Hallo,
mein Mann hat aus erster Ehe einen 11-jährigen behinderten Sohn.
Wir haben das Kind immer gern genommen,alle 14 Tage Wochenends und auch in den Ferien so lang wie möglich.
Nun versuchen wir schon länger, den Kleinen ganz zu bekommen, da wir die Mutter für nicht fähig halten, sich angemessen um den Jungen zu bemühen.
Im Juni hatten wir dann endlich éinen Teilerfolg, sie gab uns den Kleinen im 14-tägigen Wechsel, also zwei Wochen bei uns und zwei Wochen bei ihr.
Das lief auch prima, der Junge fühlt sich bei uns wohl. Und sogar die Schule bestätigte uns, das es ihm anzumerken sei, das er glücklich ist.
Nun haben wir noch einige andere Probleme mit der KM wg. des Ehegattenunterhalts. Und als wir erfuhren, das ihr neuer Freund schon seit Mai bei ihr in der Wohnung lebt, haben wir das dem Sozialamt mitgeteilt, da wir nicht einsehen, das wir den vollen Unterhalt an *sie zahlen, wenn sie mit einem Kerl zusammenlebt, oder?
Nunja, genau an dem Tag, an dem sie sich entscheiden wollte, ob sie uns den Kleinen ganz gibt (und es gibt Anzeichen dafür, das sie genau das vorhatte), hatte ihr das SA die Hölle heißgemacht (sie kassiert Wohngeld usw).
War ja klar das sie das nicht lustig fand!
Den Gesprächs-Termin beim JA hat sie für den Tag natürlich abgesagt.
Einige Tage später teilte uns ihr Anwalt mit, das die Zwei-Wochen-Regelung aufgehoben sei, wir bekommen den Kleinen wieder nur 14-tägig Wochenends, und zwar mit der Begründung, die Schule hätte ihr mitgeteilt, er sei in der Zeit wo er bei uns war ständig am weinen, sei nervös und gereizt usw.
Nachfragen bei der Schule bestätigen, das die so etwas nie gesagt haben, im gegenteil!! Wenn er bei uns war, war er ausgeglichener und ruhiger! Außerdem bemühen wir uns um engen Kontakt zur Schule, den sie überhaupt nicht hat!
Das Jugendamt meint, sie könnten nichts tun, die zuständige Sachbearbeiterin glaubt der KM jedes Wort das sie sagt, sogar wenn wir beweisen können das sie lügt!
Was können wir bloß tun? Welche Chancen hat man mit einer Klage auf Erteilung des Wohn-u. Aufenhaltsrechts? Oder auf alleiniges Sorgerecht?
Wir können nicht beweisen, das sie ihn schlägt oder so, aber Nachbarn sind bereit auszusagen, das es nur Schreierei in der Wohnung gibt, das sie den Kleinen im Hausflur stehenläßt wenn er heult. Sie unterdrückt jede mögliche Förderung, die der Junge aber dringend brauch (er leidet am Marker-X-Syndrom).
Für Rat und Tipps wäre ich euch dankbar!
Schicha
wiederholter beleidigender Ausdruck geändert sowie Inflation von "!" gekürzt. 1x reicht völlig um zu erkennen was Du ausdrücken willst. WB
mein Mann hat aus erster Ehe einen 11-jährigen behinderten Sohn.
Wir haben das Kind immer gern genommen,alle 14 Tage Wochenends und auch in den Ferien so lang wie möglich.
Nun versuchen wir schon länger, den Kleinen ganz zu bekommen, da wir die Mutter für nicht fähig halten, sich angemessen um den Jungen zu bemühen.
Im Juni hatten wir dann endlich éinen Teilerfolg, sie gab uns den Kleinen im 14-tägigen Wechsel, also zwei Wochen bei uns und zwei Wochen bei ihr.
Das lief auch prima, der Junge fühlt sich bei uns wohl. Und sogar die Schule bestätigte uns, das es ihm anzumerken sei, das er glücklich ist.
Nun haben wir noch einige andere Probleme mit der KM wg. des Ehegattenunterhalts. Und als wir erfuhren, das ihr neuer Freund schon seit Mai bei ihr in der Wohnung lebt, haben wir das dem Sozialamt mitgeteilt, da wir nicht einsehen, das wir den vollen Unterhalt an *sie zahlen, wenn sie mit einem Kerl zusammenlebt, oder?
Nunja, genau an dem Tag, an dem sie sich entscheiden wollte, ob sie uns den Kleinen ganz gibt (und es gibt Anzeichen dafür, das sie genau das vorhatte), hatte ihr das SA die Hölle heißgemacht (sie kassiert Wohngeld usw).
War ja klar das sie das nicht lustig fand!
Den Gesprächs-Termin beim JA hat sie für den Tag natürlich abgesagt.
Einige Tage später teilte uns ihr Anwalt mit, das die Zwei-Wochen-Regelung aufgehoben sei, wir bekommen den Kleinen wieder nur 14-tägig Wochenends, und zwar mit der Begründung, die Schule hätte ihr mitgeteilt, er sei in der Zeit wo er bei uns war ständig am weinen, sei nervös und gereizt usw.
Nachfragen bei der Schule bestätigen, das die so etwas nie gesagt haben, im gegenteil!! Wenn er bei uns war, war er ausgeglichener und ruhiger! Außerdem bemühen wir uns um engen Kontakt zur Schule, den sie überhaupt nicht hat!
Das Jugendamt meint, sie könnten nichts tun, die zuständige Sachbearbeiterin glaubt der KM jedes Wort das sie sagt, sogar wenn wir beweisen können das sie lügt!
Was können wir bloß tun? Welche Chancen hat man mit einer Klage auf Erteilung des Wohn-u. Aufenhaltsrechts? Oder auf alleiniges Sorgerecht?
Wir können nicht beweisen, das sie ihn schlägt oder so, aber Nachbarn sind bereit auszusagen, das es nur Schreierei in der Wohnung gibt, das sie den Kleinen im Hausflur stehenläßt wenn er heult. Sie unterdrückt jede mögliche Förderung, die der Junge aber dringend brauch (er leidet am Marker-X-Syndrom).
Für Rat und Tipps wäre ich euch dankbar!
Schicha
wiederholter beleidigender Ausdruck geändert sowie Inflation von "!" gekürzt. 1x reicht völlig um zu erkennen was Du ausdrücken willst. WB
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