Mit diesem Thread möchte ich mich an solche Väter wenden, denen es so geht wie meinem (in anderen Threads schon erwähnten) Bekanntem, deren Frau samt gemeinsamen Kind ans andere Ende Deutschlands gezogen ist, über 600 Kilometer weit weg.
Er will jetzt eine sinnvolle Umgangsregelung erreichen. Das sonst übliche Modell von "allen 14 Tage das Wochenende" ist ihm wegen der Entfernung nicht möglich, auch hat er in der Nähe des Aufenthaltsorts des Kindes kein Haus, Bekannten o,ä., wo er die Wochenenden verbringen könnte, und immer Hotel wäre finanziell nicht machbar.
Daher die Frage an solche Väter: Falls ihr (ggf. mit gerichtlicher Hilfe) eine praktikable Umgangsregelung gefunden habt, lasst es mich bitte wissen, per Antwort hier oder per Mail.
Falls jemand ein dazu passendes Gerichtsurteil hat, wäre es auch hilfreich.
Gbya, Harry
Er will jetzt eine sinnvolle Umgangsregelung erreichen. Das sonst übliche Modell von "allen 14 Tage das Wochenende" ist ihm wegen der Entfernung nicht möglich, auch hat er in der Nähe des Aufenthaltsorts des Kindes kein Haus, Bekannten o,ä., wo er die Wochenenden verbringen könnte, und immer Hotel wäre finanziell nicht machbar.
Daher die Frage an solche Väter: Falls ihr (ggf. mit gerichtlicher Hilfe) eine praktikable Umgangsregelung gefunden habt, lasst es mich bitte wissen, per Antwort hier oder per Mail.
Falls jemand ein dazu passendes Gerichtsurteil hat, wäre es auch hilfreich.
Gbya, Harry