wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

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    • wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Hallo,

      hier kurz meine "Geschichte":

      wurde im Jahre 2001 geschieden, bin inzwischen wieder verheiratet, 2 erwachsene Kinder (26, 23) sind berufstätig und leben allein, 1 ebenfalls
      erwachsenes Kind (18,) geht noch zur Schule und wohnt bei der Ex.

      Zahle seit der Scheidung EU (nicht zu knapp!) und KU. Meine Ex
      hat seit mehr als 2 Jahren einen neuen Lebenspartner, der hat zwar noch einen eigenen Wohnsitz, lebt aber ständig bei meiner Ex.

      Ich sehe nicht ein, weiterhin EU zu zahlen, mein RA sagt, man müsse beweisen, dass die Ex in einer sog. "gefestigten" eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Doch wie beweise ich ihr das nur? Detektiv? Ziemlich teuer, oder? Kennt sich jemand aus, wie man am besten vorgeht, um das zu beweisen? Wäre für Hilfe sehr dankbar.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Dumpfbacke ()

    • RE: wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Hallo Dumpfbacke,

      Dein Problem kenne ich sehr gut. Vorab, eine eheähnliche Beziehung wird erst von den Gerichten nach 2,5 bis 3 Jahren Dauer als gefestigt angesehen und bei den Berechnungen berücksichtigt. Hast also noch ein paar Monate Zeit das zu beweisen. Genau die richtige Zeit die Dokumentation zu beginnen, denn die sollte schon so min. drei Monate laufen...

      Folgende Vorraussetzung sollte sein: min. 3 besser 5 Übernachtungen des Neuen bei der EX und ein zu erkennendes Merkmal des Neuen bei der Ex, also Auto am Straßenrand, Fahrrad neben der Haustür oder so...

      Das ganze mal nachts fotografieren und vom Zeitungszusteller dokumentieren lassen, wenn der Lust auf einen kleinen Nebenverdienst hat. Min 3 Monate durchziehen und in schöner exceltabelle mit Datum und Uhrzeit festhalten. Zeitungszusteller unterschreibt die "Dokumente" und sollte auch als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stehen. Deine Ex darf natürlich nichts mitbekommen.

      In 6-12 Monaten stellst Du die Zahlungen ein mit der Begründung, dass Sie eine neue eheä. Gemeinschaft hat und diese schon so 2,5 Jahr dauert. Sie wird es bestreiten und sagen, das ist nur ein Freund und der ist 1-2 mal die Woche bei mir, mehr nicht. Du sagst nö nö der übernachtet im schnitt 5 mal die Wo. bei Dir und Du hast Beweise dafür, sie soll es doch endlich zugeben...

      Bestreitet sie es weiter, geht es vor Gericht und es kommt auf die Glaubwürdigkeit des Zeitungsausstellers an. Glaubt das Gericht Dir, steht sie als Lügnerin da und verwirkt Ihren Anspruch!

      Gut wären natürlich auch noch Beweise über ein gemeinsames Auftreten der Beiden in der Öffentlichkeit.

      Meinem Zeitungszusteller hat man beim OLG geglaubt... :)

      Viel Glück

      Tatauman
    • RE: wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Hallo Tatauman,

      :) zunächst einmal vielen Dank für dein Posting.

      Die Idee mit dem Zeitungsausträger hatte ich auch schon einmal, dachte dann aber, das sei vielleicht zu gewagt. Freut mich sehr für dich, dass das bei dir so funktioniert hat. Ich werde nochmal drüber nachdenken....

      Selbstverständlich gibt es ein "Zubehör" des Neuen, sein Auto steht ständig vor ihrer Haustüre, hab's selbst schon mehrfach per Foto festgehalten.

      Ich suche derzeit auf verschiedenen Wegen nach jemandem, der über mehrere Wochen so etwas wie eine Observierung durchführt, evtl. einen ehemaligen, pensionierten Polizeibeamten o.ä. Der könnte dann evtl. auch Beweise für ein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit liefern...

      Parallel dazu könnte ich mir einen Deal mit dem Zeitungsausträger durchaus vorstellen.

      Vielleicht hat auch sonst noch jemand eine Idee.....?

      nochmals vielen Dank an Dich Tatauman.......
    • RE: wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Hallo Dumpfbacke,

      für den Unterhaltsverpflichteten ist es von besonderer Bedeutung, möglichst viele Details und Beweismittel, die die Gemeinsamkeiten und Lebensgestaltung des Paares und die Beziehung betreffen, zu beschaffen, z.B.:

      - Beginn der Beziehung
      - Welche Zeiten verbringt das Paar im Alltag miteinander (werktags, Wochenenden, Übernachtungen)
      - Gemeinsame Hobbys
      - Mahlzeitengestaltung/Versorgungsleistungen
      - Gestaltung von Feiertagen/Urlauben
      - Familienfeste beider Familien
      - Freundeskreis
      - Wohnungssituation der beiden Partner
      - Gemeinsame Pkw-Nutzung

      Die Beweislast trägt der Unterhaltspflichtige!
    • RE: schlechter Rat"schlag"

      hallo Tatauman, Dein

      In 6-12 Monaten stellst Du die Zahlungen ein
      wenn da ein Titel besteht ein denkbar schlechter Rat“schlag“ !
      wenn Titel besteht + entsprechende Beweise vorliegen, auf Abänderung klagen, wenn es „im Guten“ nicht geht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: schlechter Rat"schlag"

      Nee,

      nur Hinterlegung langt nicht. Das geht erst, wenn eine Abänderungsklage anhängig ist, und das Gericht muss dann der Hinterlegung (Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung) zustimmen.

      Gruss
    • RE: wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Stimmt 8)
      Nochwas dazu:
      Selbst wenn der neue Partner Grund für die Trennung ist, wird es wahnsinnig schwer, das zu beweisen. Selbst ein bloßer Auftritt in der Öffentlichkeit reicht da nicht ("ach, das ist ein Bekannter von mir, Arbeitskollege, Sportkamerad, Squashgegner, etc."). Küssen kann man schließlich auch zu Hause.
      Die Beziehung zum neuen Partner hat sich im Regelfall immer erst nach der Trennung ergeben aufgrund von Depressionen (Seelendoktor), Angst vor Übergriffen (Beschützer), Unterkunftsproblemen (der Verständige), etc. RA´s wissen es auch nicht besser, da sie immer annehmen müssen, ihr Mandant/ihre Mandantin sagt die Wahrheit.
      Gruß
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: wie beweise ich eine "verfestigte" eheähnliche Gemeinschaft ?

      Die Beziehung zum neuen Partner hat sich im Regelfall immer erst nach der Trennung ergeben aufgrund von Depressionen (Seelendoktor), Angst vor Übergriffen (Beschützer), Unterkunftsproblemen (der Verständige), etc


      Zudem muss sollte man noch berücksichtigen, dass bei einer drohenden Unterhaltsabänderung oder Verwirkung die neue Beziehung sehr schnell in eine "schwere Krise" geraten kann und die Beteiligten dann vor Gericht aussagen, dass sie gerade dabei sind etwas Abstand zu schaffen. Keinesfalls sei die Beziehung eheähnlich, bzw. auf Dauer angelegt (so passiert beim Unterhaltsverfahren meines LGs - erst nach weiteren 1,5 Jahren wurde verwirkt, da waren die 3 Jahre dann aber auch übervoll)

      Wie es dann vor Gericht aussieht, ist schwer zu sagen....

      LG, Murmel