...noch eine schnelle Frage vorm Zubettgehen

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    • ...noch eine schnelle Frage vorm Zubettgehen

      Durch Zufall stoße ich eben bei der Berechnung von Unterhalt auf eine Nachfrage der Moderatoren, ob der geschiedene KV wieder verheiratet ist (oder s.ähnlich) und ob die NEUE Ehefrau Einkommen bezieht...

      Das ist auch MEIN Fall.

      Sagt bloß, der U berechnet sich nach dem Einkommen von Vater UND (sagen wir mal) Stiefmutter?

      P.S. Stiefmutter ist eigentl. begrifflich nur korrekt, wenn Mutter tot ist...
    • RE: ...noch eine schnelle Frage vorm Zubettgehen

      Hallo,

      die Frage hat in dreifacher Hinsicht Berechtigung: Einmal könnte sich der Selbstbehalt durch die Wiederverheiratung reduzieren. Dann könnte die neue Ehefrau selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Mann haben. Oder, wenn er "privatisiert", sie das Geld beibringt, käme eine Taschengeldpfändung in Betracht. Also, direkt keinen Einfluss, indirekt schon - möglicherweise.

      Gruss
    • RE: ...noch eine schnelle Frage vorm Zubettgehen

      Hallo Evra,
      vielen Dank.
      Das scheinen aber Spezialfälle zu sein, die du aufführst....
      Bei mir ist es eigentlich "normal".
      Ich habe ein Einkommen.
      Meine neue Ehefrau hat ein Einkommmen.
      Es ändert sich also im Bezug zum KU, den ich bezahlen muß, nichts....?!
      Richtig verstanden? 8)