Hallo Leute,
diesmal keine Frage sondern ein Beitrag fürs Archiv, für alle die es betreffen mag:
Für den Richter beim AG war es gar keine Frage das eine Einkommenssteigerung durch einen Wechsel vom öffentlichen Dienst in die freie Wirtschaft NICHT unterhaltsrelevant für den EU ist (obwohl die Stelle im öffentlichen Dienst befristet war!).
diesmal keine Frage sondern ein Beitrag fürs Archiv, für alle die es betreffen mag:
Für den Richter beim AG war es gar keine Frage das eine Einkommenssteigerung durch einen Wechsel vom öffentlichen Dienst in die freie Wirtschaft NICHT unterhaltsrelevant für den EU ist (obwohl die Stelle im öffentlichen Dienst befristet war!).