Umzug nach Trennung

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  • Umzug nach Trennung

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe schon einige Zeit still mitgelesen und versucht mich zu informieren, ehe ich nun auch noch ein neues Thema bezüglich des Wegzuges mit Kind nach einer Trennung eröffne.

    Ich bin verheiratet und habe mich Anfang des Jahres von meinem Mann gerennt und unser gemeinsames, noch gestilltes, fast 2 jähriges Kind mitgenommen. Ich bin innerhalb des selben Ortes umgezogen, was den KV schon gestört hat, da es seiner Ansicht nach nicht zumutbar ist, 20 Minuten mit dem Auto zu fahren um sein Kind zu sehen.

    Fakt ist, dass er seit unserem Auszug im April den Kleinen nur 2x von sich aus gesehen hat und dann auch jeweils nur für maximal 30 Minuten, weil er sich nicht mit ihm beschäftigen kann und der Meinung ist, da "oben" würde noch nicht soviel ankommen und er könne mit kleinen Kindern nichts anfangen.

    Nun ist die Sache so, dass ich seit längerem einen neuen Partner habe, der super gut mit dem Kind auskommt und den der Kleine absolut vergöttert und eine Beziehung aufgebaut hat, die er zu seinem eigentlichen Vater nicht hat. So gesehen, ist der KV für ihn nur ein "entfernter Bekannter" den er mal ab und an sieht, was meistens auch in Geschrei ausufert. Das wäre sicherlich anders, wenn sich der KV wenigstens ein wenig um das Kind gekümmert und nicht nur als Störfaktor beim Computer spielen angesehen hätte.

    Mein neuer Partner wohnt etwa 650 km entfernt und wir haben bis jetzt eine Fernbeziehung geführt, wo ich mal für 14 Tage bei ihm war und er bei uns, wenn genug freie Tage angespart waren. Wir möchten gern zusammen ziehen bzw. der Umzug ist schon geplant und meine Wohnung gekündigt.

    Da ich aber mit dem KV ein gemeinsames Sorgerecht und ABR habe, brauche ich ja seine Einwilligung für den Umzug. Diese liegt mir schriftlich vor. Jetzt wo ich aber andeutungsweise davon gesprochen habe, umzuziehen, "flippt" der KV völlig aus, schreit mich am Telefon zusammen und meint, dass er mir dann Steine in den Weg legen müsse und alles dran setzen würde das Kind zu bekommen. Der KV weiß nichts von dem neuen Partner. Dies habe ich bis jetzt aus Selbstschutz nicht erwähnt.

    Meine eigentliche Sorge ist jetzt, dass er in irgendeiner Weise verhindern könnte, dass der Umzug vonstatten geht, wobei ich sagen muß, dass ich ihn erst nach erfolgreichem Umzug und ummelden informieren werde. Wir hatten, als ich die schriftliche Einverständniserklärung erhalten habe, auch über dass dann daraus resultierende Problem der regelmäßigen Besuche des Kindes gesprochen. Wenn man soweit weg zieht, gestaltet es sich sicher schwieriger. da bin ich ihm entgegen gekommen und meinte, dass ich dann einmal im Monat mit dem Kleinen für ein WE zu ihm geflogen komme und der er ihn dann haben könnte. War der KV völlig geschockt und meinte, dass er den Kleinen ja niemals ein ganzes WE beschäftigen könne usw. Sprich es reicht ihm eigentlich völlig, mal für 30 Minuten was zu machen und das wars dann.

    Am Telefon aber wütete er dann plötzlich, dass er dann ja gar nicht mehr an der Erziehung teilhaben könnte ( was ja in dem Sinne bis jetzt auch nicht geschehen ist) und ich ihm nicht einfach das Kind entziehen kann und mein Ding durchziehe. Verstehe ich ja alles, aber ich frage mich, warum er sich nie kümmert, nicht nach dem Kleinen fragt, sein Einverständnis zum Umzug gibt und dann plötzlich völlig auskreist.

    Sorry, für das ganze konfuse Geschreibe, aber was die eigentliche Frage ist:

    Darf ich umziehen, wenn er sein Einverständnis dafür gegeben hat oder kann er nach dem umzug einfach sagen:"Nein, so nicht!"?

    Ganz, ganz lieben Dank im voraus für eure Antworten.

    Lieben Gruß, Sandra
  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo, Sandra,

    willkommen im ISUV-Forum. Du schreibst:
    Sorry, für das ganze konfuse Geschreibe
    ... wobei mir nicht ganz klar geworden ist, ob der Vater dem Umzug des Kindes in den 650 km von Berlin entfernten Wohnort zugestimmt hat, und warum er jetzt der Zustimmung widerspricht.

    Jedenfalls solltet Ihr schauen, dass Ihr Euch verstaendigt.

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo Andreas,

    der KV hat einem Umzug innerhalb Deutschlands zugestimmt, ganz egal wohin. Er meint jetzt wo ich es dann in die Tat umsetzen möchte, dass ich dies nur mache, weil mir jetzt mal gerade eben danach ist und ich mein "Ding" durchziehen möchte. In einem gewissen Maße ist dem auch so, ich möchte meinem Kind eine intakte Partnerschaft bieten und auch mir Gutes tun. Was bringt es, wenn ich dem KV zuliebe in Berlin bleibe, er sein Kind nur alle Jubeljahre mal kurz sehen möchte und ich weiterhin eine Fernbeziehung führe. Damit ist dem KV ein Gefallen getan, dem kind und mir aber sicher nicht. Dann doch lieber wegziehen und er sieht sein Kind einmal im Monat übers WE.

    Eine Verständigung wird kaum möglich sein, wenn ich ihm dann auch noch eröffne, dass ich zu meinem Partner ziehe.
    Frage bleibt aber dennoch offen. Wenn er seine Zustimmung gegeben hat und ich umziehe, kann er mir dann danach noch "an den Karren fahren"?

    Lieben Dank, Sandra

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HenriksMama ()

  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo, Sandra!

    Du schreibst:
    der KV ... meint jetzt wo ich es dann in die Tat umsetzen möchte, dass ich dies nur mache, weil mir jetzt mal gerade eben danach ist und ich mein "Ding" durchziehen möchte. In einem gewissen Maße ist dem auch so.
    Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Denn Deine fehlende Bereitschaft zu Offenheit und Transparenz solltest Du nicht aus dem Auge verlieren.

    ich möchte meinem Kind eine intakte Partnerschaft bieten und auch mir Gutes tun.
    Nun, wenn Du bei *intakter Partnerschaft* an die mit Deinem neuen LG denkst, sind beides nur Gruende, die etwas mit Dir zu tun haben, nicht unbedingt mit dem Kindeswohl.

    er sein Kind nur alle Jubeljahre mal kurz sehen möchte
    ... was bei mir auch erhebliches Stirnrunzeln ausloest.

    ein Gefallen getan, dem kind und mir aber sicher nicht.
    Schau bitte genau hin, der Umzug verkuerzt Dir den Weg zu Deinem neuen LG. Das Kind hat davon nichts, allenfalls einen Vater, der sich darueber aergert, dass die Mutter ihn derart hintergeht.

    Eine Verständigung wird kaum möglich sein, wenn ich ihm dann auch noch eröffne, dass ich zu meinem Partner ziehe.
    Nun, wie wuerdest Du reagieren, wenn Du merkst, dass Du seit einiger Zeit hinter*s Licht gefuehrt wirst? Ein Stueck seines (komischen) Verhaltens geht auf Deine Rechnung.

    Frage bleibt aber dennoch offen. Wenn er seine Zustimmung gegeben hat und ich umziehe, kann er mir dann danach noch "an den Karren fahren"?
    Zunaechst einmal hat er seine Blanko-Zustimmung offenbar zurueckgezogen. Insofern kannst Du nicht mehr behaupten, dass er auch im Moment einem Umzug zustimmt.
    Zweitens handelst Du rechtswidrig, wenn Du einfach das Kind nimmst und umziehst. Wenn Du Dich mit ihm nicht im Vornherein einigen kannst, wirst Du vor dem FamG einen entsprechenden Antrag stellen muessen.
    Solltest Du dagegen einfach umziehen und ihn danach informieren, brauchst Du Dich nicht wundern, wenn der Aerger entsprechend gross ist.

    Versuche doch mittels einer Beratungsstelle die Sache mit ihm zu besprechen.

    Gruss, Andreas
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  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Bei dem Gedanken meinem Kind eine intakte Partnerschaft zu bieten, sehe ich schon mein Kind im Vordergrund. Der Kleine hat bis jetzt noch nicht wirklich ein Familienleben gehabt, wo der Vater sich mit ihm beschäftigt und nicht über ihn hinweg steigt, um sich seinem PC zu widmen. Klar sagt der KV er hat sein Kind lieb usw. Das glaube ich ihm auch alles, aber warum ist er dann nicht in der Lage gewesen und ist es jetzt auch nicht, sich mit seinem Kind auseinanderzusetzen?

    Mit meinem jetzigen Partner führen wir das Familienleben, was meiner Meinung nach auch sehr dem Wohl des Kindes entgegenkommt. Der Kleine hat in dem Sinne einen "Vater", der sich beschäftigt, ihn mit erzieht, einfach am Leben des Kindes teilhat...
    Das ist mir persönlich sehr wichtig. Weil was nützt es, wenn ich in der Nähe des Vaters bleibe, er sein kind einmal im Monat für wenige Momente sieht und das wars dann? Das Kind hat jetzt schon keinen richtigen Bezug zu seinem Vater und ist auch nicht wirklich gewillt mitzugehen.
    Wobei ich mir nicht vorwerfen lassen kann, ihm das Kind entzogen zu haben. ich war bis jetzt diejenige, die regelmäßig angerufen und nachgefragt hat, ob er seinen Sohn denn nicht mal nehmen möchte bzw. etwas unternehmen will.
    Dies hat ihm dann zumeist zeitlich und persönlich nicht in den Kram gepaßt.

    Ja, ich weiß auch, dass ich ihn in Bezug auf meine neue Partnerschaft hintergehe, aber wie schon gesagt, ich schütze einfach mich selbst. sicherlich hintergehe ich ihn auf eine Art und Weise, was nicht wirklich toll ist, aber andererseits habe ich viel zu viel Angst, was passieren würde, wenn er alles ganz genau wissen würde.

    Die Zustimmung über einen Umzug innerhalb Deutschlands hat er in dem Sinne nicht zurück gezogen, da sie mir im Moment noch schriftlich vorliegt und ich mit dem Wissen, dies in der Hand zu haben, auch meine Wohnung gekündigt habe. Ich sitze eigentlich schon auf gepackten Koffern und werde jetzt auch umziehen. Hätte ich seine Zustimmung nicht in schriftlicher Form erhalten, dann hätte ich meine Wohnung auch nicht gekündigt. Ich bin in dem Moment davon ausgegangen, dass alles klar ist soweit und bin jetzt einfach wahnsinnig irritiert, was für Rechte ich und natürlich auch er hat.

    Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich in dem Sinne immer noch rechtswidrig handele und wenn ja, was für Konsequenzen auf mich zukommen könnten. was für Optionen bleiben ihm dann bzw. kann man mich und das Kind einfach zwingen zurückzuziehen, obwohl keine Wohnung etc. mehr existiert?

    Lieben Gruß, Sandra
  • RE: Umzug nach Trennung

    hallo Sandra,

    Ja, ich weiß auch, dass ich ihn in Bezug auf meine neue Partnerschaft hintergehe, aber wie schon gesagt, ich schütze einfach mich selbst. sicherlich hintergehe ich ihn auf eine Art und Weise, was nicht wirklich toll ist, aber andererseits habe ich viel zu viel Angst, was passieren würde, wenn er alles ganz genau wissen würde.
    was soll denn da groß “passieren” was nicht erst recht passiert wenn er es später erfährt ?
    Der Hauptärger kommt doch meist nicht von der Tatsache mit der man “hintergeht” sondern durch den Ärger, der in einem aufkommt wenn man erkennt dass man hintergangen worden ist.

    Die Zustimmung über einen Umzug innerhalb Deutschlands hat er in dem Sinne nicht zurück gezogen, da sie mir im Moment noch schriftlich vorliegt
    man kann sich auf den Standpunkt stellen dass eine schriftliche Zustimmung auch nur schriftlich widerrufen werden kann.
    Das kommt m.E. aber darauf wie die Schriftform genau ist. Ist das nur ein “Zettel auf dem steht ... “ oder ist das z.B. durch eine Vereinbarung bei JA oder Mediation erfolgt. Nur der letzte Weg dürfte m.E. wirkliche Gültigkeit bringen.
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  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo zusammen,

    nun, ich sehe das ein wenig differenzierter:

    Meiner Meinung nach hintergeht Sandra niemanden, nur weil sie nicht preisgibt, einen neuen LG zu haben, das ist zunächst einmal ihr Privatleben ( ausser, sie wolle eventuell für sich nach wie vor Unterhalt haben und verheimicht es aus diesen Gründen...) Aus welchen Gründen sie umzieht, ist - nach meinem persönlichen Verständnis - auch ihre Angelegenheit.

    Desweiteren bin ich der Meinung, dass man sich schon auf ein Schriftstück verlassen können sollte, wenn man ein solches hat. Wenn jede schriftliche VEreinbarung mal eben so wieder aufgehoben wird - mündlich - wie es dem anderen gerade gefällt, frage ich mich allerdings, wozu man dann überhaupt noch etwas schriftliche abfassen sollte. Der Vater hatte ja offenbar nichts dagegen, sonst hätte er ja gar nicht erst so eine schriftliche Vereinbarung treffen brauchen. Ich nehme ihm die plötzlich aufkeimende Vaterliebe echt nicht ab, vorallem, nach den Schilderungen von Sandra.

    Desweiteren ist sie ihm sehr entgegen gekommen, da sie angeboten hat, pro Monat 1 Mal mit dem Flieger zu kommen, das Kind zu bringen und dann das ganze Wochenende dazulassen. Wenn man solche ein wochenende wirklich nutzt, kann man durchaus eine gute Beziehung zu dem Kind aufbauen. Die Häufigkeit von Besuchen macht nicht immer die bessere BEziehung aus.

    Tatsache ist doch, Sandra hat mit ihm vorher gesprochen und seine Zustimmung erbeten. Diese hat er erteilt, sogar schriftlich. Auf diese Zusage hin hat Sandra weitere Vorkehrungen getroffen. Sie musste sich doch drauf verlassen können.

    Ich sehe das persönlich eher so, dass kV jetzt hier einfach "Krümmel in den Käse machen will", vielleicht ahnt er, dass es da jemanden anders gibt.

    Ich sehe wie gesagt nichts verwerfliches dran, wegzuziehen. Ich bin da aber vielleicht auch einseitig geprägt oder vorbelastet. Ich stehe halt auf dem Standpunkt (und das gilt für beide Seiten), dass auch Eltern nach einer Trennung das Recht auf eine Neues Leben haben und man nicht immer das sog. "Kindeswohl" "vorschieben" sollte, um auf einem Standpunkt zu beharren. Ich sehe es wie Sandra, dass es für das "Kindeswohl" auch durchaus förderlich sein kann, in geregelten VErhältnissen aufzuwachsen, wohlwissend, dass es wohanders einen VAter gibt, den man regelmässig besucht und mit ihm Telefoniert. Der neue LG ist ja kein Feind, eher eine Ergänzung der FAmilie.

    Liebe Grüsse
    Ruth
  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo, Sandra!

    Du schreibst:
    Die Zustimmung über einen Umzug innerhalb Deutschlands hat er in dem Sinne nicht zurück gezogen, da sie mir im Moment noch schriftlich vorliegt
    Mal abgesehen, dass die Blanke-Vollmacht etwas eigenartig anmutet, macht es jetzt keinen Sinn mehr auf irgendwelche Formalia zu kaprizieren. Nachdem der Vater realisiert hat, dass Du nunmehr relativ weit weg ziehst, hat er sein Einverstaendnis zurueckgezogen. Diese Freiheit hat er nunmal. Und dieser Widerspruch ist ja bei Dir auch *angekommen* - egal ob muendlich oder schriftlich. Dir ist es bewusst, dass Ihr ueber den Verbleib/Umzug Eures Kindes nicht einig seid.

    Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich in dem Sinne immer noch rechtswidrig handele
    Insofern Ihr offenbar das Sorgerecht gemeinsam innehabt, koennt Ihr auch nur gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Kein Elternteil ist berechtigt, alleine zu entscheiden und einfach mal Fakten zu setzen.

    Daher klaert im Vorfeld, wie Ihr das mit Deinem Umzug und dem Umgang des Kindes mit beiden Eltern regeln wollt. Wenn es zu keiner Einigung - auch nicht mit Hilfe des JA oder einer Beratungsstelle/Mediation - kommt, dann stelle einen Antrag beim FamG. Alles andere ist rechtswidrig und kann Dir negativ ausgelegt werden.

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
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  • RE: Umzug nach Trennung

    Hallo zusammen,

    es gibt Neuigkeiten und zwar in der Gestalt, dass ich ein gespräch mit dem KV geführt habe und alle meine beweggründe aufgezählt habe und wirklich komplett reinen Tisch gemacht habe. er weiß vom neuen Lebenspartner und auch, dass die alte Wohn ung bereits gekündigt, ein neuer Mietvertrag unterschrieben und der Umzug für kommenden Donnerstag organisiert ist. Dies ist alles geschehen ehe seine Widerrufserklärung mich erreicht hat.

    Der KV ist vor unserem Sohn völlig ausgetickt, hat aggressiv reagiert und wollte sich gar nicht beruhigen. Er ist der Meinung, dass ich ihn komplett über mein Leben hätte informieren müssen und ich ihn arglistig getäuscht und hintergangen hätte, als ich sein Einverständnis zum Umzug haben wollte.Ich sehe dies aber eher so, dass ich ihn nur über alles zu informieren habe, was sich in bezug auf unser gemeinsames Kind abspielt.

    Jedenfalls gab es keine Einigung und es wird wohl, so wie es momentan ausschaut auf einen Gang zum FA hinauslaufen. Eventuell zusammen um auszuloten was für Rechte jeder hat. Aber ich denke eher, dass er lieber allein zum Anwalt möchte und auf Teufel komm raus sein Kind zu sich holen möchte, um dass er sich ja die ganze Zeit nicht gekümmert hat. Meine persönliche Meinung ist ja, dass er dies nur tut um mir eins auszuwischen und nicht als "schlechter Vater" dazustehen. Aber wie gesagt, dass ist nur meine Meinung.

    Wie würde es jetzt weiter gehen? Der Umzug wird defintiv stattfinden, nur dass ich erstmal keine Ummeldung durchführen werde, und abwarten muß was der Anwalt sagt? Was wird beim Anwalt passieren bzw. wie wird die weitere Vorgehensweise aussehen?

    Hat der KV "Chancen", dass unser Kind bei ihm bleiben "muß", also er es zugesprochen bekommt oder ich gewzungen werde in Berlin zu bleiben, wo ich keine Unterkunft mehr habe?

    Seine Situation sieht so aus:

    - Vollzeitjob (7.00 - 16.00)
    - kein fester Partner aber suchend
    - 2 Raumwohnung nicht kindgerecht
    - sein Kind bis jetzt nur max. 1x im Monat für kurze Zeit sehen wollen
    - Kind hat kaum eine Bindung zu ihm
    - ist -meiner Meinung nach- nicht in der Lage den Kleinen vernünftig zu versorgen, da er nie Anteil genommen oder sich gekümmert hat

    Meine Situation:

    - feste Partnerschaft in gemeinsamer Wohnung aber dann 630km entfernt vom KV
    - Bereitschaft dem KV das Kind einmal im Monat über ein Wochenende zu bringen
    - 3 Raumwohnung mit eigenem Kinderzimmer
    - noch 3x am Tag stillend
    - im Erziehungsurlaub bis Oktober 2007 und danach nicht verpflichtet arbeiten zu gehen, da Partner gut verdient und ich mich um die Erziehung kümmern kann
    - Kind war bis jetzt noch nie länger als 12 h von mir getrennt

    Ich weiß, ihr seid keine Rechtsberatung und könnt nicht wirklich viel weiterhelfen, aber ich möchte einfach nur ein ganz klein wenig wissen woran ich bin.

    Ganz ganz lieben Dank im voraus,
    Sandra

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HenriksMama ()

  • RE: Umzug nach Trennung

    Nun, Sandra,

    ist eingetreten, was wir Dir vorhergesagt haben. Du schreibst:
    Der KV ist ... völlig ausgetickt, hat aggressiv reagiert und wollte sich gar nicht beruhigen. Er ist der Meinung, dass ich ihn ... arglistig getäuscht und hintergangen hätte, als ich sein Einverständnis zum Umzug haben wollte.
    Und diese Reaktion ist absolut nachvollziehbar, nachdem Du ihn so kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellst: wahrlich kein Ruhmesblatt!

    Ich sehe dies aber eher so, dass ich ihn nur über alles zu informieren habe, was sich in bezug auf unser gemeinsames Kind abspielt.
    Richtig, und gerade deshalb gehoeren Erwaegungen, den Aufenthaltsort des Kindes zu veraendern genauso dazu. Und hier geht es auch nicht um reine Information, sondern um die Herbeifuehrung einer gemeinsamen Entscheidung. Und genau das ist es, was Du bis Donnerstag noch herbeizufuehren oder in die Wege zu leiten hast.

    Dabei ist jedoch der *Gang zum RA* ungenuegend, der beraet Euch hoechstens, kann aber die Herbeifuehrung einer gemeinsamen Entscheidung ueber die moegliche Aenderung des Aufenthaltsortes des gemeinsamen Kindes nicht ersetzen ... und ohne gemeinsame Entscheidung ueber eine Ortsveraenderung (Umzug) des Kindes handelst Du rechtswidrig, wenn Du das Kind beim Umzug mitnimmst.

    wie wird die weitere Vorgehensweise aussehen?
    Du wirst wohl den Umzug verschieben muessen. Leite eine aussergerichtliche Beratung durch das JA ein. Erst wenn diese nichts bringt, kannst Du Antrag auf Festlegung des Aufenthalt des Kindes am neuen Ort beantragen - auch in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Erst wenn diese beschieden ist, kannst Du rechtmaessig das Kind an den neuen Ort bringen.

    Hat der KV "Chancen", dass unser Kind bei ihm bleiben "muß", also er es zugesprochen bekommt oder ich gewzungen werde in Berlin zu bleiben, wo ich keine Unterkunft mehr habe?
    Ersteres kann passieren, zweiteres hast Du Dir selbst eingebrockt, da Du erst jetzt eine einvernehmliche Loesung angegangen bist.

    ich möchte einfach nur ein ganz klein wenig wissen woran ich bin.
    Hier koennen leider nur reine Spekulationen kommen. Die einen werden *mit Sicherheit* behaupten, dass es so ausgeht, die anderen, dass es anders ausgeht.

    Jedenfalls seid Ihr zwei die Eltern Eures Kindes. Das Kind gehoert keinem von beiden, sondern sich selbst. Und die Entscheidung ueber das Kind habt Ihr in elterlicher Verantwortung zusammen zu treffen. Und wenn Ihr Euch nicht einigen koennt, darf kein Elternteil eigenmaechtig handeln, sondern hat eine Entscheidung durch das FamG Herbeizufuehren.

    Gruss, Andreas
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  • RE: Umzug nach Trennung

    hallo Sandra, es hat sich also durch das Gespräch nix an der Situation geändert, konntest Vater nicht überzeugen. war nach der Vorgeschichte zu erwarten.
    Es hat sich damit auch an der bisherigen Einschätzung nix geändert. Steht ja schon alles da.

    KV ist vor unserem Sohn völlig ausgetickt,
    solche Gespräche führt man nicht in Anwesenheit des Kindes ! :(

    ich gewzungen werde in Berlin zu bleiben,
    Du nicht, evtl. Kind wenn Vater eine einstweilige Verfügung anstrebt.
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  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    NIEMAND wird Mutter hindern, umzuziehen.
    Da Vater dem Aufenthaltswechsel des Kindes nicht zustimmt, wird Mutter beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.
    Nach den geschilderten Umständen (Kind unter 2 Jahre, kaum persönliche Beziehung zum Vater) wird sie es auch bekommen.
    So "einfach" ist das (rechtlich).
    mfG vom Famri
    ... und wen immer Du siehst, wenn Du auf die Straße gehst: ein freundlicher Blick von Dir möge ihn treffen!
  • RE: menschlich komplizierter, als rechtlich lösbar

    Hallo, Famri!

    Du schreibst:
    NIEMAND wird Mutter hindern, umzuziehen. ... So "einfach" ist das (rechtlich).
    Nur ist das Leben eben nicht einfach nur *rechtlich* zu fassen. Und der ISUV tritt aus guten Gruenden dafuer ein, eben nicht alles juristisch durchdruecken zu meinen, sondern sich um Einvernehmen zu bemuehen ...

    ... und sieht sich dabei auf der richtigen/rechten Seite:

    BGB § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
    Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

    BGB § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
    (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. ...


    BGB § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
    Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.


    (Gerade der letzte Gesetzestext zeigt, dass nicht immer gleich das generelle und zeitlich unbestimmtes ABR allein uebertragen werden muss. Hier koennte es ausreichen, die Entscheidung des Umzugs/Verbleibs einem Elternteil zu uebertragen.)

    Dass die aktuelle Familienrechtsprechung zwar meist ein Verfahrensende herbeiführt, aber nicht immer *Frieden* stiftet, zeigen die zahlreichen Postings hier und in anderen Foren zuhauf. Dies haengt m. E. genau mit diesem Ansatz zusammen, ein komplexes Beziehungsgeschehen nicht ganzheitlich, sondern *rein juristisch* behandeln zu wollen.

    Gruss, Andreas
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  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    Hallo Farim,

    das ist so:
    Nach den geschilderten Umständen (Kind unter 2 Jahre, kaum persönliche Beziehung zum Vater) wird sie es auch bekommen.
    So "einfach" ist das (rechtlich).


    nicht richtig.

    Realer Fall in den letzten Wochen entschieden:
    Mutter ist nach verweigerter Einverständniserklärung des Vaters einfach 600 km weit weg gezogen und hat die Kinder (2,5 und 6 glaub ich) mitgenommen weil angeblich die Bindung zur Mutter stärker sei, als zum Vater (gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht),

    gerichtliche Klärung: Vater hat jetzt alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Herzliche Grüße
    Wolfsfrau
  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht


    Mutter ist nach verweigerter Einverständniserklärung des Vaters einfach 600 km weit weg gezogen und hat die Kinder (2,5 und 6 glaub ich) mitgenommen ...



    Das war nicht das Thema!

    Es ging darum, dass Mutter -bei einer vorhergehenden gerichtlichen Klärung- unweigerlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der beschriebenen Ausgangssituation bekäme.

    Die Fallkonstellation war:
    Mutter stellt Antrag beim Familiengericht auf Grund verweigerter Zustimmung des Vaters.

    Das ist eine andere Situation als die von Dir beschriebene Entscheidung.

    Ich denke, das Eine ist Wunschdenken, das andere ist die Realität!

    Gruß

    Heinrich

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heinrich ()

  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    Hallo, Heinrich!

    Du schreibst:
    Das war nicht das Thema!
    ... und eine rein famR Betrachtungsweise ergreift das Problem der beiden nur unzulaenglich.

    dass Mutter ... unweigerlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht ... bekäme.
    Nun, Euer Haftpflichtversicherer wollte ich nicht sein ;). Denn immer gilt noch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

    Gruss, Andreas
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  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    ... und eine rein famR Betrachtungsweise ergreift das Problem der beiden nur unzulaenglich.


    Das mag sein, meine Antwort bezog sich aber auf eine rein familienrechtliche Betrachtung (so, wie schon bei den Vorrednern).


    Nun, Euer Haftpflichtversicherer wollte ich nicht sein ;).


    Brauchste ja auch nicht. Ich denke, der FamRi hat hier lediglich eine rechtliche (und somit entscheidungsrelevante) Sichtweise eingebracht, die zwar -wie er schreibt- menschlich tragisch sein mag, rechtlich aber sehr nüchtern zu betrachten ist. Damit wird das Spannungsfeld, in dem Familienrecht sich bewegt, zwar scheinbar emotionslos, aber doch zutreffend beschrieben. =)


    Denn immer gilt noch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.



    Götter haben nun mal ihre eigenen Regeln! ;)

    Heinrich :D
  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    Hallo, Heinrich!

    Du schreibst:
    die zwar ... menschlich tragisch sein mag
    Nein, solange es um Menschen geht, kann eine menschliche Tragoedie nicht hingenommen werden. Das ganze System muss sich aendern, damit es wieder dem Menschen dient und nicht laufend famR Kollateralschaeden verursacht.

    Daher gibt es keine (menschliche) Alternative am Ringen um einen elterlichen Konsens vorbei. Dem sollten sich alle beteiligten Professionen verpflichtet sehen, dann werden wir auch hier weniger Tragoedien auffangen muessen.

    Gruss, Andreas
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    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht


    Hallo, Heinrich!

    Du schreibst:
    die zwar ... menschlich tragisch sein mag




    Nöh, habe ich (so) nicht geschrieben!

    Ich habe den FamRi zitiert/habe sein Betreff eingebunden/interpretiert.


    Daher gibt es keine (menschliche) Alternative am Ringen um einen elterlichen Konsens vorbei. Dem sollten sich alle beteiligten Professionen verpflichtet sehen, dann werden wir auch hier weniger Tragoedien auffangen muessen.


    Natürlich sollte immer Einvernehmen (im Interesse der Kinder) erzielt werden, wozu gelegentlich auch eine Mediation zu empfehlen ist.

    Aber ... das ist ein anderes Thema! ;)


    Heinrich

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heinrich ()

  • RE: menschlich kompliziert, rechtlich wohl nicht

    Hallo, Heinrich!

    Du schreibst:
    Natürlich sollte immer Einvernehmen (im Interesse der Kinder) erzielt werden, wozu gelegentlich auch eine Mediation zu empfehlen ist.

    Aber ... das ist ein anderes Thema!
    Nein, nein. Genau das, naemlich - zumindest - der Versuch einer einvernehmlichen Loesung, das steht fuer Sandra und ihren Ex im Moment an ... und eben nicht eine auf gewagte famR Prognosen gestuetzes eigenmaechtiges Handeln.

    Gruss, Andreas
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    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.