welches recht gilt?

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    • RE: welches recht gilt?

      Erstmal ein kräftiges "Hallo" Rabe,

      mit der Frage warum Du im Unterforum "Gleichstellung" gleiche Frage stellst ?

      Für die Trennungszeit (wenn heute beginnend) gilt derzeitiges Recht, nach Ablauf des notwendigen Trennungsjahres dürfte das neue Recht Anwendung finden können, da dann sicherlich eingeführt.
    • RE: welches recht gilt?

      Hallo,
      hier muß man die Übergangsvorschriften genau lesen:
      es hängt für den Unterhalt davon ab, wann die Ansprüche FÄLLIG (!) werden. Da der Unterhalt MONATLICH neu fällig, wird m.E. gilt folgendes:

      1) Alle Ansprüche vor der Reform, soweit sie denn kommt, gilt altes Recht!
      2) für alle Ansprüche nach der Reform, neues Recht.

      Etwas anderes kann sich für laufende Verfahren ergeben, die derzeit laufen und nach Inkrafttretens der Reform noch nicht abgeschlossen sind.
      RA Klaus Wille
      Fachanwalt für Familienrecht
      www.anwalt-wille.de
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