Anwaltskosten so in Ordnung?

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    • Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo,

      ich hatte vor längerer Zeit meinen RA (laufendes EU-Verfahren) gebeten von meiner Ex die Herausgabe eines nicht mehr gültigen KU-Titels zu verlangen. Hat dieser getan, mit Frist. Gegnerischer RA antworte ausweichend (erst mal abwarten...), versicherte aber aus dem Titel nicht zu vollstrecken. Ich hab meinem Anwalt geschrieben es erstmal dabei zu belassen. Er forderte aber nochmals die Herausgabe, mit üblicher Fristsetzung. Antwort kam bis Fristende keine von der Gegenseite. Eine Woche nach Ablauf der Frist wurde aber der Titel an mich geschickt.
      Inzwischen hatte mein Anwalt aber eine Klageschrift vorbereitet. Die Kosten wollte er der Gegenseite aufdrücken. Da kam aber m.W. nichts zurück (ausser Geschimpfe von meiner Ex).

      Jetzt stellt er mir das in Rechnung.
      Gegenstandswert: Jahreswert des Titels
      Geschäftsgebühr: 318 €
      Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Gegenstandswert: -159 €
      Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 Nr 3101 Nr.1 3100 VV RVG: 196€
      Post und Telekommunikation: 40€
      Gesamt zzgl MWSt :458€

      Ist das so ok, muss ich das bezahlen für 2 verschickte Briefe (und eine vorbereitete Klageschrift die ich gar nicht in Auftrag gegeben hatte)?
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo Uwe,

      bin keine Expertin für Anwaltsgebühren, klingt mir aber überzogen... Ich selbst habe vor Jahren versucht, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Ist wahrscheinlich in Deinem Fall ein stritiges Thema. Versuch's trotzdem - weil ja eher wenig von Erfolg gekrönt...

      LG Betty
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Original von Uwe_F
      Hallo,

      ich hatte vor längerer Zeit meinen RA (laufendes EU-Verfahren) gebeten von meiner Ex die Herausgabe eines nicht mehr gültigen KU-Titels zu verlangen.

      häää?

      Hallo Uwe_F,

      wieso wurde die Herausgabe eines nicht mehr gültigen KU-Titels verlangt? Nix gültig = nix Vollstreckung. 8)
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo, Uwe!

      Du schreibst:
      muss ich das bezahlen für 2 verschickte Briefe
      Nun, Du weisst ja selbst aus Erfahrung, dass die RAe idR nicht nach Stunden-Aufwand, sondern Streitwert berechnen.

      Ich hab meinem Anwalt geschrieben es erstmal dabei zu belassen.
      Nachweisbar (zB per Fax)?

      eine vorbereitete Klageschrift die ich gar nicht in Auftrag gegeben hatte?
      Nun, idR legen ja die RAe eine Blanko-Vollmacht vor, alles Noetige zu veranlassen - zur Not eben auch eine Klageeinreichung.

      Die Kosten wollte er der Gegenseite aufdrücken. ...
      Jetzt stellt er mir das in Rechnung.
      Nachdem die Gegenseite auf die erste Fristsetzung ausweichend geantwortet, auf die zweite (eigentlich nicht mehr noetige) Fristsetzung nicht mehr, kann dem Gegenanwalt durchaus eine Veranlassungsschuld auferlegt werden. Ob das ueber das aussergerichtliche Handeln Deines RA hinaus auch die Klagevorbereitung betrifft, koennte fraglich sein.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo, Uwe!

      Du schreibst:
      Und was soll ich nun machen?
      Nun, solange Du die Fragen hier nach Ausmass des Mandats und der Nachweisbarkeit Deines Stop-Hinweises an den RA nicht beantwortest, vermag ich die Situation nicht einzuschaetzen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      1. Ich denke das war eine übliche Blanko-Vollmacht
      2. es ist sehr viel telefonisch besprochen worden, in meinen Schreiben hab ichs nicht gefunden.

      Zusatz: Ich habe ihn inzwischen mindestens 3 mal aufgefordert (schriftlich!) von der Gegenseite Auskunft zum Zugewinnausgleich zu fordern, passiert ist bisher nichts. In 2 Monaten läuft die 3-Jahresfrist nach der Scheidung aus. Was wenn er das verpennt?
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo, Uwe!

      Du schreibst:
      es ist sehr viel telefonisch besprochen worden, in meinen Schreiben hab ichs nicht gefunden.
      Dann kannst Du jetzt fuer die Zukunft lernen, dass solche Sachen nachweisbar sein muessen.
      Versuch halt mit ihm ins Gespraech darueber zu kommen.

      Ich habe ihn inzwischen mindestens 3 mal aufgefordert (schriftlich!) von der Gegenseite Auskunft zum Zugewinnausgleich zu fordern, passiert ist bisher nichts. In 2 Monaten läuft die 3-Jahresfrist nach der Scheidung aus. Was wenn er das verpennt?
      Wenn Deine Aufforderung nachweisbar ist (Einschreiben-Rueckschein, Faxbestaetigung) hast Du etwas in der Hand. Hat der RA denn von Dir die noetigen Unterlagen fuer den ZA?

      Gruss, Andreas

      P. S. Schoen faende ich es, wenn Du noch Zeit fuer die Grussformeln am Anfang und Ende Deiner Postings haettest. :)
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Anwaltskosten so in Ordnung?

      Hallo!

      Hat der RA denn von Dir die noetigen Unterlagen fuer den ZA?


      Braucht er erstmal nicht, weil er doch nur Auskunft über das relevante Vermögen anfordern soll.

      Naja, werd mal mit ihm reden, ist ja bald Gerichtstermin für EU.

      Was ich aber noch immer nicht weiss, was hat es in der Rechnung mit den beiden Punkten auf sich:
      -Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Gegenstandswert: -159 €
      -Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 Nr 3101 Nr.1 3100 VV RVG: 196€
      Heisst das das seine Gebühren höher sind wenn der Auftrag vorzeitig beendet wird? Wenn es vor Gericht gegangen wäre hätte er weniger berechnen dürfen?
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