"Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo artist, das meiste ist ja geklärt, will mich auf einen Teil beschränken.

      das wichtigste ist ja wohl wie Du Vater überzeugst. Wenn das nicht gelingt dann wird Dir nur die Klage bleiben. Dazu dürftest Du aber PKH bekommen.

      Drucke Dir die Antworten hier aus, bestell noch das entsprechende ISUV - Merkblatt # 22 für 3 €, kannst Du auch online von der Homepage bestellen.

      Bafoeg Anträge während meines Studiums wurden bisher immer abgelehnt.
      Begründung ?

      Mein Vater behauptet sein RA hätte gesagt,
      wir können nicht wissen wie die Gedankengänge dieses RA waren. Solche Aussagen sind aber "für die Katz", wenn, dann eine schriftliche Begründung wie er dazu kommt. Damit könntet man dann was anfangen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo nochmal,

      habe jetzt das merkblatt erhalten (danke für den hinweis)

      unter "berechnung des unterhalts bei anteiliger barunterhaltspflicht"
      habe ich jetzt mal ausgerechnet, dass laut der düsseldorfer tabelle beide zusammen schon auf die 640,00 (gesamtunterhaltsbedarf eines studenten) kommen.
      bzw wie sieht das mit einem kreditabzahlung aus?denke dann käme meine mutter ja schon drunter. oder wird das gar nicht berücksichtigt?

      - damit ist doch auch geklärt, warum ich keine bafoeg bekomme oder?

      jetzt beziehen sich diese 640,00 ja darauf, dass der student nicht bei einem elternteil wohnt?!

      - wie berechne ich denn jetzt die unterhaltspflicht, wenn ich bei einem elternteil wohne?
      oder wie verhällt sich das jetzt?

      danke und gruß
      artist

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von artist ()

    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      dein Bedarf ergibt sich aus der 4. Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle, weil du noch bei einem Elternteil wohnst.

      Gleiches gilt für den Bruder; die Unterhaltszahlung des Vaters an ihn dürfte sich aufgrund der Ausbildungsvergütung ab sofort verringern.

      Für beide Kinder gilt zunächst: Bereinigte Einkommen von Vater und Mutter zusammenrechnen und Bedarfsbetrag aus der 4. Altersstufe ablesen.

      Die Haftungsquote ergibt sich daraus, wieviel Vater bzw. Mutter an bereinigtem Einkommen haben. Vorher is noch der Selbstbehalt (in den alten Ländern 1100 €) abzuziehen.

      Jetzt klarer?

      MfG
      Klaus
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hallo klaus,
      sorry wenn ich mich jetzt ein bisschen dumm anstelle :(

      also wenn ich jetzt NUR die unterhaltspflicht meines vaters wissen möchte, brauch ich doch die einkommen nicht zusammen zu zählen oder?
      also die düsseldorfer tabelle ist dazu da, um meinen bedarf abzulesen wenn ich bei einem elternteil wohne?! richtig?

      das würde bedeuten mein vater fällt mit netto 2000€ in die klasse 5 1900-2100€
      ich bin dann altersstufe 4, also 429€ (muss hiervon noch das 1/2 kindergeld abgezogen werden? ich nehme mal an ja, also -77€)
      429€-77€=352€

      mein bruder verdient auch im 1. lehrjahr schon netto 400€ (er ist auch schon volljährig)
      demnach müsste er für meinen bruder kaum noch / gar nicht? zahlen.

      sein bedarfskontrollbetrag liegt bei 1100€
      2000€-352€=1648

      er hätte ja nun noch 1648€
      mal angenommen er hätte jetzt noch 600€ für einen kredit abzuzahlen, dann wäre er ja schon unter dem bedarfskontrollbetrag. oder ist das irrelevant?


      ?(


      gruß artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo, artist!

      Du schreibst:
      sorry wenn ich mich jetzt ein bisschen dumm anstelle :(
      Dumm nicht, aber es scheint, dass Du nicht verstehen willst, dass bei volljaehrigen Kinder immer beide Eltern unterhaltspflichtig sind - egal wo die Kinder leben (d. h. auch dann, wenn sie bei einem Elternteil wohnen).

      Insofern ergibt sich der UH-Anspruch von Deinem Bruder und Dir immer aus den (auch von - zumindest bestimmten - Schulden) bereinigten Einkuenften beider Eltern.

      Dann ergibt sich aus der DT ein Bedarssatz, der noch um das ganze KiGe in voller Hoehe verringert wird (das Ihr direkt oder ueber einen Elternteil in voller Hoehe bekommt). Bei Deinem Bruder fuehrt im Uebrigen dessen Ausbildungsverguetung zu einem weiteren Abzug.

      Dann steht also fest, wieviel Euch Bruedern an UH zusteht.

      Nun werden die UH-Zahlungen auf beide Elternteile gemaess ihrer Einkuenfte (abzgl. der Selbstbehalte) verteilt.

      Und erst jetzt kannst Du mit der freien Kost&Logis bei Hotel Mama kommen: Denn Deiner Mutter und Dir steht es nun frei, unter Euch zu vereinbaren, dass sie (ganz oder teilweise) ihrer UH-Pflicht nachkommt, weil sie Dich bei sich wohnen laesst.

      Jetzt klarer?
      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo, artist!

      A propos *anteilige UH-Pflicht* Deiner Mutter. Du schreibst:
      Mutter
      nettoeinkommen 1157,77€
      Arbeitet sie in Vollzeit oder nur in Teilzeit? In letzterem Fall waere ihr Einkommen ggf. auf *Vollzeit* fiktiv hochzurechnen, falls sie nicht nachweisen kann, eine Vollzeit-Stelle nicht bekommen zu haben trotz zahlreicher Bewerbungsbemuehungen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      hi!
      also ich irgendwie versteh ich nicht wo meine frage falsch gestellt ist aber gut dann nehm ich jetzt noch mal
      die berechnung im heftinnenteil

      "berechnung des unterhalts bei anteiliger barunterhaltspflicht"

      bereinigtes vater N1 2000€
      bereinigtes mutter N2 1200€
      ich, keine eigene wohnung unterhaltsbedarf nach düsseldorfer tabelle gruppe 10 (wenn ich beide Elterneinkommen addiere) 3200-3600€=570€


      haftungsanteil des vaters:
      bereinigtes N1 2000€
      - sockelbetrag 1100€
      __________________
      900€
      x 570€

      geteilt durch

      N1 +N2 3200
      - (sockel vater 1100€ + sockel mutter 890€)
      _____________
      1210€


      haftungsanteil vater 424€ (gerundet)


      so stehts in dem heftchen, oder muss hier auch irgendwo mein bruder auftauchen :rolleyes:



      gruß
      artist
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      ja, der Anteil von deinem Bruder kann bei dem Netto deines Vater vorher abgezogen werden bevor dein Anteil gerechtnet wird,
      soweit ich weiss.dh. also: Netto Vater minus Unterhalt für minderm. Kind = Netto, das massgeblich ist für deinen Unterhalt.
      Aber hier gibt es spezies, die können das besser als ich.

      ruth
    • RE: "Ist mein Vater Unterhaltspflichtig"

      Hallo artist,

      Dein Bruder und Du seid nach BGB§1609 gleichrangig, demnach ist der Bedarf jedes Einzelnem aus dem bereinigten Gesamteinkommen zu ermitteln.
      Zur Verteilung sind um die jeweiligen Selbstbehalte (je 1.100€) zu bereinigen, der verbleibende Rest wird nach den Bedarfsansprüchen auf die Berechtigten hin gequotelt.