Liebe Forianer,
heute brauche ich selbst mal einen Rat, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe eine Vorladung wegen Unterhaltspflichtverletzung bekommen und soll außer einem Personalausweis nichts mitbringen. Um den Vorwurf zu entkräften, halte ich es für sinnvoll, einen Kontoauszug mitzubringen, aus dem die Höhe des geleisteten Kindesunterhaltes hervorgeht.
Zum Hintergrund:
bin seit 2005 ALG-2 Empfänger, arbeite nebenbei und habe in 2005 auch aus den Gewinnen etwas KU überweisen können. Der Juli 2006 war ein sehr guter Monat, und ich habe den gesamten Monatsgewinn von über 800 Euro als KU überwiesen ( sonst hätte ihn die ArGe mir angerechnet, und da der KU tituliert ist, ist das so möglich).
Ich habe eh Probleme mit der hiesigen ArGe, weil sie mir Einkommen unterstellt, das ich nachgewiesenermaßen (Steuerbescheid 2005, E/Ü-Rechnungen) nicht habe und dementsprechend nicht den vollen Satz zahlt, etwa 160 Euro monatlich zu wenig. Eine Klage diesbezüglich läuft bereits beim zuständigen Sozialgericht. Letzter Stand der Dinge in diesem Verfahren: das SG hat mir mitgeteilt, dass die ArGe noch mal neu rechnet.
Was soll ich nun an Unterlagen mitbringen? Ich dachte, der Kontoauszug mit dem Beleg der Überweisung reicht erst einmal aus, um den Vorsatz zu widerlegen und somit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ich bin mir aber unsicher, ob ich nicht noch weitere Unterlagen wie Steuerbescheid von 2005, aktueller ALG-2 Bescheid oder e/Ü-Rechnungen mitbringen sollte. Wer hat da Erfahrungen und kann darüber berichten?
LG Flory
heute brauche ich selbst mal einen Rat, wie ich mich verhalten soll.
Ich habe eine Vorladung wegen Unterhaltspflichtverletzung bekommen und soll außer einem Personalausweis nichts mitbringen. Um den Vorwurf zu entkräften, halte ich es für sinnvoll, einen Kontoauszug mitzubringen, aus dem die Höhe des geleisteten Kindesunterhaltes hervorgeht.
Zum Hintergrund:
bin seit 2005 ALG-2 Empfänger, arbeite nebenbei und habe in 2005 auch aus den Gewinnen etwas KU überweisen können. Der Juli 2006 war ein sehr guter Monat, und ich habe den gesamten Monatsgewinn von über 800 Euro als KU überwiesen ( sonst hätte ihn die ArGe mir angerechnet, und da der KU tituliert ist, ist das so möglich).
Ich habe eh Probleme mit der hiesigen ArGe, weil sie mir Einkommen unterstellt, das ich nachgewiesenermaßen (Steuerbescheid 2005, E/Ü-Rechnungen) nicht habe und dementsprechend nicht den vollen Satz zahlt, etwa 160 Euro monatlich zu wenig. Eine Klage diesbezüglich läuft bereits beim zuständigen Sozialgericht. Letzter Stand der Dinge in diesem Verfahren: das SG hat mir mitgeteilt, dass die ArGe noch mal neu rechnet.
Was soll ich nun an Unterlagen mitbringen? Ich dachte, der Kontoauszug mit dem Beleg der Überweisung reicht erst einmal aus, um den Vorsatz zu widerlegen und somit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ich bin mir aber unsicher, ob ich nicht noch weitere Unterlagen wie Steuerbescheid von 2005, aktueller ALG-2 Bescheid oder e/Ü-Rechnungen mitbringen sollte. Wer hat da Erfahrungen und kann darüber berichten?
LG Flory