Lohnpfändung

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    • Lohnpfändung

      Hallo alle,

      ich habe mal wieder ein Problem mit dem Unterhalt.
      Ich zahle z.Z. 676 für 3 Kinder (7, 9, 11) zum 1. eines Monatsper Dauerauftrag seit fast 2 Jahre. Vor ein paar tagen dann die Überraschung, ich wurde zu Lohnbuchhaltung zitiert. Ich habe dann erfahren das meine EX eine Lohnpfändung beantragt hat und sie vom Amtsgericht genemigt ist, mit der begründung ich würde unregelmässig Unterhalt bezahlen. Ich habe dann die Kontoauszüge vorgelegt das ich den Unterhalt zahle. Sie konnten es nicht nachvollziehn aber sie müssen nun Pfänden. Ich habe einspruch eingelegt und dort habe ich erfahren , dass EXE moniert dassich erst zum 1. Überweise sie aber ein Anspruch hat am 1. über das Geld zuverfügen. Ich habe daraufhin den Dauerauftrag zum 25. des Monats vorverlegt. Ich hatte darauf eine einstellung werwirkt. Zum 1.8. wurde dann wieder gefändet mit der selben begründung. Wass kann ich machen? Warum sagt Sie mir es nicht dass ich zum 25. eine Monats Überweisen soll? Macht es gleich mit dem Titel? ich bekomme jetzt zusätslich 10,50€ bearbeitungsgebür abgezogen.
      Kann ich mich wehren?

      MfG
      Frank
    • RE: Lohnpfändung

      Üblich ist in Titeln das eine Zahlung bis zum 3. des Monats erfolgen muss. Was steht denn in dem Titel genau drin?
      Wenn der DA regelmässig zum 1. ausgeführt wird, kann ja wohl keine Unregelmässigkeit vorliegen. Ich kenne mich mit Pfändungen (zum Glück) nicht gut aus, aber in diesem Fall würde ich sagen das die Pfändung ungerechtfertigt ist, eine Pfändungsgegenklage einleiten und Schadensersatz (die Gebühren) von der Ex fordern.
    • RE: Lohnpfändung

      Ne ich meine welches Zahlungsziel steht auf dem Titel? Geld muss am 1. des Monats da sein, oder am 3.?

      Wenn der DA immer am 1. abgeht wird das Geld normalerweise am 3. da sein, das ist keine Unregelmässigkeit. Wenn die Bank aber oft länger braucht, würde ich da mal nachhaken, obs an deiner Bank liegt, oder an ihrer.
    • RE: Lohnpfändung

      Ich habe den DA geändert zum 25. des Monats weil Sie bei der Postbank ist und die immer etwas länger brauchen.

      Aber ich habe ja alles schon bei Gericht abgegeben (Kopien Kontoauszüge und Bankschreiben). Die Pfändung wurde daraufhinn ausgesetzt (18.7.06). Am 21.7.06 wurde der Ausetztungsbeschluß wieder aufgehoben und weiter gepfändet obwohl ich belegen kann das ich den Unterhalt zahle. Zum 25.8.06 habe ich dann Unterhalt vom meinen Konto belastst bekommen und dann der Schock das zum 1.8. auch das Geld am Lohn gepfändet bekommen. Ich habe als im August 2 mal bezahlt.
      Ich habe jetzt Angst wenn ich den Da Stroniere das ich meiner Ex die Vorlage gebe das ich nicht zahlungswillig binn.
      Auch die Urkundsbamtin länger in Urlaub so da ich eine Entscheidung nicht im August bekomme.
      Eine nochmalige Doppelzahlung kann ich mir nicht leisten da der Dispo ausgeschöpft ist.

      Was kann ich machen das ich auch mir nichts nachsagen lassen kann?
    • RE: Lohnpfändung

      Original von Uwe_F
      Üblich ist in Titeln das eine Zahlung bis zum 3. des Monats erfolgen muss. Was steht denn in dem Titel genau drin?


      Original von Uwe_F
      Ne ich meine welches Zahlungsziel steht auf dem Titel? Geld muss am 1. des Monats da sein, oder am 3.?

      Hallo Frank,

      auf die wiederholte Frage von Uwe_F scheinst Du keine Antwort geben zu können/wollen. Aber auch mit der Beantwortung halte ich es für schwierg, diese undurchsichtige Pfändung hier im Forum aufzuklären. Ich denke, Du wirst damit zu einem Anwalt gehen müssen.