Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

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    • Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      hallo ihr!

      nun bin ich noch gar nicht sooo lange angemeldetes mitglied hier und muß schon ein zweites problem hier vorbringen....
      mein lebensgefährte ist geschieden und hat 2 kinder an die er unterhalt zahlen muß. soweit so klar. das ist auch völlig unstrittig. das geld sollen die kinder auch haben.
      leider hat er damals seinen unterhaltstitel nicht richtig gelesen oder seine anwältin hat ihm das damals nicht richtig erklärt. fakt ist das er ab september 2004 für ein jahr befristet weniger als den untersten satz zahlen mußte und ab september 2005 den erhöhten. das ist das erste was er wohl nicht wirklich überblickt hatte. aber gut daran kann er auch erstmal nichts ändern. nun ist es so das er anfang 2005 mich kennenlernte und da wir 250 km voneinander entfernt lebten hat er seinen job aufgegeben und hat sich hier einen neuen allerdings mit weniger netto gesucht. auf dauer ist der höhere unterhalt so nicht tragbar und er wollte eine abänderung erwirken. leider hat er damals bei dem arbeitswechsel nicht bedacht das er das wohl nciht gedurft hätte. ist es richtig das er nun trotz weniger geld für immer den erhöhten satz zahlen muß. ihm bleiben dann nichtmal 750 euro im monat. oder gibt es eine entscheidung oder eine regelung das man sagt nach z.b. 2 jahren kann er trotzdem den antrag stellen. habe mir sagen lassen das er lediglich die chance hat wenn wir zum beispiel zusammen ein kind bekommen. aber das kann doch nciht die lösung sein. wollte kein kind aus so blöden gründen. wollten erst ein gemeinsames wenn wir alles geregelt und genügend geld haben. aber so wie das jetzt grad aussieht brauch ich mir über unsere zukunft wohl keine gedanken mehr machen :o( wenn das nämlcih so weitergeht läuft jeden monat ein unterhaltsrückstand auf und das wird er nie wieder zurückzahlen können...auch wenn er das gerne würde. aber dafür ist es einfach zu viel. seine ex hat nämlich die lohnpfändung beantragt. und jetzt bekommt sie weniger als den satz den sie für das erste jahr bekommen hat weil ihm nach dem selbstbehalt nicht mehr viel bleibt was gepfändet werden kann.
      wie soll das weitergehn?
      hab echt so langsam angst das alles immer schlimmer wird....

      wer kann uns tipps geben?
      ich meine aber keine tipps womit er sich der unterhaltspflicht entzieht, denn das ist das letzte was er machen willl.

      lg
      katrin
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      hallo katrin,

      Dass er sein Gehalt nicht einfach reduzieren darf, hast du schon richtig erkannt.

      ist es richtig das er nun trotz weniger geld für immer den erhöhten satz zahlen muß. ihm bleiben dann nichtmal 750 euro im monat.


      Ich befürchte ja.Kann er den Mindestsatz an KU nicht leisten, würde ihm möglicherweise der SB gekürzt wegen gemeinsamer Haushaltsführung mit dir.

      habe mir sagen lassen das er lediglich die chance hat wenn wir zum beispiel zusammen ein kind bekommen.

      Das wäre eine Möglichkeit, sollte aber wirklich nicht die Lösung sein.Dann wäre er zwar dem baby auch zu Unterhalt verpflichtet, am Ende habt ihr aber wahrscheinlich noch weniger.

      Tipps kann ich dir wirklich nicht geben.Ausser das beste daraus zu machen und möglicherweise einen Nebenjob annehmen, damit ihr ein wenig mehr Geld zur Verfügung habt.

      lg jimbeam1999
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      hallo jimbeam1999,

      du bist lustig. einen nebenjob annehmen. bei einer wochenarbeitzeit von in der regel mehr als 70 stunden? als kraftfahrer im fernverkehr der eh unter der woche nicht zuhause ist?
      ich glaub ein nebenjob ist da nicht der weg.

      aber ich weiß du hast es gut gemeint. danke.
      ich arbeite ja auch. aber vielleicht kannst du dir ja vorstellen das es belastet wenn immer nur einer gibt und der andere nimmt. er fühlt sich mehr als schlecht dabei. weil es zur zeit so ist das ich trotz meiner teilzeitbeschäftigung mehr geld im monat verdiene wie er.

      und seinen selbstbehalt kürzen? er muß genauso seinen mietanteil zahlen wie ich auch und geld zum leben muß ihm auch noch bleiben. er
      zahlt jeden monat den kredit ab der noch aus der ehe her rührt. alleine diese ganzen kosten sind schon 760 euro im monat. da hat er noch nichts zu essen gehabt. und wir leben jetzt seit 1,5 jahren zusammen. dachte ab 2 jahren ist erst von einer gefestigten lebensgemeinschaft auszugehn? da bin ich jetzt mal gewarnt....danke erstmal

      gruß
      katrin
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo kurz !

      Aus eigener Erfahrung hier: Wenn du die Anleitung zur Fragestellung beachten würdest, könntet ihr mit den "Infos" der Profis hier, eine konstruktive Zukunftsdiskussion führen.

      grüße mezzo
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo,

      also, eigentlich hat Katrin das alles doch schon schön dargestellt. Er hat der Liebe wegen seinen gut bezahlten Arbeitsplatz aufgegeben :D, verdient jetzt weniger. Und diese wirtschaftlichen Folge dieser Entscheidung sollen die Kinder tragen. Sorry, da sehe ich moralisch schon mal gar keinen Ansatzpunkt, aber auch ansonsten nicht. Er muss sich so behandeln lassen, als wenn er noch den höheren Lohn hätte.

      "Nicht bedenken" ist nun mal irrelevant. Ich kann ja auch nicht sagen, habe nicht bedacht, dass das Umbringen von Schwiegermüttern strafbar ist ......

      Gruss
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo, liebe Dame,

      es scheint mir also so, dass einer Ehefrau (wie meiner Bald-Ex) alles erlaubt ist:

      - der Liebe wegen fremd zu gehen;
      - dem Stolz wegen Familie auseinander zu reissen;
      - der Freiheit wegen das Kindeswohl ausser acht zu lassen
      - dem Geld wegen Trennung zu provozieren und Kinder quasi als Geisel weg zu reissen.
      - eine wohlhabende Familie in die Armut zu treiben.

      Und die Folge all dieser Entscheidungen MÜSSEN zuerst die Kinder (braucht man nicht zu begründen), dann der Ehemann (der Arbeitende und Zahler), und eventuell noch die Allgemeinheit (wenn der Ehemann dadurch kaputt ist) tragen.

      Ein Mann dagegen darf nicht mal der Liebe wegen seinen Job wechseln....

      Wenn man hierbei noch von der Moral redet, kann ich mich nur tod lachen. Sorry.

      Trotzdem ein fröhliches Weihnachtsfest und guten Übergang.
      Peter.
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo Katrin,

      auch ich kann Dir hier leider keine Hoffnungen machen. Bei uns war es mal ähnlich, d. h. mein LG konnte aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr ausüben und hat umgeschult (leider hatten wir damals kein Geld für einen Gutachter) und er wurde vom Gericht dazu verurteilt den KU weiter zu bezahlen, als wenn er noch das hohe Gehalt gehabt hätte (fiktiv).

      Das hat er dann auch über 10 Jahre gemacht, vom Selbstbehalt war hier keine Rede mehr, aber irgendwie (auch mit Nebenjobs) haben wir es trotzdem geschafft. Ich rate Dir hier auch dringend davon ab mit ihm zusammen ein Kind zu bekommen, auch dieses Kind hat Ansprüche und die werden steigen und Du hast mit einem kleinen Kind, alleine unter der Woche (er ist ja Kraftfahrer und unterwegs) überhaupt keine Möglichkeit mehr etwas hinzu zu verdienen.

      Trotzdem ein besinnliches Weihnachtsfest für Euch mit den Kindern.

      LG von bigmama
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Jo,

      lies die Antwort, die ich Peter gegeben habe. Er darf den Job wechseln! Keine Frage. Und das Grundgesetz (ich habs hier schon so oft geschrieben, warum lest Ihr nicht?) gilt nur in der Beziehung Staat/Mitbürger! Greift hier überhaupt nicht.

      Gruss
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo katrin, in Kurzform zur Titelfrage: bis ein triftiger Grund vorliegt dass er weniger verdient.

      Und sein Wunsch nach Nähe zu Dir ist keiner, deswegen muss Kind nicht verzichten.
      deshalb sollte die Frage nicht lauten „wie kann man den KU an das niedrige Einkommen anpassen“ sondern „wie passe ich das Einkommen an die Verpflichtungen an“, also wie kommt er wieder zum „alten“ Einkommen, oder auch höher.

      leider hat er damals bei dem Arbeitswechsel nicht bedacht das er das wohl nicht gedurft hätte
      dürfen darf er schon, nur muss er halt die Konsequenzen (allein) tragen, kann die nicht dem Kind mit auferlegen.

      habe mir sagen lassen das er lediglich die Chance hat wenn wir zum Beispiel zusammen ein Kind bekommen.
      wer hat denn sowas verzapft ? Dem kann ich - in dieser Allgemeinheit (und mehr ist hier, mit diesen Infos, nicht möglich) - nicht folgen.

      Und selbst wenn, z.B. wegen der sog. "3er Regel" der DT Herabstufung, dann ist noch nicht sicher dass der rechnerisch erreichte KU für dieses "fiktive" Kind auch die erforderlichen Ausgaben abdeckt.

      ich meine aber keine tipps womit er sich der Unterhaltspflicht entzieht,
      sowas gibt es hier nicht !
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      hallo katrin,

      du bist lustig. einen nebenjob annehmen. bei einer wochenarbeitzeit von in der regel mehr als 70 stunden? als kraftfahrer im fernverkehr der eh unter der woche nicht zuhause ist?
      und wie soll das Antworter/in wissen wenn Du das erst nach einer Antwort schreibst ? :evil:
      vielleicht erst mal denken bevor Du die angehst die Dir antworten.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      hi,

      etwas off topic.

      >Und das Grundgesetz (ich habs hier schon so oft geschrieben, warum lest Ihr nicht?) gilt nur in der Beziehung Staat/Mitbürger!

      yo, so ist das wohl.

      allerdings wird das auch andernorts gern ausser acht gelassen. siehe z. b. die nichtzulässigkeit von privaten vaterschaftstest, die mit datenschutzrechtlichen (ausfluss grundgesetzlicher vorgaben) bedenken begründet werden. auch datenschutz gibts in privaten beziehungen nicht, wird aber immer gern genommen.

      daneben, die verpflichtung unterhaltszahlungen in einer bestimmten höhe zu erhalten ist ja nun ausfluss gesetzgeberischer tätigkeit, insofern muss sich die norm oder rechtssprechung schon den maßstäben des gg stellen,

      frohes fest,
      nachtigall
      "sie will ein brautkleid,
      ich will die freiheit!"
      carlos, der frosch
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo zusammen,
      hallo DonChaos ! (nomen est omen)

      Wer denn nun in der Lage ist das GG für Anwendungen im BGB zu
      vergleichen, sollte erkannt haben, dass das GG hierbei nicht berührt
      wird, jeder hat das Recht einen Job seiner Wahl anzunehmen, solang
      er eben nicht eigene Pflichten hierdurch verletzt.
      Wer demnach meint sein Einkommen reduzieren zu können,
      obwohl ihm bekannt ist welche Verpflichtungen er ansich hat,
      kollidiert ganz schnell mit Art. 6 (5) GG wie auch dem §170 StGB.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Original von Wolfgang Becker
      X( mit diesem Schwachfug hast Du nur bewiesen dass'de nix verstanden hast, nicht das liest was geschrieben wird. X(


      lieber Wolfgang, dann erkläre mir bitte, zwar ohne Schwachfug.

      ohne Gruß WB

      ist das neue deutsche Kultur?
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      evra,

      Ich habe einen gut bezahlten Job, das heisst aber zugleich: hoher Erfolgsdruck, hohe Belastung, intensiver Einsatz. Pardon wird nicht gegeben auch für denjenigen der wegen persönlichem Stress nicht sein vorgegebenes Ziel erreichen konnte. Ich habe bislang damit fertig werden können, weil ich immer an meine Familie, also meine Frau und Kinder gedacht haben. Trauerigerweise soll das genau der wichtige Grund gewesen sein fürs Scheitern der Ehe! Das hat mir viel zu viel seelische und körperliche Gesundheit gekostet, trotzdem habe ich so lange ausgehalten, aber wie lange noch? Keine Ahnung!

      Ein Job-Wechsel bedeutet für mich nicht unbedingt eine Pflichtsverletzung, auch wenn man weniger verdienen wird. Wenn man darin eine bessere Perspektiv sieht und sogar langfristiger , mit mehr Sicherheit seiner Unterhaltspflicht nachgehen kann. Sollte man dadurch wegen "Folge-Abwälzen" bestraft werden, habe ich keine Verständnis für.

      Viele Grüsse.
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter_llu ()

    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Peter, glaub mir, Du bist nicht der einzige, der einen gut bezahlten Job hat. Und Arbeitgeber sind nun mal nicht die Caritas! Ist einfach so. Was meinst Du, wie es Frauen geht, die einen gut bezahlten Job haben mit all dem Stress, die Kids zusätzlich allein aufziehen, keinen Unterhalt für die Kids bekommen, weil sich der Ex gerade selbst verwirklicht. Gibt es unzählige Fälle!

      Aber hier geht es doch um was anderes. Der Lover von der TE hat seinen Job gekündigt, um mit TE zusammenleben zu können. Und diesen "Luxus" will er unterhaltstechnisch auf die Kids abwälzen. Das geht eben nicht. Dafür kann die TE nichts. Aber grenzenlose Selbstverwirklichung geht nur solange, wie man nur für sich selbst verantwortlich ist!

      Gruss
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo peter_llu,

      Du bist nicht Themenstarter, also besinne sich den Forenregeln und eröffne einen, und das nach diesen, Themenstart.
      Ich betrachte es als unfair, als User, dem Themenstarter Beitrag derart zu "zerbomben". :evil:
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo,

      ich habe da mal eine Verständnisfrage: Habe ich das richtig verstanden, dass der Unterhaltspflichtige grundsätzlich den höheren KU zahlen muss, wenn er aus persönlichen (irrelevanten) Gründen einen gutbezahlten Job aufgibt und statt dessen einer weniger gutbezahlten Arbeit nachgeht? Gilt das auch, wenn sich die Veränderung nicht im Bereich des Mindestunterhalts bzw. eines Mangelfalles auswirken würde.

      Bei einem Mangelfall oder im Grenzbereich des Mindestunterhalts habe ich dafür wirklich Verständnis. Das scheint in dem hier vorliegenden Fall ja auch so zu sein aber wenn z.B. ein Unterhaltspflichtiger vorher nach DT Stufe 10 gezahlt hat und nun nur noch nach DT Stufe 10 zu zahlen wäre, hätte ich Problem, ihn trotzdem auf den höheren Unterhalt festzunageln.