"Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

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    • "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo!

      Meine Kernfrage lautet "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Lebenslauf

      - 3jährige Berufausbildung auf einem Berufskolleg Abschluss: Berufsabschluss UND Fachhochschulreife gleichzeitig (während der ganzen Zeit kein Verdienst, da rein schulische Ausbildung)

      - ca 8 Monate Praktikum (in der erlernten Tätigkeit)

      - ca 4 Monate als Aushilfe gejobbt in der erlernten Tätigkeit, jedoch nur als "Aushilfe" eingestellt

      - anschließend Studium im WS Jahr 2004/2005 begonnen

      Mein Lebenslauf ist eigentlich "aus einem Guss". Nach meiner Ausbildung hätte ich theoretisch arbeiten können, brauchte das Fachabi aber auch um das Fach jetzt studieren zu können. Verdient habe ich in dem Sinne aber noch nie, da die Aushilfstätigkeit eigentlich nicht zählt. (wenn das relevant ist erläuter ich das näher)

      Meine Eltern haben sich noch vor meinem Studium scheiden lassen.
      Bafoeg Anträge während meines Studiums wurden bisher immer abgelehnt.
      Wohnhaft bin ich bei meiner Mutter mit meinem Bruder.

      Mein Vater behauptet sein RA hätte gesagt, dass er nicht mehr für mich Unterhalt zahlen müsste, da ich eine abgeschlossen Berufsausbildung hätte und er nur die 1.Ausbildung des Kindes finanzieren müsste.

      Wie seht ihr das? Ohne die Ausbildung hätte ich ja gar nicht studieren können wenn man es mal so rum sieht?!

      oder "darf" man sein Abi nicht auf dem Weg erlangen!

      Sporadisch überweist er kleinere Beträge die ich "sparen" soll. Dazu bin ich aber durch hohe Materialkosten gar nicht in der Lage.

      Ich bin jetzt 23 und schaffe das Studium in der Regelstudienzeit, in jedem Fall noch vor meinem 27. Lebensjahr.


      Danke für eure Antworten.

      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo und willkommen im Forum "artist" !

      Meine Kernfrage lautet "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Meine Kernantwort: Jein

      Welche Ausbildung hast Du abgeschlossen, welches Studium belegst Du zur Zeit ?
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo!

      danke für eure mühe.

      uwe mit der fragestellung hast du recht, ich habe das mal so formuliert, weil meine mutter "ihren teil dazu beiträgt" indem sie mich bei ihr wohnen lässt.

      wie aber kommt dann sein RA darauf, dass er nicht unterhaltspflichtig ist?


      mein studium baut inhaltlich auf der ausbildung/praktikum auf!

      elternunabhängiges bafoeg steht mir scheinbar auch nicht zu und wenn ich ja kein bafoeg bekomme müsste ja eigentlich die logische schlussfolgerung sein das meine eltern für mich zuständig sind.

      dann verstehe ich seinen RA nicht :(

      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo,

      nu red doch nicht um den heissen Brei herum. Welche Auslbildung, welches Studium? Nur wenn man das weiss, kann man beurteilen, welche Verpflichtungen da sind!

      Beispiel für ein zu finanzierendes Studium: Pflegewissenschaften kann man nur studieren, wenn man vorher zumindest Krankenhelfer/Altenpflegehelfer ist. Wäre von den Eltern zu finanzieren, wenn man ersteren Beruf ergreift, um dann zu studieren.

      Ingenieur kann man auch werden, wenn man zuvor keine Werkzeugmacherausbildung absolviert hat. Wäre nicht zu finanzieren.

      Also, wie ist Dein Werdegang?

      Gruss
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      es ist sinnvoller eigene Meinungen mit Inhalten zu füllen:

      mein studium baut inhaltlich auf der ausbildung/praktikum auf!


      Denn familienrechtlich gilt:
      Weiterbildung: Eine angemessene Ausbildung umfasst auch die Kosten einer Weiterbildung. Hierzu zählt insbesondere auf Grund des geänderten Ausbildungsverhaltens der Ausbildungsweg Schule - Lehre - Studium, so weit ein enger, sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Enger sachlicher Zusammenhang ist etwa bejaht worden bei Ausbildung zur Bauzeichnerin und Studium der Architektur, Banklehre und Studium der Rechtswissenschaft, Banklehre und Studium der Betriebswirtschaft, kaufmännische Lehre und Studium der Betriebswirtschaft, landwirtschaftliche Lehre und Studium der Agrarwissenschaft. Ein enger sachlicher Zusammenhang ist verneint worden bei kaufmännischer Lehre und Studium des Maschinen-baus, sowie kaufmännische Lehre und eines nachfolgenden Medizinstudiums.
      Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Einzelfallentscheidungen, die Kasuistik für diese Fälle ist umfangreich und muss jeweils am Einzelfall beurteilt und überprüft werden.

      Zweitausbildung: Haben Eltern ihre Pflicht zur Gewährung einer Ausbildung in rechter Weise erfüllt, sind sie im Allgemeinen zur Finanzierung einer Zweitausbildung nicht verpflichtet. Eine Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer Zweitausbildung (nicht zur Weiterbildung) besteht ausnahmsweise, wenn die Eltern das Kind gegen dessen Willen in eine unbefriedigende Ausbildung gedrängt haben (BGH, FamRZ 1995, S. 416). Dies gilt etwa, wenn die Eltern dem Kind ein Studium aus Kostengründen verweigert haben und es deshalb eine Lehre absolviert hat oder wenn die Eltern einen während der Ausbildung rechtzeitig vorgebrachten Wunsch nach einem Ausbildungswechsel abgelehnt haben. Ebenso ist eine Zweitausbildung dann geschuldet, wenn die Notwendigkeit eines Berufswechsels sich herausstellt, weil der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen, z. B. einer Allergie bei einer Friseurin, oder aus Gründen, die bei Beginn der Ausbildung nicht vorhersehbar wa-ren, keine Lebensgrundlage mehr bietet (BGH, FamRZ 1995, S. 416). Oft stellt sich die Frage, ob nach einem zweijährigen Dienst als Zeitsoldat noch ein Ausbildungs-unterhalt geschuldet ist. Die Rechtsprechung hat hierzu eindeutig Stellung bezogen: Durch den 2-jährigen Dienst als Zeitsoldat hat ein Kind keine angemessene Berufsausbildung erlangt. Dies gilt jedenfalls für einen Abiturienten, für ein Kind mit Haupt- oder Realschulabschluss, da die allenfalls erlangte Eignung zum Unteroffizier das Kind einseitig auf die Laufbahn eines Berufssoldaten festlegt und ein wesentlicher Teil des Dienstes des Zeitsoldaten zur Erfüllung der Wehrpflicht dient (BGH, FamRZ 1992, S. 170).

      Vor Beantwortung meiner Eingangsfrage und Einlassung unter Fakten, sehe ich keinen Unterhaltsanspruch Deinerseits.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Noch eine kleine Ergänzung:

      Einerlei, wie die Mutter den Unterhalt leistet, zunächst ist auch insoweit sauber zu rechnen. Wenn dann ihr Anteil mit Naturalien verrechnet wird, ist das Eure Entscheidung. Aber um diesen Anteil wird auf jeden Fall der Teil des Vaters reduziert. Auch da mal mit Zahlen rüberkommen!

      Gruss
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo!

      meine ausbildung ist gestaltungstechnische assistenin schwerpunkt grafik
      mein praktikum in einer werbeagentur
      mein studium kommunikationsdesign schwerpunkt grafik

      zeitlich ist das doch auch alles im engen zusammenhang.
      meine ausbildung war also nicht ZWINGEND erfoderlich, aber fachlich in der gleichen richtung.

      zahlen hab ich keine.
      ich bin mir nur relativ sicher das mein vater entschieden mehr verdient als meine mutter.
      ist das relevant?

      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      angesichts der Ausbildungsreihenfolge ich wohlwollend vorbehaltlich familienrechtlicher Prüfung einen Anspruch erkennen kann.
      Bleibt jedoch die Frage offen, warum nicht gleich ins Studium ?

      Zu Deinem Unterhaltsanspruch ich dann gerne Auskunft geben werde !
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hi!

      weil ich nach meiner ausbildung nicht sofort einen studiumsplatz bekommen habe.
      bewerbung war damals zwar nur an einer FH, aber durch Erstellung einer umfangreichen bewerbungsmappe mit zeichnungen etc. nicht mehrmasl möglich.(aus zeitlichen gründen)

      mit der mappe wurde ich beim ersten vesuch abgelehnt.
      deshalb das praktikum mit der erstellung einer 2. mappe während des praktikums.
      diese war dann erfolgreich.


      aber selbst das scheitern der 1.mappe ist in diesem fachbereich, wo es auf 100studienplätze ca. 1000 bewerber gibt, durchaus gängig.


      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      ich kenne (weil ungelesen) nicht das von "Kosmos25" eingestellte Urteil, erkenne jedoch eine aus den Zusammenhängen der Ausbildung Unterhaltspflicht Deiner beider Elternteile.

      Dein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus dem unterhaltsrelevantem Gesamteinkommen Deiner beider Elternteile, ausgelesen aus der Düsseldorfer Tabelle, danach aufgeteilt Ihrer Leistungsfähigkeit und vorrangiger Unterhaltsverpflichtungen nach Abzug ihres Selbstbehaltes i.H.v. 1.100€.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo!

      vielen dank kosmos! das urteil beschreibt ja ziemlich genau meinen fall.

      also sind beide elternteile verpflichtet.

      wer kann mir denn dann genau meinen anspruch ausrechnen (zbsp. abzüglich verschuldung....)

      muss ich damit dann auch zu einem anwalt?

      oder gibts da auch was im netz das ich selbst mal grob überschlagen kann?


      eigentlich wollte ich ja einen RA brief vermeiden, aber schon gerne wissen was mir zusteht.

      danke
      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      wer kann mir denn dann genau meinen anspruch ausrechnen (zbsp. abzüglich verschuldung....)

      Wenn Du uns genaue Zahlen lieferst wäre dies hier kein Problem, bei Einvernehmlichkeit unserer juristisch vorbehaltlichen Berechnung.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo,

      na dann muss ich mal schauen wie ich an die infos komme.
      glaube kaum dass mein vater mir seine kredite mitteilt.

      aus anderen berechnungen könnte meine mutter wohl noch sein gehalt schätzen.


      werde mich nachher mal mit ihr zusammen setzen.


      gibt es denn einen festsatz den man als student zum leben braucht, selbst wenn man noch bei einem elternteil wohnt?

      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      jetzt wirds Ernst.

      Dann solltest Du Dir auf Grundlage des BGB §1605 die letzten 12 Einkommensbescheinigungen, wie auch den letzten in diesen Zeitraum fallenden Steuerbescheid einfordern, anders wäre Dein Unterhaltsanspruch nicht zu berechnen.
      Im Weiteren sind ggf. vorhandene Unterhaltspflichten zu berücksichtigen und für eine Berechnung hier einzustellen.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo!

      also

      Vater
      geschätztes nettoeinkommen 2000,00€
      steuerklasse 1 mit 1/2 kind

      ab nästen monat kein kind mehr auf der karte
      kreditabzahlung bisher 407,00€/monatl. (ab nächsten monat nicht mehr)
      unterhaltspflicht für meinen bruder 300,00€

      Mutter
      nettoeinkommen 1157,77€
      steuerklasse 2 mit 1 1/2 kinder
      kreditabzahlung 100,00€/monatl.
      mein bruder lebt auch bei meiner mutter


      so. also wie man oben an den angaben sieht ändert sich dann etwas ab nächsten monat, weil mein bruder am 1.august eine ausbildung begonnen hat.




      gruß
      artist