Hallo an alle,
nach einiger Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage.
Zur Situation: Die Tochter meines Mannes (14) lebt seit einem guten Jahr bei der KM (vorher bei uns). Es besteht GSR, die KM hat ABR. Die KM unterbindet zur Zeit jeden Umgangskontakt, auch Telefonate sind seit zwei Monaten nicht mehr richtig möglich.
Da sie dem KV nicht, wie erbeten, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses zugesandt hat, hat er sie dazu vor einer Woche nochmals per Brief aufgefordert. Keine Reaktion.
Meine Frage daher: Ist die KM im Rahmen des GSR zu dieser Auskunft verpflichtet? Und wenn ja, wie kommt man an das Zeugnis, ohne gleich klagen zu müssen?
Die Sache brennt uns deshalb unter den Nägeln, weil laut einer Äußerung der Tochter die KM darüber nachdenkt bzw. im Juni nachdachte, die Tochter freiwillig ein Schuljahr wiederholen zu lassen. Da sie weiß, dass der KV aus guten Gründen damit nicht einverstanden ist, wird sie ihn vermutlich nicht informieren. Das würde auch erklären, warum sie das Zeugnis verweigert (die letzten beiden bekam der KV), da eine Rückstufung vermutlich darauf vermerkt ist.
Eine weitere Frage: Gehört eine solche Rückstufung zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens, so dass die KM diese Entschedung ohne Rücksprache treffen kann, oder ist sie so sehr von Bedeutung, dass sie im Rahmen des GSR von beiden Elternteilen getroffen werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Jo
nach einiger Zeit habe ich auch mal wieder eine Frage.
Zur Situation: Die Tochter meines Mannes (14) lebt seit einem guten Jahr bei der KM (vorher bei uns). Es besteht GSR, die KM hat ABR. Die KM unterbindet zur Zeit jeden Umgangskontakt, auch Telefonate sind seit zwei Monaten nicht mehr richtig möglich.
Da sie dem KV nicht, wie erbeten, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses zugesandt hat, hat er sie dazu vor einer Woche nochmals per Brief aufgefordert. Keine Reaktion.
Meine Frage daher: Ist die KM im Rahmen des GSR zu dieser Auskunft verpflichtet? Und wenn ja, wie kommt man an das Zeugnis, ohne gleich klagen zu müssen?
Die Sache brennt uns deshalb unter den Nägeln, weil laut einer Äußerung der Tochter die KM darüber nachdenkt bzw. im Juni nachdachte, die Tochter freiwillig ein Schuljahr wiederholen zu lassen. Da sie weiß, dass der KV aus guten Gründen damit nicht einverstanden ist, wird sie ihn vermutlich nicht informieren. Das würde auch erklären, warum sie das Zeugnis verweigert (die letzten beiden bekam der KV), da eine Rückstufung vermutlich darauf vermerkt ist.
Eine weitere Frage: Gehört eine solche Rückstufung zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens, so dass die KM diese Entschedung ohne Rücksprache treffen kann, oder ist sie so sehr von Bedeutung, dass sie im Rahmen des GSR von beiden Elternteilen getroffen werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Jo
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Johanna44 ()