Gleichstellung ?

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    • Gleichstellung ?

      Hallo Forum,

      wir haben letzte Woche mal erfahren müssen, wie das mit der Gleichstellung bei uns in BS so abläuft.

      Thema: Kindertagesstätten-Entgeld

      Meine LG hat beim Jugendamt angekündigt, dass sie in einer Lebensgemeinschaft lebt. Damit solten wir/ich unsere Einkommensverhältnisse darlegen. Soweit, so gut.
      Habe also meine Einkommensbescheide mitgenommen, Kontoauszüge wegen KU.
      Jetzt der Hammer: Das Einkommen wird aufgrund Brutto(!)-Gehalt festgelegt, abzüglich 27 % (hmmm, wofür ?), abzüglich KU (na klar, der wird von Netto bezahlt, aber nur der Zahlbetrag, ohne Berücksichtigung KG). Ergibt mal so locker den Höchstbetrag für die Stadt BS (= 331 €).
      Das Kind ist nicht ein gemeinsames Kind, sondern leibliches Kind von der Mutter.
      Wir haben daraufhin Einspruch eingelegt.
      Begründung: Berechnung von Brutto stellt eine erhebliche Benachteiligung von geschiedenen/getrennt/allein lebenden Personen gegenüber verheirateten Personen dar (Steuerklasse I/III). Berechnung der abzüglichen KU wurde nicht richtig vorgenommen (KG nicht als Einkommen, KU in Summe incl. KG).
      Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen ?
      Ist die Berechnung nach Brutto-EK rechtlich i.O. ?
      Laut Entscheidungen des OVG Lüneburg hat jede Kommune/Gemeinde/Landkreis die Möglichkeit den Begriff "Einkommen" eigenmächtig zu definieren.

      Gruß Tomsk