Offene Rechnung

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    • Offene Rechnung

      Thema passt leider in keine Kategorie so richtig, ich versuch es mal hier;

      Ich lebe mit meiner Frau in Trennung (Scheidung läuft) sie wohnt noch in der gemeinsamen Wohnung (gemeinsamer Mietvertrag), Vertrag mit Telekom lief auf mich, es gibt noch ein gemeinsames Konto.

      Sie hat das Telefon fleißig weiter benutzt, aber die Rechnungen nicht mehr bezahlt und die Mahnungen ignoriert. Jetzt nach einem halben Jahr hat die Telekom mich ausfindig gemacht und mir die Rechnung plus Gebühren geschickt, da ich auch der Schuldner bin. Ich habe sofort bezahlt. Besteht eine Chance das Geld (immerhin €370) von meiner Frau einzuklagen?

      Gruß
    • RE: Offene Rechnung

      Nun, coppi, ...

      sie wohnt noch in der gemeinsamen Wohnung (gemeinsamer Mietvertrag), Vertrag mit Telekom lief auf mich ...
      Sie hat das Telefon fleißig weiter benutzt, aber die Rechnungen nicht mehr bezahlt und die Mahnungen ignoriert. ...
      Besteht eine Chance das Geld (immerhin €370) von meiner Frau einzuklagen?
      Dumm gelaufen, vielleicht, denn Du haettest ja das Telefon kuendigen bzw. auf die Frau *umschreiben* lassen koennen. Auch wenn Deine Ex die Telefonate verursacht hat, koennte sie sich vielleicht darauf berufen, dass Du ihr ja das Telefon ueberlassen hast?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo coppi,

      ich schließe mich meinen Vorrednern an Plus:

      Sofort einen Termin mit noch-nicht-ganz-Ex machen, um:

      - das gemeinsame Konto aufzulösen
      - den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen (Ex kann ja einen eigenen machen)
      - sonstige gemeinsamen Dinge aufzulösen.

      Höflich, nett aber bestimmt darauf hinweisen, dass du schon die Telefonrechnung bezahlt, mehr möchtest du halt nicht.

      Rechtlich gesehen hast du die Chance vertan, die Kosten fürs Telefon zurück zu bekommen. Versuchen kannst du es auf dem gütlichen Weg.

      Herzliche Grüße
      Wolfsfrau
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo, nachdenker10!

      Du schreibst:
      dann aber mal schnell zur Bank.
      Als Eilmassnahme wuerde reichen, wenn er um die Umstellung des Kontos von einem ODER-Konto (dh beide Inhaber koennen getrennt voneinander verfuegen) in ein UND-Konto (dh beide Inhaber koennen nur gemeinsam verfuegen, indem sie immer zusammen unterschreiben) bittet. Bei dieser Umstellung braucht m. W. die Ex nicht *mitwirken* (sprich: sie kann es nicht verhindern).

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo coppi !

      Schreib das Geld ab! Bei mir war es das gleiche. Meine EX hat sogar noch Verträge auf meinen Namen geändert und abgeschlossen.Selbst Kontosperrung ist sie so umgangen.Selbst wenn die Unterschrift des Konto-
      inhabers erforderlich ist; Exen im Trennungsjahr dürfen das.

      Grüße mezzo
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo Andreas*,
      Bei dieser Umstellung braucht m. W. die Ex nicht *mitwirken*

      Doch, sie muß dem zustimmen, da die Umstellung auf Und-Konto von beiden bisherigen Kontoinhabern unterschrieben werden muß. War zumindest bei mir damals so. Unterschrift steht dann als Zustimmung.
      Das einfachste ist aber wirklich auflösen und jeder macht ein eigenes Konto auf, die Banken zeigen sich da kulant und übertragen meist auch 50% des Dispos auf die jeweiligen Konten. Ist einfach die sauberere Sache und man kann freier über das Geld entscheiden.
      Gruß
      Nachdenker
    • RE: Offene Rechnung

      Hi nachdenker 10!

      Staatsanwaltschaft Mosbach ist da anderer Ansicht.
      Wenn "Noch" Unterschriften "fälscht" und Prokura vortäuscht, dann hat sie
      zwar gelogen und betrogen und getäuscht, doch als "Noch" wird sie da strafrechtlich nicht verfolgt.

      Grüße mezzo

      P.S. Schick mir auf PN deine Faxnr., ich schicks dir durch wenn du möchtest.
    • RE: Offene Rechnung

      Hi mezzo,
      gebe Nummern grundsätzlich nicht raus, das Schreiben aber wäre für viele hier sicherlich interessant.
      Stell doch einen Scan mal als Grafik ein, Namen natürlich geschwärzt.
      Wenn gelogen, betrogen, getäuscht, reicht das doch sicher aus, die Verträge für nichtig erklären zu lassen?
      Gruß
      Nachdenker
    • RE: Offene Rechnung

      Nun, nachdenker10, ...

      sie muß dem zustimmen, da die Umstellung auf Und-Konto von beiden bisherigen Kontoinhabern unterschrieben werden muß. War zumindest bei mir damals so.
      ... ist das hier zwar ein Austauschforum fuer Erfahrungen, diese sollten aber in solch einem Fall fundiert sein. Frag doch mal bei der Bank nach, ob nicht bei gemeinsamem Konto - gerade im Trennungsfall - einer der Kontoinhaber die Umstellung auf ein UND-Konto auch einseitig beanspruchen kann. Interessant waere dann auch noch die rechtl. Grundlage fuer die eine oder andere Alternative.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo Andreas*,
      also meine Bank, in dem Fall Sparkasse, sagte mir: Umstellung nur bei Unterschrift beider Kontoinhaber. Und zwar Unterschrift im Beisein der Bankangestellten. Zwar zeitlich getrennt, aber Unterschrift beider erforderlich. Gab sogar ein dementsprechendes Formular.
      Habe mir damals über die rechtliche Grundlage keine Gedanken gemacht, da ich Verhaltensweise der Sparkasse nachvollziehen konnte.
      Vielleicht gibts hier im Forum ja einen Bankfachmann???
      Liebe Grüße
      Nachdenker
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo alle,

      ich bin zwar kein Bankfachmann (und schon gar kein -Mann.... *fg)... aber, auch bei mir bestand mal ein gemeinsames Konto mit meinem damaligen Lebensgefährten.

      Aussage des Filialleiters: Auflösung dieses Kontos nur mit eigenhändiger Unterschrift BEIDER Kontoinhaber mit entsprechendem Formular und gleichzeitiger Anwesenheit in einer Filiale.

      Weigert sich einer der Beteiligten, wird das Konto weder aufgelöst noch umgewandelt (hab ich dann auch noch versucht), ...es könnte ja gegen den Willen des anderen sein...

      Also bleibt einem nix anderes übrig, als dieses Konto bestehen zu lassen (ich weiss nicht mehr nach welcher Frist die das dann wegen Inaktivität löschen lassen) und sein Geld in Sicherheit zu bringen auf ein eigenes Konto.

      Meine Erfahrung aus diesem Vorfall:

      NIE
      wieder ein gemeinsames Konto als Eingangskonto/oder Zahlungskonto meines Geldes!

      (Ich unterstütze meinen LG schon länger finanziell, und nicht nur, weil der mich in einer schwierigen Zeit auch finanziell unterstützt hat..., will heißen ich habe schon die innere Verpflichtung unser "Familieneinkommen" auch als solches zu sehen. Auch wenn ich deutlich mehr verdiene als mein Schatz!)

      Herzliche Grüße
      Wolfsfrau
    • RE: Offene Rechnung

      Hallo Wolfsfrau,
      bei mir wars Umstellung von Oder-Konto auf Und-Konto für eine gewisse Zeit (Umstellung Daueraufträge, etc.) bis zur Auflösung und bei Dir direkt die Auflösung des Kontos. Aber generell doch gleiches Prozedere.
      P.S.: Gibt sicher mehr Bankfachfrauen als -männer, da das weibliche Geschlecht meist mit dem Geld besser umgehen kann. :rolleyes:
      Gruß
      Nachdenker
    • RE: Offene Rechnung

      [img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c024.gif[/img] wer sagt denn, dass der Gehaltseingang auf das gemeinsame aber scheinbar unveränderbare Konto erfolgen muss ?

      Bank/Sparkasse mitteilen, dass zukünftig auf diesem Konto kein Gehaltseingang zu erwarten ist, mithin den Dispo auf 0€ zu setzen.
      Die Bank wäre dumm, den Dispo dahingehend dann nicht zu ändern.
    • RE: Offene Rechnung

      Hi nachdenker 10 !

      Noch ein kleines Beispiel aus dem " Nähkästchen ".
      Mein Liebster Schwiegervater kauft auf meinen Namen Werkzeug für
      280 Euro, Geld wird von meinem Konto abgebucht.
      Als Abholer bin ich auf dem Lieferschein angegeben.
      "Papi" hat das Geld seinem Töchterchen gegeben und die hats ausgegeben.

      Und jetzt verrat mir wie ich es zurückbekommen soll? Erschwerend kommt
      hinzu, das der Verkäufer für die Nummer "fliegen" kann, weil er die
      Legitimation nicht geprüft hat. Die sind sehr genau in dieser Firma.
      Mein Betreuer hat mich inständig gebeten, das am grünen Tisch zu
      regeln: also Kohle weg...

      Ich will hier keine Tipps geben, wie man zu Geld kommt, es handelt sich um
      eigene "Erfahrungen".
      Trotzdem noch 2: Auf Bankfilialen kann man Überweisungsaufträge einfach in den Briefkasten werfen; man kennt sich ja. Oder: nichts ist leichter als
      Telefonbanking einzurichten....
      Grüße mezzo

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