Hallo,
ich hatte vor längerer Zeit meinen RA (laufendes EU-Verfahren) gebeten von meiner Ex die Herausgabe eines nicht mehr gültigen KU-Titels zu verlangen. Hat dieser getan, mit Frist. Gegnerischer RA antworte ausweichend (erst mal abwarten...), versicherte aber aus dem Titel nicht zu vollstrecken. Ich hab meinem Anwalt geschrieben es erstmal dabei zu belassen. Er forderte aber nochmals die Herausgabe, mit üblicher Fristsetzung. Antwort kam bis Fristende keine von der Gegenseite. Eine Woche nach Ablauf der Frist wurde aber der Titel an mich geschickt.
Inzwischen hatte mein Anwalt aber eine Klageschrift vorbereitet. Die Kosten wollte er der Gegenseite aufdrücken. Da kam aber m.W. nichts zurück (ausser Geschimpfe von meiner Ex).
Jetzt stellt er mir das in Rechnung.
Gegenstandswert: Jahreswert des Titels
Geschäftsgebühr: 318 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Gegenstandswert: -159 €
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 Nr 3101 Nr.1 3100 VV RVG: 196€
Post und Telekommunikation: 40€
Gesamt zzgl MWSt :458€
Ist das so ok, muss ich das bezahlen für 2 verschickte Briefe (und eine vorbereitete Klageschrift die ich gar nicht in Auftrag gegeben hatte)?
ich hatte vor längerer Zeit meinen RA (laufendes EU-Verfahren) gebeten von meiner Ex die Herausgabe eines nicht mehr gültigen KU-Titels zu verlangen. Hat dieser getan, mit Frist. Gegnerischer RA antworte ausweichend (erst mal abwarten...), versicherte aber aus dem Titel nicht zu vollstrecken. Ich hab meinem Anwalt geschrieben es erstmal dabei zu belassen. Er forderte aber nochmals die Herausgabe, mit üblicher Fristsetzung. Antwort kam bis Fristende keine von der Gegenseite. Eine Woche nach Ablauf der Frist wurde aber der Titel an mich geschickt.
Inzwischen hatte mein Anwalt aber eine Klageschrift vorbereitet. Die Kosten wollte er der Gegenseite aufdrücken. Da kam aber m.W. nichts zurück (ausser Geschimpfe von meiner Ex).
Jetzt stellt er mir das in Rechnung.
Gegenstandswert: Jahreswert des Titels
Geschäftsgebühr: 318 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Gegenstandswert: -159 €
Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 Nr 3101 Nr.1 3100 VV RVG: 196€
Post und Telekommunikation: 40€
Gesamt zzgl MWSt :458€
Ist das so ok, muss ich das bezahlen für 2 verschickte Briefe (und eine vorbereitete Klageschrift die ich gar nicht in Auftrag gegeben hatte)?