nach welchem Recht wird geschieden, nach dem zum Trennungszeitpunkt oder nach dem zum Antrag der Scheidung oder nach dem zum Scheidungszeitpunkt?
welches recht gilt?
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Erstmal ein kräftiges "Hallo" Rabe,
mit der Frage warum Du im Unterforum "Gleichstellung" gleiche Frage stellst ?
Für die Trennungszeit (wenn heute beginnend) gilt derzeitiges Recht, nach Ablauf des notwendigen Trennungsjahres dürfte das neue Recht Anwendung finden können, da dann sicherlich eingeführt. -
danke, warum 2 x einfach neulinge vertun sich halt mal, ich habe nicht gesehen, in welchem forum ich war. sorry
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ich habe nicht gesehen, in welchem forum ich war[COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]
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Hallo,
hier muß man die Übergangsvorschriften genau lesen:
es hängt für den Unterhalt davon ab, wann die Ansprüche FÄLLIG (!) werden. Da der Unterhalt MONATLICH neu fällig, wird m.E. gilt folgendes:
1) Alle Ansprüche vor der Reform, soweit sie denn kommt, gilt altes Recht!
2) für alle Ansprüche nach der Reform, neues Recht.
Etwas anderes kann sich für laufende Verfahren ergeben, die derzeit laufen und nach Inkrafttretens der Reform noch nicht abgeschlossen sind.RA Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
www.anwalt-wille.de
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