ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

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    • ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Die Geschichte zum Fall:
      „Meine Tochter, sie lebt noch bei meiner ersten Frau, hat bis zum Jahr 2003 die Klasse 11 des Gymnasiums besucht. Bis dahin war alles klar. Dann wollte ich zum Ende des Schuljahres das Zeugnis sehen. Ich bekam es nicht und musste es einklagen. Das Zeugnis, am 24.07.2003 erstellt, lag mir letztendlich im Februar 2004 vor. Ergebnis: Das Zeugnis hatte mehr Sechser als Fünfer, unendliche, unentschuldigte Fehlstunden und, weil ja schon Zeit ins Land gegangen war, war meine Tochter auch zwischenzeitlich auf die Gesamtschule gewechselt, worüber ich natürlich nicht informiert war.
      Schließlich soll der Vater, zu dem der Kontakt nicht mehr bestand (auch hierzu könnte ich eine Menge schreiben), ja nur zahlen, der Rest geht ihn nichts an.
      Vor Gericht wurde alles rosarot beschrieben, an den schlechten Leistungen war der Vater schuld, aber jetzt, auf der Gesamtschule, war alles viel besser (ausreichend und mangelhaft). Die 11 war so gerade eben geschafft. Das erste Halbjahr der 12 war fast gelaufen, da erfahre ich per Zufall im Dezember…“

      Anhand des vorliegenden Falles wird deutlich,
      - welche unterhaltsrechtlichen Probleme sich beim Kindesunterhalt stellen,
      - wie Väter ohne Kontakt zu den Kindern „ins Blaue“ zahlen,
      - dass volljährigen Kindern konkrete Auflagen gemacht werden müssen, wie und wie oft sie den Unterhalt zahlenden Vater informieren müssen,
      - wie inkonsequent, ja ungerecht Gerichte zuweilen urteilen,
      - dass es nicht im Sinne des Kindeswohls ist, wenn Gerichte Lügen und Faulheit von volljäh-rigen Kindern permissiv-indifferent übergehen.

      Was am Ende wirklich bleibt, umschreibt der Betroffene so:
      „Was ist das eigentlich für ein Skandal und wie vielen Vätern geht es ähnlich?
      Unsere Zukunft, die Kinder, werden in Watte gepackt wo es nur möglich ist.
      Wie sollen diese Kinder später ihre und unsere Zukunft gestalten?
      Warum ist immer derjenige, der leisten kann, in der Defensive? Wer schützt seine Rechte?
      Ich halte das Ganze auch für einen gesellschaftlichen Skandal.
      Ganz ehrlich: wäre ich noch etwas jünger oder hätte ich keine Familie, für die ich sorgen muss, dann würde ich diesem Land den Rücken kehren. Diese Sache hat mir den Rest gege-ben.“ Josef Linsler
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Ich wollte wissen,

      ob dieser Beitrag freigegeben wird zur Diskussion oder nur zur Information erstellt wurde.
      Du hast mir die Frage ja beantwortet.
      Was mir allerdings auffällt, ist, dass der ein oder andere mod recht pampig auf Fragen reagiert. Man kann nicht alles wissen und vergißt ja auch mal etwas.
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo Mad-Max !

      Ich wollte wissen,
      ob dieser Beitrag freigegeben wird zur Diskussion oder nur zur Information erstellt wurde.

      Beiträge die nicht geschlossen dienen der Diskussion, welche dann auch erwartet wird.

      erwartest Du hier Beiträge? Könnten allerdings sehr polemisch werden.

      Polemik sollte deutlich ersichtlich sein und den Forenregeln entsprechen, viel lieber werden sachliche Beiträge erwartet !
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      hallo Mad-Max,

      Was mir allerdings auffällt, ist, dass der ein oder andere mod recht pampig auf Fragen reagiert.
      kann auch an der Art der Fragestellung liegen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      was mir an dieser Presseerklärung auffällt:

      sie ist nicht geschlechtsneutral

      Es sind nicht nur Väter betroffen.

      Zum Thema ein paar Gedanken:

      Anhand des vorliegenden Falles wird deutlich,
      - welche unterhaltsrechtlichen Probleme sich beim Kindesunterhalt stellen,
      - wie Väter ohne Kontakt zu den Kindern „ins Blaue“ zahlen,
      - dass volljährigen Kindern konkrete Auflagen gemacht werden müssen, wie und wie oft sie den Unterhalt zahlenden Vater informieren müssen,
      - wie inkonsequent, ja ungerecht Gerichte zuweilen urteilen,
      - dass es nicht im Sinne des Kindeswohls ist, wenn Gerichte Lügen und Faulheit von volljäh-rigen Kindern permissiv-indifferent übergehen.


      man sollte sich auch klar machen, dass gesamtes Unterhaltsrecht auf einem Fundament ruht:

      dem Prinzip der Gegenseitigkeit: hilfe und unterstützung in notsituationen usw.

      was hat ein Nur-Zahlelternteil vom notorischen Kontakt- und Allesverweigerkind zu erwarten ?

      (Diesem Grundsatz entsprechend verschiedentlich Obergerichte (Fankfurt, Bamberg, Celle im Gegensatz zu München und BGH) aufgrund fehlender verwandtschaftlicher Gesinnung bei Volljährigen eben auch Verwirkung zur Anwendung kommen haben lassen. Die Auffassungen gehen auseinander)

      Betrachtet man diese Angelegenheit unter demografischen Gesichtspunkten und bedenkt dabei, auch Frauen, die bekanntermaßen die männlichen zeitgenossen um Jahre in der Lebenserwartung übertreffen und es ist kein kind da, das für den übrig gebliebenen Elternteil verantwortung übernimmt:

      das sprengt, je häufiger zukünftig davon auch Mütter betroffen sein werden, die bereits jetzt überstrapazierten sozialetats

      die gesellschaft tut sich in der langfristigen Perspektive nichts gutes, solch filiale haltung zu tolerieren

      abgesehen mal von langzeitfolgen für die betroffenen selbst (solche Kränkung geht an keinem spurlos vorbei)



      [Ist ein Gesichtspunkt und nur grob, aus dem hohlen bauch heraus, angerissen. Ich tippe, es gibt in der "heileweltfamilie" BRD nicht mal eine einzige langzeitstudie zum thema (selbstverständlich aber populärjournalismus. Vielleicht irre ich auch. hab noch keine literaturrecherche gemacht. Was hierzu zu ergoogeln ist, ist dürftig und mager, was darauf schließen lässt, dass das thema kein thema ist. warum auch immer das so sein mag]


      Ich schmeiß noch ein paar markante Sätze:

      Ich bin als Mutter betroffen, die das kind nicht nur im bauch hatte und sozusagen per geburt ausgeschieden hat, ich hatte meine tochter 1 Jahr an der brust, schreikind zu anfang, bei mir aufgewachsen usw. usw.

      und ich empfinde solche filiale Haltung schlichtweg als Gewalt

      Gewalt in der Familie: google Seiten massenhaft gefüllt mit Gewalt gegenüber Kindern

      vereinzelt gibt es Studien zwischenzeitlich zur familiären Gewalt gegenüber alten Eltern, wenn sie hilflos sind

      und ganz vereinzelt findet man Beiträge zu Schlaraffenland Kinder und genau 1-nen pdf, der diese Gewalt, die ich persönlich empfinde, beschreibt, konnte ich finden und abspeichern (entweder studie aus kanada oder usa ins dt. übersetzt)

      Alles andere läuft hierzulande im bereich psychiatrie: narzistische persönlichkeitsakzentuierung, borderline usw.

      Nur das trifft es eben auch nicht immer.

      Werden die Kinder agressiv gegenüber der Gesellschaft, werden sie eingelocht

      werden sie aggressiv gegenüber eltern oder elternteilen, weil sie z.B. hochbegabt sind und wissen, was sie sich mit energieablass an falscher Stelle verbauen, passiert gar nichts

      außer der elternteil hätte eine chance, durch entsprechend um die Ohren geknallte schriftsätze, seinem kind die levitten zu lesen.

      [ist zum schluss aus bitterkeit jetzt wieder privat geworden, betrifft aber nicht nur mich; von daher ist's wurscht]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Agatha ()

    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      was mir noch am rande zu google gesichtspunkten einfällt:

      Ich optimiere zukünftig solcher Art meiner beiträge hier im forum

      google grast hier täglich ab

      könnt ne form von politik von unten werden, sofern das andere auch tun
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      hallo wolfgang,

      mal eine frage? wenn es da um das zeugnis ging? warum hat deine eigene tochter dies dir nicht gegeben? "nur" (und damit mein ich nicht das ich ihr zeugnis gerade prächtig finde) wegen schlechten noten? ihre mutter hat das zeugnis doch auch bekommen. also wovor hätte sie angst haben können.

      kann es sein, das deine tochter da mehr zu ihrer mutter hält? sei mir bitte nicht böse, wenn ich solch ein frage stelle, aber manchmal gibt es sowas auch.

      aber du hast recht. ich als frau, die selbst mitansieht wie der rechtsstaat mit vätern umgeht, muss dir einfach nur zustimmen. väter dürfen zahlen, haben nie vor gericht recht, und müssen einfach den mund halten, sonst bekommen sie das sorgerecht abgenommen, weil die exfrau/freundin sich lügengeschichten eventuell ausdenkt, damit sie das unterhalt kassieren kann und ihre ruhe vor dem vater hat.

      gut es sind nicht alle frauen so, ich zum beispiel würde dies nie machen, weil ein kind ein recht hat auf beide elternteile und auch beide elternteile recht haben sollten, mehr als nur ein bisschen vom leben ihres kindes mitzubekommen.

      ich drück dir die daumen, das bei dir wieder alles besser wird!
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hi Tini,
      nur damit es im weiteren Verlauf hier im Thread nicht zu Mißverständnissen kommt.
      Der eingangs zitierte Text stammt von einem gewissen
      Josef Linsler

      Wolfgang hat die Geschichte hier nur zur Diskussion eingestellt. ;)
      Gruß
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo zusammen,

      um auch dieser Aussage Mißverständnissen entgegen zu wirken, mache ich darauf aufmerksam, dass Herr Josef Linsler der Bundespressesprecher des ISUV/VDU e.V. ist und dies als Pressemitteilung Nr. 23/06 eines ihm dargelegten Fall veröffentlicht hat.
      Dateien
      • PR 23-06.zip

        (14,47 kB, 38 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      hallo Tini, das ist eine Pressemeldung des Verbandes, die zwar auf einem aktuellen, bestehenden Fall aufbaut, nicht auf meinem !
      ich habe den nur als Aktiver des Verbandes, Teil des Forenteams, hier eingestellt.

      sollte das hier betroffene ISUV - Mitglied hier im Forum mitlesen kann er gerne Deine guten Wünsche für sich annehmen.


      Mein "Fall" ist schon lange beendet, bin nach anfänglichen Problemen ganz gut da durch gekommen. Vor allem habe ich weiterhin guten Kontakt zu den - inzwischen erwachsenen - Kindern, die ihre "eigenen" kleinen Familien haben.
      ISUV - Merkblätter, Report, (aktive) Mitglieder + Vorstand, aber auch anerlerntes Wissen durch (von mir organisierte) Vorträge in Bezirksstellen - hatten einen großen Anteil daran.
      Deshalb bin ich auch weiterhin im Verband aktiv, hier im "Netz". Und weil ich denke dass die Arbeit des Verbandes auch "meinen" Söhnen zugute kommt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo Sonnenschein,
      ich glaube, es geht nicht darum, was er im Dezember erfahren hat (Mutmaßung: Den Weihnachtsmann gibts nicht, Rentier schmeckt lecker, Weihnachtsbäume sind keltischer und nicht christlciher Natur, ooops, das Jahr ist schon wieder bald zu Ende?), sondern um das Informationsdefizit des Vaters. Es war ein Beispiel!
      Liebe Grüße

      P.S.: Datenanhang entspricht Eingangstext.
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      hallo sonnenschein, das ist eine sog. "gepackte" Datei, d.h. sie wurde so "verpackt" dass sie kleiner wurde als im Original.

      Zum Lesen muss die Datei "entpackt" werden, dazu gibt es Entpacker - Programme. z.B. Winzip, kannst Du aus dem Internet auf Deinen PC laden. Google mal danach.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Leider ist dies kein Einzelfall. Ich bin zwar weiblich, räume dem Vater meines Kindes aber alle Rechte ein...die er leider nicht nutzt!Sehr zum Nachteil unseres Sohnes! Den Vater immer wieder zu bitten, mir Urlaubsauskünfte zu geben- wie wir alles am besten organisieren(da 720Km Entfernung), bin ich nach 7 Jahren so langsam leid. Aber immer wieder mach ich´s ...weil es eben für meinen Sohn so wichtig ist! :(
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo zusammen.
      Bei mir ist es so gelaufen das unsere Kinder 14 und 16 jahre,seid der Trennung nicht zu mir,nichts vom mir wissen wollen.
      Gespräche beim Jugenamt verliefen ergebnisslos.
      Wir sind seid Anfang des Jahres geschieden,haben gemeinsames Sorgerecht,bekomme keine Anrufe von unseren Kindern,keine Info über schulische Leistungen oder Gesundheit von der KM.
      Finde es traurig das dies so ist,bin am Ende.Zahlen darf ich und Sorgerecht habe ich.Was nützt es mir. :(
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo Hermann,

      ich bin eine betroffene Mutter (Tochter ist mit Vaters Unterstützung mit 16 in eigene Wohnung gezogen und verweigert seitdem (seit drei Jahren) jeglichen Kontakt. Eine abstruse KU-Klage wurde von ihr punkt Volljährigkeit dann initiiert)

      Auch vom JA wurde ich belogen. Keinerlei Unterstützung.

      Wenn ich die Zeit nochmal zurückdrehen könnte, ich wäre knallhart und würde über das Familiengericht postwendend eine Umgangsregelung durchsetzen. Ob die Kinder dann den Umgang wahrnehmen oder nicht, ist 'ne extra Geschichte. Aber auch dazu würde ich nicht mehr geschwiegen haben. Auf jeden Fall still leidend hinnehmen würde ich das im Leben nicht mehr.

      Aus meiner Sicht: Sofort Fronten klären.... Die Kinder müssen m.E. spüren, wo der Hammer hängt, sonst kommt: Fortsetzung folgt. Sie müssen m.A.n. schnell spüren, dass nicht gut Kirschen mit Dir zu essen ist, wenn sie ein Dir unerwünschtes Verhalten zeigen. M.E. positive Verstärker (Geschenke etc.) komplett verkehrt.

      Lies dir 'mal die threads durch, wo die Kinder dann punkt 18 mit Komplettverweigerungshaltung und blödsinnigen KU-Klagen ihre Eltern bekriegen...

      So was von daneben.



      keine Info über schulische Leistungen oder Gesundheit von der KM.

      Das steht Dir zu.... §BGB ?(... lass da bloß nicht locker


      Halt die Ohren steif und lass Dich nicht unter kriegen.

      LG
    • RE: ISUV - Presseerklärung: Zahlvater – ansonsten gegenüber dem eigenen Kind rechtlos

      Hallo,

      ich finde es gut, dass JL die Problematik aufgenommen hat, mal wieder.

      Da haben wir vom Ansatz her eine einigermassen gefestigte Rechtsprechung. Mit Fleiss und Zielstrebigkeit soll eine Ausbildung absolviert werden. Dafür (eben für Fleiss und Zielstrebigkeit) hat dann der Unterhaltszahler seinen Beitrag zu leisten. Umgekehrt sollen dann eben die Ausbildungserfolge unaufgefordert nachgewiesen werden. Soweit so gut.

      Haben wir hier schon eine Minimierung der Anforderungen an die Kids (der menschliche Aspekt wird leider zunehmend ausgeklammert), so wird in der REchtsprechung auch dieses gegenseitige Geben und Nehmen häufig auf Nehmen des Monatsschecks reduziert! Zahler also als "Money Cow". Alles andere wird weggedrückt bzw. nach überzeugendem Gerichtsauftritt des Juniors mit einem bösen "Du, Du, in Zukunft nicht ganz so nachlässig" abgetan.

      Es ist zwar einerseits verständlich, dass die Gerichte dazu neigen, den Kinder nach Möglichkeit eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Aber mit zunehmenden Alter der Kids kann da durchaus auch "Gegenleistung" erwartet werden. So, wie man auch sonst nichts umsonnst bekommt.

      Es gab mal eine Entscheidung des Familiengerichts in Frankfürt am Main, so von 1989 oder 1990. Da ist einer Studentin der Unterhalt abgesprochen worden, einfach weil sie vor Gericht ganz offen erklärte, sie lehne den Vater ab, wolle ihn nicht sehen, nur sein Geld.

      Schade, dass diese Rechtsprechung nicht weiter entwickelt worden ist.

      Gruss