Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

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    • Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Wo kann ich Nachlesen wie hoch mein Selbsterhalt bzw. der für meine Familie (Frau und Kind) ist gegenüber den Unterhaltspflichtigen Kindern aus erster Ehe ?
      Sprich ,wenn ich 1800 € verdiene,müsste ich 257 € pro Kind zahlen (bei 2 also 514 € ).Ergo bleiben mir ,mit Frau und Kind 1286€. Wäre das genau richtig oder zu wenig nach dem Gesetz.

      MFG
      Familie G.
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Zum einen verstehe ich Deine unterschiedliche Angaben über Dein Einkommen nicht, hier 1800€ dann wäre es ein Mangelfall und dafür ist das Alter der Kinder schon erforderlich, wo anders sind es 2350€ aus dem sich der Unterhalt der Kinder bildet.
      Also welches Einkommen stimmt nun ?
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Egal gibt es im Familienrecht nicht. [img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c004.gif[/img]

      Bei 2350€/mtl. sicherlich ohne Berücksichtigung von Weihnachts-/Urlaubsgeld, sowie Steuererstattung, wie auch Nichtabzug berufsbedingter Aufwendungen, gehe ich von Stufe 7 aus, Runterstufung wegen 4 Unterhaltsberechtigten demnach Stufe 6.

      K1 (8 ) = 334 - 77 KG-Anteil = 257€ Zahlbetrag
      K2 (6 ) item

      2350 - 514 = 1836 -> Euer Bedarf und Selbstbehalt ist gesichert.

      Anders wäre es bei 1800€/mtl., da absehbarer Mangelfall dann, würde Dein Selbstbehalt i.H.v. 890€ abgezogen, verblieben 910€ als Verteilmasse.
      Der Bedarf der Unterhaltsberechtigten wäre dann:

      K1 (8 ) 334
      K2 (6 ) 334
      K3 (2 ) 276
      Frau 560
      -----------------
      Gesamt 1504

      Die Verteilmasse (910) wird nach den Unterhaltsansprüchen der Unterhaltsberechtigten anteilig aufgeteilt:

      K1 334 / 1504 x 910 = 202
      K2 item
      K3 276 / 1504 x 910 = 167
      Frau 560 / 1504 x 910 = 339
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Also ca. 2350€ ist das Geld ,was ich im Jahresdurchschnitt mit Weihnachts - und Urlaubsgeld verdiene.Dieses Jahr habe ich 300€ an Steuern zurückerstattet bekommen,wenn ich noch mit verteile kommen wir auf ca. 2375€ .

      Das ich die Stufe 7 bezahlen müsste ist mir dann klar.
      Ich dachte es gibt generell einen Mindest Selbsterhalt für Familien.
      Wennn ich alleine Leben würde,habe ich ja gegenüber den Kindern einen Selbsterhalt von 890€.
      Und ich dachte das gibt es für so einen Fall auch.
      Das man sagt,z.B. Ich hätte für meine Familie einen Selbsterhalt von sagen wir pauschal 1500€.
      Das wollte ich eigentlich nur mal so wissen,wie hoch der wäre.

      Denn momentan müssen meine Familie und ich mit 1300€ (Wenn ich Kindergeld zurechne sind 1450€) leben,weil ich noch die Ehelichen Schulden aus erster Ehe bezahlen muss und Unterhalt zahle,der schon verringert ist.
      Wir kommen damit aus und haben keine Probleme.Nur wollte ich jetzt mal wissen,ob so wie wir gerade Leben mit dem Geld,ob das eigentlich korrekt wäre,oder ob uns mehr zustehen würde.

      Die Schulden sind ja Gott sei Dank am 1.11.06 weg und bezahlt.
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Und so wie du es oben gerechnet hast Schäng,komme ich momentan gut weg,denn ich zahle weniger an meine Ex für die Kinder,wie den eigentlich zusteht.

      Gott sei Dank wurde das Scheidungsurteil gesprochen als ich Steuerklasse 1 verdient habe und dort hiess es bis die Schulden bezahlt sind aktuelle Unterhaltsregelung. 8) :P :D


      Danke für die Information,jetzt weiss ich wieviel meiner Familie eigentlich zusteht und wie man es genau berechnet.

      Sorry trotzdem für die Irreführung.War keine Absicht

      Vielen Dank.
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Hallo Familie G. ,

      Das ich die Stufe 7 bezahlen müsste ist mir dann klar.

      Aber falsch !

      Bei dem genannten Netto-Einkommen können nach OLG Braunschweig noch 5% pauschale Berufsaufwendung (~119) in Abzug gebracht werden, folglich verbleibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen i.H.V. 2256.,, dies wäre Stufe 6 der DT um eine Stufe runtergestuft auf 5, da vier vorhandene Unterhaltsberechtigte.

      Folglich Kindesunterhalt für:

      K1 (8 ) 317 - 60 Kindergeldanteil = 257 Zahlbetrag
      K2 (6 ) item

      Es gibt keinen Familienselbstbehalt, Deiner wäre 890 !

      Sorry trotzdem für die Irreführung.War keine Absicht

      Der Anschiss dafür steht im anderen Thread :D
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Ergo würden die beiden Kinder jeweils 257€ bekommen.
      Und das wollte ich genau wissen.
      Das mit den 5% Arbeitsaufwand hatte ich gar nicht mit einberechnet.
      Trotzdem vielen Dank nochmal.

      Deshalb war es für mich ein zweilgleisiges Schwert wegen Stufe 7 und 6.
      Es geht mir nicht darum den Kindern etwas vorzuenthalten,sondern nur später korrekt zu bezahlen,nicht mehr und nciht weniger.

      Denn 34 € sind 34€. Und lieber möchte ich sie selber haben als zu zahlen.Wer möchte dies nicht?
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Hallo zusammen,
      ich habe diesen Beitrag mit Aufmerksamkeit gelsesen.

      @ Schäng:
      Hat die neuen Ehefrau nicht auch Anspruch auf Unterhalt von Ihrem Mann? Ob gleich dieser jetzt schon Unterhalt an seine Ex, und 2 Kinder bezahlt?

      Dachte dem wäre so....

      Oder kommt es noch darauf an ob der neue Ehepartner mit Kind erwerbstätigt ist?

      Jetzt bin ich ganz Confused........ :rolleyes:

      Danke für die Aufklärung,

      JoschiM
    • RE: Mindest Selbstbehalt für neue Familie.

      Hallo!

      Antworte jetzt mal für Schäng!

      2350 - 514 = 1836 -> Euer Bedarf und Selbstbehalt ist gesichert.


      KV 890 SB + Ehefrau 560 Euro + Kind 262 Euro (Zahlbetrag 199 Euro)= 1712 Euro (1649 Euro abzüglich anteiliges KG)
      zuzüglich 2 x 257 Euro = 514 Euro

      Unterhaltsrelevantes EK wurde später mit 2256 Euro bereinigt ausgerechnet.

      Frau wurde also miteinberechnet!

      Grüße,
      kosmos25