Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

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    • Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Hallo,

      ich komme mit dem i-net nicht mehr weiter.
      Ich bin Erwerbsunfähig und bekomme Grundsicherung. Klar ist, dass ich davon den Unterhalt für meinen minderjährigen Sohn nicht zahlen kann.

      Habt Ihr Infos, ob die Grundsicherungsstelle verpflichtet ist, den Unterhalt mit zu übernehmen? (Kind lebt bei der Mutter)

      Vielen Dank
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Hi,
      das Kind ist 5 Jahre alt, der Unterhaltsvorschuss läuft im September 2007 aus. Außerdem ist der Vorschuss geringer, als wenn ich normal zahlen würde.

      Wenn der Vorschuss ausläuft hat die Mutter 122 Euro weniger, das will ich vermeiden und suche nach Möglichkeiten, wie ihr das Geld erhalten bleiben könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von atanasios ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Hallo "atanasios",

      Ich bin Erwerbsunfähig und bekomme Grundsicherung

      Wieviel macht denn das in Euronen aus ?

      Hallo "Gerburg",

      wenn der eine Elternteil nicht leistungsfähig ist, muss der andere auch für den Barunterhalt sorgen.

      Wo hast Du denn das her, es handelt sich um gemeinsames minderjähriges Kinde, welches offentsichlich durch die Kindesmutter betreut wird ?!
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Wie ich das liebe ! :rolleyes:
      Wir sind hier im Familien- und nicht im Sozialrecht, also kläre mich und auch die anderen User darüber auf, was Du als Grundsicherung verstehst ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-000967 ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Grundsicherung bedeutet, 345 Euros zum Leben, dazu kommt die Miete und die Krankenkasse.

      Ich suche nach einer Möglichkeit, ich gehe auch vors Sozialgericht, den Kindesunterhalt zu sichern, in meine Fall ist die Grundsicherungsstelle Ansprechpartner.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von atanasios ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Grundsicherung bedeutet, weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten zu können. Was nicht heisst, dass man nicht zusätzlich arbeiten kann, für das Kind. Vor dem Sozialgericht, nun ja, da bin ich eher skeptisch, vorsichtig formuliert.

      Gruss
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Also, wenn ich das richtig sehe, könntest Du für Dein Kind sorgen, tust es aber nicht, weil sich Arbeit aus Deiner Sicht für Dich nicht lohnt, und willst dann den Staat verklagen, für Dein Kind aufzukommen?

      Gruss
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Hallo Gerburg,

      das ist doch relativ einfach. Er kann für sein Kind aufkommen. Er tut es nicht, weil sich arbeiten für ihn nicht lohnt, meint er. Deshalb sollen wir alle für ihn und sein Kind aufkommen.

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Liebe Evra,

      ich bin aus gutem Grund Erwerbsunfähig und kann gesundheitlich nicht mehr arbeiten!
      Wenn ich es könnte, würde ich es tun.(Nicht umsonst bekomme ich Grundsicherung für Erewerbsunfähige).

      Da ich selbst nicht für mein Kind sorgen kann, fragte ich nach Möglichkeiten, daß die Grundsicherungsstelle für den Unterhalt aufkommt!

      Bitte nur noch Ratschläge, keine Sprüche nach dem Motte, "er will ja nicht arbeiten oder so.
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Original von evra
      Hallo Gerburg,

      das ist doch relativ einfach. Er kann für sein Kind aufkommen. Er tut es nicht, weil sich arbeiten für ihn nicht lohnt, meint er. Deshalb sollen wir alle für ihn und sein Kind aufkommen.

      Gruss



      Und dies ist natürlich völliger Blödsinn!!
    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Dies war im Bezug auf einige Stunden/Woche bezogen.
      Theoretisch bedeutet, daß ich, wenn ich nicht krank wäre, arbeiten kann.Und wenn mein Leben davon abhänge, daß ich arbeite, dann würde ich arbeiten, sonst aber nicht, aus Krankheitsgründen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von atanasios ()

    • RE: Unterhaltsvorschuss bei Erwerbsunfähigkeit/Grundsicherung

      Hallo Evra,

      was du meinst, ist Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gilt für Leute, die auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, nicht aber bei EU-Rente auf Zeit.

      Daneben gibt es auch die 'Grundsicherung für Arbeitsuchende'. Gilt für Leute, die mind. 3 Stunden täglich arbeiten können. Das ist das ArbeitslosengeldII, im allgemeinen Sprachgebrauch auch gern HartzIV genannt.

      Gruß
      Susanne