antwort!

      ...aber was ist, wenn er gar nix macht, also auch nicht jobbt oder als Hilfsarbeiter arbeiten geht also kein Geld hat.... unterstützt ihn dann das Sozialamt und er muß das Geld später zurückzahlen sobald er Einkommen hat oder wie funktioniert das.....

      In welcher Höhe oder wie unterstützt das Sozialamt denn so was....??

      Vielleicht merkt er ja dann spätestens, daß es "das" nicht sein kann..., wenn Mama und Papa ihn finanziell unterstützen ist das für ihn ja vollkommen normal... aber wenn er zu faul zum arbeiten ist und muß auf's Sozialamt etc. um irgendwelche Zuschüsse zu bekommen ist es ihm bestimmt viel zu peinlich (ich hoffe ja, daß er wenigstens noch etwas Charakter und Würde hat) so daß er dann vielleicht die Kurve kriegt.....
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo Onjaanja,

      es kommt drauf an. Wenn er zum Sozialamt geht und noch bei der Mutter wohnt (und das muss er wohl, da unter 25 Jahre alt), bildet er zusammen mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet - grob gesagt - alles Einkommen (wohl nur das von Mutter vorhanden) wird in einen Topf geworfen, aus dem die Bedarfe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bedient werden. Wenn das nicht reicht, gibts ergänzend ArbeitslosengeldII.

      Mit der eigenen Wohnung ist eine heikle Sache. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, damit das anerkannt wird, z.B. Zerwürfnisse, die mit Gewalt einhergehen. Das Zusammenleben darf einfach nicht mehr zumutbar sein (für Eltern oder für Kind). In diesem Fall hätte Sohn einen eigenständigen Anspruch. D.h. er bekäme den Grundbedarf von 345 Euro (wenn er 18 ist) und die Kosten der Unterkunft.

      Am besten Infos einholen bei der zuständigen Kommune oder ARGE.

      Viel Glück!
      Susanne

      P.S. Ich hoffe, das mit der Würde und dem Anstand hast du nicht auf ALGII-Empfänger allgemein bezogen, sondern nur auf diesen speziellen Fall deines Sohnes. X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo Susanne,

      zuerst einmal vielen Dank für Deine Hilfe, zum zweiten, sorry, wenn da irgendwas falsch 'rübergekommen sein sollte, aber natürlich habe ich es nur auf meinen faulen bequemen Sohn bezogen der nicht krank ist oder keine Arbeit findet sondern einfach nicht will...und nicht auf die armen Leute die unverschuldet irgendeine Hilfe vom Staat brauchen... Genau diese Fälle wie bei meinem Sohn sind ja dafür verantwortlich daß es mittlerweile auch den arbeitslosen schlechter geht, die gerne arbeiten würden und nichts finden....!

      So, dann ist das ja doch nicht so einfach wie meine Exfrau gedacht hat, daß sie ihn zur "Strafe" vor die Tür setzt...... Leuchtet mir ein....

      Mit welchem Bedarf wird denn pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gerechnet.... Im Haushalt meiner EX-Frau wohnt
      1. die Mutter
      2. Sohn 19 Jahre
      3. Sohn 16 Jahre (Schüler, kein Einkommen)
      4. Oma (Rente)

      Wird die Rente der Oma ebenfalls miteingerechnet, oder nur die Familiemitglieder 1. Grades ???

      ... und muß ich dann wirklich nicht finanziell unterstützen... oder kann es mir passieren, daß ich da auch nochmal mit zahlen muß....

      Vielen lieben Dank.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von onjaanja ()

    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo Onjaanja,

      die Rechnung sähe wie folgt aus:

      Bedarfsgemeinschaft
      Mutter 345 Euro
      Sohn, 19 Jahre 276 Euro
      Sohn 16 Jahre 276 Euro

      Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Heizkosten+ Nebenkosten). Zu beachten ist, dass die KdU sich in Grenzen halten müssen, zumindest nach 6 Monaten wäre zu prüfen, ob bei einer zu teuren Wohnung ein Umzug zuzumuten ist. Aber erstmal wird gezahlt.

      Oma gehört nicht zur BG, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft. D.h. sie wird bei der Aufteilung der KdU berücksichtigt. Außerdem vermutet der Gesetzgeber, dass verwandte oder verschwägerte Haushaltsmitglieder die übrigen Mitglieder unterstützt - sofern das möglich ist. In der Regel ist das bei Rentenbezug nicht der Fall, es gelten hohe Freibeträge.

      Ach ja, nicht zu vergessen ist das Vermögen. Sofern es nicht zum Schonvermögen gehört (hängt vom Alter ab), ist es einzusetzen.

      Dann rechne mal schön ;)

      Gruß
      Susanne
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen



      ... und muß ich dann wirklich nicht finanziell unterstützen... oder kann es mir passieren, daß ich da auch nochmal mit zahlen muß....



      Die Frage hatte ich übersehen. Es wird regelmäßg bei Antragstellung ALGII geprüft, ob vorrangig Unterhaltsverpflichtete da sind. Da du ja nach dem Familienrecht - so wie es aussieht - nicht unterhaltsverpflichtet bist, passiert da nichts.

      Der Unterhalte, den du für den 16jährigen zahlst, wird natürlich als 'sein' Einkommen angerechnet, ebenso das Kindergeld.

      Susanne
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo onjaanja, das ist Sozialrecht, da kenne ich mich nicht sonderlich aus.

      aber ich denke mal dass er sich da nicht groß aussuchen kann ob er eine Arbeit annimmt oder nicht wenn die ihm was vermitteln.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Vielen lieben Dank für Eure Hilfen....., inbesondere für Deine genauen Zahlen, Susanne, jetzt können wir schon mal rechnen...

      Kann ich irgendwo nachlesen, ob ich familienrechtlich tatsächlich aus der Unterhaltszahlung für den volljährigen Sohn "verschont" bleibe....?

      Was mich auch etwas wundert, daß der Bedarf für die Mutter 345 Euro ist... Ist das weil sie einen Verdienst hat... und der der "Kinder" nur 276 Euro sind.... das wäre ja nicht einmal gemäß DT die Stufe 1....

      Auf jeden Fall hoffe ich immer noch, daß mein Sohn die Kurve kriegt..., aber momentan sieht es verdammt schlecht aus....
      Es tut schon sehr weh, zu sehen wie sein Sohn seine Zukunft wegwirft und nichts dagegen tun zu können... aber ich helfe ihm ja auch nicht wenn ich sein "Fun"-Leben immer finanziell unterstütze.........


      Vielen Dank !!
      der traurige Papa
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo,
      die Zahlen ergeben sich aus dem SGB II:

      § 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (

      1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haus-haltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

      (2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.

      Noch zur Klarstellung: Es werden alle Einkünfte (teilweise vermindert um Freibeträge) angerechnet.

      Der Vergleich mit der DT hinkt, weil ja zu der o.g. Regelleistung auch noch die Kosten der Unterkunft hinzukommen.

      Zu familienrechtlichen Frage der Unterhaltspflicht kennen sich hier andere besser aus. Bin mir aber sicher, dass die nicht besteht.

      Gruß
      Susanne
    • RE: Unterhalt trotz Abbruch der Lehre - bei Volljährigen

      Hallo onjaanja,

      zu deinen Fragen kann ich dir nicht wirklich Infos geben.
      Aber eine virtuelle Umarmung kann ich dir zukommen lassen.
      Ich kann dich gut verstehen. Da bist du als Elternteil, liebst dein Kind, wünscht dir für das Kind nur das Beste, tust alles dafür und erwartest eigentlich nur, dass Kind sich "normal" verhält. Die Schule besucht, eine Ausbildung macht, sein Leben selbst bewältigt, damit es auf eigenen Füßen stehen kann. Halt alles das, was - augenscheinlich - alle anderen Kinder so tun.

      Und was tut das Kind? Nichts. Tritt alles mit Füßen, nutzt keine Chance, hat anscheinend noch nicht mal ein Problem damit und vor allem keine Zukunftsängste.

      Da könnte man ko..., gell. Ich kann dich gut verstehen. Aber du bist nicht allein - mein Kollege erlebt das auch gerade und ich als seine "Ausquatschtante" mit.

      So schwer es dir auch fällt - es ist nunmal dein Kind - du wirst nur selbst wieder zur Ruhe kommen, wenn du lernst loszulassen. Du sollst dein Kind ja nicht verstoßen, nur ihm Hilfe zur Selbsthilfe geben. Und dazu gehört für mich zunächst, dass er wirklich keine finanziellen Zuwendungen mehr bekommt. Wenn er sich sein Leben schön machen will, soll er. Aber dann muss er sich das auch verdienen im wahrsten Sinne des Wortes.

      Lass den Kopf nicht hängen, du bist nicht Schuld, und versuche dein Leben - ohne Schuldgefühle zu genießen, sonst gehst du kaputt an der Situation.

      Gruß Jona