Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

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  • Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo alle zusammen

    Ich bin 25 Jahre jung und Mutter eines 16 Monate alten Sohnes.
    Seit ca. einem Jahr bin ich auf eigenen Wunsch alleinerziehend.
    Ich sage mal es gab da unüberbrückbare Differenzen.
    Der Vater meines Kindes wollte die Trennung bis zum heutigen Tage nicht und kümmert sich weitesgehend gut um unseren Sohn. Das heißt er versucht ihn jedes Wochenende zu sich zu holen.
    Nun zu meinem Problem.
    Ich habe mich, so hart es hier auch klingen mag, dafür entschieden das ich dem Vater nie freiwillig das alleinige Sorgerecht überlassen möchte. Die Gründe sind für mich schwerwiegend, für ein Vormundschaftsgericht ganz sicher nicht.
    Und ich weiß bereits, das selbst wenn ich einen anderen Vormund bestimme, wid es vor das Vormundschaftsgericht gehen und der Vater wird das Sorgerecht bekommen.
    Nach meinem Wunsch würden meine Eltern das Sorgerecht für unseren Sohn bekommen,in diesem Fall kommt erschwerend hinzu, das sie in der Schweiz leben. Ich bin mir also auch darüber im Klaren, das es ein extremer Ortswechsel für unser Kind bedeuten würde, dem kein Vormundschaftsgericht der Welt zustimmen würde.
    Nun würde ich gerne wissen ob es die Möglichkeit gibt, das Sorgerecht aufzuteilen.
    So das der Vater meinen Eltern Auskunfstpflichtig ist, über alles was R. betrifft. Große Entscheidungen wie Schule und Krankheiten sollen gemeinsam getroffen werden und vorallem sollem meine Eltern ihn sehen können, ich habe große Zweifel daran, das der Vater sich die Mühe machen wird, er weiß das wir anderes über Kindererziehung denken und wird froh sein sein Ding durchziehen zu können.
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo, Jey,

    willkommen im Forum des ISUV, dem die vernuenftige Ausuebung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung ein wichtiges Anliegen ist!

    Insofern halte ich jetzt ganz kraeftig an mich :evil:, und sage Dir nur kurz: Du hast Dir die Antwort bereits selbst gegeben.
    In Deinem Todesfall wird das Vormundschaftsgericht entscheiden. Ein wie auch immer geaeussertes *Testament* von Dir wird sicherlich gelesen, aber - so wie Du den Fall im Hinblick auf Deinen Ex, dem Vater Eures Kindes, darstellst - wird das Sorgerecht unumschraenkt und ungeteilt auf den Vater uebertragen werden.

    Befreie Dich doch bitte von Deinen Ressentiments gegenueber Deinem Ex und goenne Eurem suessen Fratzen Mama und Papa.

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo Jey,

    kann Andreas nur beipflichten: Im Falle des Falle wird erst mal der Vater an erster STelle stehen, und das ist auch - bis auf vielleicht gaaanz weniger Sonderfälle - richtig so. Deine Eltern sind nun mal "nur" die Grosseltern.

    Die Ex von meinem Mann hat auch verfügen wollen, dass im Falle, dass ihr etwas zustösst, ihre Eltern (und die waren schon ziemlich alt) das Sorgerecht bekommen. Sie ist sogar mit diesem Anliegen nur bis zum Rechtsanwalt gekommen, der hat ihr schlichtweg gesagt, das kann sie sich sparen, denn gegen den Vater spricht überhaupt nichts, er ist nicht nur fürsorglich, liebend und zahlt immer brav, sprich, gibt keinerlei Anlass, ihm die "Vatereigenschaften" abzusprechen, sondern ist vom Gesetz her nun mal "berechtigter", sie könne sich den Aufwand und das Geld sparen. Und unter Umständen dem Kind später viel Geschrei und Gerichterei, wenn nämlich ein Vater so was anfechten würde.

    LG Ruth

    P.s.
    Es ist sicherlich gut, sich Gedanken darum zu machen, was im Ernstfall zu tun ist, aber, den Vater sozusagen "auszuradieren" ist der falsche Weg.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruth ()

  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo,

    klarstellend: Niemand kann verfügen, was nach dem eigenen Tod mit den Kindern passieren soll. Masstab der Entscheidung ist ausschliesslich das Kindeswohl, wobei man im Normfall davon ausgeht, dass das überlebende Elternteil dann die geeignetste Person ist, um für das Kind zu sorgen. Ausnahmen gibt es nur in krassen Fällen. Da sollte dann allerdings unter Darlegung der Gründe eine Vorstellung über den Verbleib der Kinder schriftlich niedergelegt werden. Allerdings auch da: Dran halten muss sich das Vormundschaftsgericht nicht!

    Und auch wahre Ekel als Partner können sehr gute Eltern sein! Das bitte nicht vergessen.

    Gruss
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo Jey,

    lass dich von den harten Worten nicht wortlos machen ...
    Aber in der Tat hast du selbst einige wichtigste Argumente "für den Vater" genannt: er kümmert sich konstant und jede Woche mit um Euer gemeinsames Kind.
    Wenn deine Eltern in der Schweiz leben - ist das weit weg ... Ich kann mir also nicht vorstellen, dass der enge Kontakt hier ebenso intensiv "jede Woche" ist wie zwischen dem Kind und dem Vater ...
    Die Situation wäre durchaus anders, wäre der Vater nicht so sehr um das Kind bemüht.
    Aber so ist es eben nicht ...

    Ich schlage dir, dir weniger Gedanken über dein Ableben zu machen, sondern einfach die zeit mit dem Kind so gut es irgend geht zu genießen und zu leben. Und dich zu freuen, dass trotz sicherlich vorhandener Probleme zwischen den Eltern der Vater sich doch auch weiterhin so intensiv um Euer gemeinsames Kind bemüht, um ihm zumindest soviel als möglich "Normalität und Halt" zu bieten.

    Also versucht gemeinsam einen Weg zum Miteinander statt geplantem Gegeneinander.

    Lieben Gruß!
    Brit
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Ich glaube ich habe es falsch erklärt.
    Ich will dem Vater das Kind nie wegnehmen, um gotteswillen unser Sohn liebt seinen Vater sehr.
    Ich will nur nicht, das dieser das Sorgerecht alleine bekommt.
    Er kümmert sich ein feuchten was das Kind wann braucht. Er ist nicht gewillt auch nur 3 sek etwas über Kindererziehung an sich ranzulassen und beim besten Willen, ein Kind muß in irgendeiner Weise erzogen werden.
    Ich habe z.b kein Ferhrnseh an wenn R. wach ist und sage dem Vater auch ausdrücklich warum ich das so mache, er hat weder Gegenargumente noch hält er sich dran.
    Wenn ich ihn bitte das Kind an die Hand zu nehmen, damit er das auch lernt, kommt er bei toys a rus ohne Kind wieder und erklärt mir das er ihn verloren hat, ein Kind von 12 Monaten verliert man nicht, finde ich, aber wenn jemand denkt er hat drauß gelernt, böser Irrtum, 2 Wochen später, gleiche Situation im anderen Spielzeugladen, und ich frage " Wo ist Richard" er sagt " Irgendwo zwischen den 2. und 3. Regal"
    Ich bitte ihn die Reinungsmittel bei ihm in einen Schrank oben reinzustellen, die Antwort " Das ist doch ne Kindersicherung dauf" wie blöd muß man denn sein das man denkt das noch nie ein Kind soetwas aufbekommen hat.
    Ich bitte ihm das Baby nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen, er tut es trotzdem, was den ersten Krankenhausaufentalt für unseren Sohn bedeutet hat. War doch nur kurz, war übrignes die Antwort.
    Ich bin gegen Schlagen und Brüllen, und er brüllt ihn ständig an und erzählt mir stolz das er ihm auf die Finger haut.
    Es sind soviele Sachen, ich kann es nicht aufzählen, im Einzelnen sind sie sicher banal, aber im ganzen ist es leider echt manchmal schon lebensgefährlich.
    Er soll seine Sohn ja bekommen nur möchte ich das jemand ein Auge drauf werfen kann und ich weiß das er sich dem entziehen wird wenn er kann. Wenn es nach ihm geht dann soll R. keine Bücher lesen, weil er hat schließlich auch nur die Fibel gelesen, Scheiße steht ganz oben auf der Liste weil man das ungelogen in einer Stund 6- 7 mal sagt, Anstand vor Älteren oder Kindern hat man nicht, woher auch Papa blögt sie alle voll, Kita oder Schule nehme ich die erst beste, hauptsache schön bund, Kinderkrankheiten, gibt es besser nicht weil Papa sich nicht gewillt zeigt sich nur im Grund darüber zu informieren. Impfen, gibt es auch nicht weil Papa es nicht interessiert ob und wann ich geimpft werden muß, ich kann hier wirklcih noch lange erzählen......

    Realname Kind geändert. Bitte aus Datenschutzgründen keine Realnamen verwenden,schon gar ncith von Kindern. mfg WB

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  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Ich sollte ganz dringend erwähnen das meine Entscheidung nichts mit mir und dem Vater zu tun hat, wir verstehen uns weitesgehend gut Und ich kann das eine wohl vom anderen trennen.
    Und ich will ihm das Sorgerecht nicht vorenthalten, das ist wichtig, das scheinen viele zu überlesen.
    Ich will es nur wenn möglich aufteilen.
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Brit, es ging in keinster Weise darum, Jey mit "harten" (aber ehrlichen) Worten wortlos zu machen, sondern ihr nur klar aufzuzeigen, dass das, was sie sich vorstellt, vermutlich nicht so eintreffen wird.

    Ich will jetzt auch gar nicht auf die ganzen Details, die Jey aufzählt, um darzustellen, dass der Vater "nicht ganz fähig" ist, eingehen.

    Es bedarf nur sicherlich erheblich mehr, um einem Vater (oder einer Mutter) das Sorgerecht abzusprechen.

    in diesem Sinne
    LG Ruth
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Warum siehst Du den nicht das ich ihm das nicht wegnehmen will....Ist das so schwer zu verstehen.
    Ich bin nicht irgendeine verbittertest, kleines, dummes Mädchen, das keine klaren Bilder, sieht.
    Ich will das Beste für mein Kind, wie sicher alle Eltern.
    Und ich bin mir sicher das mein Sohn sein Vater genauso braucher wird, wie er ihn. Aber ich kann ruhiger von Wolke zu Wolke springen wenn jemand mit draufschaut, verstehst Du?????

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  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo Jey,

    Du hast geschrieben:
    Nach meinem Wunsch würden meine Eltern das Sorgerecht für unseren Sohn bekommen,in diesem Fall kommt erschwerend hinzu, das sie in der Schweiz leben.


    Weiter hast du geschrieben:
    Ich will dem Vater das Kind nie wegnehmen, um gotteswillen unser Sohn liebt seinen Vater sehr.


    Und weiter:
    Ich will es nur wenn möglich aufteilen.


    Sorry, aber wie stellst Du Dir das denn vor ? :rolleyes:
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo, Michael!

    Du fragst Jey:
    wie stellst Du Dir das denn vor ?
    Dass nach ihrem Ableben das gemeinsame Kind einen Vater und dieser zwei Vormuender (=Grosseltern des dann wahrhaft *betroffenen* Kindes) hat bzw. die Grosseltern des Kindes haben dann einen Fast-Schwiegersohn und einen Enkel und sollen auf beide aufpassen (bzw. auf den Vater, damit er den Enkel auch so gut behandelt, wie Jey es sich vorstellt).

    Irgendwie kommt mir diese Anspruchshaltung aus zahlreichen Eheberatungen bekannt vor ...

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo Andreas*,

    aja :rolleyes: , also der Umkehrschluss, wenn der KV vorzeitig aus dem Leben scheidet, seine Eltern das Sorgerecht erhalten, damit diese dann auf Mutter und Kind aufpassen können, oder habe ich da Jey falsch verstanden ?(
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender ?

    hallo Jey, erst mal willkommen in den ISUV - Foren.

    Du kannst ein sog. "Sorgetestament" erstellen, beim zuständigen JA hinterlegen. Darin solltest Du aber genau erläutern warum Du nicht willst dass Vater das macht.
    Hier musst Du das nicht, aber dann kann Dir niemand schreiben ob Deine Gründe stichhaltig sind. So bleibt nur das "kümmert sich weitesgehend gut" als ein Kriterium das für einen fließenden Übergang - im Falle eines Falles - spricht.

    wir anderes über Kindererziehung denken
    nun, "anders" muss nicht besser oder schlechter bedeuten. Hier wäre evtl. etwas Toleranz angebracht.

    was Du da vorschlägst würde ja ein "gemeinsames Sorgerecht" von Vater + Großeltern bedeuten, sowas ist mir nicht bekannt.

    die elterliche Sorge für ein Kind ausüben bedeutet nun nicht - obwohl das viele annehmen, zu viele auch so ausüben - dass man damit absoluter Herrscher über das Kind ist. diese Rechte sind im Sinne des Kinder auszuüben, sind meistens Rechte gegenüber "Dritten". Wenn die Großeltern der Meinung sind dass Vater die Sorge nicht im Sinne des Kindes ausübt, das Kindeswohl gefährdet ist, dann können sie sich an JA und Gericht wenden um das zu ändern evtl. Sorge bzw. Teilbereich beantragen.

    in der Schweiz leben
    es ist ein Irrtum dass Kind/er unbedingt beim Sorgeinhaber leben müssen. Die Sorge kann man auch "aus der Ferne" ausüben, Kind kann woanders wohnen. z.B. Internat, oder auch bei Verwandten.

    vorallem sollem meine Eltern ihn sehen können,
    das ist selbstverständlich. Könnten sie sogar, wenn sie nicht selbst Gründe dagegen liefern, gerichtlich einklagen.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

    [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    Hallo Jey,

    also, ich kann ja nachvollziehen, dass du gerne jemanden hättest, der in deiner Abwesenheit (warum auch immer) draufguckt, was der Papa mit seinem Kind so anstellt. Zumal, wenn du solche Erfahrungen mit dem KV gemacht hast.

    Trotzdem, ich habe noch nie davon gehört, dass man das Sorgerecht auf verschiedene Personen (außer dem Elternpaar gemeinsam oder dem Großelternpaar gemeinsam) aufgeteilt werden kann. Wenn jemand ein Urteil kennt, dann würde mich dies brennend interessieren.

    Ich weiss nicht, wie ich es dir sagen soll, also am Besten grad raus:
    du wirst das, was du willst, nicht durchsetzen können.

    Es sei denn, du entziehst dem KV das Sorgerecht gänzlich, dafür braucht es aber, wie du schon schreibst, ganz andere Dinge, als eine Uneinigkeit des Erziehungsstiles (und nix anderes beschreibst du hier).

    Dass Väter ihre Kinder anders (nicht schlechter und nicht besser, sonder nur anders) erziehen und betreuen, ist wissenschaftlich belegt und auch gut und richtig so (bis auf einige Ausnahmen abgesehen!).

    Ist der KV lebensunfähig, oder erziehungsunfähig, dann kann ein Betreuer (für den Vater) eingeschaltet werden, damit entmündigst du den KV in diesen Bereichen, und ich meine Entmündigen im wahrsten Sinne des Wortes. Denn dann zählt sein Wort nicht mehr die Bohne, das muss dir klar sein.

    Und: dir muss auch klar sein, dass es nicht deine Aufgabe ist, den KV zu erziehen (so liest sich das für mich) und, dass es auch nicht deine Aufgabe ist, wenn du nicht mehr bist, über euer gemeinsames Kind zu wachen. Ich weiss, du musst den Eindruck haben, dass ich leicht reden hab, ich möchte dir daher eine (Kurz-)Geschichte aus meinem Leben erzählen:

    der Vater meines Sohnes hat mir am Tage der Scheidung das alleinige Sorgerecht (welches ich nicht wollte) aufgezwungen. Ein Kontakt zwischen seinem Sohn und ihm bestand immer nur dann, wenn ich diesen initiierte (was ich häufig tat, dazu musste ich allerdings meistens erstmal die neue Adresse des KV ausfindig machen). Muss ich extra erwähnen, dass der Kontakt seitens des KV ausdrücklich nicht gewünscht war und immer nur gegen großen Widerstand durchgeführt wurde? Und muss ich extra erwähnen, dass ich im Laufe der Zeit viele Tausende Mark (heute Euro) in den Sand gesetzt habe, aufgrund von Stornokosten, die zu 100% anfallen, wenn der Stornotermin für eine Flugreise bei zwei Tagen vorher liegt... ich glaube nicht, oder?
    Lange Rede, kurzer Sinn: ich hielt (und halte) den KV nicht für erziehungsfähig.
    Nach ca. zwei Jahren meiner Scheidung erhielt ich die Diagnose: Unterleibskrebs/Karzinome am Muttermund und im/um den Uterus. Meine Chancen zu Überleben standen bei 30 %. Ich musste mir also dringend Gedanken machen, was mit meinem Junior passieren sollte, würde ich die Eingriffe nicht überleben. Ich informierte mich wo ich nur konnte, dann ging ich zu einer Rechtanwältin, die mir klipp und klar sagte: "du kannst eine Art Testament machen, in dem kannst du festhalten, dass du dir WÜNSCHST, dass dein Kind in die Obhut deiner Eltern gegeben werden soll, entscheiden werden letztlich die Gerichte und in 75% der Fälle entscheiden sie für den Vater!"

    Ok, das Ganze ist jetzt auch schon ne ganze Weile her und die Gerichte entscheiden mittlerweile sogar noch mehr zu Gunsten des Vaters... diese Geschichte soll dir zeigen:
    Du hast nicht wirklich viele Chancen, es sei denn, du entmündigst den Vater eures gemeinsamen Kindes.

    Ich weiss, es klingt hart, trotzdem will ich dir sagen: überleg es dir noch einmal gut, ob du wirklich einen solchen Schritt wagen willst.

    Herzliche Grüße
    Wolfsfrau
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender???

    hallo Jey, auch wenn ich nicht das meiste von dem Geschilderten auch nicht gutheiße, deswegen würdest Du - oder andere Eltern - auch nicht die elterliche Sorge verlieren.

    Und das könnten doch Deine Eltern, wenn es denn so ginge wie Du willst, dann auch nicht verhindern, schon gar nicht aus der Ferne.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender?

    hallo Wolfsfrau, muss Dich leider in einigem korrigieren:

    Es sei denn, du entziehst dem KV das Sorgerecht gänzlich,
    da die beide nicht verheiratet waren hätte Jey Vater (auf seinen Wunsch) das (mit)SR auch "geben" müssen indem Beide Eltern eine Sorgeerklärung beim JA unterschreiben.
    hat aber nix mit einer Entscheidung um die es hier (evtl.) geht zu tun. Nur dass bei "GSR" keine Gerichtsentscheidung notwendig wäre.

    Ist der KV lebensunfähig, oder erziehungsunfähig,
    also beides sind völlig verschiedene Dinge. Und einen Betreuer braucht's nur im 1. Fall.
    wobei beides nicht unbedingt notwendig wäre um eine solche Entscheidung herbei zu führen.

    du entmündigst den Vater
    das kann - aus gutem Grund - nur in Gericht !
    auch hier würde eine Entscheidung "gegen Vater" nicht zwangsläufig dazu führen oder Voraussetzung sein.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender ?

    Ein wenig schade finde ich bei den Antworten, das viele sich darauf festgebissen haben das ich dem Vater etwas wegnehmen will.
    Vielleicht haben hier schon viele so schlechte Erfahrungen gesammelt und gehört, das sie an das Gute kaum noch glauben.
    Um es kurz zu machen, habe ich eine Lösung, die überings Niemand vorgeschlagen hat, obwohl sich der eine oder andere hier doch sehr stark für Gemeinsamkeit einsetztr?
    Ich habe mit dem KV erneut gesprochen, er sieht ein das es mir große Sorge bereitet und wir wollen, ein zwei Sachen schrieftlich festhalten, ja ich weiß das zählt im Falle eines Falles nichts, aber ich muß wohl darauf vertrauen das er mich und meinen Wunsch respektier.Und immer schön Fit und gesund bleiben. :D
    Lieben Dank für euer offenes Ohr und eure Hilfe

    Inflation "?" gekürzt. 1x reicht völlig um eien Frage zu erkennen ! mfg WB

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender ?

    Hallo Jey,

    für mich hat eine einvernehmliche außergerichtliche Vereinbarung Vorrang aller juristischen Reglementierungen, soweit keiner der Beteiligten hierduch Nachteile erleidet.
    Wenn im Falle des Falles der Kindesvater Hilfe seitens Deiner Eltern erhält finde ich das prima, das ist die menschlich emotionale wünschenswerte Vision. Jedoch die Beteiligten durch das Gesetz hierzu zu verpflichten halte ich, angesichts der vermutenden Unmöglichkeit Deinen Wunsch juristisch umzusetzen, für ungeeignet.
  • RE: Sorgerecht im Todesfall Alleinerziehender ?

    ...im Nachgang:

    Ein wenig schade finde ich bei den Antworten, das viele sich darauf festgebissen haben das ich dem Vater etwas wegnehmen will.

    Ein wenig schade finde ich, dass Du Dir hier widersprichst, denn im Eingangsthread steht eindeutig:

    Ich habe mich, so hart es hier auch klingen mag, dafür entschieden das ich dem Vater nie freiwillig das alleinige Sorgerecht überlassen möchte.

    Man kennt mich als Pragmatiker des Familienrechtes hier, daraufhin auch die obige Umkehrschlussfolgerung meinerseits.

    Warum muss alles juristisch reglementiert werden, Deutschland dafür in der Welt bekannt sein mag, wo ansich menschliches Vorrang haben sollte ?

    Vertraue ganz einfach dem Kindesvater, Deinen und seinen Eltern, dass im Falle des Falles alles im Sinne des Kindes laufen wird.
    Sollte dies nicht gelingen, haben alle Beteiligten Möglichkeiten dann immer noch, falls wirklich notwendig, (auch juristisch) einzugreifen.

    100%ige Sicherheit für alle Lebenslagen wird es nie geben, deshalb wünsche ich Dir ein langes Leben ;)