Unterhalt bei Vollendung des 18.LJ

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    • Unterhalt bei Vollendung des 18.LJ

      Hallo Ratsuchende, Hallo Ratgeber
      Ich habe vor einiger Zeit sehr gute Ratschläge ( bez. Unterhalt ab 18 ) über dieses Forum bekommen, danke nochmals.
      Eine Frage stellt sich noch :
      Unehelicher Sohn wird am 18.Nov.d.J. 18 Jahre. Muß ich für November noch zahlen ?
      Titel lautet : Bis zur Vollendung des 18 LJ.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieter49 ()

    • RE: Unterhalt bei Vollendung des 18.LJ

      Hallo Dieter,

      hier gibt es sehr unterschiedliche und praktizierte Aussagen:

      • bis zum 31.10. d.J.
      • bis zum Geburtstag anteilig
      • bis zum 30.11. d.J.

      um des Friedens Willen würde ich für den November noch leisten.

      M.M. nach endet die Unterhaltspflicht zum 31.10. da das Ereignis der Volljährigkeit in den November fällt und damit für diesen kein Anspruch mehr besteht.
    • RE: Unterhalt bei Vollendung des 18.LJ

      Danke Schäng,
      Deine Meinung erscheint mir auch logisch, da ja das Kind im November das 18. vollendet hat und somit auch für November ev. Unterhaltsansprüche anmelden müßte. Da ich davon ausgehe, das das Kind sich nicht bei mir meldet ( lebt in sehr guten Verhältnissen und weiß nicht, das ich der Vater bin ) werde ich zum letzten Mal für Oktober bezahlen ( yippiiieehhh ).
      Alles Gute und viel Erfolg den anderen Ratsuchenden.