Hallo an alle,
mein Exmann will von mir einen hohen Zugewinnausgleich haben, weil er nicht anerkennt, dass ich das gesamte Eigenkapital in Höhe von ca. 51.000 Euro zur Finanzierung des Hauses aufgebracht habe. Den Anspruch auf Zugewinn leitet er aus einer von einem Gutachter geschätzten Wertsteigerung des Hauses von ca. 20.000 Euro ab. Er bzw. sein Anwalt behauptet, dass wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und diese Summe somit nicht als mein Anfangskapital zu bewerten ist. Wir haben ca. ein halbes Jahr nach Hauskauf geheiratet.
Hat jemand damit Erfahrungen, wie so eine Situation von den Richtern gewertet wird? Ich meine, selbst wenn wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren muß ich doch irgendeine Chance haben, einen Ausgleich für mein Kapital zu bekommen, oder?
Danke für eure Antworten!
mein Exmann will von mir einen hohen Zugewinnausgleich haben, weil er nicht anerkennt, dass ich das gesamte Eigenkapital in Höhe von ca. 51.000 Euro zur Finanzierung des Hauses aufgebracht habe. Den Anspruch auf Zugewinn leitet er aus einer von einem Gutachter geschätzten Wertsteigerung des Hauses von ca. 20.000 Euro ab. Er bzw. sein Anwalt behauptet, dass wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und diese Summe somit nicht als mein Anfangskapital zu bewerten ist. Wir haben ca. ein halbes Jahr nach Hauskauf geheiratet.
Hat jemand damit Erfahrungen, wie so eine Situation von den Richtern gewertet wird? Ich meine, selbst wenn wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren muß ich doch irgendeine Chance haben, einen Ausgleich für mein Kapital zu bekommen, oder?
Danke für eure Antworten!