Hauskauf vor der Ehe

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    • Hauskauf vor der Ehe

      Hallo an alle,

      mein Exmann will von mir einen hohen Zugewinnausgleich haben, weil er nicht anerkennt, dass ich das gesamte Eigenkapital in Höhe von ca. 51.000 Euro zur Finanzierung des Hauses aufgebracht habe. Den Anspruch auf Zugewinn leitet er aus einer von einem Gutachter geschätzten Wertsteigerung des Hauses von ca. 20.000 Euro ab. Er bzw. sein Anwalt behauptet, dass wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und diese Summe somit nicht als mein Anfangskapital zu bewerten ist. Wir haben ca. ein halbes Jahr nach Hauskauf geheiratet.

      Hat jemand damit Erfahrungen, wie so eine Situation von den Richtern gewertet wird? Ich meine, selbst wenn wir zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren muß ich doch irgendeine Chance haben, einen Ausgleich für mein Kapital zu bekommen, oder?

      Danke für eure Antworten!
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo,

      habe ganz ähnliche Bewertungsprobleme und dabei folgendes gefunden:
      OLG Köln NJW 2002 , 3784
      OLG Celle NJW-RR 2000 , 1675

      Mittlerweile sind wir allerdings in Mediation, so dass sich die Frage nicht mehr in dieser Schärfe stellt - bis auf Weiteres....
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      carpe diem
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo, scheidungskind,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      weil er nicht anerkennt, dass ich das gesamte Eigenkapital in Höhe von ca. 51.000 Euro zur Finanzierung des Hauses aufgebracht habe. ...
      muß ich doch irgendeine Chance haben, einen Ausgleich für mein Kapital zu bekommen, oder?
      Wer von Euch beiden hat denn wieviel in die Finanzierung des Hauses eingebracht? Und seid Ihr beide als einzige Miteigentuemer der Immobilie im Grundbuch eingetragen?

      Den Anspruch auf Zugewinn leitet er aus einer von einem Gutachter geschätzten Wertsteigerung des Hauses von ca. 20.000 Euro ab.
      Ist diese Wertsteigerung real? (In manchen Gebieten Deutschlands purzelten doch die Immopreise in den vergangenen Jahren erheblich.)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo Andreas,

      ich habe das gesamte Eigenkapital eingebracht. Wie ich schon schrieb: damals 105.000 DM, also ca. 51.000 Euro. Danach erst haben wir geheiratet und als unser Sohn geboren wurde habe ich nicht mehr gearbeitet. Mein Mann hat dann die monatlichen Raten bezahlt (bis heute aber fast keine Tilgung), während von mir und meinen Kindern (insgesamt 3) die gesamte Eigenheimzulage in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde, der in ein paar Jahren die Kredite ablösen soll.

      Mein Mann selbst hat aufgrund seines hohen Verdienstes keine Eigenheimzulage für sich selbst erhalten. Er möchte nun aber von dem angesparten Bausparvertrag die Hälfte, weil meine 51.000 Euro eingebrachtes Eigenkapital ja für ihn und seinen Anwalt nicht als Anfangsvermögen zu rechnen ist, da wir damals noch nicht verheiratet waren (s.o.)

      Ich finde es schon ein starkes Stück, dass er nun behauptet, er habe ja die ganze Zeit allein die Raten bezahlt und dafür stünde ihm ein Ausgleich zu. Immerhin habe ich wegen unseres gemeinsamen Kindes aufgehört zu arbeiten und er hat das Kind ja auch gewollt. Er will jetzt eine Teilungsversteigerung und es ist ihm tatsächlich ziemlich egal, wo ich mit meinen drei Kindern dann unterkomme.

      Gruß, Scheidungskind
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo Andreas,

      sorry, ich habe vergessen auf deine anderen Fragen einzugehen.

      Also: im Grundbuch stehen wir beide und die Bank. Die steht sogar an erster Stelle, da auf dem Haus noch Belastungen in Höhe von 194.000 Euro liegen. Mir kommt die Wertsteigerung, die der Gutachter ermittelt hat, auch unrealistisch vor. Zwar wohnen wir im Speckgürtel von Hamburg und es handelt sich um eine moderne Doppelhaushälfte, trotzdem sind die Grundstückspreise hier nicht gestiegen und ein Haus kann doch innerhalb von sechs Jahren kaum eine Wertsteigerung von 20.000 Euro erfahren, oder?

      Mein Mann rechnet nun: Hälfte Wertsteigerung, Hälfte angesparter Bausparvertrag als mein Endvermögen. Und da er ja mein Anfangsvermögen nicht anerkennen will, will er also von mir 12500 Euro. Es wird wohl auf eine Teilungsversteigerung und eine Zugewinnausgleichsklage hinauslaufen.

      Gruß, Scheidungskind
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo, scheidungskind!

      Du schreibst:
      ich habe das gesamte Eigenkapital eingebracht. Wie ich schon schrieb: damals 105.000 DM, also ca. 51.000 Euro.
      Dann ist das m. E. entsprechend der genannten Rechtsprechung in die Zugewinnausgleichsberechnung als Anfangsvermoegen vollumfaenglich bei Dir einzustellen.

      Mein Mann hat dann die monatlichen Raten bezahlt ...
      Ich finde es schon ein starkes Stück, dass er nun behauptet, er habe ja die ganze Zeit allein die Raten bezahlt und dafür stünde ihm ein Ausgleich zu.
      Nun, fuer die Zeit des gemeinsamen Lebens ist das Nonsens. Auf als Familienfrau hattest Du Anspruch auf einen Teil seiner Lohnzahlungen und koenntest ja virtuell davon die Haelfte der Kreditzahlungen vorgenommen haben. ... Im Zugewinnausgleichsverfahren wird lediglich Anfangs- und Endvermoegen betrachtet und ein Ausgleich herbeigefuehrt. Weitere Ausgleichsansprueche bestehen daran vorbei nicht.

      Mir kommt die Wertsteigerung, die der Gutachter ermittelt hat, auch unrealistisch vor.
      Das mag sein, sofern Ihr aber beide je zur Haelfte Miteigentuemer seid und Ihr ohne einen hohen Wertansatz nicht in ein negatives Endvermoegen kommt, ist der Wertansatz der Immobilie eine reine Rechengroesse. Jedenfalls kann daraus nicht ein Anerkenntnis fuer eine spaetere Vermoegensauseinandersetzung herausgelesen werden.

      während von mir und meinen Kindern (insgesamt 3) die gesamte Eigenheimzulage in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde, der in ein paar Jahren die Kredite ablösen soll.
      Wenn dieser Bausparvertrag (allein) auf Deinen Namen laeuft, ist der Saldo vollumfaenglich in Dein Endvermoegen einzustellen.

      da auf dem Haus noch Belastungen in Höhe von 194.000 Euro liegen.
      Wie hoch war die Schaetzung des *Gut*achters? Wie hoch ist der Saldo des Bausparvertrags?

      Und da er ja mein Anfangsvermögen nicht anerkennen will, will er also von mir 12500 Euro.
      Nun, es sieht ja eher danach aus, dass SEIN Zugewinn hoeher ist als Deiner und ER ausgleichspflichtig ist. Das haengt jedoch vom genauen Zahlenmaterial ab.

      Es wird wohl auf eine Teilungsversteigerung und eine Zugewinnausgleichsklage hinauslaufen.
      Nun, das sind erstmal zwei Paar Schuhe und muss nicht zwangslaeufig parallel laufen - zumal ...
      Er will jetzt eine Teilungsversteigerung und es ist ihm tatsächlich ziemlich egal, wo ich mit meinen drei Kindern dann unterkomme.
      ... ER eine Teilungsversteigerung idR fruehestens NACH Rechtskraft der Scheidung beantragen kann. Und solange Du mit den Kindern drin wohnst, kannst Du auch darueber hinaus eine Teilungsversteigerung herauszoegern.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo, scheidungskind!

      Du schreibst:
      der Bausparvertrag läuft allien auf seinen Namen, obwohl ich eingezahlt habe.
      Dann ist der Bausparvertrag in sein Endvermoegen einzustellen ... woraus Dir dann ein Vorteil im Zugewinnausgleich erwaechst. Beachte jedoch zur EigZul, dass es waehrend der Ehe kein *mein Geld* und *sein Geld* gibt, sondern Ihr beide Nutzniesser des in die Familienkasse einfliessenden Geldes seid.

      Es sind 29.000 Euro eingezahlt. Der Gutachter hat das Haus auf 240000 Euro geschätzt
      Dann lass mal rechnen:

      Frau:

      Anfangsvermoegen:
      ehebezogene Zuwendung (vor Eheschliessung): 51.000 EUR
      Haus: 111.200 EUR
      Hypotheken: ca. -100.000 EUR
      zusammen: 62.200 EUR

      Endvermoegen:
      Haus: 120.000 EUR
      Hypotheken: -97.000 EUR
      zusammen: 23.000 EUR

      Zugewinn: 0 EUR


      Mann:

      Anfangsvermoegen:
      Haus: 111.200 EUR
      Hypotheken: ca. -100.000 EUR
      zusammen: 11.200 EUR

      Endvermoegen:
      Haus: 120.000 EUR
      Hypotheken: -97.000 EUR
      Bausparvertrag: 29.000 EUR
      zusammen: 52.000 EUR

      Zugewinn: 40.800 EUR

      DEIN Ausgleichsanspruch gegen ihn waere dann jedoch, dass ER an DICH 20.400 EUR zahlen muesste (wenn ich richtig gerechnet habe ;)).

      Du solltest unbedingt mit einem in Vermoegensauseinandersetzung erfahrenen (!) Rechtsanwalt beraten, ob Du die ehebezogene Zuwendung von 51.000 EUR nicht besser ausserhalb des Zugewinnausgleichs auf dem Wege der Rueckabwicklung einer ehebezogenen Zuwendung vollumfaenglich zurueckforderst. Denn in der obigen Zugewinnausgleichsberechnung kommst Du auf einen negativen Saldo, der von Rechts wegen auf 0 EUR Zugewinn *korrigiert* wird.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      hallo Andreas,

      das Problem ist, dass ich das Haus übernehmen will, denn ich habe geerbt und möchte natürlich gern mit meinen Kindern hier drin bleiben. Eine gewisse Summe x müßte ich ihm dann doch wohl aber zahlen, denn ich muß ihm ja wohl seine Hälfte abkaufen, oder?

      Übrigens argumentiert sein Anwalt, dass der Bausparvertrag unser beider Zugewinn darstellt, da wir ja auch beide im Grundbuch eingetragen sind. Mein Anwältin sagt zum Thema Anfangsvermögen, dass die Rechtssprechung da nicht so eindeutig sei, mir aber auf jeden Fall zumindest die Hälfte angerechnet werden würde und mein Zugewinn damit auf jeden Fall auch auf Null käme.

      Was würde passieren wenn er es zur Teilungsversteigerung kommen läßt und ich das Haus dann für weniger als den Verkehrswert kaufe? Wie wird dann der Zugewinn berechnet?

      Viele Grüße von Scheidungskind
    • RE: Hauskauf vor der Ehe

      Hallo, scheidungskind!

      Du schreibst:
      das Problem ist, dass ich das Haus übernehmen will ...
      Eine gewisse Summe x müßte ich ihm dann doch wohl aber zahlen, denn ich muß ihm ja wohl seine Hälfte abkaufen, oder?
      Richtig, wobei der Hauswert abzgl. der Verbindlichkeiten zu ermitteln ist und davon die Haelfte an den Miteigentuemer zu zahlen waere. Dieser hat natuerlich das Recht, mehr zu verlangen ... und Du das Recht, weniger zu bieten und die Teilungsversteigerung zu beantragn.

      Was würde passieren wenn er es zur Teilungsversteigerung kommen läßt und ich das Haus dann für weniger als den Verkehrswert kaufe?
      Dann kostet Dich sein Miteigentumsanteil weniger als wenn Du Deinen Ex nach Verkehrswert ausbezahlen wuerdest. :)

      Wie wird dann der Zugewinn berechnet?
      Wie gesagt, Zugewinnausgleich und Teilungsversteigerung sind zwei Paar Schuhe, die auch nicht gleichzeitig laufen: Wenn Du den Zugewinnausgleich im Verbund mit dem Scheidungsverfahren einklagst, wird dieser zusammen mit dem Scheidungsurteil rechtskraeftig. Da Dein Ex erst dann die Teilungsversteigerung beantragen kann, ist somit der Zugewinnausgleichsanspruch schon ausgeurteilt. (Eine Verbindung kann allenfalls darin bestehen, dass seine Zahlungspflicht gestundet wird, bis das Haus verkauft/versteigert ist.)

      Übrigens argumentiert sein ANwalt, dass der Bausparvertrag unser beider Zugewinn darstellt, da wir ja auch beide im Grundbuch eingetragen sind.
      Nun, er bezieht sich wohl auf den Umstand, dass der BSV an die Bank verpfaendet ist? Doch selbst dann betrifft das ja nur die Sicherheit des Bankkredits.
      Nach normalen Verhaeltnisse ist doch eigentlich der Eigentuemer des Sparvermoegens, der Kontoinhaber ist.

      Mein Anwältin sagt zum Thema Anfangsvermögen, dass die Rechtssprechung da nicht sooo eindeutig sei
      Deshalb ja mein Rat, mal genauer zu beleuchten, ob welche Chancen im OLG-Bezirk eine Rueckabwicklung der Zuwendung haben koennte (dh ausserhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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