Hallo,
es gibt eine Regelung, dass ein Kind bis zum 3. Lebensjahr nicht dem umgangsberechtigten Elternteil mitgegeben werden muss, wenn der Umgang in der Wohnung des Kindes ermöglicht wird.
Ich würd gern wissen wo das genau steht und wann es angewandt wird.
Danke.
Viele Grüße
Angie
es gibt eine Regelung, dass ein Kind bis zum 3. Lebensjahr nicht dem umgangsberechtigten Elternteil mitgegeben werden muss, wenn der Umgang in der Wohnung des Kindes ermöglicht wird.
Ich würd gern wissen wo das genau steht und wann es angewandt wird.
Danke.
Viele Grüße
Angie