Erpressung im Zugewinnverfahren

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    • Erpressung im Zugewinnverfahren

      Hallo liebe Leser,
      mein Noch-Mann hat mich per Mail erpresst. Er hat im Zuge der Erpressung eine überhöte Geldforderung gestellt. Das Zugewinnverfahren läuft bereits bei Gericht. Mein Anwalt hat das Gericht von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Ein ärztliches Attest über meinen psychischen schlechten Zustand auf Grund der Drohung wurde auch beigefügt-
      Was kann nun passieren? Wird das Gericht nun endlich die Scheidung abtrennen? Die Scheidung läut seit nunmehr 3 jahren und nichts passiert. Muss das Gericht nun endlich aktiv werden? Was kann ich tun, wenn das Gericht weiterhin nichts tut? Ich weiß bald nicht mehr weiter.
      Vielen Dank für Eure Tips.
      Die Meerfrau
    • RE: Erpressung im Zugewinnverfahren

      Hallo, Meerfrau!

      Deine Angaben sind leider zu spaerlich, als dass ich etwas dazu sagen koennte. Du schreibst:
      mein Noch-Mann hat mich per Mail erpresst. ... Mein Anwalt hat das Gericht von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
      Was haelt der denn von der ganzen Sache?

      Was kann nun passieren?
      Was hat denn Dein Anwalt beantragt, zB Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Erpressung im Zugewinnverfahren

      Hallo, Meerfrau!

      Du schreibst:mein Anwalt hat den Antrag gestellt, die Scheidung abzutrennen.
      Laut Anwalt liegt sogar ein Straftatbestand (Erpressung)vor. ...
      Wird das Gericht nun endlich die Scheidung abtrennen?
      Nun, ob Euer FamRi den Zugewinnausgleich abtrennt und das Scheidungsverfahren zum Abschluss bringt, koennen wir sicherlich am wenigsten einschaetzen. Dein Anwalt wird das wohl im Hinblick auf die *Erpressung* und die daher nicht mehr auf sich wartende Scheidung der offensichtlich zerruetteten Ehe begruendet haben und wird auch einschaetzen koennen, wie der FamRi darueber befinden wird.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Erpressung im Zugewinnverfahren

      Hallo Meerfrau, mit Deinen spärlichen Angaben bleiben ja viele Fragen offen.

      eine e-Mail hat keinen großen Beweiswert, sowas kann ja auch gefälscht werden. Kann also z.B. auch sein dass zwar die e-Mail-Adresse von Ex angezeigt wird, aber die jemand anderes nur gefakt hat.

      dann ist eine „überhöhte Geldforderung“ allein noch keine Erpressung.
      es wäre also erst mal zu prüfen ob ein Strafverteidiger das auch als Erpressung deklarieren würde.

      nehmen wir mal an es wäre so:
      Muss das Gericht nun endlich aktiv werden?
      also ein Richter ist unabhängig, der „muss“ nix !
      Richter kann Dich auf das Strafrecht verweisen, und weiter versuchen die – wohl recht verfahrene Sache zwischen Euch – weiter familienrechtlich zu lösen.
      unter „aktiv werden“ verstehst Du wohl die Abtrennung der Scheidung von der/n Folgesache/n. i.d.R. ist Richter gehalten Scheidungen im Verbund, und damit nicht mit nachfolgenden Einzelsachen, zu „machen“.
      Ob das hier einen Grund zur Abtrennung ergibt kann von hier aus nicht beantwortet werden.

      Was kann ich tun, wenn das Gericht weiterhin nichts tut?
      • warten
        oder
      • bei Vorgesetzten (Gerichtspräsident, Landgerichtspräsident oder OLG) beschweren. Laß das besser RA machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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