Aktienoptionen

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    • Aktienoptionen

      Hallo liebe Forenteilnehmer,

      habe meine Hausüberschreibung + Zugewinn notariell abgeschlossen.
      Meine Aktienoptionen wurden von meiner Frau vergessen bzw. sind nicht relevant?
      Also meine konkrete Frage:
      Wenn mein Arbeitgeber Aktienoptionen zur Verfügung gestellt hat, ist dies zum Zugewinn oder zum Einkommen zu rechnen.

      Erklärung: Aktienoptionen sind Optionen darauf Aktien zu einem bestimmten Preis, in meinem Fall 2001 zu erwerben und falls der Aktienkurs angestiegen ist auch gleich wieder über Arbeitgeber zu verkaufen. Der Gewinn muss aber komplett versteuert werden.

      Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

      Würde mich über Antwort freuen.

      LG Heinrichxxy
    • RE: Aktienoptionen

      hallo Heinrichxxy, zum eigentlichen Thema kann ich mangels Wissen nix schreiben.

      Allerdings fällt mir in Deinem Beitrag auf:
      habe meine Hausüberschreibung + Zugewinn notariell abgeschlossen.
      Meine Aktienoptionen wurden von meiner Frau vergessen
      Zugewinn ist doch eine gemeinsame Sache, wieso teilst Du das in “meine” und “ihre” auf ? Auch kommt es so rüber als ob Ihr das einzeln gemacht hättet, für Zugewinn werden aber alle Vermögenswerte zusammen behandelt.

      Vor allem aber: wieso hat Ex Deine Aktienoptionen vergessen ? Hast Du die denn bei der Aufstellung des Endvermögens angegeben ? Dann müßte erst mal geschaut werden ob die dazu gehören oder nicht. Wenn doch der Zugewinn abgeschlossen ist müßte doch darüber zumindest Einigkeit zwischen Euch herrschen.
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    • RE: Aktienoptionen

      Hallo Wolfgang,

      sie wusste, dass wir Aktienoptionen besitzen, hat aber auch keine Vermögensaufstellung verlangt, wir haben Anfangsvermögen (Schenkungen von meinen Eltern) und Endvermögen (Kontostände + Hauswert+ Schuldenstände) besprochen ich habe ihr gesagt, dass ich einen Zugewinn von 8000 Euro berechnet habe, sie hat mit ihrer Anwältin 10400 Euro berechnet, ich bezahle nun 10000 Euro in 2 Raten.
      Die Aktienoptionen sind ja nur Optionen darauf Aktien zum Vorzugspreis zu kaufen, ich habe also faktisch keine Aktien sondern, wie gesagt nur die Möglichkeit. Daher habe ich dies auch nicht nochmal explizit erwähnt, aber sie hat vor einem Jahr noch selbst davon gesprochen und ich habe sie bis vor einem Jahr auch noch regelmässig über Wertentwicklung informiert.

      Der gemeinsam (!) unterschriebene Notarvertrag regelt die überschreibung der Haushälfte meiner Frau auf mich (daher diese irreführende Formulierung) und regelt, das der Zugewinn jetzt abgeschlossen ist, jeder behält also dass, was in dem jeweiligen Besitz ist.
      Also eine schriftliche (!) Vermögensaufstellung gibt es faktisch nicht.
    • RE: Aktienoptionen

      Hallo heinrichxxy,
      sofern es sich um frei handelbare Optionsscheine handelt, haben ja auch die einen Wert, den du im Zweifel bei der Bank erfragen kannst.
      Der aktuelle Kurs der Optionsscheine wird dann dem Vermögen zugeschlagen.

      Sofern es sich um Mitarbeiteroptionscheine handelt, bei denen du
      lediglich die Option hast: Aktien kaufen oder nicht, wird zum Stichtag
      die Differenz Optionspreis zu Aktienkurs dem Vermögen zugeschlagen.
      Allerdings nur für den Fall, dass dabei ein Gewinn für dich rauskommt.
      Bei Verlusten findet keine Vermögensminderung statt.

      Ich war dann der Meinung, dass von diesem fiktiven Gewinn erst noch die (natürlich ebenfalls fiktiven) Steuern abgezogen werden müssten, meine Ex sah das natürlich anders. Letztlich ist dieser Punkt aber im allgemeinen Geramsche über den Zugewinnausgleich verschütt gegangen.
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    • RE: Aktienoptionen

      Das ist ja interessant, dann ist es bei Dir über Zugwinnausgleich berücksichtigt worden:-) Der ist ja bei mir abgeschlossen, laut Notarvertrag. Ich denke, es ist in diesem Fall selbstvertändlich, dass nur der Nettobetrag berücksichtigt werden kann, wundere mich, dass es darüber bei Euch Streit gab.

      Ich hätte nur Zweifel gehabt, dass wenn ich die Aktienoptionen beispielsweise nächstes Jahr aktiviere, ich praktisch für diese Jahr höheren EU und KU zahlen müsste, also die Optionen auf der Gehaltsseite berücksichtigt werden.
      Geht das, falls sie nicht über Zugewinn berücksichtigt wurden?
      Weisst Du es?

      Vielen Dank!!

      MfG

      Heinrichxxy
    • RE: Aktienoptionen

      Hallo Heinrichxxy,
      die Optionen auf der Gehaltsseite berücksichtigt werden.
      Geht das, falls sie nicht über Zugewinn berücksichtigt wurden?
      genau deshalb geht das. Also wenn Du einen Gewinn erzielst dann gehört der zum "unterhaltsrelevanten Einkommen" (URE).
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    • RE: Aktienoptionen

      Hallo Wolfgang,

      dies sehe ich ja ein, wenn ich mit Aktien handel, also kaufe und verkaufe und jeweils einen Gewinn erziele.
      Aber bei Aktienoptionen, die schon während des Endes der Zugewinngemeinschaft in meinem Besitz sind, also dem Zugwinn unterworfen sind, kann sie doch nicht im Anschluss von Wertsteigerungen profitieren und dies über Einkommen?
      Wenn ich in 5 Jahren mein Haus verkaufe und sich der Preis erhöht hat
      kann sie doch auch nichts mehr fordern oder?
      Irgendwie muss es doch mal getrennte Kassen geben:-(

      Lg Heinrichxxy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()

    • RE: Aktienoptionen

      hallo Heinrichxxy, es geht nicht darum was Du (oder jemand anderes hier im Forum) einsieht, sondern wie das ein Richter sehen könnte.

      Aktienoptionen, ... also dem Zugewinn unterworfen sind,
      dieses Argument greift hier - dank Eurer “Vergesslichkeit” nicht. Wurde ja eben nicht im Zugewinn abgehandelt.
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