Hallo zusammen - habe schon ganz "eckige Augen" vom vielen Lesen in soooo vielen Beiträgen. Dabei war ich schon vor Jahren hier mal Stöbern gewesen, ohne bis jetzt zu Potte gekommen zu sein. Aber wie so oft hier drauf hingewiesen wird: eine hinausgeschobene Scheidung bringt schützt vor Folgen nicht - es wird nur schlimmer.
Meine (zukünftige) Ex und ich haben uns anhand der vielen ISUV-Unterlagen, Merkblätter und Muster auf eine Trennungsvereinbarung verständigt (wir leben schon ein paar Jahre getrennt, jeder hat sein Einkommen).
Nach anfänglichen (wie gesagt, Jahre zurück liegenden) Streitereien, bei denen auch unsere Anwälte die Hand aufhielten und manchen Brandbeschleuniger ins Feuer gekippt haben, wollen wir uns einverständlich scheiden lassen und dies per Notriat besiegeln lassen.
Ich sehe 5 Hauptblöcke der Vereinbarung:
a) Güterstand
b) Zugewinnausgleich (inkl. Hausrat etc.)
c) Trennungsunterhalt
d) Ehegattenunterhalt (oder dessen Abgeltung)
e) Versorgungsausgleich
soweit richtig?
zu a) Da wir zwar schon lange getrennt leben, aber nicht geschieden sind, wäre ja im Prinzip jeweils der andere am "Lotto-Jackpot-Gewinn" letzter Woche beteiligt gewesen - kleiner Scherz am Rande - wir haben ihn beide nicht
Durch sofortige Gütertrennung kann man das doch (auch vor Rechtskraft der Scheidung ausschließen, oder?)
zu b) können wir durch Erklärungen, dass und wie wir den Zugewinnausgleich regeln werden (oder schon haben) diesen Punkt abhandeln? Oder muss da zuvor eine "preußisch-korrekte" und aufwändige Berechnung erfolgen?
zu c) Können wir den TU - diese eine von so vielen Abkürzungen habe ich hier im Forum gelernt einvernehmlich festschreiben, ohne vor dem Notar alles Mögliche ausbreiten, erklären, bewerteten oder kommentieren zu lassen? Ist der Notar (der ja keinen von uns direkt vertritt) irgendwie verpflichtet, bestimmte Nachweise bzw. Berechnungen zu fordern (gilt ggf. auch für b)?
zu d) hier will ich mich nicht wiederholen - gilt dasselbe wie für c) ?
zu e) sollten wir uns (aufgrund einverständlicher Vereinbarungen) darauf verständigen (was noch offen ist), dass wir auf den Versorgungsausgleich verzichten, sollten wir den Scheidungsvertrag mind. 1 Jahr ruhen lassen, damit nicht Dritte (Familienrichter?) diese unsere Entscheidung übersteuern - richtig? Oder ist das ganze aufgrund statistisch gesehen häufiger neuer Zankereien innerhab dieses Jahres nicht empfehlenswert? Wie weit ist man überhaupt an die Entscheidung des Familienrichters gebunden (immer Einverständlichkeit der Partner vorausgesetzt)? Wenn der nun irgend etwas berechnen lässt - könnten wir trotzdem anders handeln?
oops, so neu hier und schon so ein langes Posting. Ich hoffe, es gibt für newbies keine Zeichenbeschränkung
Danke an alle, die vielleicht aktiv weiterhelfen können (durch bisherige Beiträge habt Ihr das sicher schon)!
Meine (zukünftige) Ex und ich haben uns anhand der vielen ISUV-Unterlagen, Merkblätter und Muster auf eine Trennungsvereinbarung verständigt (wir leben schon ein paar Jahre getrennt, jeder hat sein Einkommen).
Nach anfänglichen (wie gesagt, Jahre zurück liegenden) Streitereien, bei denen auch unsere Anwälte die Hand aufhielten und manchen Brandbeschleuniger ins Feuer gekippt haben, wollen wir uns einverständlich scheiden lassen und dies per Notriat besiegeln lassen.
Ich sehe 5 Hauptblöcke der Vereinbarung:
a) Güterstand
b) Zugewinnausgleich (inkl. Hausrat etc.)
c) Trennungsunterhalt
d) Ehegattenunterhalt (oder dessen Abgeltung)
e) Versorgungsausgleich
soweit richtig?
zu a) Da wir zwar schon lange getrennt leben, aber nicht geschieden sind, wäre ja im Prinzip jeweils der andere am "Lotto-Jackpot-Gewinn" letzter Woche beteiligt gewesen - kleiner Scherz am Rande - wir haben ihn beide nicht
Durch sofortige Gütertrennung kann man das doch (auch vor Rechtskraft der Scheidung ausschließen, oder?)
zu b) können wir durch Erklärungen, dass und wie wir den Zugewinnausgleich regeln werden (oder schon haben) diesen Punkt abhandeln? Oder muss da zuvor eine "preußisch-korrekte" und aufwändige Berechnung erfolgen?
zu c) Können wir den TU - diese eine von so vielen Abkürzungen habe ich hier im Forum gelernt einvernehmlich festschreiben, ohne vor dem Notar alles Mögliche ausbreiten, erklären, bewerteten oder kommentieren zu lassen? Ist der Notar (der ja keinen von uns direkt vertritt) irgendwie verpflichtet, bestimmte Nachweise bzw. Berechnungen zu fordern (gilt ggf. auch für b)?
zu d) hier will ich mich nicht wiederholen - gilt dasselbe wie für c) ?
zu e) sollten wir uns (aufgrund einverständlicher Vereinbarungen) darauf verständigen (was noch offen ist), dass wir auf den Versorgungsausgleich verzichten, sollten wir den Scheidungsvertrag mind. 1 Jahr ruhen lassen, damit nicht Dritte (Familienrichter?) diese unsere Entscheidung übersteuern - richtig? Oder ist das ganze aufgrund statistisch gesehen häufiger neuer Zankereien innerhab dieses Jahres nicht empfehlenswert? Wie weit ist man überhaupt an die Entscheidung des Familienrichters gebunden (immer Einverständlichkeit der Partner vorausgesetzt)? Wenn der nun irgend etwas berechnen lässt - könnten wir trotzdem anders handeln?
oops, so neu hier und schon so ein langes Posting. Ich hoffe, es gibt für newbies keine Zeichenbeschränkung
Danke an alle, die vielleicht aktiv weiterhelfen können (durch bisherige Beiträge habt Ihr das sicher schon)!