"Gesetz" Umgang unter 3jährige

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    • "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      Hallo,

      es gibt eine Regelung, dass ein Kind bis zum 3. Lebensjahr nicht dem umgangsberechtigten Elternteil mitgegeben werden muss, wenn der Umgang in der Wohnung des Kindes ermöglicht wird.

      Ich würd gern wissen wo das genau steht und wann es angewandt wird.

      Danke.

      Viele Grüße
      Angie
    • RE: "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      Hallo und willkommen im Forum "angie" !

      Ich würd gern wissen wo das genau steht und wann es angewandt wird.

      Nicht nur Du, auch andere und insbesondere dann auch ich, denn dieser Paragraph ginge vor das BVerfG und dem BGH zur Prüfung.

      Wer hat Dir denn diesen Mist erzählt ? :rolleyes:
    • RE: "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      Hallo,

      ich habe das bereits 2 x in einem anderen Forum gelesen, allerdings auch ohne Hinweis auf die "Quelle".

      Kürzlich hatte ich ein Beratungsgespräch bei einer Anwältin - die hatte auch schon davon gehört, wusste aber spontan nicht wo es niedergeschrieben ist.

      Also unbekannt ist es nicht....?

      Viele Grüße
      Angie
    • RE: "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      Siehst Du, angie, ...

      ich habe das bereits 2 x in einem anderen Forum gelesen, ...
      Anwältin - die hatte auch schon davon gehört
      ... so entstehen Geruechte, die sich hartnaeckig insbesondere bei denjenigen halten, denen die Geruechte inhaltlich entgegenkommen.

      Definitiv ist zum Umgangsrecht des Kindes gesetzlich folgendes gueltig:

      Die Kinder sind Rechtstraeger des Umgangs mit beiden Eltern ...

      BGB § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
      (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. ...

      BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
      (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. ...


      ... weshalb beide Eltern dazu verpflichtet sind, den Umgang mit den Kindern wahrzunehmen ...

      BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
      (1) jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. ...


      ... bzw. zu foerdern ...

      BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
      (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. ...


      Insofern solltest Du ...
      Kürzlich hatte ich ein Beratungsgespräch bei einer Anwältin
      ... ernsthaft ueberlegen, mit dem Vater Eures Kindes in einem Beratungsprozess oder einer Mediation Eure staendige Problematik ueberwinden. Nur so - und nicht auf gerichtlichem Wege - bekommt Ihr m. E. eine gute Loesung fuer Euer Kind hin ... und werdet auch Ihr *Ruhe* finden.

      Trau dich!
      Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      hallo Angie,

      ich habe das bereits 2 x in einem anderen Forum gelesen, allerdings auch ohne Hinweis auf die "Quelle"
      dann frage doch dort nach der „Quelle“. und wenn die – wider erwarten – eine nennen dann prüfe deren Seriosität.

      Anwältin - die hatte auch schon davon gehört, wusste aber spontan nicht wo es niedergeschrieben ist.
      also von RA sollte doch wirklich etwas kommen was „Hand + Fuß“ hat.

      Also unbekannt ist es nicht
      aber auch nicht bekannt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: "Gesetz" Umgang unter 3jährige

      Hallo Angie,

      ich weiss ja nicht, in welchem Forum du unterwegs bist, aber solltest du wirklich eine Quelle genannt bekommen, brenne ich darauf, diese kennenzulernen...

      Eine solche Regelung widerspräche nämlich allem Rechtsempfinden und ausserdem noch den Persönlichkeitsrechten des Kindes (und des Umgangselternteils).

      Also:
      Bitte gib uns Bescheid, wenn du in den anderen Foren etwas in Erfahrung bringen kannst. ;)

      Herzliche Grüße
      Wolfsfrau