Betreuungsbonus

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    • Betreuungsbonus

      Hallo,

      ein Grünschnabel fragt nochmal um Rat.
      Verbringe nun schon viele Stunden im Internet um mich auf eine Unterhaltsneuberechnung mit meinem Exmann vorzubereiten. Wir wollen uns morgen abend treffen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
      Zur Vorgeschichte:
      Ich bin seit 2003 geschieden (Unterhaltstitel vorhanden) und die beiden gemeinsamen Kindern (7 und 8 Jahre) leben bei mir. Seit der Geburt der Kinder habe ich nur auf Minijobbasis gearbeitet und unseren Lebensunterhalt mit den Unterhaltszahlungen meines Exmannes und dem Minijob bestritten.
      Mein Exmann verdient ca. 2500 € netto und ist in zweiter Ehe verheiratet (ohne Kinder, neue Partnerin arbeitet Vollzeit).
      Seit 01.08.2006 habe ich nun einen Job angenommen und werde ca. 1300 €/Monat (für 30 Std.) verdienen. Dazu kommen noch ca. 300 € durch einen Minijob am Wochenende.
      Meine Fragen lauten:
      Wird mein Nebenjob voraussichtlich zum Einkommen dazugerechnet oder als überobligatorisch angesehen?
      Was genau ist der Betreuungsbonus und kann ich ihn ggfs. von meinem Einkommen abziehen? Meine Kinder besuchen eine Übermittagsbetreuung die monatlich 70 € kostet (Für beide).
      Mein Ex erhält die Hälfte des Kindergeldes.
      Kann mein Ex den Unterhalt für den Monat August trotz vorhandenen Titel eigenmächtig kürzen?
      Falls Ihr Tips habt was ich (oder besser wir) bei unserer Neukalkulation beachten sollen bzw. nicht vergessen sollten dann werdet sie bitte unbedingt los.
      Vielen Dank im Vorraus
      Eure Maria
    • RE: Betreuungsbonus

      Hallo Maria,

      das ist unter anderem davon abhängig, in welchem OLG-Bezirk Du wohnst. Z.B. im Bezirk des OLG-Dresden wird einer berufstätigen KM ein Betreuungsbonus von 150 Euro je Kind angerechnet.

      Aber ich glaube nicht, dass Du hier eine endgültige Antwort bekommen wirst, da es die meines Erachtens nicht wirklich gibt.

      Entweder Du findest mit Deinem Ex eine Lösung oder die von Dir genannten Fragen werden vor Gericht beantwortet.

      Alles Gute, Jack
      Superpapa´s geben niemals auf ....
    • RE: Betreuungsbonus

      hallo Maria,

      Wird mein Nebenjob voraussichtlich zum Einkommen dazugerechnet
      ja.

      Was genau ist der Betreuungsbonus und kann ich ihn ggfs. von meinem Einkommen abziehen?
      das ist ein anrechenfreier Betrag, der Dir das arbeiten etwas „schmackhafter" machen soll. Dafür dass Du neben der Kinderbetreuung arbeiten gehst.
      kann bis zur Höhe KU gehen. Schau in die Leitlinien "Deines" OLG was drüber drinsteht.

      Meine Kinder besuchen eine Übermittagsbetreuung die monatlich 70 € kostet (Für beide).
      die Kosten für Kinderbetreuung während Arbeitszeit kannst Du mind. von Deinem Einkommen abziehen.

      Kann mein Ex den Unterhalt für den Monat August trotz vorhandenen Titel eigenmächtig kürzen ?
      wurde schon in Deinem vorherigen Thread beantwortet. :(
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Betreuungsbonus

      Hallo Wolfgang,
      danke für deine Rückmeldung. Für uns würden die Richtlinien des OLG Köln herangezogen werden. Darin steht, das die Möglichkeit besteht einen Betreuungsbonus zu gewähren. Welche Höhe pro Kind wird den in der Regel als angemessen gewertet?

      Gruß Maria