16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

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    • 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo,

      ich habe eine Frage und zwar geht es um meine Schwester.Sie ist 16 Jahre und wohnt bei meiner Mutter und Ihrem neuen Ehemann. Dieser ist der Meinung das sie zuviel Strom, Wasser und Lebensmittel verbraucht und möchte nun einen riesen Betrag an Unterhaltskosten 300 Euro (incl. Kindergeld) von ihr haben, da Sie nun anfängt zu lernen. Eigentlich ist er fest entschlossen Sie raus zu ekeln. Er hat sich wohl beim Anwalt erkundigt und der hat Ihm gesagt, das er das Recht hat Sie mit 16 1/2 Jahren rauszuschmeißen. Er hat Sie weder adoptiert noch sonstige Rechte an Ihr. Meine Mutter hat mit Ihrem geschiedenen Mann das gemeinsame Aufenthaltsrecht und Sorgerecht und weiß sich jetzt einfach keinen Ausweg mehr, da Sie möchte das meine Schwester dort bleibt. Könnt Ihr mir helfen? Gibt es eine Regelung bezüglich dem Auszug von Minderjährigen und wenn ja, wo es im Gesetz beschrieben ist (er ist ein Paragraphen-Beschwörer)? Gibt es sonst noch Hilfe für meine Schwester?.

      Vielen Dank
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo und willkommen im Forum "Monique" !

      Er hat sich wohl beim Anwalt erkundigt und der hat Ihm gesagt, das er das Recht hat Sie mit 16 1/2 Jahren rauszuschmeißen.

      Hier hätte sich der "Paragraphen-Reiter" die entsprechenden Grundlagen nennen lassen sollen.

      Wenn einer ein "Recht" hätte wäre es die KM !

      Gibt es sonst noch Hilfe für meine Schwester?.

      Ja, da die Mutter scheinbar schier überfordert ist, sich mit ihrem Mann über die differenten Meinungen zu einigen, kann Deine Schwester zum JA aber auch zu ihrem Vater gehen und dort um Hilfe und Unterstützung bitten. Bei Auszug aus dieser Wohnung steht ihr Unterhalt zu, mal schauen ob das dem "Stiefvater" besser schmeckt.
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      danke das hat mir schon weiter geholfen, wenn es da wirklich kein Gesetz gibt.

      Sollte Sie ausziehen, dann muß aber meine Mutter Unterhalt zahlen und er wird sich weigern auch nur einen Cent dazu zugeben und das bedeutet wiederum das meine Mutter für Sie aufkommen muß, oder? Den Unterhalt vom Vater würde Sie bekommen, er hält sich auch fast aus alles raus und hat meiner Mutter damals bestätigt, dass Sie im Sinne meiner Schwester handeln darf.

      Die Differenzen werden sich wohl kaum legen, da ich vermute das er seine Firma in den Konkurs getrieben hat und nun mit Macht alles an Geld an sich binden möchte, um nicht mit der Hausfinanzierung baden zu gehen.
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,

      den Unterhalt wird Deine Mutter aus dem Familieneinkommen leisten müssen, also auch der nette Stiefvater.

      Aber mir kommt da ein Gedanke, kannst Du Deine Schwester nicht aufnehmen ?
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique, scheint mir ja mehr ein Problem Eurer Mutter mit ihrem Ehemann #2 zu sein.

      Schwester muss sich ganz sicher mit ihrem Lehrlingsgehalt an ihrem Verbrauch beteiligen. Ob die geforderte Summe, kann nur die direkt Beteiligten, also Schwester, Mutter, Ehemann #2, wissen, ggf. auch mal ausrechnen. Auf jeden Fall wird Schwester ein Taschengeld bleiben müssen.

      Er hat sich wohl beim Anwalt erkundigt und der hat Ihm gesagt, das er das Recht hat Sie mit 16 ½ Jahren rauszuschmeißen.
      also das sehe ich anders. Kann mir auch nicht vorstellen dass ein RA das so gesagt haben soll.
      Man kann nicht mal Mieter, der seine Miete nicht zahlt, so einfach “rausschmeißen”. Noch viel weniger ein Familienmitglied. Also mind. eine angemessene Frist zur Wohnungs-, Zimmersuche muss da eingeräumt werden. Es sei denn es würde ein Zimmer, z.B. bei Vater oder Dir oder anderen nahen Verwandten, “nur auf sie warten”.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      natürlich würde ich Sie gerne aufnehmen, aber das geht nun auch nicht so einfach. Sie wohnt in Lübeck und ich in der Nähe von Halle. Noch dazu sind wir ja auch super froh gewesen, dass Sie überhaupt eine Lehrstelle bekommen hat.

      Und zur 2. Frage, sicher ist das ein Problem zwischen den Beiden, aber die Leidtragende ist nun mal meine Schwester und meine Mutter hat sich an mich gewandt, da Sie sonst keine Hilfe bekommt und er immer mit Gesetze umsichwirft, wo Sie keinen Durchblick hat...aber das ist ein anderer Fall.

      Wenn meine Schwester Unkosten bezahlen soll, muß sie dann auch an den Kosten für z.b. Gebäudeversicherung und Hausrat bezahlen?
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,

      ich befürchte bei dieser Situation, dass Deine Schwester schon mit einem Lottogewinn aufwarten muss um den Stiefvater positiv zu stimmen. Und das ist nicht die Lösung.

      Wenn Du die Zeit abzwacken kannst, pack´ Dir Deine Schwester, ab zum JA und für sie betreutes Wohnen in Erwägung ziehen.
      M.E. muss Deine Schwester aus dieser Konfliktsituation (Mutter/Stiefvater) schnellstmöglich entzogen werden um ihre Lehre unbeschwert durchzuziehen.
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      meine Mutter holt sich heute einen Termin beim JA, mal sehen, was da raus kommt. Meine Schwester sieht die ganze Sache noch relativ gelassen, die großen Sorgen machen sich eben meine Mutter und ich, weil ich auch nicht möchte, das Sie irgendwie untergeht, auf jeden Fall steht meine Mutter zu 100% hinter meiner Schwester.

      Erstmal ein dickes LOB für eure schnellen Antworten. :D
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,

      bei der Schwester meiner Freundin war es ähnlich. Allerdings war dort die Mutter der Grund und sie wollte es selber. Aber mit Unterstützung vom Vater und der Schwester hat das JA einem betreuten wohnen zugestimmt. Aber der Weg dorthin müsst ihr gehen.

      Wünsche euch viel Erfolg!
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,

      den Unterhalt wird Deine Mutter aus dem Familieneinkommen leisten müssen, also auch der nette Stiefvater


      Sorry wenn ich mich einmische, aber bist du sicher, dass die Mutter Ihrer Tochter Unterhalt aus dem "Familieneinkommen" leisten muss?

      Wenn ich einen 2. Ehemann (oder Partner) habe und eines meiner Kinder bei uns lebt und dann mit Unterhaltsanspruch auszieht, glaube ich nicht dass der Partner dafür aufkommen muss wenn ich selber keine Einkünfte habe und das Kind nicht vom Partner adoptiert wurde.
      Wie sich das nun verhält würde ich sehr gerne wissen, da ich selber in ähnlicher Situation bin.

      LG Rosanna
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo, Rosanna!

      Du schreibst:
      Wenn ich einen 2. Ehemann (oder Partner) habe und eines meiner Kinder bei uns lebt und dann mit Unterhaltsanspruch auszieht, glaube ich nicht dass der Partner dafür aufkommen muss wenn ich selber keine Einkünfte habe
      Angenommen, es waere so: Wer soll dann - bitte schoen - fuer die Kosten aufkommen?

      Oder anders herum: Meinst Du, dass eine Unterhaltspflicht einfach so entfaellt, weil der UH-Pflichtige eben nicht - egal aus welchen Gruenden - ueber eigene Einkuenfte verfuegt?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      ok, das werde ich nachlesen.

      Ich weiss nur das mein Anwalt mir bei meiner Scheidung gesagt hat, dass ich nicht für den Unterhalt der Kinder meines neuen Lebenspartners (wir sind dabei unsere Haushalte zusammenzulegen) aufkommen muss und der auch nicht für den Unterhalt meiner Kinder.

      Lg Rosanna
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo, Rosanna!

      Du schreibst:
      das mein Anwalt mir bei meiner Scheidung gesagt hat, dass ich nicht für den Unterhalt der Kinder meines neuen Lebenspartners (wir sind dabei unsere Haushalte zusammenzulegen) aufkommen muss und der auch nicht für den Unterhalt meiner Kinder.
      Das ist ja auch juristisch korrekt und dabei bleibt es auch praktisch, ... solange Ihr, dh Du und Dein neuer LG, jeweils Euren UH-Pflichten durch eigene Einkuenfte nachkommen koennt. Sobald aber einer von Euch sich entscheidet, nicht mehr erwerbstaetig zu sein, sondern Euren Haushalt zu fuehren, wird ihm quasi fiktiv ein Haushaltsfuehrungslohn zugerechnet, aus dem er dann den UH zahlen muss. (Dass das ueberwiesene Geld dann praktisch vom anderen LG stammt, entzieht sich dann der juristischen Perspektive.)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Danke an alle nochmal,für weitere Hilfe und Anregungen bin ich sehr dankbar. Achso der Termin beim Jugendamt hat ergeben, dass er Sie rausschmeißen kann, da er Hauseigentümer ist und alleine im Grundbuch steht... prima Unterstützung von denen nicht war?
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,
      lese diesen Thread mit viel Interessse, leider bleibt die Einstellung bzw. Funktion der Mutter für mich komplett im Dunklen. Wenn mein Partner meine Tochter rausschmeißt, stehe ich in der gleichen Minute mit gepackten Koffern daneben.
      Gruß
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      Hallo Monique,

      ist ja der Hammer, aber wie Nachdemker schon sagt...deine Mutter hält ja zu deiner Schwester. Ich würde wohl dann auch mit die Sachen packen. Was ist denn das für eine Ehe oder überhaupt Beziehung?!?

      Was ist denn mit eurem Vater? Kann sie evtl zu ihm falls...?
    • RE: 16-Jährige, kurz vorm Rauswurf

      die Ehe meiner Mutter hat sich erst seit kurzer Zeit in diese Richtung entwickelt...meine Mutter hofft nun immernoch, dass es mal wieder besser wird und er mal die Augen öffnet, daß er bewußt auch meine Schwester "mitgeheiratet" hat.

      Wegen dem Ausziehen:...Sie hat inzwischen soviel in das Haus gesteckt (leider aus Blödheit, kaum eine vertragliche Regelung getroffen, was im Trennungsfall passiert...ist auch hier nicht das Thema), daß Sie auch nicht einsieht dort auszuziehen. Momentan sieht es so aus, das meine Schwester einen Termin hat und dort erstmal alles geklärt wird.

      Die Entscheidung meiner Mutter dort zu bleiben muß ich respektieren, aber nicht verstehen.