Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

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    • Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Liebe Forianer,

      heute brauche ich selbst mal einen Rat, wie ich mich verhalten soll.
      Ich habe eine Vorladung wegen Unterhaltspflichtverletzung bekommen und soll außer einem Personalausweis nichts mitbringen. Um den Vorwurf zu entkräften, halte ich es für sinnvoll, einen Kontoauszug mitzubringen, aus dem die Höhe des geleisteten Kindesunterhaltes hervorgeht.

      Zum Hintergrund:
      bin seit 2005 ALG-2 Empfänger, arbeite nebenbei und habe in 2005 auch aus den Gewinnen etwas KU überweisen können. Der Juli 2006 war ein sehr guter Monat, und ich habe den gesamten Monatsgewinn von über 800 Euro als KU überwiesen ( sonst hätte ihn die ArGe mir angerechnet, und da der KU tituliert ist, ist das so möglich).

      Ich habe eh Probleme mit der hiesigen ArGe, weil sie mir Einkommen unterstellt, das ich nachgewiesenermaßen (Steuerbescheid 2005, E/Ü-Rechnungen) nicht habe und dementsprechend nicht den vollen Satz zahlt, etwa 160 Euro monatlich zu wenig. Eine Klage diesbezüglich läuft bereits beim zuständigen Sozialgericht. Letzter Stand der Dinge in diesem Verfahren: das SG hat mir mitgeteilt, dass die ArGe noch mal neu rechnet.

      Was soll ich nun an Unterlagen mitbringen? Ich dachte, der Kontoauszug mit dem Beleg der Überweisung reicht erst einmal aus, um den Vorsatz zu widerlegen und somit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ich bin mir aber unsicher, ob ich nicht noch weitere Unterlagen wie Steuerbescheid von 2005, aktueller ALG-2 Bescheid oder e/Ü-Rechnungen mitbringen sollte. Wer hat da Erfahrungen und kann darüber berichten?

      LG Flory
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Vielleicht eine Ergänzung: Zur Polizei muss man nicht gehen. Zum Staatsanwalt muss man gehen, aber nichts aussagen. Zum Ermittlungsrichter muss man gehen und aussagen, wenn man denn nicht Beschuldigter ist. Dann muss man natürlich nirgends aussagen.

      Ist halt eine Abwägungsfrage, wo man wie aussagt.

      Gruss
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Hallo Flory,

      sorry, aus der Überschrift geht ja hervor, dass die Vorladung von der Polizei ist.

      Wenn Du also hingehst, solltest Du m.E. höchstens die Kontoauszüge mitnehmen. Den aktuellen ALG-Bescheid würde ich nur dann mitnehmen, wenn der Auszahlungsbetrag den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt nicht bzw. nur um die geleisteten Unterhaltszahlungen übersteigt und keine Angaben über die Höhe der zusätzlichen Einkünfte enthält. Denn jeder Staatsanwalt kann ohne weitere Probleme den ortsüblichen ALG II-Satz herausfinden, ob und wieviel Gewinn aus der Tätigkeit entstanden ist, ist m.E. aber schwieriger zu beurteilen.

      Steuerbescheid und E/Ü Rechnungen würde ich persönlich nicht mitnehmen. Ansonsten abwarten, ob überhaupt Anklage erhoben wird.

      Grüsse
      sky
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Hallo zusammen,

      also, wäre ich Betroffener würde ich der Ladung der Polizei Folge leisten, alle relevanten Unterlagen mitnehmen und aus der Vernehmung heraus die mir gemachten Vorwürfe damit entkräften.
      Mein Ziel würde sein, die Ermittlungseinstellung seitens der Staatsanwaltschaft.

      Liebe User,
      das hier hat nichts mehr mit Familienrecht zu tun, hier ist die Sache deutlich über dessen Grenze hinaus ins Strafrecht abgewandert und das ist eine verdammt ernste Sache. Hier ist auch unbedingt anzuraten einen Rechtsbeistand hinzuziehen !
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      ...noch im Nachgang:

      Sollte "Flory" im öffentlichen Dienst sein, werden dem Dientsherrn solche Ermittlungsverfahren mitgeteilt, dann sollte es von außerordentlichem Interesse diesen Strafvorwurf möglichst schnell zu entkräften.
      Hier hat familienrechtliche Taktierung keinen Raum mehr !
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Lieber Schäng und auch alle anderen Poster,

      ich habe mittlerweile meinen Anwalt erreicht. Er riet mir, nur die Kontoauszüge mitzunehmen. Ansonsten ist die ganze Angelegenheit nicht ohne Petitessen:
      es besteht eine Beistandsschaft für meine Tochter beiom Jugendamt. Ich werde morgen dort anrufen (heute war keiner da) und mal fragen, was das denn soll Unterhalt gezahlt und dann so eine Vorladung. Mein Anwalt vermutet, dass meine Ex dahinter steckt. Nun ja, das wird sich morgen früh klären, ich halte euch auf dem laufenden. Und am Montag gehts dann zur Polizei.

      LG Flory
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung - Update

      Hallo Forianer,

      habe gerade die Sachbearbeiterin im Jugendamt erreicht, und sie hat die Strafanzeige gestellt. Offensichtlich gib es Kommunikationsprobleme zwischen Jugendamt und der Mutter, der ich ja mitgeteilt hatte, dass Geld unterwegs ist.

      Flory
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung - Update

      Hallo,

      aus der Strafanzeige ist bis jetzt nichts geworden. Die vernehmende Polizistin hält den Tatbestand für nicht gegeben, der ermittelnde Staatsanwalt ist nicht dieser Auffassung.. Ich habe bei der Polizei keine Aussage zur Sache gemacht und auf meinen Anwalt verwiesen.

      Ich nehme mal an, dass der Staatsanwalt im Brief des Jugendamtes über einen Satz sinngemäß: verweigert Arbeit, die ihm angeboten wird, gestolpert ist. Mein Nachfolger (der x. Mann meiner Ex) hat mir Schwarzarbeit angeboten (aber nicht konkret, also Tätigkeit, Lohn Ort unklar), um KU bezahlen zu können, was ich abgelehnt habe.

      Also abwarten und Tee trinken :D
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Neuigkeiten:

      habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Soll die Personalien angeben, obwohl ich das schon bei der hiesigen Polizei gemacht habe. Ich könnte mich auch auch zur Sache äußern, wie ich das aber ohne Kenntnis der Aktenlage machen soll, weiss ich nicht. Und ich habe nur 2 Wochen Zeit, ansonsten wird nach Aktenlage entschieden.

      Liebe Leut, was soll ich tun (Anwaltsgespräch habe ich morgen)? Ich finde es schon merkwürdig, dass ich mich zur Sache äußern soll, aber die entsprechenden Akten (Brief des JA an StA) nicht beiliegen. Sieht so ein faires Verfahren aus?
      Und warum will die StA meine Personalien noch einmal haben?

      Verwirrt und etwas durcheinander grüßt

      Flory
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Hallo Flory,
      warscheinlich ist das einfach der normale behördliche Gang der Dinge und von Dir und Deinem Fall völlig unabhängig.
      Ich würde mich nicht nervös machen lassen - bleib freundlich und zuvorkommend, denn Du hast Dir nichts vorzuwerfen.

      Gruß
      Wim
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Hallo Flory,

      Du weißt nicht, auf welche Kenntnisse/Beweise sich der Vorwurf stützt. Nur anhand der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft lässt sich beurteilen, welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft in der Hand hat und von welchem Sachverhalt sie ausgeht. Und nur auf dieser Grundlage kann man entscheiden, wie man sich rechtlich gegen die Vorwürfe verteidigen kann oder welche entlastenden Umstände der Staatsanwaltschaft noch zur Kenntnis gebracht werden sollten.

      Machst Du keinerlei Angaben und die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Aktenlage, hat sie m.W. folgende Möglichkeiten: Einstellung des Verfahrens, Anklageerhebung, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.

      Es kann (muss aber nicht) zu diesem Zeitpunkt Sinn machen, sich zur Sache einzulassen, denn die Staatsanwaltschaft muss auch entlastende Umstände berücksichtigen. Berate Dich mit Deinem Anwalt über ein sinnvolles Vorgehen. Einen besseren Rat kann ich Dir leider nicht geben.

      Grüsse
      sky
    • RE: Vorladung bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung

      Hallo Sky,

      ich habe mittlerweile mit meinem Anwalt darüber gesprochen, er fordert erst einmal die Akten an. Soweit ich aus dem Gespräch auf der hiesigen Polizei weiß, hat das Jugendamt einen längeren Brief geschrieben und u.a. behauptet, ich würde mich weigern, Arbeit am Umgangswochenende anzunehmen. Weitere Details sind mir zur Zeit nicht bekannt, aber ich nehme mal an, mein Anwalt weiß nach dem Studium der Akten mehr.

      Ein schönes Wochenende wünscht

      Flory
    • RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung - Update

      Hallo Forianer,

      jetzt wird es ernst. Ich habe einen Personalfragebogen bekommen, weil meine Einstellung beabsichtigt wird. Eine Frage ist, ob gegen mich ein Strafverfahren läuft. Werde ich natürlich angeben müssen, aber was hat das für Folgen?
      Der Arbeitgeber ist ein Bundesland (also öffentlicher Dienst). Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet, soll ich mal dort auf der Personalstelle anrufen und fragen oder ...

      Heute mal ratlos

      Flory
    • RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung - Update

      Hallo Wim,

      die Ermittlungen laufen noch, mein Anwalt hat soweit alles vorbereitet. Meine Stelle habe ich mittlerweile angetreten, und ich bin beim Umziehen. Wenn es etwas Neues gibt, werde ich es hier einstellen.

      Schönes Wochenende wünscht

      Flory

      P.S.: Falls jemand in Osnabrück morgen nachmittag Zeit hat, ich könnte jemanden brauchen beim Ausladen (ca 20 Minuten).
    • RE: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung - Update

      also Wim, ich finde es überhaupt nicht „schade“ dass Flory eine neue Stelle gefunden hat, ganz im Gegenteil !

      wobei ich es völlig egal finde „warum“, wichtig ist doch heutzutage dass man überhaupt ne Stelle hat. Dafür wünsche ich ihm alles Gute.

      und Deine Unterstellung „hat man Dir ja offenbar ganz schön auf die Sprünge geholfen“ kann ich aus Florys Beiträgen hier in keinster weise nachvollziehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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