Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

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    • Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo alle zusammen, ich hätte da mal eine kleine Frage zum Thema Eilklage bei Sorgerecht, hier gibt es doch bestimmt jemanden der mir helfen kann.

      Meine Freundin lebt momentan in Scheidung und hat 2 Kinder, bislang wahr es immer so das er die Kinder sehen durfte wann er wollte bis jedoch rausgekommen ist das er die Kinder, besonders den Sohn bearbeitet. Es ist so das beide das alleinige Sorgerecht haben wollen, wo dann jedoch das Jugendamt solche Sätze gehört haben von wegen “Wenn Mama weg zieht können wir uns nie wieder sehen” ist es endlich aktiv geworden. Die Dame vom Jugendamt hat dann meiner Freundin geraten eine Eilklage auf alleiniges Sorgerecht beim Gericht einzulegen, des weiterem darf er z.B. den Sohn nur noch auf dem Jugendamt sehen. Meine Frage ist nun wie lange so etwas ca. dauert bis ein Richter sagt was Sache ist.

      MFG Donald
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo Donald,

      ich verstehe das mit der Eilklage nicht. Wenn beim Familiengericht ein Sorgerechtsantrag eingeht, wird dieser umfassend zu prüfen sein, insbesondere ist eine Stellungnahme des Jugendamtes erforderlich.

      Die Begründung für einen Sorgerechtsantrag scheint mir auch relativ "dünne" zu sein, so dass ich Zweifel habe, dass ein derartiger Antrag überhaupt erfolgreich sein kann.

      Es hört sich so an, als würden die Kinder (u.a. vom Vater) als Postboten gegenüber der Mutter mißbraucht, die ihr dann mitteilen sollen, dass er mit der Regelung nicht einverstanden ist.

      Die Aufgabe der Jugendamtsmitarbeiterin muss sein, zwischen beiden Elternteilen zu vermitteln. Sie kann ihre Aufgaben nicht einfach "outscorcen", in dem sie einen Beratungsauftrag nicht annimmt und auf das Familiengericht (zumal mit einem sicherlich recht unzureichenden Antrag) verweist.

      Wenn dort ein "gutes" Familiengericht tätig ist, bittet es das Jugendamt in der Angelegenheit zu vermitteln oder aber einen geeignetern Vermittler zu benennen und nach Abschluss der Vermittlung das Familiengericht über die erbrachten Leistungen zu informieren!

      Ciao


      Heinrich

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heinrich ()

    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Also es ist ja nicht so das dass Jugendamt erst seit Gestern aktiv ist, diese versuchen schon seit ca. 9 Monate zu vermitteln nur irgendwie bringt dieses alles nichts.

      Nun haben Sie meiner Freundin halt den Rat gegeben ein Eilverfahren über die Anwältin zu beauftragen, es sind schon ein paar mehr Hintergründe wo er sich beim Jugendamt nicht gerade beliebt gemacht hat und es geht ja um die Kinder.
      Es ist so das wenn es zu einem Gespräch kommt zwischen Mutter und Vater beim Jugendamt das er immer nur am heulen ist, er ist in Psychischer Behandlung weil er schon 2 mal betont hat sich umzubringen usw.. Dazu kommen 2 Gespräche wo sich die MA vom Jugendamt mit dem kleinen (er ist 8) unterhalten hat.

      Wenn es nach dem Jugendamt gehen würde, würden Sie ihn sofort dem Umgang mit den Kindern verbieten aber die Bearbeiterin meint das sie dieses nicht mehr dürfte weil es schon zu weit fortgeschritten ist, deswegen auch nur noch Besuchstage auf dem Jugendamt.

      Wie gesagt, er ist immer nur vor dem Kindern am heulen, bearbeitet dieses zu seinem Gunsten, droht sich umzubringen usw.

      Ich nehme an dass keiner der Beteiligten mit der zuständigen MA des JA verwandt ist. Deshalb verwandtschaftliche Bezeichnung durch MA (Mitarbeiterin) ersetzt. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo Donald,

      es hört sich so an, als ob das hier ein Thread wird, wo nach und nach die Fakten ergänzt werden ("es ist ja nicht so, dass das Jugendamt erst seit gestern aktiv ist...").

      Auf jeden Fall kannst Du davon ausgehen, dass die Bearbeitung des Eilantrages genau so lange dauern wird, wie ein regulärer Sorgerechtsantrag.

      Verstehe ich das richtig, dass es über das Jugendamt bereits begleitete Umgangskontakte gab, um mittelfristig auf unbegleitete Kontakte vorbereiten zu können?

      Habe ich es richtig verstanden, dass die Sachbearbeiterin ("Tante") vom Jugendamt, die die Umgangskontakte begleitet hat, die Auffassung vertritt, dass sie es am liebsten sehen würde, wenn es nicht mehr zu weiteren Umgangskontakten kommt?

      Wenn das der Fall ist, wundert es mich allerdings, dass sie diese Auffassung (Begleiteter Umgang war erfolglos!) nicht gegenüber dem Vater und dem Gericht vertreten kann?!

      Dann soll sie ihre Eindrücke dem Gericht schildern und es müsste ggf. ein Gutachten dahingehend eingeholt werden, ob der Vater in der Lage ist, Besuchskontakte verantwortlich durchzuführen.

      Hierbei ginge es dann allerdings um Umgangsrecht und nicht um Sorgerecht!

      Gruß


      Heinrich

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heinrich ()

    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo Heinrich, danke Dir erst mal für die hilfreichen antworten und für Deine Geduld. Ich gehe mal davon aus das Du mit dem Begleitkontakten die Kontakte meinst wo eine Sachbearbeiterin dabei ist wenn er die Kinder sieht, falls ja dann gab es diese noch nicht.

      Bis vor wenigen Tagen ging es eigentlich auch immer nur um das Umgangsrecht bis jedoch die Sachbearbeiterin meiner Freundin geraten hat das Sorgerecht einzuklagen, also muss da ja schon etwas sein das sie der Meinung ist das er sich um die Kinder nicht kümmern kann. Ich selbst bin ja nie bei den Gesprächen dabei und kann daher auch nur das wiedergeben was Sie mir erzählt hat.

      Ich weiß nur das in ca. 7 Wochen die Scheidung ist und dann hoffen wir mal das dort ein Richter sagt was mit den Kindern ist, wobei er ja schon droht die Scheidung platzen zulassen, er ist der Meinung wenn er die Scheidung platzen lässt wird das mit den Kindern auch nicht geregelt.

      Gruß Andreas
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      hallo Donald, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

      Fragen nach Dauer einer Klage können allenfalls mittels [IMG]http://mitglied.lycos.de/Irmgardo/sm/glask1.gif[/IMG] beantwortet werden. Denn das hängt von vielen Dingen ab, die alle hier nicht bekannt sein können.
      Dazu kommt dass sog. "Eilklagen" meist genauso lang wie "normale" dauern. Denn leider wird das viel zu oft unnötig gemacht, auch Du schreibst hier nix was auf besondere Eiligkeit hinweist.

      das beide das alleinige Sorgerecht haben wollen
      mit welcher Begründung ?

      "Wenn Mama weg zieht
      plant Ihr das ? warum ? wie weit ? wie soll dann der Umgang des Vaters mit den Kindern gestaltet, ggf. sichergestellt, werden ?
      wäre aber "nur" Grund auf ABR zu klagen.

      des weiterem darf er z.B. den Sohn nur noch auf dem Jugendamt sehen.
      wer hat das bestimmt ? Richter doch wohl kaum, aber der wäre der einzige der das Recht dazu hätte.

      Ich bin absolut gegen Beeinflussung der Kinder ! Nur ob das hier geschilderte wirklich so einschneidend ist dass sowas gerechtfertigt ist ? bezweifle ich.
      Wurde denn schon Vater klargemacht was er damit den Kindern antut ? und aufgefordert das zu unterlassen ?
      ich habe auch noch nie gehört dass einem "Betreuungs - ET", selbst wenn der erwiesenermaßen Beeinflußt (hat ja viel mehr Möglichkeiten dazu) ein Aufpasser zur Seite gestellt wird.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo,

      es geht ums Sorgerecht. Jetzt sag uns doch mal, welche Entscheidung jetzt erforderlich ist, um einen Eilantrag zu rechtfertigen. Wo hat der Vater die Mitwirkung verweigert, wo war seine Unterschrift gefragt, er hat sie nicht gegeben?

      So, wenn wir das wissen, dann sehen wir weiter.

      Gruss
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hallo Wolfsfrau, momentan ist es so das meine Freundin und ich 150 km weit auseinander wohnen, sicherlich nicht die perfekte Lösung auf Dauer aber es wahr von vorne herein klar das ich kein Problem damit habe zu ihr zu ziehen.

      Nach dem ganzen Stress jetzt spielt sie eher mit den Gedanken zu mir zu ziehen, sie hat das Thema auch mal kurz angesprochen vor dem Sohn und der Gedanke ist nun noch größer geworden. Du musst wissen das ich ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern habe, ich liebe diese über alles und die mich. Auch wenn es sich jetzt etwas blöd anhört aber wir sind der Meinung das ich ein besseres Verhältnis zu den Kindern habe als der Papa, dieses merkt man besonders wenn wir telefonieren oder er mit dem Vater telefoniert. Telefoniere ich mit den kleinen höre ich bestimmt hundert mal das Wort “Ich liebe Dich”, telefoniert er mit dem Vater kommt dieses nicht bzw. selten rüber und die Telefonate sind eher kurz, dazu stellt er auch hundert mal am Tag die Frage wann ich wieder komme bzw. wann sie wieder zu mir fahren. Dazu sei noch gesagt das ich die Kinder genauso oft sehe wie der Vater, nur wir haben halt ein super Verhältnis.

      Ein Vorteil währe auch noch das wenn sie hierhin ziehen sie aus der Großstadt rauskommen, ich wohne eher in einer Kleinstadt, dazu kommt das ich hier im Haus meiner Eltern Wohne und die Kinder somit “Oma und Opa” jeden Tag sehen würden, die lieben die kleinen und die kleinen lieben Sie und freuen sich immer total wenn sie zu mir kommen oder wir sie einfach mal besuchen kommen.

      Wir werden sehen wie es kommt wobei ich nun davon eher ausgehe das sie zu mir kommen aber erst mal geht es um die Kinder und das dass alles geregelt ist.
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Sicherlich wurde der Vater schon darauf hingewiesen was er den kleinen damit antut aber ihn ist es scheinbar egal denn er will nicht alleine sein. Wie schon erwähnt hat meine Freundin 2 Kinder, zuerst wollte er die 2 jährige Tochter haben und da haben sich die Anwälte gestritten, da er nun aber eine 2 jährige nicht so beeinflussen kann wie einen 8 jährigen will er nun doch lieber den Sohn haben, er will einfach nicht alleine sein das ist alles. Wenn es nach ihn geht, geht er am Wochenende gerne raus, sagt aber einer seiner bekannten ab ruft er Abends um 18 Uhr an ob er die Kinder haben kann, ist doch nicht normal.

      Das mit dem Besuchsrecht auf dem Jugendamt hat die Sachbearbeiterin festgelegt und mit Rücksprache mit Jugendamt und Rechtsanwältin wurde eine Umgangsreglungsklage (oder wie das heißt) eingeleitet. Dazu muss ich noch sagen das dieses erst gemacht worden ist als die Sachbearbeiterin sich noch einmal mit den Jungen unterhalten hat, der kleine hat ihr erzählt das er Angst hat zu Papa zu gehen weil sich Papa immer soviel sorgen macht, er ist ständig vor den Kindern am heulen und dann immer solche Sätze, zieht ihr weg sehen wir uns nie wieder. Dazu kommen ja noch seine absichten sich umzubringen weil er scheinbar ohne die Kinder nicht leben kann/will.

      Zum Thema umziehen habe ich oben etwas geschrieben und wie das dann mit dem Besuchsrecht ist wird man sehen aber wir (meine Freundin und ich) würden es schön finden wenn er sich fängt und die Kinder dann alle 2 Wochen sieht.
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Original von evra
      Hallo,

      es geht ums Sorgerecht. Jetzt sag uns doch mal, welche Entscheidung jetzt erforderlich ist, um einen Eilantrag zu rechtfertigen. Wo hat der Vater die Mitwirkung verweigert, wo war seine Unterschrift gefragt, er hat sie nicht gegeben?

      So, wenn wir das wissen, dann sehen wir weiter.

      Gruss


      Das ist natürlich nun eine gute Frage ob berechtigt oder unberechtigt solch ein Eilverfahren ist aber ich gehe mal davon aus das wenn die Rechtsanwältin ein Eilverfahren macht nach Rücksprache mit dem Jugendamt wird dieses schon irgendwo gerechtfertigt sein. Kann mich natürlich auch täuschen denn ich habe von so etwas keine Ahnung.

      Ach und wie oben schon einmal erwähnt ging es bislang auch immer nur ums Umgangsrecht bis die Rechtsanwältin und die Sachbearbeiterin vom Jugendamt gemeint haben das sie das Sorgerecht beantragen soll. Meine Freundin hat von der ganzen Sache auch kaum eine Ahnung aber wenn das Jugendamt und die Rechtsanwältin einen dazu raten wer würde da was anderes machen.
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Hi,
      ich jetzt auch mal, bin heut gut drauf:
      er ist ständig vor den Kindern am heulen

      Das lasse ich einfach so stehen, ist mir einmal passiert, und ich habe jetzt noch ein schlechtes Gewissen. Eltern haben Kindern, besonders wenn sie klein sind, Stärke zu zeigen. Auch wenn es manchmal weh tut.
      Wenn die Zwerge merken, das Alles anscheinend gut läuft, geht es ihnen besser. Ich weiß, krieg jetzt Schelte, aber manchmal ist die Faust in der Hosentasche besser. Bis zu einem gewissen Alter funktioniert heile Welt vortäuschen und ist m.E. auch besser für die Kinder.
      Dazu kommen ja noch seine absichten sich umzubringen weil er scheinbar ohne die Kinder nicht leben kann/will.

      Wem gegenüber geäußert?
      Den Kindern gegenüber völlig unangemessen, der KM gegenüber, na, die würde es freuen, (Da Deine LG: nicht zutreffend) also: Klappe halten zu solchem Suizidgeschwafel.
      Mußte ich jetzt loswerden.
      Gruß
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Original von Donald77

      .... aber wir (meine Freundin und ich) würden es schön finden wenn er sich fängt und die Kinder dann alle 2 Wochen sieht ...


      Hallo Donald,

      Du hast geschrieben, dass er in psychiatrischer Behandlung ist und z.B. vor den Kindern rumheult und so.

      Weißt Du, ob der Vater einen Betreuer hat, der ihn in seiner gegenwärtigen psychischen Situation unterstützt?
      Dann hätte man doch einen zuverlässigen Gesprächspartner um wichtige Dinge zu klären.
      Ich denke, es wäre ganz gut, wenn der Vater jemanden zur Seite gestellt bekommt oder sich eine Person seines Vertrauens sucht, die ihn unterstützt? Vielleicht wäre es auch für die Kinder eine Entlastung, wenn sie Ihren Vater "in guten Händen" wüßten.

      Ciao

      Heinrich
    • RE: Dauer einer Eilklage aufs alleinige Sorgerecht

      Keine Ahnung ob er da eine Betreuungsperson hat oder nicht, ich selbst habe ja mit dem KV kein Kontakt, wird nicht erwünscht von seiner Seite aus. Irgendwann wird aber mal der Zeitpunkt kommen wo auch ich mit ihn in Kontakt trete spätestens wenn ich mit meiner Freundin mal zusammen ziehe und er die Kinder holt oder wir sie ihn bringen wo auch immer das sein wird.

      Ach und das mit dem wegziehen und dann sieht man sich nicht wieder hatte ich falsch verstanden, habe mich gerade noch einmal mit meiner Freundin unterhalten und der Satz war “Bald wohnen wir zusammen und wenn Du dieses Mama sagst, sehen wir uns nie wieder”.

      Auf diesen Satz ist das Jugendamt richtig aktiv geworden und haben halt gesagt, besuche nur noch auf dem Jugendamt zwischen den Kindern und den Vater. Der Satz sagt ja auch einiges aus besonders wenn man schon betont hat sich umzubringen......

      So nun muss ich arbeiten, einen schönen Abend Euch allen noch und danke für die Zahlreichen antworten.