Treuhandkonto für Kindsunterhalt

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  • Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Hallo allerseits,
    ich bin der Vater eines 6-jährigen Sohnes, für den ich das geteilte Sorgerecht habe. Er lebt im Haushalt seiner Mutter, ist aber regelmäßig bei mir.
    Ich zahle monatlich 240 € Unterhalt und habe schon immer das Gefühl, dass dieser eher für die Zigaretten und Parties der Mutter, als für anständige Klamotten und gutes Essen meines Sohnes verwendet wird.
    Vor wenigen Wochen hat sie ihr zweites Kind geboren, welches von einem Vater stammt, der höchstwahrscheinlich keinen Unterhalt aufbringen kann. Da dies meinen Sohn in jeder Beziehung noch weiter ins Abseits zu stellen droht (bereits schulische Probleme), möchte ich wenigstens sicherstellen, dass mein sauer verdientes Geld auch bei ihm ankommt und nicht für die Windeln des Halbbruders oder die Genußmitttel oder gar fahrlässig verursachten Schulden der Mutter verwendet wird. Aus beruflichen Gründen sehe ich keine Chance den Kleinen zu mir zu nehmen, was ohnehin sehr fragwürdig wäre.
    Ich habe von einem Treuhandkonto gehört, welches man für den Unterhalt einrichten kann. Auf dieses hat dann die Mutter nur kontrollierten Zugriff. Kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie das Konto funktioniert?
    Vielen Dank im voraus!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von travelmate ()

  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Du möchtest also deine Exfrau praktisch kontrollieren . Das dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben. Ihr steht der Unterhalt für das Kind zu und sie muss dir nicht Rechenschaft darüber ablegen,wie sie ihn verwendet. Wie solte das in der Praxis auch aussehen ? Miete,Nebenkosten,Lebensmittel usw. sind ja ebenfalls anteilig vom Unterhalt zu zahlen.Soll sie dir eine Aufstellung darüber machen ?
    Hast du denn konkrete Anhaltspunkte dafür,dass dein Sohn nicht ordentlich gekleidet und verpflegt wird ?

    Yvie
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    hallo Travelmate, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

    Das mit „Treuhandkonto“ kenne ich nur wenn es vor/während eines Rechtsstreites, Neuberechnung auf ein solches eingezahlt wird um dann aus dem Ergebnis den „richtigen“ Betrag auszuzahlen, evtl. „zu viel“ wieder zurück an Zahler geht.

    Wenn das Kind Anzeichen einer Verwahrlosung zeigt, oder Mutter nachweisbar nicht mit Geld umgehen kann (ist was anderes als Du schilderst) dann kann die sog. „Geldsorge“ als Teil der elterlichen Sorge auf jemand anderes, Dich oder auch JA, übertragen werden.

    Die „schulischen Probleme“ können viele Gründe haben, da solltet Ihr, oder auch Du mit JA, Lehrern, ergründen an was das liegt und das dann abstellen bzw. dagegen arbeiten.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Hallo Travelmate,

    ich schließe mich da "Evra" an und stelle fest, dass Du 8€/tgl. Unterhalt leistest, zzgl. des Kindergeldes komme ich auf ~13,13€/tgl., für alle durch das Kind entstehenden Kosten.
    Wenn ich nur mal einen minimalen (Mehr-)Mietaufwand von 15m² bei 10€/m² warm pro Monat unterstelle, verblieben für das restliche Bestreiten des Lebensunterhaltes des Kindes round abound 8€/tgl., hiervon würden dann noch Verbrauchskosten (Strom/Wasser) abzuziehen zu sein.
    Erfahrungsgemäß würden dann nochmals 1€/tgl. wegfallen.
    So, es verblieben 7€/tgl. für anständige Klamotten und gutes Essen.
    Wenn ich die Kindesmutter wäre, würde ich Dir einen monatlichen Etat aufweisen, welcher per Saldo immer defizitär wäre.

    Betrachte dies jetzt nicht als vorwurfsvollen Beitrag meinerseits, wollte Dich nur wieder an die Realität bringen (Zahlen sprechen ja für sich selbst), denn versuche mal die Situation umzukehren, Du müstest mit solch einem Etat ein Kind "anständig und gut" versorgen, Du wirst unweigerlich aus einem Nebenetat, Deinem Einkommen, zwischenfinanzieren müssen.
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    ich will hier dem nicht wiedersprechen das 7 € pro tag doch was zu wenig sind. aber hallo?

    nicht nur er hat dieses kind gezeugt! zu dieser aktion gehören immer 2. nicht nur der vater muss sich um das finanzielle kümmern, dazu gehört auch die mutter. aber viele von denen (damit meine ich nicht alle, es gibt auch ausnahmen) lassen sich ja ihr schönes leben von ihren exen finanzieren. (bei diesem satz, darf sich nur jede frau angesprochen fühlen, die wirklich auf kosten des kindesunterhaltes lebt und nicht ihr kind)

    und ich muss auch sagen, das ich es wirklich schade finde, das es so eine art treuehandkonto nicht gibt.

    im übrigen. ich gebe an lebensmittel pro tag für eine person 5 € aus.

    von den 7 € blieben quasi noch 2 € übrig. (es muss ja nicht immer pizza bestellt oder zur imbisbude gerannt werden)
    der rest kann gespart werden für kleidung. (es müssen ja keine markenklamotten sein) für den rest finde ich, ist die mutter selber zuständig. schließlich ist es auch ihr kind.

    und viele väter genauso wie auch mein lg bezahlen noch zusätzlich wenn die kleine bei uns ist die lebensmittel sowie auch die kleidung.
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Original von -Tini-
    nicht nur er hat dieses kind gezeugt! zu dieser aktion gehören immer 2. nicht nur der vater muss sich um das finanzielle kümmern, dazu gehört auch die mutter.

    Hmm, in diesem Fall jedoch betreut die Mutter das Kind. Während der Vater also Vollzeit arbeiten gehen kann, um sich "um das Finanzielle zu kümmern", hat die Mutter die Betreuung zu leisten. Und das geht mal nicht so nebenbei neben einer Vollzeitstelle. Daher ja auch die Aufteilung Barunterhalt/Betreuungsunterhalt...

    Original von -Tini-
    aber viele von denen (damit meine ich nicht alle, es gibt auch ausnahmen) lassen sich ja ihr schönes leben von ihren exen finanzieren. (bei diesem satz, darf sich nur jede frau angesprochen fühlen, die wirklich auf kosten des kindesunterhaltes lebt und nicht ihr kind)

    Frau lebt auf Kosten des KU - also 240 € im Monat reichen, um Frau und Kind zu finanzieren? Man sende mir das Rezept! Dann wär ich meine Sorgen los (da ich kein Kind betreue, bräuchte ich dann ja nur etwa 120 € zum Leben, und da wüsste ich schon gern, wie ich das am besten anstelle...)

    Jo
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    hallo Tini, ich weis nicht ob Du Kinder hast, aber wenn, würde mich schon interessieren wie Du – mit Vater – das finanzielle regelst. Macht Ihr das so wie Du hier vorschlägst ? Denn auch wenn das nicht zwingend ist, darf das doch auf freiwilliger Basis mit einem Treuhandkonto gemacht werden. Es reicht sicher wenn Ihr das mit einem einfachen „und“ Konto macht, von dem nur mit Unterschrift Beider abgehoben werden kann. Würde dann so laufen:
    Du gehst Lebensmittel einkaufen (dann paraktischerweise dort wo man mit Kreditkarte zahlen kann, sonst müßtest Du das Geld ja in bar zahlen), z.B. 2,5 kg Kartoffeln, 3 Schnitzel, 10er Pack Eier, 1 Schachtel Semmelbrösel, 3 Sahnepudding im Becher (nenne jetzt keine Marke).
    zu Hause angekommen notierst Du: für’s Kind Abendessen eingekauft: 1 Schnitzel, 3 Kartoffeln von 2,5 kg, 1/10 Ei + 5 g Semmelbrösel zum panieren, 1 Becher Pudding. jeweils den errechneten Preis dazu, die z.B. 2,23 € hebst Du dann – zusammen mit Vater – vom Kinderkonto ab.

    nicht nur er hat dieses kind gezeugt! zu dieser aktion gehören immer 2.
    richtig ! und gerade bei getrennt lebenden Eltern isses so dass der eine Teil die Betreuung übernimmt, der andere das Bare heranschafft.

    lassen sich ja ihr schönes leben von ihren exen finanzieren.
    ich weis ja nicht was Du unter „schönes leben“ verstehst, im finanziellen Sinn. Bei mir ist das eigentlich nur 1x im Jahr der Fall, wenn mit dem Novembergehalt das Weihnachtsgeld dabei ist. das ist ein Betrag der in der DT bei Stufe 8 liegt. Aber als Einkommen, nicht als KU ! und ich kann das ganze Geld für mich verwenden, habe schon lange keine Unterhaltspflichten mehr.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

    [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Hallo nochmal,
    leider sind die Antworten bis auf die von Wolfgang Becker (vielen Dank!) für mich unbrauchbar. Ich wiederhole es daher noch einmal für die etwas angegriffenen Damen, es ging um ein Treuhandkonto für jemanden, der für mich nicht mit Geld umgehen kann. Die Details würden zu weit führen. Ich habe kein Problem mit der Höhe des Betrages, sondern möchte lediglich das Kind schützen und zu diesem Zwecke den Geldfluss kanalisieren. Rechnen kann ich selbst, ich bin Diplom-Betriebswirt und hatte Mathe als Hauptfach. Aber wo wir schon dabei sind, die Mutter (die war nämlich noch sicherer dabei) darf auch gern arbeiten gehen und IHREN Teil zum Unterhalt des Kindes bzw. der Familie beisteuern. Wer sagt dass der Vater das Kind komplett "bezahlt"?!
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Vielleicht sollte es man mal mit den Summen der Hartz IV / ALG2 Tabellen versuchen.
    Der Staat meint, mit diesen Beträgen ließe es sich leben.
    Wohnkostenanteil für das Kind hälftig abziehen und mit 206 € Regelsatz für Kinder bis 14 J. vergleichen.
    Ich denk mal, das passt schon.
    Gruß
    Nachdenker
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Hallo,

    wenn man sowenig Geld zur Verfügung hat, stellt sich die Frage, ob jemand mit Geld umgehen kann, gar nicht. Bleibt ja kein Geld übrig, um irgend etwas zu verschwenden.

    Und die Vorstellungen, wie man mit Geld "richtig" umgeht, gehen nun mal weit auseinander. Sehr weit. Siehe unsere Politiker .....

    Jedenfalls ist es völlig abwegig, hier Verschwendungssucht oder sonst was zu unterstellen. Ist einfach nichts zum Verschwenden für sich selbst da.

    Gruss
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    @ travelmate

    Du schreibst,dass du das "Gefühl" hast,dass der KU nicht für deinen Sohn ausgegeben wird sondern sich dessen Mutter davon eigene " Extras" leistet.
    Mit "Gefühl" kannst du aber nicht argumentieren,auch nicht damit,dass sie "in deinen Augen" nicht mit Geld umgehen kann.

    Es kann aber doch nicht angehen,dass sie dir Rechenschaft darüber ablegt,was sie mit dem Unterhalt bezahlt.Allenfalls dann,wenn dein Sohn nur unzureichend verpflegt wird oder nichts Ordenliches zum Anziehen hat.
    Dazu hast du aber hier bisher gar nichts mitgeteilt.

    Yvie
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    hi,

    >Es kann aber doch nicht angehen,dass sie dir Rechenschaft darüber ablegt,was sie mit dem Unterhalt bezahlt

    warum könnte sowas eigentlich nicht angehen. er muss sich ja schliesslich auch der sofortigen zwangsvollstreckung unterwerfen; selbst wenn er nie anlass dazu gegeben hat.

    greetz,
    nachtigall
    "sie will ein brautkleid,
    ich will die freiheit!"
    carlos, der frosch
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    ... weil man zwar manche, aber eben längst nicht alle Ausgaben klar trennen kann in "für Kind" und "für Rest"
    - als da wären: Essen, Heizen, Wasser, Strom, Miete, Sprit, all die Unternehmungen, an denen zwar alle teilhaben, die man aber nicht machen würde, wenn man keine Kinder hätte, usw. usw. usw.
  • RE: Treuhandkonto für Kindsunterhalt

    Ich sehe das genauso, schliesslich begannen die Sozialämter vor Jahren schon, Einkaufsgutscheine statt Sozialhilfe auszugeben...

    Mir würde es auch sauer aufstossen, wenn ich den Verdacht hätte, dass meine Ex Teile des KU & KG für Parties, Klamotten, MakeUp, Genuss-/Suchtmittel etc. ausgibt. Das leidige Thema "was Kinder kosten" wird ja im Forum auch sehr konträr diskutiert. Alleinerziehende wohnen i.d.R. eben nicht zu € 10.-/qm, sondern eher zu € 6.-/qm (und zwar warm), und im 15qm grossen Kinderzimmer wird dann evtll. auch noch das (Halb-)Brüderchen untergebracht. Sie kaufen aufgrund ihres bescheidenen Budgets die Kinderklamotten im 2nd Hand oder bei H&M, verpflegen sich bei den Gebrüder ALDI und kommen daher mit € 400.- (KU + KG) prima aus.