Hallo Forum,
wir haben letzte Woche mal erfahren müssen, wie das mit der Gleichstellung bei uns in BS so abläuft.
Thema: Kindertagesstätten-Entgeld
Meine LG hat beim Jugendamt angekündigt, dass sie in einer Lebensgemeinschaft lebt. Damit solten wir/ich unsere Einkommensverhältnisse darlegen. Soweit, so gut.
Habe also meine Einkommensbescheide mitgenommen, Kontoauszüge wegen KU.
Jetzt der Hammer: Das Einkommen wird aufgrund Brutto(!)-Gehalt festgelegt, abzüglich 27 % (hmmm, wofür ?), abzüglich KU (na klar, der wird von Netto bezahlt, aber nur der Zahlbetrag, ohne Berücksichtigung KG). Ergibt mal so locker den Höchstbetrag für die Stadt BS (= 331 €).
Das Kind ist nicht ein gemeinsames Kind, sondern leibliches Kind von der Mutter.
Wir haben daraufhin Einspruch eingelegt.
Begründung: Berechnung von Brutto stellt eine erhebliche Benachteiligung von geschiedenen/getrennt/allein lebenden Personen gegenüber verheirateten Personen dar (Steuerklasse I/III). Berechnung der abzüglichen KU wurde nicht richtig vorgenommen (KG nicht als Einkommen, KU in Summe incl. KG).
Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
Ist die Berechnung nach Brutto-EK rechtlich i.O. ?
Laut Entscheidungen des OVG Lüneburg hat jede Kommune/Gemeinde/Landkreis die Möglichkeit den Begriff "Einkommen" eigenmächtig zu definieren.
Gruß Tomsk
wir haben letzte Woche mal erfahren müssen, wie das mit der Gleichstellung bei uns in BS so abläuft.
Thema: Kindertagesstätten-Entgeld
Meine LG hat beim Jugendamt angekündigt, dass sie in einer Lebensgemeinschaft lebt. Damit solten wir/ich unsere Einkommensverhältnisse darlegen. Soweit, so gut.
Habe also meine Einkommensbescheide mitgenommen, Kontoauszüge wegen KU.
Jetzt der Hammer: Das Einkommen wird aufgrund Brutto(!)-Gehalt festgelegt, abzüglich 27 % (hmmm, wofür ?), abzüglich KU (na klar, der wird von Netto bezahlt, aber nur der Zahlbetrag, ohne Berücksichtigung KG). Ergibt mal so locker den Höchstbetrag für die Stadt BS (= 331 €).
Das Kind ist nicht ein gemeinsames Kind, sondern leibliches Kind von der Mutter.
Wir haben daraufhin Einspruch eingelegt.
Begründung: Berechnung von Brutto stellt eine erhebliche Benachteiligung von geschiedenen/getrennt/allein lebenden Personen gegenüber verheirateten Personen dar (Steuerklasse I/III). Berechnung der abzüglichen KU wurde nicht richtig vorgenommen (KG nicht als Einkommen, KU in Summe incl. KG).
Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
Ist die Berechnung nach Brutto-EK rechtlich i.O. ?
Laut Entscheidungen des OVG Lüneburg hat jede Kommune/Gemeinde/Landkreis die Möglichkeit den Begriff "Einkommen" eigenmächtig zu definieren.
Gruß Tomsk