Umgang kürzen aus Rache

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    • Umgang kürzen aus Rache

      Hallo,

      mein Mann hat aus erster Ehe einen 11-jährigen behinderten Sohn.
      Wir haben das Kind immer gern genommen,alle 14 Tage Wochenends und auch in den Ferien so lang wie möglich.

      Nun versuchen wir schon länger, den Kleinen ganz zu bekommen, da wir die Mutter für nicht fähig halten, sich angemessen um den Jungen zu bemühen.
      Im Juni hatten wir dann endlich éinen Teilerfolg, sie gab uns den Kleinen im 14-tägigen Wechsel, also zwei Wochen bei uns und zwei Wochen bei ihr.
      Das lief auch prima, der Junge fühlt sich bei uns wohl. Und sogar die Schule bestätigte uns, das es ihm anzumerken sei, das er glücklich ist.

      Nun haben wir noch einige andere Probleme mit der KM wg. des Ehegattenunterhalts. Und als wir erfuhren, das ihr neuer Freund schon seit Mai bei ihr in der Wohnung lebt, haben wir das dem Sozialamt mitgeteilt, da wir nicht einsehen, das wir den vollen Unterhalt an *sie zahlen, wenn sie mit einem Kerl zusammenlebt, oder?

      Nunja, genau an dem Tag, an dem sie sich entscheiden wollte, ob sie uns den Kleinen ganz gibt (und es gibt Anzeichen dafür, das sie genau das vorhatte), hatte ihr das SA die Hölle heißgemacht (sie kassiert Wohngeld usw).
      War ja klar das sie das nicht lustig fand!
      Den Gesprächs-Termin beim JA hat sie für den Tag natürlich abgesagt.

      Einige Tage später teilte uns ihr Anwalt mit, das die Zwei-Wochen-Regelung aufgehoben sei, wir bekommen den Kleinen wieder nur 14-tägig Wochenends, und zwar mit der Begründung, die Schule hätte ihr mitgeteilt, er sei in der Zeit wo er bei uns war ständig am weinen, sei nervös und gereizt usw.
      Nachfragen bei der Schule bestätigen, das die so etwas nie gesagt haben, im gegenteil!! Wenn er bei uns war, war er ausgeglichener und ruhiger! Außerdem bemühen wir uns um engen Kontakt zur Schule, den sie überhaupt nicht hat!
      Das Jugendamt meint, sie könnten nichts tun, die zuständige Sachbearbeiterin glaubt der KM jedes Wort das sie sagt, sogar wenn wir beweisen können das sie lügt!
      Was können wir bloß tun? Welche Chancen hat man mit einer Klage auf Erteilung des Wohn-u. Aufenhaltsrechts? Oder auf alleiniges Sorgerecht?
      Wir können nicht beweisen, das sie ihn schlägt oder so, aber Nachbarn sind bereit auszusagen, das es nur Schreierei in der Wohnung gibt, das sie den Kleinen im Hausflur stehenläßt wenn er heult. Sie unterdrückt jede mögliche Förderung, die der Junge aber dringend brauch (er leidet am Marker-X-Syndrom).
      Für Rat und Tipps wäre ich euch dankbar!

      Schicha

      wiederholter beleidigender Ausdruck geändert sowie Inflation von "!" gekürzt. 1x reicht völlig um zu erkennen was Du ausdrücken willst. X( WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schicha ()

    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo,

      du schreibst:


      Nun haben wir noch einige andere Probleme mit der KM wg. des Ehegattenunterhalts. Und als wir erfuhren, das ihr neuer Lover schon seit Mai bei ihr in der Wohnung lebt, haben wir das dem Sozialamt mitgeteilt, da wir nicht einsehen, das wir den vollen Unterhalt an die alte zahlen, wenn sie mit einem Kerl zusammenlebt, oder?


      Na, also erst mal halte ich DEine Ausdrucksweise (K....; A....) nicht für angemessen! Du musst sie ja nicht lieben, aber man braucht sie auch nicht so zu titulieren.

      Dann würde ich mal sagen: wie man in den Wald reinruft, so schallt es hinaus!

      so sehr ich es auch verurteile, Umgang mit irgendeiner andren Sache zu verkoppeln, sei es Unterhalt oder persönliche Animositäten, aber, was hast du denn erwartet? Dass sie Euch freudig um den Hals fällt, weil ihr sie bei den Behörden verpetzt habt?

      Ich bin wahrlich kein Anhänger von Leuten, die die Ämter "Bescheissen" und Gelder Kasssieren, die ihnen nicht zustehen, aber ich hätte es doch zunächst mal auf die etwas ehrlichere Art versucht, sprich, der KM gesagt, sie möge bitte diese Dinge ehrlich regeln, etc. Sie anzuschwärzen erinnert mich ein wenig an "Überwachungsstaat", und da habe ich so ein ganz ungutes Gefühl dabei.

      Tja, ich denke, dass jetzt eine Ebene der KOmmunikation eh kaputt ist und sie kaum noch bereit sein wird, mit Euch den Dialog aufzunehmen.

      Was mir dann noch so kommt: Auch mit Aussagen von Nachbarn wäre ich sehr vorsichtig, denn oft fallen die um, wenn sie wirklich vor Gericht aussagen müssen, oft machen sie einen Rückzieher, weil sie es doch nicht gesehen haben, aber nur vermutet, vielleicht aufgrund von Geräuschen, die sie gehört haben. Und geschrieen wird bei uns in der Wohnung auch (im übrigen auch bei den Nachbarn), und meine Tochter habe ich auch schon heulend im Hausflur stehengelassen, wenn sie gebockt hat.

      Wie gesagt, Schlagen verurteile ich, aber gerade, wenn man solche Vorwürfe nicht beweisen kann, sollte man auch erst mal vorsichtig damit sein.

      Gruss Ruth
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo, Ruth!

      Mir bleibt auch unverstaendlich, wie man sich wundern kann, dass der andere *bockt*, obwohl man ihm Anlass (hier: *Verpetzen* beim SozAmt) genug dafuer lieferte :(

      Ansonsten fehlen hier noch Infos (vgl. "Anleitung" für Fragestellungen), insbesondere zum Sorgerecht und zur gerichtlichen (?) Festlegung des Wechselmodells, so dass ich so nicht antworten kann.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo Schicha, um was geht es jetzt, um Umgang oder doch Sorgerecht ?

      Ich bin ja der Meinung dass man Kinder nicht für die Fehler ihrer Eltern, der Erwachsenen, bestrafen darf. Und als das sehe ich i.d.R. Umgangsverweigerung an.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Es gibt sicherlich unterschiedliche Ansicht zur Umgangsrechtverweigerung.
      Gesetzlich ist es allerdings so das man keinem Partner den Umgang zu einem Kind verweigern kann. Mütter oder Väter die so etwas tun wollen werden hier vom Gesetz, vom JA und auch von Gutachtern im Stich gelassen. In diesem Gesetz gibt es keine Lücken. Da kann ein Eiternteil Alkoholkrank, gewaltätig, vorbestraft usw. sein. Das interessiert nicht mal die Gerichte. Eine Umgangsverweigerung als Rache hinzustellen halte ich für viel zu allgemein.
      Die Ämter betrachten immer nur das Kindeswohl. Und das bedeutet nur eines, das Kind muss Kontakt zur Mutter und zum Vater haben. Das ist die einzige Aussage die man erhält.
      Studien haben gezeigt, das erhebliche Mängel in der Gesetzgebung zum Sorgerecht oder Umgangsrecht bestehen.
      Nach dieser Studie wurden Eltern befragt die ein geteiltes Sorgerecht haben. Es ist erstaunlich das 76% damit nicht zufreiden sind. Sogar 42% finden dieses hin und her als Belastung. Das ist meiner meinung nach dem Kind nicht förderlich.
      Wenn so eine Entscheidung getroffen wird, sollten beide Elternteile die gleichen Recht und Pflichten haben, und es muss geprüft werden ob es dem Kind dabei wirklich gut geht.
      Dem Elternteil, der das Umgangsrecht verweigern will, wird immer Rache unterstellt. Doch in vielen Fällen bestehen begründete Zweifel bei diesem Elternteil. Die Medien berichten ständig über Fehlentscheidungen von Ämtern und Gerichten und keiner sieht hier Handlungsbedarf.
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo, s-o-m-m-e-r-2-7!

      Da hast Du Dich ja ganz eigenartig in unser Forum eingefuehrt; so ohne Umgangsform (Anrede, Grussformel) und dann auch noch inhaltlich ...

      den Umgang zu einem Kind verweigern ... Mütter oder Väter die so etwas tun wollen werden hier vom Gesetz, vom JA und auch von Gutachtern im Stich gelassen.
      Nun, insofern Du selbst die Wertung *verweigern* einbringst, kann man dann dem Gesetz, dem JA und den GA durchaus recht geben.

      In diesem Gesetz gibt es keine Lücken.
      Na, dann ist ja alles gut ;)

      Da kann ein Eiternteil Alkoholkrank, gewaltätig, vorbestraft usw. sein. Das interessiert nicht mal die Gerichte.
      Es interessiert dann die Gerichte, wenn
      a) die Vorwuerfe bewiesen sind (und nicht einfachhin Uebertragungen des umgangsverweigernden Elternteils darstellen) und
      b) sich herausstellt, dass die Einlassungen eindeutig annehmen lassen, dass die Kinder konkret vom Vorwurfsobjekt gefaehrdet sind.

      Eine Umgangsverweigerung als Rache hinzustellen halte ich für viel zu allgemein.
      Pauschale Aussagen sind kaum hilfreich; das gilt im Uebrigen auch fuer diese Aussage ...
      Die Ämter betrachten immer ...


      Studien haben gezeigt,
      Welche? (bitte Fundstellen nennen!)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      tja „schöne Jahreszeit“, erst mal willkommen in den ISUV – Foren.

      ich kann nicht erkennen dass Deine – sehr allgemein gehaltene – Vorwürfe was zum Beitrag/Thema noch zu meiner Antwort (auf die Du ja antwortest) zu tun haben.

      Die Ämter betrachten immer nur das Kindeswohl
      dann wäre ja alles i.O. Leider stimmt das nicht immer, dazu kommt noch dass „Kindeswohl“ ein sehr unbestimmter Begriff ist, über deren Inhalt oft große Unterschiede da sind.

      sollten beide Elternteile die gleichen Recht und Pflichten haben,
      genau, da stimme ich Dir zu.

      und es muss geprüft werden ob es dem Kind dabei wirklich gut geht.
      das sollten die Eltern erkennen. die sind dazu am besten in der Lage.

      Die Medien berichten ständig über Fehlentscheidungen von Ämtern und Gerichten
      dann stimmt Deine 1. Aussage „Die Ämter betrachten immer nur das Kindeswohl“ doch nicht.
      auch in Ämtern sitzen nur Menschen, auch wenn manche das anders sehen. Auch das „ständig“ finde ich sehr übertrieben.
      und ich wüßte nicht was das hiermit (diesem Thread) zu tun haben sollte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo Schicha,

      gerade wenn es um so ein sensibles Thema wie Umgang und Wohnort des Kindes geht, sollte man sich vorher über die Prioritäten klarsein:
      a) Kind oder
      b) Geld.

      Und wenn man das Kind zu sich holen möchte, ist es wohl mehr als ungeschickt, dem ET, auf dessen Goodwill man angewiesen ist, gleichzeitig anderweitig an den Karren zu p...
      Sieh es doch mal aus der Sicht der KM: Das Kind ist noch nichtmal dort, und schon verpfeifen sie mich... Wie soll das erst werden, wenn das Kind dort ist?

      Ich will ihr Verhalten nicht rechtfertigen, aber es war doch abzusehen.
      Im übrigen könnt ihr den EU sowieso erst nach drei Jahren eheähnl. Verhältnis einstellen.

      Gruß,
      Jo
    • RE: Umgang kürzen aus Rache

      Hallo,

      nun ja, man kann auch ganz einfach daran zweifeln, ob ein Denunziant vom Grundsatz her geeignnet ist, ein Kind ohne negative Beeinflussung aufzuziehen. Ob da im übrigen überhaupt eine Verletzung von Pflichten vorlag, wage ich zu bezweifeln!

      Gruss