Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

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    • Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Mit diesem Thread möchte ich mich an solche Väter wenden, denen es so geht wie meinem (in anderen Threads schon erwähnten) Bekanntem, deren Frau samt gemeinsamen Kind ans andere Ende Deutschlands gezogen ist, über 600 Kilometer weit weg.

      Er will jetzt eine sinnvolle Umgangsregelung erreichen. Das sonst übliche Modell von "allen 14 Tage das Wochenende" ist ihm wegen der Entfernung nicht möglich, auch hat er in der Nähe des Aufenthaltsorts des Kindes kein Haus, Bekannten o,ä., wo er die Wochenenden verbringen könnte, und immer Hotel wäre finanziell nicht machbar.

      Daher die Frage an solche Väter: Falls ihr (ggf. mit gerichtlicher Hilfe) eine praktikable Umgangsregelung gefunden habt, lasst es mich bitte wissen, per Antwort hier oder per Mail.

      Falls jemand ein dazu passendes Gerichtsurteil hat, wäre es auch hilfreich.

      Gbya, Harry
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo, Harry!

      Du schreibst:
      meinem ... Bekanntem, deren Frau samt gemeinsamen Kind ans andere Ende Deutschlands gezogen ist, über 600 Kilometer weit weg. ...
      Das sonst übliche Modell von "allen 14 Tage das Wochenende" ist ihm wegen der Entfernung nicht möglich ...
      eine praktikable Umgangsregelung
      Nun, auf betten-fuer-eltern.de hat Dich ja der Nachdenker schon aufmerksam gemacht; als weitere Alternative kaeme eine der Jugendherbergen.de in Betracht (die auch ueber Zweibettzimmer verfuegen).

      Wenn das am Geld zu scheitern droht, solltest Du unter Umgangskosten/-fahrten und Unterhaltsberechnung und forum.isuv.org/thread.php?threadid=41217#post300887 weiterlesen.

      Ansonsten gibt es die Moeglichkeit, den Umgang an den Brueckentag-WE und in den Ferien zu *buendeln*.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Harry,

      sitze hier nochmal, so vor heute abend, am PC, um noch einmal letzte Anfragen zu beantworten. Also, ich versuchs mal, obwohl gerade Deine Anfrage, die so einfach klingt, schwerer zu bantworten ist, als andere, die viel komplizierter klingen!

      Die 14-Tages-Regelung ist eine, die immer dann angewandt wird, wenn sich die Eltern nicht anders einigen können! Ausserdem hat man festgestellt, dass sie den Kids ganz gut tut, einfach von der Regelmässigkeit, Planbarkeit u.s.w. her. Für mich ist diese Regelung vom Grundsatz her immer nur ein guter Einstieg, ausgehend von einem Fall "mittlerer Srt und Güte"....Korrigiert werden muss das regelmässig, einfach, weil sich die Bedürfnisse des Kindes sowie auch der Eltern ändern.

      Also, geh mal nicht davon aus, denn bei der Entfernung ist das kein Fall "mittlerer Art und Güte". Da muss man schon sehr genau schauen, was machbar ist. Ganz wichtig für mich: Besuch mit Jugendherberge oder sonst was, als Einstieg okay, aber mehr auch nicht. Warum nicht? Ganz einfach: Das Kind soll m.E. mit dem Vater zusammenleben, und sei es auch nur eingeschränkt. Nicht den "Besuchs-Papa" erleben. Denn dann wird der Papa schnell zum Gast, und wie soll eine Entfremdung so aufgehalten werden?

      Erstrebenswert ist eine Regelung über längere Zeiträume. Wir haben ca 14 Wochen Ferien im Jahr, dazu noch einige Brückentage. Und dieser Kontakt sollte dann in Deinem Alltag stattfinden! Da musst Du Konzepte erarbeiten, diese auch notfalls gerichtlich durchsetzen. Es gibt dann ja auch noch mit zunehmenden Alter die Möglichkeit für die Kids, dass sie alleine zu Dir fliegen, fahren. Auch das geht. Ich wehre mich deshalb dagegen, hier mit irgendwelchen Urteilen "zu winken"....., weil jeder Fall ist anders, bitte vergiss das nicht.

      Überleg Dir, womit Du gut leben kannst, sprich mit dem/den Kid/s, und implementiere das dann. Sei nicht enttäuscht, wenn sich da was ändert, etwa mit beginnender Pubertät. Da sehen selbst die Elternteile, bei denen die Kids leben, diese nur sehr selten, teilweise seltenenr, als wenn sie ein Elternteil mit Umgangsrecht wären!

      Viel Glück!
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Harry, zuerst mal was grundsätzliches: wieso wendest Du Dich nur an Väter ? Glaubst Du denn dass sowas nur Väter passieren kann ? Dass Frauen keine Lösungen einfallen ?
      Dann Dein "oder per Mail". Also wenn, dann bitte "und" statt "oder" ! Ein Forum kann nicht davon leben dass seine Mitglieder zwar öffentlich Fragen stellen aber dann nur per Mail antworten. Auch die Antworten sollten für alle lesbar sein.

      Nun aber zu Deiner Frage. Eigentlich können das am besten die Eltern wissen. Denn nur die kennen alles was dafür notwendig ist. Wir können hier nur allgemeine Tipps geben.

      Auch ist die reine Entfernung (hier 600 Km) nicht sehr hilfreich um abschätzen zu können wie man am besten, günstigsten von A nach B kommt.

      Und ein so erfahrener Forenuser wie Du sollte doch wirklich wissen dass hierbei das Alter der Kinder eine große Rolle spielt.

      So bleibt nur der Hinweis auf Bahnangebote wie z.B. Sparpreis 50 + BahnCard, und auch Nachtzug, und Billigfluglinien. Und für Übernachtungen "dort" auf günstige Angebote wie z.B. Jugendherberge oder auch private Pensionen. Es muss nicht immer Hotel sein.

      Dann kann man auch über größere zeitliche Abstände, dafür länger "am Stück" (bei Schulkindern bleiben dann nur die Ferien) mit abgesprochenen regelmäßigen Telefonkontakten (für "Onliner" auch private Chatrooms) zwischendurch.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hi WB,

      das mit den "Vätern" war ein Lapsus, ohne Frage - ich denke bei getrennten Elternteilen, welche Umgang mit ihren Kindern haben wollen, leider automatisch an Väter. Tipps von Müttern sind natürlich ebenso gern gesehen!

      Das mit der Mail rührt daher: Ich habe schon Leute kennen gelernt in den Familienforen, die nur per Maiil antworten wollen, weil sie Angst haben, dass ihre Ex-Partner im Forum mitlesen und dadurch etwas erfahren könnten, was sie nichts angeht (z.B., was der eigene Rechtsanwalt zu einem bestimmten Thema gesagt hat). Daher die Option.

      Am besten können das die Eltern wissen? Fraglos. Aber die Mutter stellt sich quer und sagt: "Der Umgang ist dein Problem, mach gefälligst brauchbare Vorschläge, sonst siehst du das Kind eben nicht."

      Alter der Tochter: 5 Jahre, ist noch im Kindergarten. Sie lebt in der Gegend von Hamburg, der Vater noch in der ehedem gemeinsamen Wohnung in Freiburg.

      Geregelte Telefonkontakte sind erst langsam am Entstehen - bisweilen geht zur vereinbarten Zeit der LG der Mutter an den Apparat und bedenkt meinen Bekannten mit "Liebenswürdigkeiten" knapp unter oder manchmal auch über der justiziablen Grenze.

      Gbya, Harry
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      hallo Harry, in dem Alter des Kindes ist ja noch nicht unbedingt auf Ferien angewiesen, allerdings bald. Da wären dann längere (als WE) Termine nur eine Übergangslösung, die dann in schulgerechte Lösung übergehen sollte.

      Freiburg – HH gibt’s mit der Bahn viele gute Verbindungen, auch ohne Umsteigen, auch CityNightLine, mit Schlafmöglichkeiten. kostet zwischen 85,5 und 130 € (dann im CNL) mit BahnCard25, bei rechtzeitiger Buchung.

      Geregelte Telefonkontakte sind erst langsam am Entstehen - bisweilen geht zur vereinbarten Zeit der LG der Mutter an den Apparat und bedenkt meinen Bekannten mit "Liebenswürdigkeiten" knapp unter oder manchmal auch über der justiziablen Grenze
      genau sowas ist mittels Vereinbarung zu klären, regeln. Und dann geht eben am ausgemachten Tag, ausgemachte Uhrzeit (so zwischen Abendessen + „ins Bett gehen“) nur das Kind, nie LG, ans Telefon. Nummer freigeben, dann sieht man wer anruft, dasses Vater ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      genau sowas ist mittels Vereinbarung zu klären, regeln. Und dann geht eben am ausgemachten Tag, ausgemachte Uhrzeit (so zwischen Abendessen + „ins Bett gehen“) nur das Kind, nie LG, ans Telefon. Nummer freigeben, dann sieht man wer anruft, dasses Vater ist.


      Genau das ist die derzeitige Vereinbarung: zwei festgelegte Tage zwischen 18 und 19 Uhr, und wenn die Nummer meines Bekannten auf dem Display erscheint, geht der LG nicht ran. Nur - was nützt eine Vereinbarung, wenn sich der LG einen Drecik daran hält?

      Sein neuestes Spiechen: KM gibt die Nummer des LG als die einzige Nummer an, auf der sie und das Kind erreichbar sind - aber LG verbietet nun dem KV, seine Nummer anzurufen, Motto "Stalking". So kann man väterliche Anrufe auch entsorgen.

      Gbya, Harry
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Harry, dann sollte man (Vater, JA, notfalls RA ihren RA deswegen kontaktieren) Mutter mal klarmachen dass sie sich an Vereinbarungen zu halten hat, LG in seine Schranken weisen sollte. Mit Hinweis dass sie den Umgang fördern soll, was hier in keinster Weise gegeben ist.

      aber LG verbietet nun dem KV, seine Nummer anzurufen, Motto "Stalking".
      Das soll er mal gerichtlich durchzudrücken versuchen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Harry,

      ich glaube nicht, dass es zu so etwas Gerichtsurteile gibt. Ich kann nur aus meiner Erfahrung schreiben: Ich bin Mutter von 2 Kindern, und wir wohnen gut 300 km vom Vater der Kinder entfernt. Bei uns ist es so, dass die Kids (beide schulpflichtig) die jeweils 1. Ferienhälfte beim Vater verbringen und sie mehr oder weniger regelmäßig telefonieren. Je nach Lust und Laune des Vaters, mal ruft er an und mal nicht. Dem Vater der Kinder reicht das.

      Umgangsrecht ist was individuelles und immer wieder unterschiedlich ...

      Aber mit der Zeit pendelt sich alles ein. Auch wenns bis dahin eine schwere Zeit ist :rolleyes:
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Zunächst mal HALLO! Ich bin ne Neue und komme jetzt öfter :-))!

      Ich kenne diese Probeme aus beiden Sichten. Zum einen leben meine beiden Kinder bei mir und vom Vater ca. 300km getrennt. Zum anderen bin ich "Die Zweite" eines KV dessen Kinder bei der KM leben.

      Den Umgang meiner Kinder mit ihrem Vater habe ich mit dem KV in deren Sinne geregelt. Sie sehen ihren Vater je eine Ferienhälfte der langen Ferien. Die kurzen Ferien werden dann individuell nach den Wünschen der Kinder abgesprochen. Weihnachten und Silvester immer abwechselnd mal bei Mama mal bei Papa, gleiches über Ostern.

      Der "Transport" wird geteilt. Ich bringe die Kinder zum Papa und er bringt sie dann wieder zurück. Jeder hat also den selben Zeit- und Kostenaufwand. Das ist mir wesentlich lieber als die Alternative den Papa 300km zu uns fahren zu lassen und dann wieder mit den Kindern 300km zurück. Das hieße ca. 6h im Auto und in der zweiten Hälfte der ermüdenden Fahrt unsere Kinder an Bord. Nee nee, da ist mir die "Fracht" zu kostbar!

      Und wenn ich richtig gelesen habe kann man ja u.U. bald die Fahrkosten zur Wahrnehmung des Umgangs bei der Steuer berücksichtigen lassen. Viell. auch ich als "transportierende KM" (?). Schaun wir mal.

      In jedem Falle bin ich froh über diese vernünftige Lösung. Die Kinder sind happy den Papa so oft wie möglich zu sehen und darum geht es doch?! Trotz Trennung der Eltern glückliche Kinder zu haben.
      Manchmal muß man auch mal über seinen Schatten springen und persönliche Befindlichkeiten hinten anstellen. Als Eltern sind wir zeitlebens miteinander verbunden, ob es uns passt oder nicht.

      In diesem Sinne
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      hallo "2.", erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      Und wenn ich richtig gelesen habe kann man ja u.U. bald die Fahrkosten zur Wahrnehmung des Umgangs bei der Steuer berücksichtigen lassen.
      wo hast Du das gelesen ?
      Bitte nur seriöse Quellen (am besten im Internet, URL) benennen ! am Besten Originalquelle, also nicht wo etwas nur zitiert wurde.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo, Wolfgang!

      Du schreibst:
      wo hast Du das gelesen ?
      Oben: forum.isuv.org/thread.php?threadid=43433#post315313 ;)
      Dort habe ich auf die anhaengigen Verfahren beim BFH und BVerfG hingewiesen. Insofern *diezweite* schreibt, dass es *u.U. bald* zur steuerlichen Anerkennung der UG-Kosten kommen kann, ist dies durchaus moeglich.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Harry,

      das Thema "die KM stellt sich quer" hatte ich vor zwei Jahren auch.

      Damals habe ich das zuständige Jugendamt mit sehr gutem Erfolg um Unterstützung gebeten. Kann ich nur empfehlen.

      Nach einigen Telefonaten der Sachbearbeiterin mit mir und der KM wurden wir zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. Darin wurde der KM unmissverständlich klar gemacht, welche Bedeutung der Umgang des Kindes mit dem KV hat und die KM das nicht boykottieren soll. Die Beamtin ist dabei gegenüber der KM richtig laut geworden. Seitdem geht es bei uns deutlich besser.

      Es muß ja bei deinem Freund nicht so dramatisch ablaufen, aber ein Gespräch mit einem Dritten, der sowohl über Sachverstand und Autorität verfügt, kann nicht schaden.

      Bei uns ist die Entfernung übrigens 300km. Ich mach das mit dem Auto, geht in unter sechs Stunden Fahrzeit an einem WE. Vielleicht kann ich später die KM ja überreden, das Kind zum nächsten Bahnhof mit ICE Anschluss zu bringen. Dann würde ich auf jeden Fall Zug fahren.

      Ich hab früher mein Kind jedes zweite WE besucht, jetzt hole ich es einmal im Monat entweder in Ferien oder über WEs zu mir.

      Ich kann evra nur zustimmen, die Teilnahme des Kindes am Alltag des KV ist enorm wichtig. Mir wurde das klar, als ich mich mit der Aussage "Papa, gell Du wohnst in einer Wirtschaft." konfrontiert sah.

      Viel Erfolg noch...

      joerg
    • RE: Praktikabler Umgang bei großer Entfernung

      Hallo Wolfgang, Hallo Andreas!
      Ich bitte um Entschuldigung! Natürlich sind so hingeko.... Brocken nicht gerade konstruktiv, geschweige denn hiflreich! Ich gelobe Besserung!!! Ich habe im Net "aussergwöhnliche Belastungen" recherchiert (Steuererklärung2006 steht doch an) und bin darauf gestoßen. Da die Frage bestimmt kommt, hier gleich die Antwort: Nein, EXen kann man nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen! Auch nicht auf einem Rastplatz :D Habe den ganzen Prassel mal kopiert und stelle ihn hiermit rein! Los gehts:

      ... besser nicht, denn ...

      Das findet sich übrigens auf der Seite Steuertipps.de

      ... offenbar hast Du ueberlesen, dass die Texte dort dem Urheberrecht unterliegen und nicht so einfach auf anderen Websites wiedergegeben werden duerfen! Besser waere es gewesen einfach den Link einzufuegen:

      steuertipps.de/?softlinkID=912…=5995970&cftoken=66012827

      Andreas*


      An Joerg: Vielleicht solltest du die KM mal auf die Tatsache aufmerksam machen, dass du euer Kind durch die Gegend kutschierst, nachdem du bereits 3h Fahrzeit- und stress hinter dir hast. Also mir als Mutter ist das nix! Lieber setze ich mich selber ins Auto und bringe die Kinder zum Vater und fahre leer zurück und er bringt die beiden wieder zu mir und fährt dann seinerseits leer zurück.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von diezweite ()