Ehegattennachscheidungsunterhalt

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    • Ehegattennachscheidungsunterhalt

      Hallo Leute,

      mein Mann war schon mal verheiratet und hat aus dieser Ehe einen 11-Jährigen Sohn, behindert ist.
      Da der Junge von 07.20 Uhr bis 16.30 in Kindergarten bzw. jetzt Schule war/ist, hat der Richter nach der Scheidung vor 6 befunden, das die KM arbeiten gehen kann.
      Das lief auch soweit, bis die KM vor 3 Jahren ein weiteres Kind von ihrem damaligen *Partner bekam.
      Da sie seit der Schwangerschaft nicht mehr arbeitet, ist mein Mann nun gerichtlich dazu verdonnert worden, ca. 9500,- € Ehegattenunterhalt nachzuzahlen, von 2004 bis jetz. Zusätzlich soll er jeden Monat ca. 320,-€ an die KM zahlen.
      Er hat den vollen Kindesunterhalt immer bezahlt, sich sehr rührend um seinen Jungen gekümmert, ihn auch außerhalb der üblichen 14-tägigen Wochenenden zu sich genommen, wenn die *Mutter mal wieder um die Häuser ziehen wollte usw.
      Den Unterhalt für sie wollten sie erst vom KV des 2. Kindes, doch weil der zahlungsunfähig ist, hat die Stadt das ganze rumgedreht und nun die extreme Pflegebedürftigkeit des Jungen als Vorwand benutzt, damit die Ämter ihr Geld wiederkriegen. Auf einmal ist die Kindesmutter wegen dem Sohn meines Mannes nicht mehr in der Lage arbeiten zu gehen!
      Wobei das vorher über mehrere Jahre einwandfrei möglich war!

      Wir wissen nicht mehr, was mir machen sollen, denn wir sind nicht in der Lage, das Geld zu bezahlen. Wir zahlen jetzt monatlich 50,- € am Rückstand ab, aber den laufenden Unterhalt von 320,- € können wir nicht aufbringen, obwohl das Gericht und die Ämter der Meinung sind wir müssten können!

      Was kann man bloß gegen solche Rechtliche Willkür tun?

      Gruß
      schicha

      Schimpfwort entsprechend editiert, sowas mögen wir hier nicht ! de Schäng ! weitere + Zeicheninflation korrigiert mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Ehegattennachscheidungsunterhalt

      Hallo und willkommen im Forum "Schicha" !

      Wann hat die Kindesmutter den Kindesvater denn wieder aufgefordert Unterhalt für sie zu zahlen ?
      Inwieweit wurde der Kindesvater des zweiten Kindes beim Unterhalt für die Kindesmutter berücksichtigt bzw. herangezogen ?
    • RE: Ehegattennachscheidungsunterhalt

      Hallo,

      nicht die Kindesmutter hat meinen Mann vor Gericht gebracht, sondern Sozialamt und Arbeitsamt. Die haben seit 2004 für sie gezahlt, und wollen nun ihr Geld zurück.

      Der KV des 2. Kindes hat 2 Kinder aus erster Ehe, zahlt Anteilig für dieses und ist neu verheiratet und hat mit seiner neuen Frau auch schon ein Kind.

      Gruß
      schicha
    • RE: Ehegattennachscheidungsunterhalt

      Hallo,

      ich befürchte auf die Konsquenz einer Überleitungsanzeige aus 2004 seitens der dann eintretenden Leistungsämter wurde nicht mit ensprechender Sorgfalt reagiert.
      Ich kann mich "Flory"´s Vorschlag, der fachanwaltlichen Beratung nur anschließen, jedoch sehe ich aus obig Vermutendem keine Aussicht auf Erfolg.