Scheidungsvereinbarung - was kann man selbst regeln?

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    • Scheidungsvereinbarung - was kann man selbst regeln?

      Hallo zusammen - habe schon ganz "eckige Augen" vom vielen Lesen in soooo vielen Beiträgen. Dabei war ich schon vor Jahren hier mal Stöbern gewesen, ohne bis jetzt zu Potte gekommen zu sein. Aber wie so oft hier drauf hingewiesen wird: eine hinausgeschobene Scheidung bringt schützt vor Folgen nicht - es wird nur schlimmer.

      Meine (zukünftige) Ex und ich haben uns anhand der vielen ISUV-Unterlagen, Merkblätter und Muster auf eine Trennungsvereinbarung verständigt (wir leben schon ein paar Jahre getrennt, jeder hat sein Einkommen).

      Nach anfänglichen (wie gesagt, Jahre zurück liegenden) Streitereien, bei denen auch unsere Anwälte die Hand aufhielten und manchen Brandbeschleuniger ins Feuer gekippt haben, wollen wir uns einverständlich scheiden lassen und dies per Notriat besiegeln lassen.

      Ich sehe 5 Hauptblöcke der Vereinbarung:

      a) Güterstand
      b) Zugewinnausgleich (inkl. Hausrat etc.)
      c) Trennungsunterhalt
      d) Ehegattenunterhalt (oder dessen Abgeltung)
      e) Versorgungsausgleich

      soweit richtig?

      zu a) Da wir zwar schon lange getrennt leben, aber nicht geschieden sind, wäre ja im Prinzip jeweils der andere am "Lotto-Jackpot-Gewinn" letzter Woche beteiligt gewesen - kleiner Scherz am Rande - wir haben ihn beide nicht :(
      Durch sofortige Gütertrennung kann man das doch (auch vor Rechtskraft der Scheidung ausschließen, oder?)

      zu b) können wir durch Erklärungen, dass und wie wir den Zugewinnausgleich regeln werden (oder schon haben) diesen Punkt abhandeln? Oder muss da zuvor eine "preußisch-korrekte" und aufwändige Berechnung erfolgen?

      zu c) Können wir den TU - diese eine von so vielen Abkürzungen habe ich hier im Forum gelernt :) einvernehmlich festschreiben, ohne vor dem Notar alles Mögliche ausbreiten, erklären, bewerteten oder kommentieren zu lassen? Ist der Notar (der ja keinen von uns direkt vertritt) irgendwie verpflichtet, bestimmte Nachweise bzw. Berechnungen zu fordern (gilt ggf. auch für b)?

      zu d) hier will ich mich nicht wiederholen - gilt dasselbe wie für c) ?

      zu e) sollten wir uns (aufgrund einverständlicher Vereinbarungen) darauf verständigen (was noch offen ist), dass wir auf den Versorgungsausgleich verzichten, sollten wir den Scheidungsvertrag mind. 1 Jahr ruhen lassen, damit nicht Dritte (Familienrichter?) diese unsere Entscheidung übersteuern - richtig? Oder ist das ganze aufgrund statistisch gesehen häufiger neuer Zankereien innerhab dieses Jahres nicht empfehlenswert? Wie weit ist man überhaupt an die Entscheidung des Familienrichters gebunden (immer Einverständlichkeit der Partner vorausgesetzt)? Wenn der nun irgend etwas berechnen lässt - könnten wir trotzdem anders handeln?

      oops, so neu hier und schon so ein langes Posting. Ich hoffe, es gibt für newbies keine Zeichenbeschränkung ;)
      Danke an alle, die vielleicht aktiv weiterhelfen können (durch bisherige Beiträge habt Ihr das sicher schon)!
    • RE: Scheidungsvereinbarung - was kann man selbst regeln?

      Hallo "Schäng" - und besten Dank für die super-prompte Reaktion bzw. den Hinweis auf die ISUV-Merkblätter!

      Aber die hatte ich ja (fast) alle geordert, studiert und daraus meine "Weisheiten" geschöpft - ohne die Merkblätter hätte ich sicher manche Gebühreneinheit an Rechtsansanwälte zahlen müssen.

      Meine Fragen bezogen sich aber auf Grenzen der "freien Vereinbarkeit" in den genannten Punkten; dass der Versorgungsausgleich eine besondere Stellung hat, ist klar. Gelernt habe ich auch, dass zwar der Ehegattenunterhalt (oder auch der sonstwie geartete Ausgleich/Abgeltung) frei verhandelbar ist, NICHT aber der Trennungsunterhalt.
      Hierauf bezog sich u.a. meine Frage: Was heißt das in der Praxis, wenn wir DENNOCH den TU selbst verhandeln? Wird oder MUSS der Notar das ignorieren und selbst in jedem Fall eine TU-Berechung durchführen? Oder wird er in diesem Fall (nur / mindestens) darauf hinweisen, dass eine solche Regelung (und damit die ganze Vereinbarung?) unwirksam sein könnte?
      Das steht leider nicht in den Merkblättern (oder ich hab's überlesen).
      Irgendwo muss doch der (Vereinfachungs)Vorteil einer notariellen Vereinbarung bestehen - oder ist dieser Weg bis auf die Beschränkung auf EINEN RA vor Gericht das einzig "andere"? Da ja dann die Kosten für das Notariat zukommen, hat man doch wieder 2 "Berater", die einem Rechnung schreiben :(
      EIn Wort zum Hintergrund für die "freie Vereinbarung" des TU: Wir beide (noch Eheleute) wissen, dass eben genau die Heranziehung der letzten 12 Monate für die EInkommensverhältnisse eben keine reelle Grundlage wäre, daher die Idee der zwischen 2 Erwachsenen Menschen einvernehmlich vereinbarten Regelung - wählen dürfen wir, aber uns einigen nicht :rolleyes:
      Mmmmh, schon wieder so viele Worte...
      Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand erläutern könnte - danke vorab!
    • RE: Scheidungsvereinbarung - was kann man selbst regeln?

      Hallo PiedNoir !

      Ihr könnt einvernehmlich alles vereinbaren, auch den TU, wenn dies nicht sittenwidrig ist. Problematisch wird es immer wenn diese Vereinbarung die Ebene des Familienrechtes verlässt und z.B. im Sozialrecht sich wiederfindet, also einer durch diese Vereinbarung "bedürftig" würde und Leistung Dritter in Anspruch nehmen müsste.
    • RE: Scheidungsvereinbarung - was kann man selbst regeln?

      hallo PiedNoir, ich beleuchte das mal von der anderen Seite:

      bei der Scheidungsverhandlung muß der Richter feststellen ob die Kriterien einer Scheidung erfüllt sind: mind. 1 Jahr getrennt leben, Ehe zerrüttet – nicht mehr „heilbar“. Dazu wird er Euch beiden entsprechende Fragen stellen, und wenn Ihr entsprechend antwortet wird er die Ehe scheiden.

      dann noch über den Versorgungsausgleich entscheiden, wenn der nicht durch einen notariellen Ehevertrag, der mind. 1 Jahr alt sein muß, ausgeschlossen wurde.
      eine Entscheidung kann auch über einen Antrag den nicht durchzuführen kommen.

      Über alle folgen der Ehe könnt Ihr selbst entscheiden, macht Richter nur auf Antrag.

      solange keine/r von Euch beiden sich über die Einigung (vor Gericht) „beschwert“ und keine „Dritten“ (z.B. staatliche Kassen) dadurch bemüht werden interessiert es niemand wie diese Einigung aussieht.

      Nur wenn eine/r von Euch dagegen angeht wird das interessant. Und dann kann es schon von Wichtigkeit sein wie ihr auf diese Regelung gekommen seit. Aber auch wenn es um eine Anpassung an (dann) aktuelle Gegebenheiten geht, z.B. beim Unterhalt die Berechnung mit allen damaligen Zahlen.

      deshalb rate ich jedem dazu solche Verträge genau zu verfassen, und vor Unterschrift von (jede/r) (s)einem RA checken zu lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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