gemeinsame Einkommensteuerveranlagung?

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    • gemeinsame Einkommensteuerveranlagung?

      Hallo liebe Forengemeinde,
      ich habe mich Anfang 2005 von meiner Frau getrennt. Dieser Termin
      ist auch einvernehmlich vor Gericht aktenkundig.
      Ende 2005 lies mich meine Frau durch ihren RA auffordern mich mit einer
      gemeinsamen Steuerveranlagung für das Jahr 2005 einverstanden zu erklären. Das habe ich natürlich getan.
      Ende März 2006 hatte ich meine Unterlagen zusammengestellt und bat meine Frau, mir doch ihre Unzterlagen z.V. zu stellen, damit ich die Steuererklärung fertig stellen könne.
      Das wollte sie nun auf keinen Fall ("kein Vertrauen") und bestand darauf, dass ich meine Unterlagen an ihren Steuerberater schicke.
      Auch das habe ich getan.
      Der Steuerberater brauchte dann noch bis Ende Juni 2006 um die Erklärung zu bearbeiten, weigerte sich aber, diese selbst beim FA einzureichen. ("Er wolle nicht in die Scheidungsauseinandersetzung hineingezogen werde").
      Nun bestand meine Frau auf ein Anschreiben zur Steuererklärung, in dem das FA gebeten wird, die zu erwartende Steuererstattung (ca. 6000 Euro) hälftig auf zu teilen. Ansonsten würde sie die Unterschrift verweigern.
      Da ich erheblich mehr verdiene (und versteuere) als meine Frau, habe ich dieses Anschreiben nicht unterschrieben, sondern meine Frau - unter Berufung auf die Rechtsprechung - aufgefordert, die gemeinsame Steuererklärung unverzüglich beim FA abzugeben. Zusätzlich habe ich an das FA geschrieben, dass ich eine anteilsmäßige Aufteilung der Steuererstattung gemäß der Rechtsprechung des BGH beantrage.

      Ende Juli 2006 ist dann tatsächlich die gemeinsame Erklärung beim FA eingegangen, zusammen mit dem Antrag meiner Frau, die Erstattung hälftig zu teilen.

      Meine telefonische Anfrage beim FA ergab, dass das FA anteilsmäßig aufteilen wird, da anderslautende Aufteilungen nur einvernehmlich beantragt werden könnten.

      Nun hat mit gestrigem Datum meine Frau an das FA geschrieben:
      "...widerspreche ich hiermit ausdrücklich der gemeinsamen Veranlagung und ziehe die Unterschrift auf dem Mantelbogen zurück.
      Ich beantrage die getrennte steuerliche Veranlagung für das Steuerjahr 2005...."

      Wie geht das jetzt weiter?
      Was muss ich tun? Ich möchte natürlich weiterhin die gemeinsame Veranlagung, so wie es die Rechtsprechung für das Trennungsjahr auch vorsieht.
      Muss ich jetzt an das FA schreiben, das ich eine getrennte Veranlagung nicht will? Nützt das was?
      Kann ich eine gemeinsame Veranlagung direkt beim FA durchsetzen oder
      muss ich das Spiel von vorne beginnen und die Unterschrift einklagen? (einen Entwurf habe ich ja aus dem ISUV Merkblatt).
      Kann ich das selber tun? Oder nur über RA?
      Soll ich das so laufen lassen, die Einzelveranlagung akzeptieren und anschließend auf Schadensersatz klagen?

      Was wäre der sinnvollste und zielführenste Weg?

      Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

      lg Osmin

      PS: gerade hat - von sich aus - das FA bei mir angerufen, um mich über den Antrag meiner Frau zu informieren. Find ich ja nett.
      Steuerrechtlich - so wurde mir erklärt - wäre der Antrag meiner Frau in Ordnung und das FA müsste nunmehr die Einzelveranlagung durchführen. Die einzigste Möglichkeit die ich hätte, wäre, gegen den dann ergehenden Steuerbescheid Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass ich zivilrechtlich auf Zusammenveranlagung klagen würde. Der Vollzug könnte dann ausgesetzt werden.
      Willst du eine Stunde lang glücklich sein, dann betrinke dich
      Willst du eine Woche lang glücklich sein, dann heirate
      Willst du ein Leben lang glücklich sein, dann iss täglich Reis
      ~alte chin. Weisheit~

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Osmin ()