Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

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    • Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Hallo,
      ich habe da mal eine Frage

      Frau P und Herr A (verheiratet ein Kind 14 Monate) haben sich im Oktober 2005 getrennt,

      Herr A zog aus und nahm vom gemeinsamen Hausrat mit was er mitnehmen wollte, Frau P behielt den Rest (Küche samt E-Geräten, Sofa, Bett, Kinderzimmer usw.) Frau P behielt auch das gemeinsame Auto (für das noch eine Finanzierung läuft die Frau P alleine trägt bis Mai 2008) Frau P benötigt das Auto um Fahrten zur Arbeit und zum Kinderarzt etc zu erledigen. Für das Auto standen dieses Jahr enorme Reparaturen an (ca 4000 Euro Motorschaden, Getriebeschaden).

      Herr A kam jetzt mit einem Zettel laut dem er für die Wohnungsgegenstände die er überlassen hat u.a. Auto (das einen Front sowie Heckschaden hat der in der Ehe verursacht wurde, 7 Jahre alt ist und 170000 km gefahren hat) einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 6500 Euro. Herr A hat beim Auszug einen 1 1/2 Jahre alten Roller, eine Sony Surrondanlage, einen Pkw im Kaufwert von 2000 Euro einen PKW für 500 Euro und andere Gegenstände mitgenommen.

      Jetzt meine Frage wie sieht das mit der Verteilung des Hausrates aus er will keinen weiteren Gegenstand außer der Spülmaschiene (die Frau A aber gerne behalten möchte) sondern nur Bargeld u.a einen 50 % Ausgleich für den Anschaffungspreis des Kinderzimmers,
      das Kind wird während der Arbeitszeit von Frau P von Herrn A betreut (Frau P macht 14 Nächte pro Monat Nachtdienst, tagsüber wird das Kind aber im Haushalt von Frau P durch ein Aupair betreut) ist aber die restliche Zeit des Monates bei Frau P gerade der Anspruch für das Kinderzimmer ärgert Frau P besonders (denn wo soll das Kind denn Schlafen und Spielen??)

      Versteht das bitte nicht falsch Frau P weiß das sie vom Haushalt das meiste behalten hat allerdings muß sie für das Auto noch Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe aufbringen und der tatsächliche Wert des PKW tendiert gen Null (Herr A hätte die Ratenzahlungen aber nicht leisten können deshalb stand es nicht zur Diskussion das er das Auto übernimmt)

      Frau P hätte ihm ursprünglich freiwillig etwas gezahtl für den Hausrat aber da er dann auf einmal mit so einem Betrag ankommt (zahlbar bis 15 Oktober 2006) ist sie jetzt verärgert zumal er von den Gegenständen die er auf der Liste führt nichts haben will - er braucht wohl dringend Geld....

      Hat er einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder muß Frau P ihm Möbel geben (was sie tun würde) und wie sieht das mit der Küche und dem Kinderzimmer aus (in seiner Wohnung war eine Küche vorhanden die er mit dem gemeinsamen Geld erworben hat allerdings wollte der Vermieter nur 150 Euro dafür, ein Kinderzimmer hat er sich mittlerweile angeschafft - gebraucht für ca 100 Euro)

      So das war einiges an Text aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen
      Vielen Dank schon mal
      Gruß Einoede

      (Der Uebersichtlichkeit wegen in Abschnitte geteilt, Andreas*)
      Einoede
    • RE: Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Hallo, einoede,

      willkommen im ISUV-Forum. Was Du ansprichst betrifft die

      BGB § 1361a Hausratsverteilung bei Getrenntleben
      (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den
      Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
      (2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
      (3) Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen. ...


      Insofern ist dort zunaechst von einer Verteilung (nach tatsaechlichem Bedarf) die Rede und dann von evtl. Nutzungsverguetungen, also nicht von *Ausgleichszahlungen*.

      Herr A zog aus und nahm vom gemeinsamen Hausrat mit was er mitnehmen wollte, Frau P behielt den Rest (Küche samt E-Geräten, Sofa, Bett, Kinderzimmer usw.) Frau P behielt auch das gemeinsame Auto
      Habt Ihr diese *Hausratverteilung* schriftlich fixiert?

      das gemeinsame Auto (für das noch eine Finanzierung läuft die Frau P alleine trägt bis Mai 2008 )
      Wer ist Darlehensnehmer fuer das Auto, Ihr beide oder nur Du?

      einen 50 % Ausgleich für den Anschaffungspreis des Kinderzimmers, ... gerade der Anspruch für das Kinderzimmer ärgert Frau P besonders (denn wo soll das Kind denn Schlafen und Spielen??)
      Nun, das Argument zieht ja nicht wirklich, da die Kinder bei beiden Eltern ein Bett und Spielzeug brauchen. (Dagegen kann Dein Ex keinen Ausgleichsbetrag verlangen, allenfalls die Anschaffungskosten fuer das neue Kindermoebel bei sich m. E. als trennungsbedingten Mehrbedarf beim UH geltend machen.)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Hallo einoede,

      ich kann Dir nur raten, lasst die Finger weg von einem gerichtlichen Hausratsaufteilungsverfahren! Einigt Euch irgendwie, auch wenn jeder glaubt, dass er dabei draufzahlt.

      Bei Gericht macht ihr Euch keine Freunde damit, insbesondere bei den Richtern, und die Anwälte sind auch nicht so begeistert davon, freuen sich aber, wenn der Streitwert steigt. Die Rechnung zahlt ihr.

      Liebe Gruesse,
      Thilo
    • RE: Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Hallo, einoede!

      Zur Verstaerkung des von Thilo Gerateten: Schlage Deinem Ex einfach vor, das Auto zu verkaufen und mit dem Erloes das Darlehen (bzw. eben nur einen Teil davon) abzuloesen (und den Rest gemeinsam in monatlichen Raten abzutragen). Vielleicht streicht er dann von sich aus die Segel ;)

      Gruss, Andreas
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      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Danke für die Antworten,
      es ist nicht so das Frau P nicht grundsätzlich bereit gewesen wäre Herrn A etwas zu zahlen sie weiß ja selbst das sie mehr behalten hat aber der WErt von 6500 Euro hat sie dann doch sehr geschockt zumal die Raten etc für das Auto nicht unerheblich sind... Herr A braucht wohl dringend Geld (Telekom hat schon das Telefon abgestellt etc...) naja Frau A wird ihm jetzt mal das Wasserbett und das Sofa anbieten das will er nämlich eh nicht aber zahlen wird sie wohl nix - geht nämlich auch nicht aber die Chancen das er diese Gegenstände nicht will stehen recht gut und mittlerweile hat er auch einen "neuen" Hausstand.
      Achja der Autokredit läuft auf beide wird aber von Frau P alleine gezahlt da sie das Auto ja nutzt, die Hausratsverteilung ist leider nicht schriftlich fixiert - würde Frau P auch nicht nocheinmal so passieren :-((
      Mal schauen Gruß Einoede
      Einoede

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von einoede ()

    • RE: Verrechung Hausrat - Einmalzahlung gefordert

      Bei mir war das ganze sehr krass, wir haben und getrennt die Hausratgegenstände gerecht aufgeteilt, das 1,5 Jahr alte Auto hat sie genommen, dafür habe ich eine schriftliche Anrechnung des hälftigen Wertes (6,500 Euro) auf die Abfindung für das Auto schriftlich fixieren lassen, soweit so gut, die 500 Euro Abtrag habe ich bezahlt und dies mindernd auf mein Einkommen angerechnet.

      Beim Anwaltwechsel meiner Frau wurde jetzt gefordert, dass ich die 500 Euro nicht mehr mindernd auf meine Nettogehalt anrechnen dürfe, da es auf Abfindung angerechnet wird, ich musste mich notgedrungen auf Vergleich einlassen, in dieser Zeit überstiegen meine Fixkosten mein Einkommen:-(
      Und das obwohl sie das Auto komplett alleine nutzte.

      Achso: Die sehr gut ausgestattete Kinderzimmer hat sie mitgenommen, dies wurde in der Aufteilung ganz aussen vor gelassen, da für Kinder bestimmt, dies habe ich auch akzeptiert, ebenso dass sie hochwertige Geräte wie Wäschtrockner, Waschmaschine (Blomberg) mitgenommen hat, da sie hauptsächlich Kinder betreut.

      Dies alles lief über reichlich Schriftwechsel mit Anwälten, aber aussergerichtlich.

      Dies nur zur Hintergrundinformation, ggf. kannst Du für Deinen Fall lernen.

      LG

      Heinz

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()