Frage zum Unterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Frage zum Unterhalt

      Hallo,

      kann mir Einer Weiterhelfen? Verdiene im Monat etwa 1600,00 Euro in Durchschnitt minus 5% Berufbedingte Aufwendungen sind dann 1520,00 Euro. Bin geschieden und habe aus der Ehe eine 15 Jährige Tochter ( zahle für das Kind 291.00 Euro und für die Frau nichts. Exfrau arbeitet voll) Frau bekommt Kindergeld.

      Habe dann noch eine Tochter jetzt 18 Jahre und zahle 291,00 Euro. Wohnt bei Ihrer Mutter (Verheiratet noch 2 Kinder 9 und 12 Jahre kein Einkommen aber Mann hat Einkommen).
      Tochter hatte bis zum 28.09.2006 noch keine Lehrstelle. Datum ist auch Ihr 18 Geburtstag.
      Seit 1 Okt. hat Sie eine Lehrstelle. Bekommt 300,00 Euro Netto. Kindergeld bekommt Sie auch.
      Frage:Was für eine Summe muss ich nehmen ? Selbsterhalt wenn Sie Zuhause bei Ihrer Mutter wohnt ist ja nicht 640 Euro.

      Wie sieht es aus wenn Sie eine Eigene Wohnung hat was muss ich dann an Unterhalt zahlen?
      ( 640 – 300 + 90 – 154 = 276 ) Muss die KM nichts zahlen weil Sie kein Einkommen hat?

      OLG Stuttgart

      Gruß Hexenmond2004
    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo und willkommen im Forum "Hexenmond2004" !

      Da die Kindesmutter ja scheinbar nicht leistungsfähig ist, bist Du alleinig für den Unterhalt verantwortlich.

      Schauen wir uns mal Deine Zahlen an:

      Wenn Dein unterhaltsrelevantes Einkommen tatsächlich 1520€ beträgt, ist das minderjährige Kind vorrangig zu bedienen, demnach 1520 minus Tabellenbetrag 291 verblieben 1229 als unterhaltsrelevantes Einkommen ggü. der Volljährigen.

      Bei diesem Einkommen Deinerseits ergäbe sich ein Gesamtbedarf der Volljährigen i.H.v. 406€ )* hiervon abzüglich das volle Kindergeld 154€, abzüglich der um 90€ bereinigte Azubilohn 300 - 90 = 210, macht einen Restbedarf von 42€, mehr gibt es nicht.

      )* erhöht um eine Stufe, da nur zwei Unterhaltsberechtigte und ein leistungsfähiger Elternteil.

      Für die Minderjährige stiege dann aber der Zahlbetrag auf 353 - 37 KG-Anteil = 316€ Zahlbetrag.

      Wenn die Volljährige eine eigene Wohnung bezieht, sähe es so aus.

      Dein Einkommen 1520 - 353 = 1167 verblieben max. 67€ für die Volljährige, da Dein Selbstbehalt ggü. ihr 1.100€ beträgt.

      Nachtrag durch Edit:
      Und wieder verschlunzt (dtsch.: vergessen), bestehende unbefristete Unterhaltstitel sind abzuändern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo und willkommen im Forum "Pili",

      ich sehe für Deinen Einwand keinen Ansatz, da das Kind nicht mehr privilegiert ist, mithin die KM keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
      Aber schön zu beobachten wie Du aufpasst !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo Hexenmond, auch von mir willkommen in den ISUV - Foren.

      Ein Blick in die Leitlinien "Deines" OLG beantwortet sicher einige Fragen. Link dahin findest Du oben im (Unter)Forenkopf.

      zusätzlich zu Schäng bin ich schon der Meinung dass hier erst mal geklärt werden müßte ob + ggf. welcher Betrag für Mutter als "unterhaltsrelevantes Einkommen (URE) anzurechnen ist.
      Kommt auf Einkommen Ehemann, was dafür als Taschengeld bzw. Unterhalt für Haushaltsführung anzurechnen wäre. Auch denke ich mal – auch bei „nicht mehr privilegiert – dass man eine Zumutbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht ausschließen, erst mal in die Auskunftsforderung einfließen lassen sollte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo Wolfgang Becker,

      dass Kind ist offentsichlich, wie dargelegt, nicht mehr privilegiert.
      Eine Taschengeldabzielung nur bei minderjährigen bzw. privilegierten Kindern wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit von Erfolg gezollt wäre.
      Eine Anrechnung von ggf. Einkommen nach einschlägigen Leitlinien ich hier nicht widersprechen möchte, dennoch stelle ich in Zweifel, dass hier ein Einkommen über den Selbstbehalt i.H.v. 1.100€ selbst unter fiktiver Anwendung erzielt wird, dieses dann wegen fehlender gesteigerter Erwerbsobliegenheit bei Unterschreitung des Selbstbehaltes nicht zur Anwendung kommt
      .
    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo erst möchte ich mich hier für SEHR FREUNDICHE ART UND WEISE VON EUCH BEDANKEN.. Top Ihr habt mir sehr geholfen.
      Habe mich auch Durch viele Beiträge durchgearbeitet und viel gelesen.
      Irgendwie habe ich immer gedacht das ich gutes Geld verdiene aber wenn ich mal das so sehe ist mein Zahltag gegenüber anderen sehr mager. Das ist ja wohl meine Bestimmung 
      Auch wenn ich die letzten Jahre nur Zahlvater war bei meiner Großen und der Kontakt die letzten paar Monate besser geworden ist zu Ihr. Möchte halt nicht das mein Geld in die Familie fließt sondern meine Tochter bekommt. Den Ihr Stiefvater meint jetzt ist Sie 18 und soll ausziehen. Na soll jeder denken was er will. Aber das was mich an allem Stört um mich ank…t ist das Jugendamt. Kind schnell 18 weg damit und nicht richtig über alles aufgeklärt.
      Ist halt Jugendamt na ja…………. Habe da ja auch Coole Erfahrung gemacht. Des Weiteren ist der Stiefvater auch noch 2 Kindern Unterhaltpflichtig. Denke er müsste wissen oder fühlen wie es ist wenn man für Kinder zahlt und das man es als Stiefkind eh schon etwas schwer hat.

      Aber trotzdem vielen Dank und Ich hoffe Ihr habt tolle Weihnachten. Werde das Forum immer noch Besuchen und hier und da lesen.

      Gruß Hexenmond 2004

      Ps: Denke das ich meine Tochter weiter mit etwas mehr Geld unterstützen werde. Denke Ihr 100 – 150 Euro geben bis Sie ausgelernt hat.
    • RE: Frage zum Unterhalt

      hallo de Schäng, nur weil ein Kind nicht mehr privilegiert ist erlöschen nicht alle Pflichten.

      Bei minderjährigen Kindern (ob im gleichen Maße auch bei „Privilegierten“ weis ich nicht genau, denn das ist eigentlich nur eine Sache des Ranges der Kinder untereinander und zu ET) gilt die sog. „verschärfte Unterhaltspflicht“. aus dieser „Schärfe“ ergibt sich dann z.B. die hohe Zahl der Bewerbungsnachweise bei Arbeitslosigkeit.

      Diese „Schärfe“ endet mit Volljährigkeit, spätestens aber „Ende Privilegierung“. damit wäre dann hier die „normale“ Unterhaltspflicht gegeben, auch für Mutter. Und daher finde ich sollte man nicht ungeprüft ein „verdient zu wenig“ akzeptieren, sondern schon nach den „normalen Pflicht Anforderungen“ das überprüfen, Nachweise verlangen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Frage zum Unterhalt

      Hallo Hexenmond, JA kann - auf Antrag Kind - bis 21 die Beistandschaft weiter führen. Hat Tochter das beantragt ? Kommt aber auch auf die personelle Ausstattung örtliches JA an wie die das wahrnehmen.

      Du kannst das (Deinen Anteil) auch allein mit Tochter regeln, z.B. mit ISUV - Merkblatt # 22 für 3 €, auch online von der ISUV - Homepage bestellbar.

      Des Weiteren ist der Stiefvater auch noch 2 Kindern Unterhaltpflichtig.
      das dürfte seine Leistungsfähigkeit für Ehefrau (Deine Ex) vermindern.

      Den Ihr Stiefvater meint jetzt ist Sie 18 und soll auszieh
      dann allerdings sollte er seine Ehefrau auch finanziell (wenn sie es nicht selbst schafft) so ausstatten dass sie ihren Anteil am KU leisten kann.
      Ist eigentlich nicht das verkehrteste wenn Kinder früh flügge werden, habe “meine” dazu auch über KU Zahlung darin unterstützt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]