"Einstweilige Anordnung auf Umgang" bei Gericht beantragt..

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    • "Einstweilige Anordnung auf Umgang" bei Gericht beantragt..

      hallo,

      an anderer stelle unter erzählte ich schon kurz unter der rubrik "unterhalt" etwas zu meiner situation, hier mehr:

      mein sohn wurde im juli 3 und lebt bei seiner mutter (sie hat alleiniges sorgerecht) und deren ehemann, sie sind seit fast 1 jahr verheiratet. er ist mein "nachfolger".
      mein sohn wurde einbenannt, d.h. er trägt, wie auch seine mutter, den nachnamen des neuen mannes. krum nehme ich ihr noch heute, dass ich über die einbenennung nicht informiert wurde und nur über dritte später erfuhr, dass mein sohn einen anderen namen trägt..

      wir waren nicht verheiratet. ich trennte mich von ihr während der schwangerschaft. ich hatte meine trennung von ihr bereits beschlossen, bevor ich erfuhr, dass sie schwanger von mir ist. habe mich dann 6 wochen später aber dennoch getrennt, weil ich zu der überzeugung kam, dass ich wegen des kindes die beziehung zu dieser frau nicht aufrecht erhalten wollte.

      das hat sie mir bis heute offensichtlich nicht verziehen.

      ich hatte bis märz 2006 unregelmäßigen umgang in form von besuchen bei meinem sohn (abstand 2-6 wochen, zuletzt regelmäßiger), der jeweils in begleitung der mutter oder auch überwiegend deren ehemann stattfand (er ist hausmann und kümmert sich um meinen sohn, sie hat einen gutbezahlten job). mein sohn ist das einzige kind in deren ehe.

      das letzte mal gesehen habe ich meinen sohn im märz 2006!

      ein vereinbarter termin im april wurde wegen kran krankheit meines sohnes (mal wieder) abgesagt. ostern stand vor der tür und da wiederholte ich meinen wunsch, mit meinem fast 3-jährigen sohn endlich mal alleinigen umgang zu pflegen ("2 stunden alleine spazieren gehen im benachbarten park"). das lehnte die km ab, ich würde das kind nicht ohne begleitung ihres mannes sehen dürfen..!

      ich fragte: "ich bin der vater von xyz, warum verweigerst du mir den umgang??" antwort der km: "du bist nicht der vater, du bist der erzeuger! vater des kindes ist XXX (ihr ehemann!)"

      noch fragen??

      ich muss erwähnen, die km erzieht meinen sohn in der form, dass mein sohn ihren ehemann "papa" nennt und mich beim vornamen...!

      um die geschichte hier nicht noch mehr in die länge zu ziehen: ich habe sofort das jugendamt eingeschaltet, um das recht meines sohnes auf freien umgang mit mir als seinen (wirklichen und auch präsenten) vater gegenüber der km durchzusetzen. 2 gesprächstermine fanden leider erst im juni/juli statt. ohne erfolg.
      im gegenteil: die km verweigerte mir gar "ohne schriftliche vereinbarung" (in ihrem sinne vormuliert) nunmehr gänzlich den umgang und das besuchsrecht (ich erinnere: ich sah meinen sohn zuletzt vor 5 monaten!)

      daraufhin habe ich sofort am 03. juli einen antrag bei gericht auf "einstweilige anordnung eine umgangsreghelung dahingehend zu treffen, dass ich das kind ....sehen darf"

      und was ist bis heute paassiert?? ..........nichts!

      meine erste frage zu meiner sit ist: mein sohn geht in einen kindergarten, muss man mir als vater auskunft geben, in welchen kindergarten er geht? dort könnte ich ihn ja schliesslich sehen, wenn er nach hause geht, oder?

      wer hat erfahrungen bei gericht, wiso dauert das so lange, obgleich die km hier doch eindeutig gegen das gesetz verstößt (recht des kindes auf umgang mit seinen eltern, also auch mit mir).

      was haltet ihr davon, dass meinem sohn ein anderer "papa" vorgesetzt wird, obwohl ich vor ort bin?? was kann/darf sich diese frau noch alles erlauben?

      noch bezahle ich gem absprache den kindes-unterhalt. ich bin kurz davor, den dauerauftrag zu stornieren. meinetwegen soll sie dann pfänden, aber warum soll ich das alles hier noch frewillig unterstützen?
      Inflation der "?" gekürzt. 1x reicht völlig um zu erkennen was eine Frage sein soll ! mfg WB

      fragt sich
      mike

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: "Einstweilige Anordnung auf Umgang" bei Gericht beantragt..

      Hallo mike, Gericht arbeiten bei Umgang sehr selten mit „einstweiliger Anordnung“, da werden erst mal (übers JA) Erkundigungen zur Sachlage eingeholt. Und Mutter Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Kann schon dauern.

      Dein RA kann eine Anfrage „Sachstand der Sache ....“ ans Gericht stellen, um zu sehen wieweit das gediehen ist.

      Verknüpfe nicht Umgang mit Unterhalt. Das könnte Dir Richter übel auslegen. Denn
      1. gehört der KU dem Kind, Mutter verwaltet den nur, gibt ihn für das Kind aus. Würdest damit also Kind für die Sünden Mutter bestrafen.
      2. kann man 1 Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht „heilen“ !
      3. würdest Du damit das Kind (ver)hungern lassen nur weil Du es nicht sehen kannst.
      die km verweigerte mir gar "ohne schriftliche vereinbarung" (in ihrem sinne vormuliert) nunmehr gänzlich den umgang und das besuchsrecht
      es kommt bei einer Vereinbarung nicht drauf an wer die verfasst hat, sondern dass die sinnvoll (hier für das Kind !) ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: "Einstweilige Anordnung auf Umgang" bei Gericht beantragt..

      hallo wolfgang,

      danke für deine antwort.

      zu 1.) mit dem geld (es ist ein "substitut", wer weiß schon, was womit bezahlt wird), was die KM für das kind erhält (kindergeld + kindesunterhalt) bezahlt sie möglicherweise jetzt den anwalt, den sie sich genommen hat, um (zitat) "ihre rechtlichen möglichkeiten" auszuloten..(von dem kind oder vielzitierten "kindeswohl "war in dem anwaltsschreiben nicht die rede). wer will das überprüfen??
      der anwalt hat akteneinsicht eingefordert (es gibt keine akte, nur meinen antrag auf umgang). nun dauert alles noch länger und die KM verstößt munter tag für tag weiter gegen §1684..das läuft! mein eilantrag lief somit ins leere.

      zu 2.) wo ist das unrecht, wenn ich nicht freiwillig zahle, sondern pfänden lasse? im gegensatz zum vereitelten umgang seit neinahe 6 monaten, den mir und meinem sohn keiner mehr geben kann, werde ich sowiso zahlen müssen, nur eben nicht mehr FREIWILLIG.

      zu 3.) siehe punkt 2 und außerdem: meine KM hat im gegensatz zu mir bei bedarf genug finanzielle reserven. deshalb kann und will ich mir auch keinen anwalt leisten. einer revision einer möglicherweise inakzeptabelen entscheidung des familiengerichtes habe ich insofern nichts entgegen zu setzen.

      vlg
      mike
    • RE: "Einstweilige Anordnung auf Umgang" bei Gericht beantragt..

      Hallo Mike,


      je nach Wohnort reagieren da die Amtsgerichte wohl in sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit.
      Hier wäre so was nicht möglich.
      Das Gericht würde ziemlich schnell einen Anhörungstermin festsetzen.
      Die Stellungnahme des Jugendamtes würde auch schnell gehen.
      Innerhalb von 2 Monaten wäre ein Urteil da.

      Du hast schon das Recht, zu wissen, welchen Kiga das Kind besucht.
      Allerdings würde ich Dir davon abraten, das Kind dort irgendwie abzupassen. Das Kind könnte mit Verstörungen und Verfolgungsängsten und Klammern an die Mutter reagieren.
      En 3-jähriger geht auch nicht alleine nach Hause.
      Mehr wie "dem Kleinen mal zuwinken" wäre wohl garnicht möglich.

      Unterhalt zahlst Du sowieso nicht freiwillig. Genausowenig zahlst Du ja auch einen Strafzettel wg. Falschparkens freiwillig. Man siehts eben ein, dass man muss, und dann tut man es. Weigern bringt nichts, es macht alles nur noch schlimmer.

      Verstehe deine Verärgerung wg. der Namensgebung und der Bezeichnung Pappa.
      Versuche dennoch, Dich einfach 1 Meter neben Deinen Ärger zu stellen und Dir Ziele und Vorgehensweisen zu überlegen, die wirklich langfristig was bringen. "Kein Unterhalt" und "Kind im Kiga sehen" macht doch alles nur noch schlimmer.
      Insofern war Dein Weg zum FamGericht und das Ziel "regelmäßiger Umgang" schon richtig.

      Hier war übrigens der Streitwert bei "Famgericht regelt Umgang" (keine Einstweilige Anordnung) bei 3.000 EUR und die Gerichtkosten je ET bei ca. 25.- EUR.

      Warum kannst Du Dir keinen Anwalt für die 2. Instanz leisten? Anscheinend musst Du ja "nur" KU bezahlen.
      Überleg' Dir, wie wichtig Dir das ist.
      Und bei dem Alter des Kindes hast Du 10 Jahre lang was von einer jetzt getroffenen richtigen Lösung.
      Ansonsten hast Du vorerst Geld gespart, ärgerst Dich weiter, brauchst zur Frustbewältigung einen schönen Urlaub - dann ist das Geld auch weg.

      Also, bleibe auf Deinem Weg, übe Dich in Geduld (auch wenns schwer fällt) und verkneife Dir verärgerte Reaktionen.

      wünsche Dir alles Gute!