Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

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    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo soistdas !

      Ist das jetzt eine Hilfestellung für den Themenstarter oder eine eigene Anfrage ?

      Wenn letzteres, dürfte mein letzter Beitrag hierfür hilfreich sein.
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo Schäng,

      es ist das, was ich geschrieben habe: eine Verständnisfrage in Zusammenhang zum bisher behandelten,weil mir die Aussagen etwa sehr pauschal vorkamen. Ich hatte gedacht, meine Frage sei mit ein, zwei Sätzen beantwortet.

      Wenn diese Frage, den Thread zu sehr stört, dann bitte ich um Verzeihung und eine Abtrennung.

      Danke
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo soistdas,

      überlicherweise ist es so, dass jeder User bei eigener Fragestellung einen eigenen Thread eröffnet.
      Du erwartest zu Recht Anwtorten auf Deine Frage, jedoch wie soll sie gefunden werden, wenn sie in einem der Thematik nicht gerade verbundenem Thread eingebaut wurde ... einige User u.a. ich hätten Antworten, aber halt nicht hier. Formuliere einen sauberen Themenstart und Du wirst das von Dir gewünschte Feedback erhalten.
    • RE: Wie lange ist das höhere Gehalt maßgeblich für den Unterhalt?

      Hallo Katrin

      Da ist man mal verliebt und könnte richtig gut etwas mit seinem Partner
      aufbauen und muß dann wegen den gesetzlichen Regeln seine existens
      bzw. zusammenleben in Frage stellen lassen.
      Das ist auf Dauer sehr stressig .

      Dein Freund war ehrlich und wird jetzt dafür bestraft in dem im fiktiv das
      alte Gehalt angerechnet wird.Bedeutet er müßte einen zweiten Job annehmen was er nicht könnte.

      Lass den Kopf nicht hängen es gibt eine Lösung zu diesem Problem.

      Grüße
    • Hallo, ich habe einen 17 jährigen Sohn der jetzt mit der Lehre beginnt, den Unterhalt konnte ich nicht in voller Höhe zahlen, da ich nur eine Rente von (ca. 1.000 € netto) beziehe. Meine Ex hat daraufhin einen Pfändungstitel erwirkt, die Rente wurde bis zum Existenzminimum gepfändet. Also blieb ein Restbetrag den ich nicht hatte. Jetzt kommt das Jugendamt und möchte für 4 Jahre den Differenzbetrag von mir haben. Wie ist die rechtliche Situation, muß ich diesen Betrag zahlen!? Ich habe für unseren Sohn monatlich 120 € bis 160 € für Essen, Trinken, Freizeit, Hobbys, Schule, Urlaub und Klamotten gezahlt. Außerdem habe ich unseren Sohn täglich betreut, meine Ex hat es nicht interessiert was er macht. Schönen Gruß aus Furtwangen von Karl-Heinz